Maskenpflicht in Zügen und Bahnhöfen -
Die Bundespolizei hat innerhalb von knapp drei Wochen fast 49.000 Reisende ermahnt, die ohne Mund-Nase-Schutz in Bahnhöfen oder Zügen unterwegs waren. Wie das Bundespolizeipräsidium am Freitag in Potsdam mitteilte, wurden zwischen dem 12. September und dem 1. Oktober bundesweit 658 "Uneinsichtige" an das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemeldet, um Bußgelder nach den Landesverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu verhängen.
Maskenpflicht in sämtlichen Zügen und Bahnhöfen
Für Ordnungswidrigkeitsverfahren und die Durchsetzung der Covid-19-Eindämmungsverordnungen sind die Landesbehörden zuständig. Die Deutsche Bahn kann Maskenverweigerer zum Verlassen ihrer Züge auffordern. Um ihr Hausrecht durchzusetzen, kann die Bundespolizei hinzugezogen werden.
Laut Bundespolizei findet dieses Verfahren in allen Zügen der Deutschen Bahn Anwendung sowie in Zügen anderer Verkehrsunternehmen, die auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes verkehren.
Sendung: Inforadio, 02.10.2020, 16:00 Uhr