Für Schüler und Lehrer - Diese Corona-Regeln gelten zum Schulstart (noch immer) in Berlin und Brandenburg

Mo 22.08.22 | 08:12 Uhr
Archivbild: Schüler der Eichendorff-Grundschule in Charlottenburg am 10.08.2020 (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Audio: rbb24 Inforadio | 19.08.2022 | Amelie Ernst | Bild: dpa/Paul Zinken

Ein neues Schuljahr beginnt in Brandenburg und Berlin - nach wie vor im Zeichen der Corona-Pandemie. Wie sehen die Vorsichtsmaßnahmen aus? Wie steht es um die Masken-, Test- und Präsenzpflicht? Ein Überblick.

Test- und Maskenpflicht, geringere Klassenstärken, mitunter Homeoffice und Video-Unterricht: Viele dieser corona-bedingten Einschränkungen gehören nun bereits seit zwei Schuljahren zum Alltag. Zum Start des dritten Corona-Schuljahrs hat sich die pandemische Lage beruhigt, Einschränkungen gibt es aktuell keine, aber so einige Vorsichtsmaßnahmen.

Gibt es an Schulen in Brandenburg eine Maskenpflicht?

Nein.

Schülerinnen und Schüler und alle in der Schule Tätigen können im Innen- und Außenbereich der Schule freiwillig eine Maske tragen, teilte das Bildungsministerium Brandenburg mit.

Gibt es in Berlin eine Maskenpflicht?

Auch nein.

Aber: Lehrer und Schüler können freiwillig eine Maske tragen. Berlin hat zu diesem Zweck eine Million Masken vorrätig.

Mittlerweile gibt es auch rund 23.000 Luftfilter – zumindest statistisch für jeden Klassenraum einen. Weitere Filter sollen laut Bildungsverwaltung beschafft werden.

Und: Die Maskenpflicht gehört laut Bildungssenat zu den ersten Maßnahmen, die bei einer Verschlechterung der pandemischen Lage wieder eingeführt werden wird an den Schulen. Einer der ersten Schritte zum Schutz wäre dann eine Maskenpflicht ab Klasse 5, so die Senatsverwaltung.

Gibt es an den Brandenburger Schulen eine Testpflicht?

Nein.

Aber: Die erste Woche nach den Ferien gilt eine "Schutzwoche" [mbjs.brandenburg.de]. Das heißt, dass sich Schüler und Lehrer drei Mal testen lassen müssen. Doch es gibt hier ein zweites Aber: Wer drei Mal geimpft ist oder genesen ist von einer Coronainfektion in den vergangenen drei Monaten, muss sich nicht testen lassen.

Gibt es an den Berliner Schulen zum Schulstart eine Testpflicht?

Nein.

Aber: Das Testen wird an den Berliner Schulen auf freiwilliger Basis voraussichtlich bis zum Jahresende fortgeführt. Das heißt: Schüler und Beschäftigte an den Schulen können sich zweimal pro Woche freiwillig testen [berlin.de] sowie einmal am Wochenende – sie müssen es aber nicht.

Berlin hat zu diesem Zweck vorsorglich 27 Millionen Corona-Tests eingelagert.

Gilt in Brandenburg für alle wieder Präsenzpflicht?

Ja.

In Brandenburg gilt auch für Schüler mit Grunderkrankungen die Schulpflicht.


Aber: Wenn eine Befreiung vom Präsenzunterricht für medizinisch erforderlich gehalten wird, sei dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Diesen Schülerinnen und Schülern würden dann Angebote für das Lernen zu Hause gemacht.

Gilt in Berlin die Präsenzpflicht?

Ja.

Aber: Eine Ausnahme bilden in Berlin laut Bildungssenat Schülerinnen und Schüler, "die an einer Grunderkrankung leiden, die im Falle einer Infizierung mit dem Coronavirus zu einem besonderen gesundheitlichen Risiko für die Schülerin oder den Schüler führen kann". Für eine Befreiung von der Präsenzpflicht benötigen diese Schüler eine "besonders begründete ärztliche Bescheinigung", also ein "qualifiziertes Attest". Diese Schüler sollen dann zuhause "beschult" werden, heißt es vom Senat. Das gleiche gilt für Schüler, "die mit einer Person, für die aufgrund einer vorliegenden Grunderkrankung ein besonderes gesundheitliches Risiko im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, im selben Haushalt leben".

Gibt es Einschränkungen für den Musikunterricht oder für den Sportunterricht?

 

Anders als oft in den zurückliegenden Corona-Monaten wird der Sport- und der Musikunterricht in Berlin und Brandenburg nicht eingeschränkt.

In Brandenburg gilt laut Landesbildungsministerium: "Pandemiebedingt ausgefallener und bisher nicht nachgeholter Schwimmunterricht, insbesondere im Anfängerschwimmen, soll nach Möglichkeit vorrangig erteilt werden.

Für den Musikunterricht gilt lediglich als Grundsatz: Auf eine gute Belüftung der Räume müsse geachtet werden.

In Berlin soll durch regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung der Räume die Innenraumluft ausgetauscht und die Virenlast im Raum reduziert werden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 19.08.2022, 09:00 Uhr

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