Breite Mehrheit gegen von Dassel - Bürgermeister von Berlin-Mitte droht Abwahl

Do 25.08.22 | 19:18 Uhr
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Stephan von Dassel (Bündnis 90/Die Grünen), Bezirksbürgermeister von Berlin Mitte, verfolgt eine Sondersitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte über seine Abwahl (Bild: dpa/Fabian Sommer)
Video: rbb24 Abendschau | 25.08.2022 | A. Tiemeyer/A. Herr | Bild: dpa/Fabian Sommer

Dem Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte, Stephan von Dassel (Bündnis 90/Die Grünen), droht die baldige Abwahl. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) leitete am Donnerstag ein entsprechendes Verfahren gegen den Politiker ein, der seit 2016 amtiert und nun im Zusammenhang mit einem Stellenbesetzungsverfahren in der Kritik steht.

Bei der ersten Lesung des Antrags in einer Sondersitzung zeichnete sich eine breite Mehrheit für von Dassels Abberufung ab. Aus allen Fraktionen hieß es, man habe das Vertrauen in den Politiker verloren. Die endgültige Entscheidung über seine Abwahl soll nach der zweiten Lesung am 8. September fallen, wenn der Politiker nicht von sich aus zurücktritt. Das lehnte er in der Sitzung allerdings erneut ab.

Nach Medienberichten über Stellenbesetzungsverfahren unter Druck

Von Dassel geriet vor eineinhalb Wochen auch in den eigenen Reihen unter Druck, nachdem Medien berichtet hatten, dass er versucht haben soll, in einem Stellenbesetzungsverfahren einen unterlegenen Bewerber mit Hilfe einer Geldzahlung davon abzubringen, gegen die Entscheidung zu klagen.

Nach eigener Darstellung verfolgte von Dassel zunächst die Idee eines "öffentlich-rechtlichen" außergerichtlichen Vergleichs, um einen langwierigen Rechtsstreit zu verhindern und die Stelle schnell besetzen zu können, wie er sagt.

Nachdem das Rechtsamt eine solche Entschädigungszahlung aus haushaltsrechtlichen Gründen ablehnte, brachte er in einer SMS an den unterlegenen Bewerber die Möglichkeit einer "privatrechtlichen Vereinbarung" ins Spiel. Ein konkretes Geldangebot, so betont er mit Blick auf entsprechende Vorwürfe, habe es aber nicht gegeben.

Sendung: rbb 88,8, 25.08.2022, 18:40 Uhr

16 Kommentare

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  1. 16.

    Es ist einfach schlimm, dass Hr. von Dassel von der Politik - auch von seiner eigenen Partei - und in den Kommentaren schon "verurteilt" ist und ihm keine Chance gegeben wurde, alles klar vorzutragen und darzulegen.
    SCHADE, das Menschen so schnell vergessen was jemand geleistet hat.

  2. 15.
    Antwort auf [Torsten Neumann] vom 26.08.2022 um 10:44

    Alles richtig. Wer sagte (sinngemäß): Abgeordnete sind ein Querschnitt der Gesellschaft?
    Deshalb sollen wir nicht auf unsere Nachbarn schauen (und bevormunden), sondern erst einmal das eigene Haus säubern. Wo bleibt: Eignung, Leistung und Befähigung?

  3. 14.

    Natürlich „im Zweifel für den Angeschuldigten“. Aber das Vertrauen ist, glaube ich, trotzdem nicht mehr gegeben.
    Schön wäre, wenn man im Bezirksamt mutig wäre, die Mitarbeiter befragen würde und sich so ein Bild von der Gesamtsituation machen könnte. Veränderung und Erneuerung kommen nicht von alleine. Herr von Dassel hat, zumindest zu einem Teil der Vorwürfe, Stellung genommen, was sicher nicht jeder getan hätte. Aber ob das ausreicht?

  4. 13.

    "Solange die Schuld Hrn. von Dassels nicht bewiesen"

    Aber welche Schuld? Zu klären, ob in dem ursprünglichen Bewerbungsverfahren etwas falsch gelaufen ist, wäre Aufgabe des Gerichtes im Rahmen der Klage gewesen. Nun spielt nicht mal mehr eine Rolle, ob es diese Klage noch gibt...

    Keine selbst angeleierte Dienstaufsicht, kein Untersuchungsausschuss - nichts, ist jetzt noch ernsthaft dafür zuständig die Rechtmäßigkeit bei der Bewerberauswahl durch von Dassel zu überprüfen und ihn "freizusprechen"". Das wäre im Rechtsstaat Aufgabe des Gerichtes gewesen und das hat er selbst versucht zu verhindern.

  5. 12.

    Na klar und deswegen fordert selbst die eigene Partei Herrn v. Dassel zum Rücktritt auf. Was Sie "nachvollziehbar" finden und was nicht ist auch völlig irrelevant, denn der Herr v. D. hat ganz offensichtlich (er hat es doch selbst zugegeben) dem Bewerber ein Geldangebot gemacht. Damit wars das mit der Karriere, welcher Jurist soll das anders sehen?

  6. 11.

    Da sind Wir dann wieder,
    bei der Kassiererin,
    dem Pfandbon und
    der fristlosen Kündigung.
    Rechtsempfinden,
    nur für Die die gleicher sind als gleich ?

  7. 10.

    Weil Er die Tat öffentlich eingestanden
    hat.
    Er könnte noch ein psychologisches
    Gutachten vorlegen, dass seine
    Überforderung belegt.
    Aber ein Bezirksbürgermeister der mit
    einem Einstellungsgespräch patzt, ist
    keine Werbung für den Bezirk.

  8. 9.

    Ich finde auch, dass man da sehr schnell dabei ist, Jemandem loswerden zu wollen.
    Es ist möglich, dass der Vorgang so war, wie von v. Dassel dargestellt. Dass man eine wichtige Position schnell besetzen will, um effizient arbeiten zu können, finde ich nachvollziehbar.
    V. a. weil ja wirklich alles in Berlin vie zu lange dauert.
    Da sollten erst mal die Juristen ran, bevor Köpfe rollen.

  9. 8.

    Einfach genial , wie die Politik Steuergelder verschwendet und die Bevölkerung zum sparen aufruft.

  10. 7.

    Vorausschicken will ich, dass ich wahrlich KEIN Wähler der Partei Die Grünen bin aber ich finde, was recht ist sollte recht bleiben. Solange die Schuld Hrn. von Dassels nicht bewiesen ist gilt er als unschuldig und somit sollten sich Berliner Politiker mit Abwahlanträgen zurückhalten.
    Es gibt in Berlin Politiker denen eine Verfehlung nachgewiesen wurde und sie diese auch zugegeben haben aber komischerweise wurde bei denen nicht so ein Zirkus veranstaltet, denn sie sind immer noch im Amt.

  11. 6.

    Warum wird schon über eine Nachfolge spekuliert. Sein "Fehlverhalten" ist doch noch gar nicht bewiesen und solange es nicht so ist gilt m.E. die Unschuldsvermutung. Diese sollte auch bei ihm angewandt werden bevor über Abwahl abgestimmt wird.
    Es gibt in Deutschland Politiker deren Schuld bewiesen und von ihnen zugegeben ist aber da wurde nie über Abwahl oder Neuwahl gesprochen. Diese sind immer noch im Amt.
    WARUM BEI HRN. VON DASSEL?

  12. 5.

    Große Frage: „Wer folgt nach? Kompetenz oder doch eher Frauenquote oder vielleicht „Beides“ ?

  13. 4.

    Nichts ist peinlicher und entlarvend, wenn ein Politiker seine Hände in Unschuld wäscht und bis zum Gehtnichtmehr an seinem Sessel und seiner Pfründe klebt.

  14. 3.

    344.000 Euro bringt dem Herrn von Dassel das aktivistische Kleben am Amt. Bei einer Abwahl erhält er 71,75 % seiner bisherigen Bezüge bis zum Ende der Legislatur. Würde er zurücktreten, würde er die sofort verlieren.

  15. 2.

    Hätte er ein Rückgrat, würde er sofort zurücktreten.

  16. 1.

    Wenn er noch etwas Anstand hat, tritt er von selber zurück.

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