Teurer Justizfehler - Rangsdorfer Grundstücksstreit beschäftigt Rechtsausschuss des Landtags

Sa 06.08.22 | 17:46 Uhr
  62
Der Brandenburger Landtag im Juli 2022 (Bild: imago images/Eberhard Thonfeld)
Audio: Antenne Brandenburg | 06.08.22 | Lisa Steger | Bild: imago images/Eberhard Thonfeld

Der Fall einer Familie, die in Rangsdorf ein Grundstück ersteigerte, ein Haus baute und nun wegen eines Justizfehlers alles an einen früheren Besitzer des Grundstücks zurückgeben muss, schlägt hohe Wellen und wird nun sogar den Landtag beschäftigen.

Der Fall einer Rangsdorfer Familie, die wegen eines Justizfehlers voraussichtlich Haus und Grund verlieren wird, wird den Rechtsausschuss des Brandenburger Landtages beschäftigen.

Die Linken-Fraktion im Landtag hat das Thema auf die Tagesordnung der Sitzung am 1. September setzen lassen, wie der rbb erfuhr. Sie fordert, das Land solle für den Behördenfehler Schadensersatz zahlen. Es sei ein seltener Einzelfall, in dem Recht und Gerechtigkeit auseinanderfielen. Auch die Freien Wähler haben gegenüber Antenne Brandenburg vom rbb angedeutet, sich des Falles anzunehmen.

Familie verliert wohl selbst gebautes Haus

Das Amtsgericht Luckenwalde hatte vor zwölf Jahren ein unbebautes Grundstück versteigert, ohne vorher ausreichend gründlich nach dem Eigentümer zu suchen. Dieser erfuhr erst später von dem Verkauf. Das Landgericht Potsdam entschied 2014, dass der Eigentümer das Grundstück zurückbekommen muss und zwar mitsamt dem Haus, das die Käufer-Familie dort in der Zwischenzeit gebaut hatte. Sie hatte dafür einen Kredit von 280.000 Euro aufgenommen.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hatte die Entscheidung am Donnerstag bestätigt. Die betroffene Familie will nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 06.08.22, 12:30 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 07.08.2022 um 09:15 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

62 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 62.

    Das "selbst gebaute". So wie es der Duden empfiehlt. https://www.duden.de/rechtschreibung/selbst_gebaut

  2. 61.

    Ich möchte gerne mal fragen, was mit Gutgläubigem Erwerb ist ( § 932 BGB).
    Wenn der Käufer in gutem Glauben war, wovon hier anscheinend auszugehen ist, kann er doch Eigentümer werden.
    Also muss es dann eine Entschädigung für den plötzlich auftretenden Anspruchsteller geben, oder?
    Die Entschädigung muss m.E. vom "Verkäufer", hier Luckenwalde, geleistet werden.
    Bin ich auf dem Holzweg?

  3. 60.

    So ein Schwachsinn. Dann wäre Hehlerei quasi immer straffrei. Könnte der Hehler immer sagen, ich wusste nicht, dass das geklaut ist. Gab schon etliche Urteile dazu.

  4. 59.

    Ich möchte gerne mal fragen, was mit Gutgläubigem Erwerb ist ( § 932 BGB).
    Wenn der Käufer in gutem Glauben war, wovon hier anscheinend auszugehen ist, kann er doch Eigentümer werden.
    Also muss es dann eine Entschädigung für den plötzlich auftretenden Anspruchsteller geben, oder?
    Die Entschädigung muss m.E. vom "Verkäufer", hier Luckenwalde, geleistet werden.
    Bin ich auf dem Holzweg?

  5. 58.

    Eine Amtshaft kommt nur in Frage, wenn der zuständige, mit der Überprüfung beauftragte, Sachbearbeiter mit Vorsatz nicht richtig ermittelt hätte. Dürfte hier wohl nicht vorliegen. Fehler bleiben menschlich, auch bei solchen schwerwiegenden Konsequenzen. Schadenersatz sollte aber meiner Meinung nach durch den Dienstherren gezahlt werden. Die Familie kann in den Fall für nichts und hat auf die Behörden zurecht vertraut.

  6. 57.

    Der Erbanfall hängt im deutschen Recht NICHT von einer Annahmeerklärung des Erben ab, sondern erfolgt unmittelbar mit dem Tode des Erblassers. Auch der unbekannte Erbe wird mit dem Todesfall Erbe. Wegen des Rechts zur Erbausschlagung ist er zunächst „nur“ vorläufiger Erbe, der gesetzlich geschützt wird, ist aber gleichwohl Erbe des Erblassers. Es gibt im Erbfall also rechtlich keine Lücke bei der Eigentümerstellung.

  7. 56.

    Verliert die Familie nun selbst das gebaute Haus oder das selbstgebaute Haus?

  8. 55.

    mitleser:
    "Das Gericht ist dazu verpflichtet die Urkunden, mithin Beschlüsse etc, dem Eigentümer zuzustellen. Darum, und nur darum, erfolgt eigentlich eine Eigentümerermittlung. Scheitert diese, wird öffentlich zugestellt.
    Und da liegt die Krux.
    Zumindest ich kann nicht sagen, ob das geschehen ist. Ist das unterblieben, ist die Geschichte vor LG/OLG nicht zu beanstanden."

    In der Berichterstattung des RBB wurde diesbezüglich schon ausgeführt, dass das Gericht festgestellt hat, dass vor der Versteigerung nicht der Eigentümer benachrichtigt wurde, obwohl seine Adresse aktenkundig war. Das ist eine Amtspflichtverletzung i.S.d. § 839 Absatz 1 BGB, und deshalb dürfte es hier eine Staatshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Artikel 34 GG geben.

  9. 54.

    mitleser:
    "Und zur Staatshaftung... wenn das Verfahren nach ZVG sauber gelaufen ist, sehe ich da keine Chance.
    Der Kommentar dazu ist aktuell noch nicht zu lesen, aber Sie werden ihn finden ;)"

    Wieso keine Chance? Ich sehe eher große Erfolgsaussichten. Es scheint ein eindeutiger Fehler eines Beamten vorzuliegen. Es gibt einen Schaden. Und es gibt den Kausalzusammenhang. Ich sehe den Tatbestand des § 839 Absatz 1 BGB und des Artikels 34 GG erfüllt und Staatshaftung gegeben! Ich wüsste nicht, was gegen Staatshaftung spricht.

  10. 53.

    Marianne:
    "Die Formulierung "...an einen früheren Besitzer des Grundstücks zurückgeben muss..." ist m.E. nicht korrekt. Es ist zwar nach Rechtslage ein Erbe, der aber zum Zeitpunkt kein Besitzer war. Es gibt hier Unterschiede."

    NEIN! Der Eigentümer hatte sowohl Eigentum wie auch Besitz (tatsächliche Sachherrschaft) geerbt, da er mit dem Tod des Erblassers in dessen Rechtsstellung getreten ist. Das Eigentum hat er behalten, aber den Besitz an die Familie verloren, die nun unrechtmäßige Besitzer sind.

    Marianne:
    "Und was die Forderungen der Linken und der FW nach Staatshaftung anbelangt, so sind die berechtigt. Beschämend ist, dass sowas erst öffentlich eingefordert werden muss. Hier hätte der 80000€ teure Rechtsbeistand der Familie schon drauf kommen müssen. War wohl zu einfach?"

    NEIN! Erstmal musste geklärt werden, ob das Grundstück zurückgegeben werden muss. Falls nicht, gäbe es auch keinen Schaden für die Familie und auch keine Staatshaftung!

  11. 52.

    toberg:
    "Harte Sache. Irgendwie rational betrachtet hat sich das Amtsgericht als Heler einer unrechtmäßig angeeigneten Sache betätigt durch diese Versteigerung."

    NEIN! Auch Hehlerei ist eine Vorsatzstraftat, und auch hier fehlt der Vorsatz!

  12. 51.

    Sven:
    "Also ich finde, dass das Land dafür gerade stehen muss. Einen Justizfehler kann ich nicht erkennen. Wer etwas verkauft was ihm nicht gehört ist im Prinzip ein Betrüger."

    NEIN! Betrug ist eine Vorsatzstraftat (Täuschungsabsicht). Hier gibt es aber keinen Vorsatz, sondern nur Fahrlässigkeit (keine Täuschungsabsicht), und fahrlässigen Betrug (ohne Täuschungsabsicht) gibt es nicht!

  13. 50.

    Martin:
    "Es ist ein Unding, dass der Eigentümer das Grundstück samt Haus zugesprochen bekommt."

    Was soll daran ein Unding sein, dass ein Eigentümer sein Eigentum zurück bekommt?
    Es wäre allerdings ein Unding, wenn das Recht gebrochen wird, so wie dies "Martin" fordert, denn wir leben in einem Rechtsstaat, in dem das Recht zu beachten ist und nicht nach Belieben außer Kraft gesetzt werden darf!

    Martin:
    "Er müsste der Familie das Haus bezahlen oder das Grundstück an die Familie abtreten."

    NEIN, denn für eine Enteignung gibt es hier keine Rechtsgrundlage!

    Martin:
    "Denn der alte Eigentümer wird das Grundstück samt Haus gewinnbringend verkaufen. Das kann nicht sein."

    Warum darf ein Eigentümer sein Eigentum nicht gewinnbringend verkaufen? Außerdem ist dies bloßé Spekulation!

    Martin:
    "Die Justiz sollte gerade stehen für den Fehler. Ganz klarer Fall. Diese haben den Skandal verursacht."

    Ja, dafür gibt es die Staatshaftung!

  14. 49.

    Torte:
    "Eine unberechtigte Zwangsversteigerung eines unbebauten Grundstücks ist sicher schwerwiegend, aber das der Zwangsenteignete das Grundstück inkl. des zwischenzeitlich errichteten Hauses zurückbekommt (und zwar geschenkt) ist fatal. Vielmehr hätte man ihm auf Kosten der Landes-/Justizkasse entschädigen können unter Berücksichtigung der Wertentwicklung, aber auch der nicht geleisteten Flächenpflege, Grundsteuer etc."

    Nein, hätte man nicht können, weil er weiterhin Eigentümer ist und man einen Eigentümer nicht einfach so ohne Rechtsgrundlage enteignen kann! Denn wir leben in einem Rechtsstaat, in dem man das geltende Recht nicht einfach so ignorieren darf! Für eine Enteignung braucht es eine Rechtsgrundlage, und eine Versteigerung ist keine Rechtsgrundlage für eine Enteignung - auch keine fehlerhafte Versteigerung! Die Ersteigerer haben - leider - nie Eigentum erworben und müssen das Grundstück - leider - dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben.

  15. 48.

    Dr. Schabe:
    "Dass der Fehler eines Rechtspflegers beim Amtsgericht von anderen Gerichten quasi geschützt wird, erschüttert das Rechtssystem in seinen Grundfesten. Hier würden Willkür Tür und Tor geöffnet."

    Wo steht das, "dass der Fehler eines Rechtspflegers beim Amtsgericht von anderen Gerichten quasi geschützt wird"? Über den Schadenersatzanspruch wegen Staatshaftung wurde doch überhaupt noch nicht entschieden!

  16. 47.

    RM:
    "Wenn das "Gericht" das Grundstück fehlerhaft versteigert hat, muss es auch für die Folgen haften.
    Das sehen die "Richter" offenbar anders."

    Wo steht das, dass das LG das anders sieht? NIRGENDS!

    RM:
    "Diese Lumpen bringen die Käufer um sehr viel Geld und verhöhnen die Käufer auch noch."

    "Lumpen" = dümmlöiche Beleidigung, die viel über "RM", aber nichts über das LG aussagt!
    Welche "Verhöhnung"? Da ist nirgends eine "Verhöhnung"!

    RM:
    "Es wird Zeit, solche "Richter" zum Teufel zu jagen."

    Vielleicht sollte der Autor "RM" das lieber für sich beherzigen angesichts seines unsachlichen Kommentars!

  17. 46.

    jasa:
    "Hoffentlich wird der Familie jetzt endlich geholfen und diese bleibt nicht auf den Kosten - sondern im eigenen Haus - sitzen.
    Der Erbe sollte von der Stadt "ausgezahlt" werden."

    Das entspricht aber nicht unserer Rechtsordnung!
    Für eine dafür erforderliche Enteignung fehlt die Rechtsgrundlage! Behördenfehler sind keine Rechtsgrundlage für eine Enteignung!

    Es bleibt hier nur die Staatshaftung, da der Staat hier einen schuldhaften Fehler gemacht hat.

  18. 45.

    Lesen Sie noch einmal den am 04.08.22 veröffentlichten Bericht vom rbb24.
    De betreffende Mann hat in Freiburg im Breisgau 7000 Euro schulden geerbt, die Stadt hat ihn, nach eigenen Angaben, nicht erreicht, und wolte sein Rangsdorfer Grundstück zu Geld machen, wie man sieht mit Erfolg.
    Solches Vorgehen wird das Gericht akzeptieren können. De Stadt Freiburg hat sich die Sache viel zu einfach gemacht, sie hätte den Erben suchen lassen müssen, und das Amtsgericht hätte nicht, mir nichts dier nichts, sein Grunstück versteigern dürfen.

  19. 44.

    „ Wobei ich das aber nicht mal für außergewöhnlich halte. “
    Also für Durchschnittsverdiener sind der 280000€ Kredit plus 80000€ für „nichts“ eine Menge Holz. Und nein, bisher bleibt die Familie auch auf den Prozesskosten sitzen und nein auch mit theoretischer Rechtsschutz ist nach der Berufung Schluss, die Revision übernehmen die nicht.

  20. 43.

    Nein, für sowas muss die Gemeinschaft einstehen.
    Hier handelt es sich um eine Art „Höhere Gewalt“. Wie im Ahrtal hätte die Familie sofort von dem Land Brandenburg unterstützt werden müssen.
    Stattdessen hat man die Familie am ausgestreckten Arm verhungern lassen, wohl wissend die Familie auf dem Rechtsweg keine Chance hat. Man könnte auch sagen, die wollten das Problem einfach aussitzen. Nur die Tatsache, dass der Fall in der Presse solche Wellen schlägt, ist es zu verdanken, dass die Sache nicht längst unter den Tisch gekehrt wurde.

Nächster Artikel