Anschlagsserie von Neukölln - Richterin schließt Opfer rechter Gewalt als Nebenkläger aus

Mi 03.08.22 | 20:44 Uhr | Von Jo Goll, rbb24 Recherche
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Archivbild: Ferat Kocak (Die Linke) spricht während der Plenarsitzung im Berliner Abgeordnetenhaus. (Quelle: dpa/W. Kumm)
Video: rbb24 Abendschau | 03.08.2022 | Jo Goll | Bild: dpa/W. Kumm

Der Berliner Linken-Politiker Ferat Kocak darf im Prozess zu einer rechtsextremen Anschlagsserie nicht als Nebenkläger auftreten. Die zuständige Richterin hat dies verwehrt. Opfervertreter sprechen von einem Skandal. Von Jo Goll

Am 29. August beginnt vor dem Amtsgericht Tiergarten der Prozess gegen die mutmaßlichen Haupttäter einer rechtsextremen Anschlagserie in Berlin-Neukölln – ohne den Linken-Politiker Ferat Kocak als Nebenkläger. Die zuständige Richterin hat seinen Antrag abgelehnt.

Kocak gehört zu den Opfern der Anschläge, leidet bis heute unter den Folgen eines Brandanschlags auf dem Grundstück seiner Eltern. Die Richterin behauptet in ihrer Entscheidung, Kocak habe "keine körperlichen und seelischen Schäden" erlitten, die eine Zulassung als Nebenkläger rechtfertigen würden.

Katastrophe gerade noch verhindert

Ferat Kocak ringt um Worte. Im Gespräch mit rbb24 Recherche wirkt der sonst so wortgewandte Abgeordnete der Linken-Fraktion fahrig und aufgewühlt. "Das macht mich traurig und auch wütend", sagt er. Vor allem die Begründung mache ihn fassungslos. Erst kürzlich habe er wieder psychologischen Rat einer Therapeutin eingeholt, "weil die Angstzustände und die schlaflosen Nächte immer noch allgegenwärtig sind."

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den beiden angeklagten Neonazis Sebastian T. und Tilo P. unter anderem vor, in der Nacht zum 1. Februar 2018 das Auto von Ferat Kocak in der Hofeinfahrt seines Elternhauses in Rudow angezündet zu haben. Kocak war damals von den Flammen geweckt worden, begann sofort zu löschen und verhinderte damit möglicherweise eine Katastrophe: Das Feuer hätte beinahe auf die in der Garage gelegene Gasleitung übergegriffen, es hätte zu einer Explosion kommen können, während seine Eltern im Haus schliefen.

"Mein Leid der letzten vier Jahre wird relativiert"

Juristisch betrachtet handelte es sich bei dem Brandanschlag um eine Sachbeschädigung. Diese stellt nach der Strafprozessordnung (StPO) zwar keine so genannte Katalogstraftat – wie sexueller Missbrauch oder Körperverletzung dar, die dem Geschädigten den Anspruch im Prozess als Nebenkläger aufzutreten, zuspricht. Doch die StPO macht im § 395, Absatz 3 die Zulassung zur Nebenklage möglich, "wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat" für die Wahrung der Rechte des Opfers geboten scheint.

Doch die Amtsrichterin verneint in ihrem ablehnenden Beschluss vom 18. Juli 2022 "schwere Folgen der Tat" für Ferat Kocak. Wörtlich schreibt sie: "Auch die weiter vorgetragenen Folgen der Tat für den Zeugen Kocak begründen keine körperlichen oder seelischen Schäden von einer Erheblichkeit, die in §395, Absatz 3 StPO vorausgesetzt wird."

"Mein Leid der letzten vier Jahre wird relativiert", diesen Satz wiederholt Ferat Kocak immer wieder und schildert, wie sich sein Alltag seit dem Anschlag verändert habe. Wenn er auf die Straße gehe, blicke er sich immer wieder um. "Diese Angst, dass jederzeit etwas passieren kann, ist immer da."

Der Ende August beginnende Prozess, so Kocak weiter, sei für ihn sehr wichtig. "Ich möchte meine Position als Betroffener einbringen. Ich möchte, dass die Menschen sehen und hören können, wie Rechtsextremismus das Leben von Menschen verändern und zerstören kann", betont Kocak. Seine Mutter erlitt nach dem Anschlag einen Herzinfarkt, bis heute habe der Anschlag auch Auswirkungen auf das Leben seiner Eltern, so Kocak weiter.

Gerichtssprecherin: Es gilt die richterliche Unabhängigkeit

Auch Kocaks Anwältin Franziska Nedelmann wirkt im Gespräch mit dem rbb aufgebracht. Die erfahrene Strafverteidigerin berichtet, dass sie zwei Mal die Zulassung ihres Mandanten als Nebenkläger beantragt und dies auch auf zwölf Seiten ausführlich begründet habe. Die psychische Belastung durch den Brandanschlag habe auch konkrete Auswirkungen auf das Arbeitsleben von Ferat Kocak gehabt, berichtet die Anwältin dem Amtsgericht Tiergarten in ihrem dem rbb vorliegenden Antrag auf Nebenklage-Zulassung vom 29. Juni 2022.

Zwei Mal habe ihr Mandant seit dem Brandanschlag den Job wechseln müssen, da er sich "den hohen Arbeitsanforderungen angesichts seiner Ängste, Schlafstörungen und der damit einhergehenden Konzentrationsschwierigkeiten nicht mehr gewachsen fühlte."

Auf den Beschluss der Vorsitzenden Richterin angesprochen, bestätigt die Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Lisa Jani, dass Nebenklagen dann zugelassen werden können, wenn "besonders schwere Folgen gegeben sind". Dazu, so Jani weiter, "gehören nach der Rechtsprechung zum Beispiel Traumatisierungen oder erhebliche körperliche Verletzungen".

Traumatisierungen? Ist jemand, der infolge einer rechtsextrem motivierten Brandstiftung an immer wiederkehrenden Angstzuständen und Schlaflosigkeit leidet nicht traumatisiert? "Es obliegt dem zuständigen Richter oder der zuständigen Richterin festzustellen, ob die Tatbestandsmerkmale vorliegen oder nicht", sagt Lisa Jani. "Im vorliegenden Fall hat die zuständige Richterin gesagt: Hier sind schwere Folgen nicht zu erkennen." Es könne "durchaus sein, dass ein anderer Richter anders entscheiden hätte", erklärt die Sprecherin, denn es gilt die richterliche Unabhängigkeit.

Opfervertreter entsetzt

Heike Kleffner vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, beobachtet seit Jahren Neonazi- Prozesse. Dabei betreut sie auch die Opfer, die häufig als Nebenkläger auftreten. Sie hält die Entscheidung, Ferat Kocak nicht als Nebenkläger zuzulassen, für einen "absoluten Skandal". Entscheidungen wie diese, so Kleffner, "seien bundesweit sehr selten anzutreffen".

Kleffner weiter: "Man muss einfach sagen, das ist einer der Tiefpunkte der Berliner Justiz, wenn es um den Umgang mit schweren neonazistischen, rassistischen Gewalttaten und ihren Betroffenen geht." Die Richterin nehme Kocak das, "was der Gesetzgeber eigentlich mit dem Statut der Nebenklage vorsieht, nämlich die Tatfolgen dadurch zu bearbeiten und auch zu überwinden, dass man aktiv als Betroffener an der Aufklärung derartiger schwerer Gewalttaten beteiligt ist."

Wie Kocak geht es auch einem jungen Mann, der von einem der Angeklagten namentlich mit einer in seinem Hauseingang gesprühten Botschaft mit dem Tod bedroht wurde. Auch er wurde von der Amtsrichterin nicht als Nebenkläger zugelassen. Sein Anwalt Sven Richwin hatte den Antrag auf Nebenklage mit Verweis auf §395 Absatz 3 StPO (hier: §395 Absatz 1 Nr. 4 StPO) begründet und dabei auf die Tatbestände eines besonders schweren Falls der Nötigung und Beleidigung verwiesen.

Diese Tatbestände erachtet die StPO auch als mögliche Voraussetzungen für eine Nebenklagebefugnis, als sogenannte Kann-Bestimmung. Dennoch lehnte die Richterin auch diesen Antrag ab. Die Begründung im Beschluss vom 18. Juli 2022 erfolgte analog zum Fall Kocak: Keine schweren Tatfolgen.

Sendung: rbb24, 03.08.2022, 13:00 Uhr

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Beitrag von Jo Goll, rbb24 Recherche

51 Kommentare

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  1. 51.

    "Es gibt nur Vorwürfe, Verdächtigungen und Vorverurteilungen gegen alle möglichen Stellen aus Polizei und Justiz, die sich bisher alle nicht haben belegen lassen, geschweige denn zu personellen Konsequenzen geführt hätten. "

    Ihre Lügen haben wie immer kurze Beine. So wurden der Oberstaatsanwalt F. und Staatsanwalt S., die wegen Verdachts auf AfD-Nähe vom Fall abgezogen und in andere Abteilungen versetzt.

    Ihre erneuter Versuch Rechtsextremisten und ihre Taten zu verharmlosen schlägt also erneut fehl. Auch wenn sie es wegen ideologischer Übereinstimmungen nicht lassen können.

  2. 50.

    Nee, sie werfen da wieder einiges durcheinander, weil es Ihnen politisch in den Kram passt. Zum Politikum sollen die Vorgänge lediglich von geneigter Seite gemacht werden, in Wahrheit gibt es keins. Es gibt nur Vorwürfe, Verdächtigungen und Vorverurteilungen gegen alle möglichen Stellen aus Polizei und Justiz, die sich bisher alle nicht haben belegen lassen, geschweige denn zu personellen Konsequenzen geführt hätten. Das Narrativ der rechten Polizei und Justiz muss ja aufrecht erhalten werden. Der Rechtsstaat gilt aber nun mal auch für die Feinde desselben und wird nicht außer Kraft gesetzt, wenn die Verdächtigen Neonazis sind und die Polizei hat leider auch andere Aufgaben zu tun, als sich jahrelang auf die Lauer zu legen, ob sie mal jemanden auf frischer Tat erwischt. Die Polizei hat ihre Arbeit erledigt, sonst gäbe es keine Anklage und ein Linken-Politiker hilft im zu erwartenden Prozess auch nicht weiter. Das macht der Staatsanwalt schon deutlich besser.

  3. 49.

    "Das würde auch genau so für links-politisch-orientierte Taten gelten..... In diesem Zusammenhang sind die Urteile gegen die Steinewerfer aus der Rigaer Str. interessant. Oder die der Linken Szene zugeordneten Autobrände. "

    Ach, daher weht der Wind. Wenn die rechtsextreme Szene hier nicht weiterkommt dann benutzt sie whataboutism der unterirdischen Art. Dummerweise können sie die Tatsachen nicht entkräften, die sie hier als Verschwörungstheorien diskreditieren wollen.

    "Denn es gib ein Grundrauschen an offenen Fragen, die den Verdacht eines rechten Netzwerks in den Behörden füttern:"

  4. 48.

    "Die OK hält aber das Haus in der Rigaer Straße besetzt und bedient sich genau des Rechtsstaates, den Sie hier anzweifeln, weil der anders entscheidet als Sie es wollen."

    Okay, fangen wir mit den Basics an. OK ist die allgeingültige Abkürzung für Organisierte Kriminalität. Den Vergleich, den sie hier basteln wollen, ist lächerlich. Oder gewollt.

  5. 47.

    Bestimmt. Aber zeigen sie mir EINE Verschwörungstheorie in meinen Kommenaren. EINE reicht.

    " Ferat Kocak ist unter den Augen ermittelnder Beamter observiert worden und wurde davor nicht gewarnt. Ein StA wurde versetzt weil er offensichtlich mit den Angeklagten mit eindeutiger Biografie ( AfD, NPD, III. Weg) sympathisiert hatte. Ermittelnde Beamte haben sich mit den Tatverdächtigen in einer Szenekneipe getroffen, uvm. "

    JEDE Tatsache lässt sich zweifelsfrei beweisen.

  6. 46.

    Nehmen Sie zur Kenntnis: Die Bewohner der Riggter Strasse haben einen Mietvertrag.
    Auch wenn Ihnen das nicht passt. Das ist die Rechtslage.

  7. 45.

    Irrtum.... vor Gericht sind eventuelle Versäumnisse von Polizei und Ämter irrelevant. Da geht es nur um Sachverhalte bzw. Taten. ...und nur um die von den Tätern begangende Taten....

    Das würde auch genau so für links-politisch-orientierte Taten gelten..... In diesem Zusammenhang sind die Urteile gegen die Steinewerfer aus der Rigaer Str. interessant. Oder die der Linken Szene zugeordneten Autobrände.

    Ein Steinewerfer, der aus kurzer Entfernung einenm Pflasterstein auf den Kopf eines Polizisten geworfen hat, bekam 18 Monate auf Bewährung ....ebenso Autobrändeleger (Wiederholungstäter) 18 Monate Bewährung.....



  8. 44.

    Ach die sind Mediziner und kennen die Befunde von Kocak?? Genau so ein Hellseher wie die Richterin?
    Glückwunsch !!

  9. 43.

    „Der Linken Abgeordnete habe in der Folge des Brandanschlags auf seinen Wagen lediglich 5 Sitzungen bei einer Psychologin in Anspruch genommen, argumentiert die Richterin weiter.“

    Erstens waren es laut Aussage von Kocak 10 Sitzungen und zweitens ist doch die Einsicht der ärztlichen Behandlungsunterlagen unter Zuhilfenahme eines medizinischen Sachverständigen das Mindeste an Informationsbeschaffung, was man von der Richterin verlangen darf oder sind Juristen neuerdings auch schon medizinische Experten ??

  10. 42.

    Natürlich gibt's einen sachlichen Grund. Die Tatbestandsmerkmale liegen nach Ansicht der Richterin nicht vor

    Wenn jemand in 3,5 Jahren nur 5 mal eine Beratungsstelle aufsucht, kann wohl kaum von schweren Tatfolgen gesprochen werden.

    Die Kollegin hat richtig entschieden. Ob diese Entscheidung den Bürger passt, ist egal.

    Ebenso ist die Meinung und Berichterstattung der Presse egal.

    Angeklagt ist Sachbeschädigung. Eine Tötungsabsicht wurde nicht festgestellt

  11. 41.

    Da es überhaupt keinen sachlichen Grund gibt, die Nebenklagen nicht zuzulassen, habe ich den Eindruck, dass die Richterin schlecht beraten wurde. Ihre zur Schau getragene Unsensibilität gegenüber den Opfern rechtsextremistischer Gewalt erhöht letztlich - ohne jegliche Not - den Druck auf das Gericht. Nun wird die Öffentlichkeit (wie auch der RBB) noch genauer hinschauen, wie es das Verfahren führt und zu welchem Abschluss es gelangt. Einfacher hat sich die Richterin ihre Tätigkeit jedenfalls nicht gemacht.

  12. 40.

    "Oder hat CDU FDP AfD oder sonstwer seit Jahrzehnten irgend eine Senatsverwaltung inne und dort Personale besetzt? Nein,"

    Doch. Die CDU regierte von 2011 bis 2016 und stellte dabei u.a. Justiz- und Innensenator.

  13. 39.

    Wen Sie mit Äpfel die Opfer von Linksextremisten meinen und mit Birnen die Opfer von Rechtsextremisten, gebe ich Ihnen recht. Die OK hält aber das Haus in der Rigaer Straße besetzt und bedient sich genau des Rechtsstaates, den Sie hier anzweifeln, weil der anders entscheidet als Sie es wollen.

  14. 38.

    Bitte was? Jeder, der mal in der Nähe eines brennenden Grundstücks war, weiß, das einen das nachhaltig prägt. Erst recht, wenn es die eigene Wohnung ist.

  15. 37.

    Ist Kocak noch Mitglied des U-Ausschusses zum Rechtsextremismus? Dann hätte er sich mit "Ich möchte meine Position als Betroffener einbringen. Ich möchte, dass die Menschen sehen und hören können, wie Rechtsextremismus das Leben von Menschen verändern und zerstören kann" selber für den Posten disqualifiziert.
    "UntAG § 4 - Ausscheiden von Ausschussmitgliedern
    (1) Ein Mitglied des Abgeordnetenhauses, das an den zu untersuchenden Vorgängen nicht unerheblich beteiligt ist oder war, darf dem Untersuchungsausschuss nicht angehören; wird dies erst später bekannt, so hat es auszuscheiden."

  16. 36.

    Dann hätten Sie im Studium besser aufpassen sollen.

    Nur Richter am Landesverfassungsgericht werden vom AGH vorgeschlagen.

    Alle anderen Richter werden durch den Richterwahlausschuss gewählt.

    Kleiner, aber feiner Unterschied

  17. 35.

    Mordanschlag? Nein! Denn wenn ein Mordanschlag vorgelegen hätte, würde die Anklage ganz anders lauten und auch nicht vor dem AG verhandelt

  18. 34.

    Als Zeuge wird der Vollzeit-Abgeordnete doch sicherlich vor Gericht gehört werden. Nur geht es dort um Rechtsprechung, nicht eine politische Bühne.

  19. 33.

    Verschwörungstheorien? Nur weil es Ihnen nicht passt? Nein, es sind Tatsachen, die akzeptiert werden sollten. Auch und besonders vor Gericht.

  20. 32.

    "Die Vorgänge um die jahrzehntelange Terrorserie sind schon lange ein Politikum."
    Jahrzehnte? Ach ...ein Politikum?

    In erster Linie geht es um eine konkrete Straftat......was, wer, in wie fern versäumt hat, wird an anderer Stelle besprochen und aufgeklärt. Für politische Statements ist ein Gerichtssaal nicht der richtige Ort. so etwas gab es in der DDR und auch im 3. Reich. Im heutigen Deutschland wird so etwas mit Recht sofort unterbunden.


    Sie betreiben eine Vorverurteilung der Täter, das ist in einem Rechtstaat, den Sie ja fordern, nicht gestattet.



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