Einspruchsfrist endet - Senat muss über seine Linie zu "autofreier" Friedrichstraße entscheiden
Wie geht es weiter mit der teilgesperrten Friedrichstraße in Berlin-Mitte? Laut Verwaltungsgericht muss sie wieder für Autos geöffnet werden - und der Senat muss sich zu Wochenbeginn entscheiden, ob er gegen diese Entscheidung vorgeht.
Die Einspruchsfrist gegen die Wiederfreigabe der Friedrichstraße für den Verkehr endet zu Wochenbeginn. Der Senat muss bis Dienstag entscheiden über eine mögliche Anfechtung der Verwaltungsgerichtsentscheidung, wonach die Friedrichstraße wieder für Autos geöffnet werden muss.
Jarasch verteidigt Fußgängerzonenpläne
Am Sonntag verteidigte Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch die Pläne für eine Fußgängerzone in der Berliner Friedrichstraße und erklärte, sie halte die Pläne nach wie vor für richtig. Daran wolle sie auf jeden Fall festhalten, sagte die Grünen-Politikerin im Interview mit der "Berliner Morgenpost" [Bezahlschranke].
Der inzwischen beendete Verkehrsversuch mit einer autofreien Friedrichstraße auf einem rund 500 Meter langen Abschnitt in Berlin-Mitte habe gezeigt, dass noch Dinge verbessert werden müssten, sagte Jarasch. So müsse der Radstreifen in der Mitte der Straße entfernt werden. "Der Versuch hat aber auch gezeigt, dass es grundsätzlich funktioniert."
Laut Urteil ist die aktuelle Sperrung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag vor zwei Wochen erklärt, den betreffenden Abschnitt der Friedrichstraße im Zentrum Berlins für Autos zu sperren, sei rechtswidrig. Der Senat kann beim Oberverwaltungsgericht (OVG) dagegen vorgehen - hat dafür aber nur zwei Wochen Zeit. Widerspricht der Senat dem Urteil nicht, muss er die Friedrichstraße für Autos wieder freigeben.
Jarasch zufolge habe es in der Folge der Sperrung im ganzen Gebiet rund um den Gendarmenmarkt insgesamt weniger Verkehr gegeben und deutlich mehr Passanten im autofreien Teilstück, die dort länger verweilt hätten. Und genau dies sei auch "das Ziel einer Flaniermeile", argumentierte Jarasch. Die Grünen-Politikerin sagte, die Entscheidung über eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zur bisherigen Sperrung der Friedrichstraße für Autos falle Anfang der Woche. Aus Sicht der Senatsverwaltung werde Berlin auch bei einer Durchsetzung des Gerichtsbeschlusses nichts daran ändern, einen Teil der Friedrichstraße dauerhaft als eine Fußgängerzone auszuweisen.
Weinhändlerin schließt weitere rechtliche Schritte nicht aus
Weinhändlerin Anja Schröder, die vor dem Verwaltungsgericht gegen die teilweise Sperrung der Friedrichstraße für Autos geklagt hatte, sieht die Pläne aus der grünen Senatsverwaltung skeptisch und schließt weitere rechtliche Schritte nicht aus. "Wenn es ein schlüssiges Konzept für eine Fußgängerzone in der Friedrichstraße gibt, von dem wir alle profitieren, wird niemand dagegen klagen", sagte sie dem "Tagesspiegel" (Donnerstag).
"Aber momentan gibt es das nicht. Erst jetzt soll ein internationaler Wettbewerb für den Umbau des Straße ausgeschrieben werden." Das könne Jahre dauern. "Trotzdem soll die dauerhafte Sperrung nun schnell durchgedrückt werden. Das finde ich falsch."
Sendung: rbb24 Abendschau, 07.11.2022, 19:30 Uhr
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