Sonderrechte entzogen - Berliner Verwaltungsgericht prüft im Mai Klage von Schröder gegen Bundestag

Di 25.04.23 | 08:18 Uhr
  22
Archivbild: Gerhard Schröder bei der 5. Sitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude. Berlin, 08.12.2021. (Quelle: Picture Alliance/Christoph Hardt)
Bild: Picture Alliance/Christoph Hardt

Ein Jahr nachdem der Bundestag Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) Sonderrechte entzogen hat, befasst sich das Berliner Verwaltungsgericht mit dem Fall. Für den 4. Mai ist nach Gerichtsangaben eine Verhandlung zur Klage Schröders gegen den Beschluss bei der angesetzt.

Der frühere Bundeskanzler verlangt vom Bundestag die Wiederherstellung seiner im Mai 2022 entzogenen Sonderrechte. Der 79-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird.

Schröder wegen Verhältnis zu Putin in der Kritik

Der Haushaltsausschuss hatte Schröder einen Teil seiner Sonderrechte entzogen und die Abwicklung seines Büros beschlossen. Zuvor hatte der Altkanzler wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben. In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden.

Das von Schröder beauftragte Anwaltsbüro argumentiert, der Beschluss sei rechtswidrig. Es werde "behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. 'nachwirkenden Dienstpflichten' nicht mehr wahr". Dabei werde aber nicht festgelegt, was nachwirkende Dienstpflichten überhaupt seien und "wie ihre Wahr- beziehungsweise Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist", hieß es in der Erklärung seiner Anwälte weiter.

22 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 20.

    Sie haben nun ja gar keine Ahnung, die Agenda 2010 war eine brutale Enteigung Tausender Arbeitstätiger, nicht nur Arbeitsloser, wovon die meisten vorher eingezahlt hatten.

  2. 19.

    Raub? Um beraubt zu werden muss man erst mal eingezahlt. Hartz4 war schon okay bei den meisten.

  3. 18.

    Nun, die Sonderregelungen der Ampel-Regierung endet dann, wenn es um ihre Pfründe geht. Spätestens nach der nächsten Wahl.

  4. 17.

    Obwohl ich keine Freund der Schröderschen Auffassung bin, denke ich, dass er formal Recht bekommen wird, weil die Entscheidung als subjektive gewertet werden wird. Kriegsrecht, was spezifische Gesetze aufheben würde, herrscht in der Ukraine und bedingt in Russland, nicht aber in Deutschland.

  5. 14.

    ALLES war besser nach Kohl, nur nicht unbedingt Schröder... Hartz IV war der größe Raub in der Geschichte der Bundesrepublik.

  6. 13.

    Zustimmung, das ist überarbeitungsbedürftig. Aber das geht immer nur in Richtung Zukunft, niemals rückwirkend, würde also frühestens für den aktuellen Kanzler und Präsidenten Wirkung entfalten.

  7. 12.

    "Dass ein Herr Schröder "seine Privilegien" einklagt, ist ein Armutszeugnis für ihn..." Ich glaube nicht, daß es dem Juristen Schröder um die Privilegien als Privilegien geht, es wird um das juristische Prinzip gehen, daß eine (zumindest gefühlte) Beugung des Rechts stattgefunden hat, indem ein Exempel statuiert wurde ohne hinreichende rechtliche Grundlage - das wird er vorführen wollen.

  8. 11.

    Schröder war das beste was uns nach Kohl passieren konnte.......gebt ihm seine Privilegien.

  9. 10.

    Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen.
    Und:
    Dass ein Herr Schröder "seine Privilegien" einklagt, ist ein Armutszeugnis für ihn...
    Die Alt-Kanzler(innen)-Privilegien werden von unseren Steuergeldern finanziert... Ich bin ziemlich sicher,dass Frau Merkel keine Privilegien einklagen würde... Ebenso unangebracht und maßlos wie die Alt-Kanzlerklage,sind die "Friseurausgaben" unserer amtierenden Aussenministerin...
    ! Denken wir an die vielen bedürftigen Menschen und Gering-und Mittelverdiener...!

  10. 9.

    Ein Politiker,der Hoffnung ,und Sozialdemokrat,, Verkackt ,,ohne Ende.Ostindustrie stirbt.Holzmann AG.Hannover wird Mal eine Milliarde Hilfe Zugesprochen.Schröder ein Schauspieler ,als Figur der Arbeiterklasse ,Bier, Bratwurst.ohne Klasse .Ein Verräter seiner Sozial Partei Ein Geldgieriger Anwalt ohne Moral.Politik in Deutschland ist eine Bedienungsanleitung ohne Konsequenzen.... ,doch DER STEUERZAHLER. Bundeskanzler innen.Politik ohne Mehrwert.Kaufmannsladenpolitik ohne Qualität der Ware.

  11. 8.

    Ich stimme Ihnen vollkommen zu. Wozu braucht Frau Merkel 2 Autos samt Fahrer und ein Büro vom Steuerzahler? Soll sie doch von ihrer Riesenpension bezahlen.

  12. 7.

    Man mag es sich gar nicht vorstellen wie die Welt aussehen würde, wenn verdiente Regierungsmitglieder nach Ende ihrer Amtszeit ihre politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Kontakte so schön im Home Office am eigenen PC organisieren müssten. Oder, wenns denn das Ego braucht, sich ein Management wie andere ehemalige Showgrößen aus eigener Tasche zahlen müssten.

  13. 6.

    Diese viel zu großzügig ausgestalteten “Regelungen” für Alt-Präsidenten-und Kanzler gehören vom Parlament überdacht und neu ausgekleidet.
    Deutschland braucht keine ehemaligen Regierungschefs als Repräsentanten oder Lobbyisten für innen- und außenpolitische Events oder Anbahnungsgespräche für die Wirtschaft.
    Und fürn Herrn Schröder ist die niedersächsische Provinz seine bester Wirkungsstätte nebst Büro und Chauffeure des dortigen Taxigewerbes.

  14. 5.

    "Sonderregelung der Ampel-Regierung"

    Auch die Union hat dem zugestimmt; Die Linke und AfD haben sich enthalten.

  15. 4.

    Generell sollte man die Leistungen an Altkanzler, die über ihre Pensionsansprüche hinausgehen einer Überprüfung unterziehen.

  16. 3.

    Es ist sogar davon auszugehen, dass Schröder seine Privilegien wiedererlangt. Solche politisch motivierten Schnellschüsse gehen praktisch immer nach hinten los. Recht und Moral sind eben zwei verschiedene Dinge. Ich teile Schröders Russland-Meinung definitiv nicht, aber seine Meinung entspricht der Meinungsfreiheit und muss daher ausgehalten werden. Davon ab sollte diese unsinnige Regelung für Alt-Kanzler komplett aufgehoben werden. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum der Steuerzahler deren normale politische Tätigkeit nach der Kanzlerschaft zusätzlich finanzieren sollte. Dafür sind die jeweiligen Parteien zuständig.

  17. 2.

    Merkel scheint mit dem fünffachen Salär ihrer Sonderregelung die nachwirkenden Dienstpflichten korrekt wahrzunehmen.

  18. 1.

    Bin gespannt, ob Altkanzler Schröder die Sonderregelung der Ampel-Regierung abwehren kann.

Nächster Artikel