Deutsche Wohnen & Co. enteignen - Expertenkommission zu Enteignungen will Bericht vorlegen

Fr 23.06.23 | 10:30 Uhr
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Archivbild:Ein Transparent der Bürgerinitiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen» hängt am 24.08.2021 in der Nähe einer Baustelle, die sich auf dem Neubauprojekt "Am Tacheles" an der Oranienburger Straße befindet.(Quelle:dpa/J.Carstensen)
Bild: dpa/J.Carstensen

Kann Berlin enteignen, und wenn ja, wie? Die Expertenkommission zum Thema Enteignung hat vor deutlich mehr als einem Jahr ihre Arbeit aufgenommen. Bald will sie ihren Abschlussbericht vorlegen, und dann ist der Senat gefragt.

Die Expertenkommission zur Enteignung von Immobilienkonzernen will nach Informationen der Initiative "Deutsche Wohnen Co. enteignen" ihren Abschlussbericht am Mittwochnachmittag (28. Juni) vorstellen. "Es gab im Zwischenbericht im Dezember einige Fragen, die noch nicht final geklärt waren. Wir gehen davon aus, dass die letzten Zweifel in der Zwischenzeit ausgeräumt wurden", sagte Initiativen-Sprecherin Gisèle Beckouche der Deutschen Presse-Agentur.

"In dem Zwischenbericht wurde bestätigt, dass Berlin vergesellschaften kann und das auch deutlich unter Marktwert. Wir gehen davon aus, dass die Kommission weiter dabei bleibt", sagte Beckouche. "Wir haben keinen Grund zur Annahme, dass sich daran etwas geändert haben sollte."

Initiative wirft Geschäftsstelle Intransparenz vor

Die Geschäftsstelle der Expertenkommission bestätigte den Termin für die Übergabe und Vorstellung des Abschlussberichts nicht. Die Details würden derzeit noch abgestimmt.

Die Initiative wiederholte ihre Kritik an der Geschäftsstelle, der sie bereits mehrfach Intransparenz vorgehalten hatte. "Dass zum Beispiel die Protokolle der Kommissionssitzungen aus den vergangenen Monaten immer noch nicht online zur Verfügung stehen, ist skandalös", sagte Beckouche.

Bei einem Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Danach hatte der damalige rot-grün-rote Senat die Kommission aus Experten eingesetzt. Sie berät seit April 2022 unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) darüber, ob und gegebenenfalls wie das Anliegen umgesetzt werden kann.

Vergesellschaftungsrahmengesetz in Koalitionsvertrag vereinbart

Auf der Grundlage des Abschlussberichts will der aktuelle schwarz-rote Senat über sein weiteres Vorgehen entscheiden. CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ein "Vergesellschaftungsrahmengesetz" für den Fall zu beschließen, dass die Kommission eine "verfassungskonforme Vergesellschaftungsempfehlung" abgibt.

In dem Gesetz sollen Kriterien festgelegt werden: für eine angemessene Entschädigung und für eine Enteignung von Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge. Dazu zählen neben Wohnungen etwa auch die Wasser- und Energieversorgung.

Das Gesetz soll nach den Vorstellungen von Schwarz-Rot erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten. Davor soll es vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Hintergrund sind die Erfahrungen mit dem Mietendeckel-Gesetz, dem die Verfassungsrichter aus Karlsruhe nachträglich einen Riegel vorgeschoben hatten.

Sendung: rbb24 Inforadio, 23.06.2023, 09:00 Uhr

30 Kommentare

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  1. 30.

    "Der GG-Artikel zur Vergesellschaftung kam zu einer Zeit als noch nicht klar welche Wirtschaftsordnung u der BRD gelten sollte; die Entscheidung fiel zugunsten der sozialen Marktwirtschaft u nicht für eine sozialistische Wirtschaftsordnung!"

    Unsinn! Lesen sie mal das Ahlener Programm der cDU, sie werden sich wundern.

    „Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden. Nach dem furchtbaren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch als Folge einer verbrecherischen Machtpolitik kann nur eine Neuordnung von Grund aus erfolgen.

    Inhalt und Ziel dieser sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein."

  2. 29.

    Ein Oliver sprach ganz putzig hier von Enteignungen...., nunja, in ne saniert plattenbude will heute keiner mehr rein. Heute will man, betont auf "will", so wie im Grunewald. Schitt aber auch, das einige bissel mehr haben zum leben. Enteignung? ...vielfach spröde Neiddebatte. Genug Gegröle zu Villen im Grunewald gabs ja. Unter anderem. Wir hatten auch nicht für jedes Kind ein Gamezimmer, wir hatten zu fünft zweiraum Wohnung, 6. Etage ohne Fahrstuhl. Schichtarbeit und Fernstudium inklusive. Schönen Tag für alle zornigen Enteigner von allem was selbige selbst nicht haben.

  3. 28.

    Ach Max, Was sie hier des öfteren vom Stapel lassen, ist schon recht eigenartige. Im Grunde ist es immer das gleiche was man grade rücken muß, sonst würden sie die DDR als daß gelobt Land darstellen, das funktioniert evtl bei jungen Leuten aber nicht älteren. Und schon gar nicht bei den West Berlinern.
    Wir mussten genug Demütigungen ertragen bei der Einreise oder lm Transit von Berlin nach Westen. Also bleiben sie auf den Demokratie Teppich u. freuen sie sich des Lebens!!







  4. 27.

    Schulden als Investitionen zu verkaufen, selten so gelacht. Schauen Sie mal bei Destatis wie hoch Schulden von Berlin pro Kopf sind. Zudem wurden in der Coronazeit Kreditermächtigungen in Mrd.-Höhe vom Abgeordnetenhaus genehmigt und wo sind die Gelder gelandet bzw geparkt worden in Sondervermögen und sind dort tickende Zeitbomben die erneut zu Verkauf von Tafelsilber führen wenn die Zinsen weiter steigen. Und was wird der Staat: Handlungsunfähig wegen Schulden o wie Sie es nennen Investitionen!

  5. 25.

    "Sozialismus/Kommunismus hat es in D nie gegeben"
    ... und heute war ein schöner sonniger Tag.

  6. 24.

    „Auch Max, Sie sauber mir ein Lächeln ins Gesicht, zumal Sie auf bestimmte Fragen, der Mitforisten, überhaupt nicht eingehen.“

    Dafür ist Max hinlänglich bekannt.

    Keine Argumente.

  7. 23.

    Ja, so ist es zuerst war das GG verfasst worden, danach die Bundesrepublik gegründet,und das GG nur einverbindliches "Grundgerüst" darstellte und musste mit entsprechenden Gesetzgebung kompletiert werden, und so kommt es das der Artikel 14 und 15 des GG, nur mit der da zu entsprechenden Gesetzgebung zu bewerten ist.

  8. 22.

    "Max" Linientreue, haben ja auch gleich eine Wohnung bekommen, wenn sie lange genug gewartet haben. Bei Ihr System, was Sie favorisieren, muss man sicherlich auch 15 Jahre auf ein Auto warten und dann die große Auswahl. Auch Max, Sie sauber mir ein Lächeln ins Gesicht, zumal Sie auf bestimmte Fragen, der Mitforisten, überhaupt nicht eingehen.

  9. 19.

    Sozialismus hat es in Deutschland nie gegeben? Was war es dann für ein Staatsform in der EX-DDR, die sich Sozialistisch nannte?
    Dann definieren Sie einmal was Sie unter Sozialismus verstehen!
    Zudem scheinen Sie Null Kenntnis von Verfassungsgeschichte zu haben. Der GG-Artikel zur Vergesellschaftung kam zu einer Zeit als noch nicht klar welche Wirtschaftsordnung u der BRD gelten sollte; die Entscheidung fiel zugunsten der sozialen Marktwirtschaft u nicht für eine sozialistische Wirtschaftsordnung!

  10. 18.

    "Sollte es tatsächlich so weit kommen, wird es Zeit Deutschland zu verlassen. Man möchte ja schließlich nicht der Letzte sein, der das " sinkende Schiff " verlässt. Sozialismus/Kommunismus ,hat schon einmal in Deutschland nicht funktioniert."

    Reisende soll man nicht aufhalten und nehmen sie möglichst viele Gleichgesinnte mit. Sozialismus/Kommunismus hat es in D nie gegeben und Leute wie sie halten wahrscheinlich schon die 48 Stunden Woche für Sozialismus/Kommunismus.

  11. 17.

    Die „bösen“ Immobiliengesellschaften haben aber auch Millionen in die Instandhaltung der Bauten aus den 70er Jahren gesteckt. Wünsche den Mietenden viel Spaß wenn irgendwann die Stadt die Verwaltung übernimmt, dann läuft nämlich gar nichts mehr und die Wohnungen sehen in 15 Jahren wieder aus wie nach dem Mauerfall.

  12. 16.

    Ja, die knappen Kassen von Berlin sind bundesweit bekannt. Berlin hängt am Tropf des Länderfinanzausgleichs. Warum sollten die anderen Bundesländer für eine derartige Posse bezahlen, die dann doch nur wieder von den Gerichten gekippt wird. Das kann auch echt nur Berlin mit 80% Mietanteil. Vielleicht sollte man einen Teil des Geldes lieber für geförderte Kredit einsetzen, damit mehr Menschen in den eigenen 4 Wänden leben statt immer nur zu mieten.

  13. 15.

    Ach so, und das Rahmengesetz des Senats ist eine reine Nebelkerze und dient nur der Verschleppung der tatsächlichen Vergesellschaftung. Damit sollen besonders böse Buben auf dem Wohnungsmarkt und anderen Märkten bestraft bzw. mit Vergesellschaftung bedroht werden (können!). Kernargument des erfolgreichen Enteignungs-Volksentscheids ist aber, dass der Markt an sich das Problem ist. Konzerne können schließlich auch völlig legal Mieter*innen ausquetschen und tun es siet Jahren.

    Zur Prüfung durchs Bundesverfassunsgericht vor Inkrafttreten: es wäre das erste Mal, dass ein Gesetzgeber gegen sein eigenes Gesetz klagt - so viel Chuzpe hat der Senat dann offenbar doch.
    Beim Thema Kopftuchverbot für Lehrerinnen hat sich der letzte Senat übrigens auf Betreiben der SPD absichtlich eine Ohrfeige aus Karlsruhe abgeholt, statt das Gesetz entsprechend zu ändern. Kann man alles googeln.

  14. 14.

    Zuzug Berlin im Jahr 2022 = 78000 Personen.
    Da müssten wahrscheinlich 30 oder 40000 Wohnungen pro Jahr gebaut werden - da wird wohl Enteignung nicht ganz reichen .

  15. 13.

    Moin Herr Voss (und der Rest der Runde), als Stichtag ist der Wahltag festgesetzt, ein nachträgliches Aufteilen einer großen Gesellschaft in mehrere kleine ist also nicht möglich bzw. ändert nichts an der Vergesellschaftungsreife (schönes Wort, oder?).

    Zur Entschädigung und Finanzierung: Hier haben zwar alle Jura studiert, können wir dennoch den Bericht abwarten? Es handelt sich um keine klassische Enteignung, wie sie bisher täglich für Autobahnen, Kohleabbau etc. passiert.

    SPD und CDU wollen übrigens weiter 'rekommunalisieren', d.h. Privaten zehntausende Wohnungen zum Marktwert abkaufen. Warum soll das finanzierbar sein und die preisgünstigere Vergesellschaftung nicht?

    Was das Bauen betrifft: Berlin braucht bezahlbaren Wohnraum und der wird von privaten Investoren nicht gebaut, weshalb Berlin auf diese verzichten kann. Stattdessen müssen Landeseigene und andere Gemeinnützige in die Lage versetzt werden, mehr Neubau als bisher zu leisten.

  16. 12.

    Damit liefern Sie ein gewichtiges, juristisches Argument gegen eine Vergesellschaftung.

    Es besteht juristisch mithin kein Bedarf mehr an Art. 15.

    Auf die Idee ist noch keiner gekommen, danke dafür!

  17. 11.

    Landeseigene Wohnungsunternehmen kann man ja wieder mit Steuermilliarden helfen und entschulden.
    Erst enteignen und dann mit Milliarden subventionieren und irgendwann wieder, für einen symbolischen Euro, weiterverkaufen und dann irgendwann wieder, kaufen.
    Baut auf und reisst nieder - so habt Ihr Arbeit, immer wieder - Det is der Osten/ so tickt det jute Berlin

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