"Deutsche Wohnen & Co. enteignen" - Initiative und Regierender setzen auf zweiten Enteignungs-Volksentscheid

Di 26.09.23 | 20:05 Uhr | Von Thorsten Gabriel und Franziska Hoppen
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Bana Mahmood (l-r), Veza Clute-Simon und Achim Lindemann von der "Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen" äußern sich bei einer Pressekonferenz. (Quelle: dpa/Bernd von Jutrczenka)
Audio: rbb24 Inforadio | 26.09.2023 | Thorsten Gabriel | Bild: dpa/Bernd von Jutrczenka

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" will in Berlin einen zweiten Volksentscheid auf die Beine stellen. Warum das dauern wird - und sogar den Regierenden Bürgermeister von der CDU freut. Von T. Gabriel und F. Hoppen

Was tun gegen steigende Mieten und Verdrängung in Berlin? Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" präsentierte dafür 2021 ihre eigene Lösung: Die Bestände von Wohnungskonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen sollten vergesellschaftet werden.

Beim erfolgreichen Volksentscheid am 26. September 2021 sagten mehr als eine Million Berlinerinnen und Berliner "Ja" zu dieser Idee. Doch das geforderte Gesetz gibt es bislang nicht.

"Die Regierenden hier im Roten Rathaus haben versucht, unsere Entscheidung für die Vergesellschaftung zu ignorieren und zu verschleppen", sagt Veza Clute-Simon von der Initiative am zweiten Jahrestag in Berlin. Und meint damit sowohl die vorherige rot-grün-rote Regierung als auch den jetzigen schwarz-roten Senat.

Denn ein Gesetz, um die Bestände großer privater Wohnungskonzerne auf den Weg zu bringen, wie beim Volksentscheid gefordert, brachten beide nicht auf den Weg. Stattdessen wurde erst eine Expertenkommission berufen und nun soll ein sogenanntes "Rahmengesetz" erarbeitet werden – also ein Gesetz, das zunächst wesentliche Grundzüge regelt und erstmal vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden soll. In rund einem Jahr will der Senat dieses Rahmengesetz vorlegen.

"Ein echtes Gesetz" erarbeiten

Weil die Initiative dem Senatsplan nicht über den Weg traut, will sie die Sache nun selbst in die Hand nehmen: "Die Initiative 'Deutsche Wohnen & Co. enteignen' wird parallel zum Verschleppungsgesetz des Senats ein echtes Vergesellschaftungsgesetz erarbeiten und dieses anschließend bei einem Gesetzes-Volksentscheid zu Abstimmung stellen", sagt Clute-Simon.

Denn der Volksentscheid vor zwei Jahren war letztlich nicht mehr als eine politische Forderung. Ein konkretes Gesetz hingegen, über das abgestimmt würde, träte bei Erfolg unmittelbar in Kraft.

Im Laufe eines Jahres will die Initiative nun einen solchen Gesetzentwurf formulieren – und stößt damit zumindest formal auf ein breites positives Echo. Der Berliner Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU), der inhaltlich von Vergesellschaftungen nichts hält, sagt, fast ein wenig überraschend: "Wenn die Initiative das jetzt vorbereitet, dann freu ich mich ja geradezu, weil ich mir ganz sicher bin, dass Gerichte dazu dann auch Stellung nehmen werden - und dann haben wir Klarheit in der Sache."

Langwierige Prüfung möglich

Denn noch bevor es in einer ersten Stufe zu einem Volksbegehren käme, könnte der Senat den Gesetzentwurf dem Landesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Und das könnte dauern. Das Volksbegehren "Berlin Autofrei" liegt seit Mai vergangenen Jahres bei Gericht.

Die CDU, das ist kein Geheimnis, ist gegen Vergesellschaftungen, ebenso Teile der SPD, insbesondere in der Regierung. Die Initiative aber zeigt sich sicher, dass sie einen wasserdichten Entwurf präsentieren wird.

Ihr Sprecher Achim Lindemann sagt: "Wir können auf ein breites Bündnis bauen und haben starke Partner:innen, mit denen zusammen wir jeden Stein dreimal umdrehen werden um ein 100 Prozent sicheres Vergesellschaftungsgesetz zu schreiben." Denkbar, dass dieses – bei Erfolg – dann erst von der nächsten Berliner Regierung umgesetzt würde.

"Verständlich"

Die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus kritisierte die Regierungskoalition derweil ebenfalls für Verschleppung des Wählerwillens. Verständlich, so die einhellige Meinung, dass die Aktivisten nun nachlegen würden.

Die AfD stellte jedoch klar, dass sie Vergesellschaftungen grundsätzlich ablehnen würde: "Es ist gut, dass die Initiative diesmal einen konkreten Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen will. Das hätte sie bereits beim ersten Mal tun sollen, dann wäre das Gesetz längst beim Bundesverfassungsgericht gelandet und dort aller Wahrscheinlichkeit nach als verfassungswidrig verworfen worden", sagte der baupolitische Sprecher Harald Laatsch.

Philmon Ghirmai, Landesvorsitzender der Grünen, teilte hingegen mit, er freue sich auf die Debatte um ein konkretes Vergesellschaftungsgesetz. "Da sich viele renditenorientierte Wohnungsunternehmen weigern, ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen, muss das Land Berlin die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt durch alle Mittel entschärfen, die ihm politisch und rechtlich zur Verfügung stehen."

Die Linken hatten das Vorhaben, rund 240.000 Wohnungen in öffentliche Hand zu holen, von Anfang an unterstützt. Die SPD-Landesvorsitzende Franziska Giffey und den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner bezeichnete der Landesvorsitzende Maximilian Schirmer am Dienstag als "Verbündeten der Immobilienlobby".

Für die Aktivisten von "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" heißt es nun erstmal Spenden sammeln: Mit einer Crowdfunding-Kampagne sollen fürs erste 100.000 Euro zusammenkommen, um Juristen und Wissenschaftler zu bezahlen, die den Gesetzestext ausformulieren sollen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.09.2023, 17:00 Uhr

Beitrag von Thorsten Gabriel und Franziska Hoppen

119 Kommentare

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  1. 119.

    Sorry, das sollte an alle geschrieben werde und nicht nur an Alfred Neumann, tut mir leid, mein Fehler.

  2. 117.

    Was ist hier heute los? Bevor wir uns jetzt weiter gegenseitig an die "Gurgel" gehen können wir vielleicht erstmal abwarten, was in der nächsten Zeit durch die Presse veröffentlicht wird und wie die es dann interpretieren? Was Fachleute dazu sagen? Wir fangen an, uns hier gegenseitig Vorwürfe zu machen u.U. wegen nichts und wieder nichts! Also tief durchatmen und mal schauen, wie es wirklich zu sehen ist. Danke

  3. 115.

    "Die anderen Initiatoren" - also gehen Sie davon aus, beim Urheber des zitierten befremdlichen Leserkommentars handelt es sich um einen "Initiator" des Volksentscheids? Wenn ja, wie kommen Sie bitteschön darauf bzw. was verstehen Sie unter "Initiator"?

    Das Interview in der taz ist etwas völlig anderes, dabei handelt es sich um einen Sprecher der Initiative. Die Option, statt der quantitativen Grenze die Eigenschaft "Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft" gemäß § 264d Handelsgesetzbuch als Kriterium anzulegen, wurde von der Expertenkommission selbst aufgezeigt und wird im Kommissionsbericht ab S. 88 erläutert. Im taz-Interview hat der DWE-Sprecher auch ganz klar gesagt, dass es eine Idee der Kommission ist.

    Das ganze Bohei darum (das hoffentlich nur hier in der Kommentarspalte stattfindet) ist also völlig grundlos.

    Zur Erinnerung, hier nochmal der Link zu den Materialien der Kommission: https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/downloads/

  4. 114.

    Und weiter wird von den Gegner der Iniative gelogen dass sich die Balken biegen. Seit wann ist ein kleiner privater Vermieter ein "kapitalmarktorientiertes Unternehmen "?

  5. 113.

    "Ujak Pekolj" Da das ein reicher Phantasiename ist kann das jeder geschrieben haben, das passiert hier häufiger.

    Ich traue ihnen zu den Kommentar geschrieben zu haben.

  6. 112.

    Und wieder wird von den Gegner der Iniative gelogen dass sich die Balken biegen. Seit wann ist ein kleiner privater Vermieter ein "kapitalmarktorientiertes Unternehmen "?

  7. 111.

    "Sie interpretieren natürlich erhaben und unfehlbar. "

    Noch so ein sachlicher Zeitgenosse.

  8. 110.

    Mut? Neeeeee, Das ist sowas von dämlich von dem Typen ! Super ärgerlich. Eat the rich

  9. 109.

    „Blödsinn“

    Wenn die Argumente ausgehen…perfekter Offenbarungseid.

  10. 108.

    Hallo Tom,
    eine Frage…

    War das Interview Ihres Erachtens der Sache dienlich?

    Anscheinend ärgern Sie sich über die Aussage des Pressesprechers von Deutsche Wohnen und Co. enteignen sehr.

    Ich finde, das Interview ist zumindest sehr suboptimal verlaufen und in der Formulierung kontraproduktiv.

  11. 107.

    Respekt vor der Ehrlichkeit und dem Mut, das so zu veröffentlichen. Das lässt wirklich tief in die Abgründe blicken, auch wenn es nur ein bedauerlicher Einzelfall ist und natürlich die anderen Initiatoren davon Abstand nehmen. Es bleibt aber haften, auch das Interview in der TAZ geht leider in diese Richtung. So wird das nichts.

  12. 105.

    1Hmmm.... und die Sache mit dem "Sachlichkeitsapostel" soll ich das jetzt als Kompliment nehmen oder nicht? Ich hab mich entschieden, ich nehme es als Kompliment, danke schön ;) „

    Nehmen Sie es bitte freundlicherweise als Kompliment an. :-)

    Ich empfinde Sie als sympathisch.

    Schönen Abend.

  13. 103.

    Komisch, ich persönlich lese die Äußerungen von DW wie die anderen. Anscheinend ist wirkliches Ziel die Enteignungsmöglichkeit ab einer einzelnen Wohnung. Daran gibt es im Interview eigentlich auch nichts falsch zu zum verstehen. Es wurde gesagt ohne Untergrenze enteignen zu wollen. Ich finde das beängstigend.

  14. 102.

    „Blödsinn“

    Wenn die Argumente ausgehen…perfekter Offenbarungseid.

  15. 101.

    Sie wiederholen immer nur Ihre subjektive Interpretation.

  16. 100.

    Doch, genau das hat der Sprecher der Enteignungsinitiative vom Stapel gelassen.

    Enteignung ohne Untergrenze möglich und gewollt.

    Was ein PR-Desaster!

    Wie konnte das in einem Interview so kommuniziert und freigegeben werden?

    Ich verstehe den Verdruss von Ihnen sicherlich, aber das müssen sie mit den Enteignern ausmachen.

    Von diesen teilweise Dilettanten sollen wir uns in Mieterbeiräten in einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vertreten lassen?

    Nein danke, lasst mal stecken.

  17. 99.

    "Die Initiative hat sich bewusst für die Hängematte-Option mit Empörungspotenzial entschieden. "

    Eine bewußte Diffamierung und Lüge. Es ist NICHT Aufgabe einer BI Gesetze zu entwerfen, warum sie es jetzt dennoch tut ist der Verhinderungstaktik des Senats anzulasten.

    Ihr Motiv als Vermieter die BI zu verleumden dürfte klar sein.

  18. 98.

    Sie können auslegen wie sie möchten.

    Enteignung ab 1 laut DW und Co. enteignen wurde ausgesprochen.

    „Möglich ist zudem, unabhängig von der Bestandsgrenze zu vergesellschaften“

    Also ab 1

  19. 97.

    Jeder kann sich selbst sein Bild machen.

    Sie haben sicherlich nicht nur die Deutungshoheit.

    Enteignung ab 1 ist gewollt und ausgesprochen.

  20. 96.

    Wie sachlich ist es denn den immer gleichen Blödsinn zu wiederholen, obwohl das schon tausende Male erklärt worden ist worum es geht? Dann muß man auch schon mal deutlicher werden.

  21. 95.

    Und wieder wird von den Gegner der Iniative gelogen dass sich die Balken biegen. Seit wann ist ein kleiner privater Vermieter ein "kapitalmarktorientiertes Unternehmen "?

  22. 94.

    Und Sie sehen, ich bin auch nur ein Mensch und wenn ich das Gefühl habe (und das hatte ich hier, sonst hätte ich es nicht gemacht) dass jemand hier absichtlich anstacheln will, dann reagiere ich eben auch mal so. Falls ich mich geirrt haben sollte, bitte ich hiermit um Entschuldigung.
    Hmmm.... und die Sache mit dem "Sachlichkeitsapostel" soll ich das jetzt als Kompliment nehmen oder nicht? Ich hab mich entschieden, ich nehme es als Kompliment, danke schön ;)

  23. 93.

    DW und Co. wollen mittel- bis langfristig alle Vermietenden mit Gewinnerzielungsabsicht enteignen.

    Hiermit tiefer Einblick eines Enteigners und Befürworters der Initiative.

    „122.
    Ujak PekoljBerlinMittwoch, 27.09.2023 | 17:31 Uhr
    Antwort auf [Ina] vom 27.09.2023 um 12:45
    Oma und Opa müssen als erstes besteuert oder enteignet werden. Wenn dann alles weg ist, erübrigt sich auch die Diskussion mit der Erbschaftsteuer. Lieber die Kohle für Vergesellschaftung und die armen Teufel, als für die Erben !“

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/09/berlin-enteignung-initiative-deutsche-wohnen-volksentscheid.html#top-of-comments

  24. 92.

    Wie sachlich ist es denn den immer gleichen Blödsinn zu wiederholen, obwohl das schon tausende Male erklärt worden ist worum es geht? Dann muß man auch schon mal deutlicher werden.

  25. 90.

    Ich würde sofort in ein beschütztes Areal ziehen. Zutritt nur mit Anmeldung und ähnliche Sicherheits-Maßnahmen wären schon nicht schlecht.

  26. 89.

    Auch wenn es so nirgends in dem von Ihnen angegeben Zeitungsartikel geschrieben steht, so wäre es vielleicht die wohl rechtssicherste Lösung. Indem der gesamte Berliner Grund & Boden vergesellschaftet wird und die im Grundbuch eingetragenen (Mit-)Eigentümer demnach nur als Erbbauberechtigte ins Erbbaugrundbuch vermerkt werden, das wäre zunächst erstmal ein reiner Verwaltungsakt für den es keine Entschädigungszahlungen bedürfe.

    Stattdesen will die Initiative nur das Kapital von kapitalorientierten Unternehmen sozialisieren und sucht dafür eine rechtssicher Beschreibung der jeweiligen juristischen Person.

  27. 88.

    „Falls Sie das Interview tatsächlich selbst gelesen haben sollten, haben Sie den Satz falsch verstanden bzw. verfälscht:“

    Sie interpretieren natürlich erhaben und unfehlbar.

  28. 87.

    Genau dafür bin ich 89 auf die Straße gegangen. Demokratie jetzt oder nie. So kann man endlich wirklich die Wende vollenden, im Gegensatz zu dem was die bezahlten Provokateure behaupten. Ich bin ja mal gespannt ob die AfD diesmal ihre Wähler davon überzeugen kann gegen sich selbst zu stimmen. Beim letzten Mal kamen nicht wenige Stimmen von AfD Anhängern.

  29. 86.

    „Wie oft muß man das den ganz Dummen noch erklären?“

    Noch so ein sachlicher Zeitgenosse.

  30. 85.

    „ich sehe jetzt schon, wie Sie auf Ihrem Sessel oder was auch immer sitzen“

    Waren Sie nicht der Sachlichkeitsapostel?

  31. 84.

    „unabhängig von der Bestandsgrenze zu vergesellschaften und sich an der Rechtsform zu orientieren“

    Also keine Grenze in der Anzahl der Objekte, de facto ab 1 möglich.

    Heute Rechtsform, morgen privat/gewerblich.

    Nein, die Grenze von 3000 wurde schon jetzt gekippt.

    Es ist wie es ist, links übertreibt es, es gibt kein Vertrauen.

    Eine Enteignung ab 1 ist tiefer, unausgesprochener Wunsch der Initiative.

    Warum soll denen getraut werden? Warum ist jetzt bei 3000 nicht halt, sondern GmbH‘s könnten ab einer Wohnung enteignet werden? Das ist linksextrem!

  32. 83.

    Wenn ich Sie recht verstehe, fordern Sie eine Anhebung aller Mieten auf den gerade herrschenden Neuvermietungsstand. O.K. ... ... und am Ende stehen dann ganze Stadtteile, wo die Wohnungen und Häuser nicht einmal mehr für 1€ verkauft werden können und auf der Anderen beschützte Areale, in denen jeder Fremde erst mal kontrolliert wird, so wie es in einigen Städten der USA zu besichtigen ist.

  33. 81.

    Nein, jetzt können die es von der Initiative ja plötzlich doch auch.

    Die Initiative hat sich bewusst für die Hängematte-Option mit Empörungspotenzial entschieden.

    Ihr Argument überzeugt mithin nicht wirklich.

    Das Vergesellschaftungsrahmengesetz wird übrigens derzeit entwickelt.

    Warum nicht ein Jahr warten?

    Jetzt arbeitet die Initiative doch auch mindestens ein Jahr an einem Gesetz.

  34. 80.

    Wie oft muß man das den ganz Dummen noch erklären? Es geht um bezahlbare Mieten und NICHT um Wohnungsneubau, der die Mieten weiter explodieren lässt.

    Es stehen 10.000ende Wohungen leer, bzw. werden zweckentfremdet.

    Ich möchte nicht ausschließen dass sie sich mit Absicht auch nur dumm stellen.

  35. 79.

    "Natürlich hätte erst ein Gesetz erarbeitet werden können, man hatte alle Zeit der Welt."

    Das ist nicht Aufgabe der BI, sondern des Senats gewesen, der das bewußt verhindert hat.

  36. 78.

    "Es könnte zukünftig - laut Deutsche Wohnen & Co. enteignen - bereits ab der ersten Immobilie alle treffen. "

    Dumm nur wenn man den Artikel den man verlinkt überhaupt nicht gelesen hat. Das ist nämlich eine glatte Lüge.

    "Die Kommission hat diese Grenze als Kriterium für die Vergesellschaftung ausdrücklich bestätigt. Aber sie hat auch hier politische Spielräume aufgezeigt, sodass die Grenze ebenso bei 2.000 Wohnungen liegen könnte. Möglich ist zudem, unabhängig von der Bestandsgrenze zu vergesellschaften und sich an der Rechtsform zu orientieren; dann würde man auf alle kapitalmarktorientierten Unternehmen zielen. "

  37. 76.

    Ach bitte.....wie schon Ihr Name sagt: Extrablatt, erinnert mich irgendwie an andere "Blätter", na ja, wie dem auch sei, ich sehe jetzt schon, wie Sie auf Ihrem Sessel oder was auch immer sitzen, und sich diebisch darüber freuen, die Leute mit Eigentum in Angst und Schrecken zu versetzen. Glückwunsch Extrablatt, denn mit Ihrem eigentlichen Namen treten Sie jetzt lieber nicht an. Genau solche Menschen wie Sie braucht das Land eben genau NICHT. So etwas würde ja nun nie klappen, denn:
    1. Könnte: sehen Sie es? Möglichkeitsform! Dehnbarer Begriff
    2. Das Bundesverfassungsgericht würde so etwas immer kippen, sofort.
    Aber ich wünsche Ihnen trotzdem einen schönen, sonnigen Tag, schöner Versuch ;)

  38. 75.

    Klar, die Investoren sind alle aus Berlin nach Hamburg und München gezogen, wo gerade bezahlbare Wohnungen am laufenden Band gebaut werden. Oder doch nicht?

  39. 74.

    Mit Ihrer Formulierung "alle ab der ersten Wohnung" deuten Sie wohl ganz bewusst an, es würde auch Wohnungs- oder Hauseigentümer*innen treffen, die ihre Immobilie selbst nutzen bzw. wenige Immobilien vermieten.

    Falls Sie das Interview tatsächlich selbst gelesen haben sollten, haben Sie den Satz falsch verstanden bzw. verfälscht: "Möglich ist zudem, unabhängig von der Bestandsgrenze zu vergesellschaften und sich an der Rechtsform zu orientieren; dann würde man auf alle kapitalmarktorientierten Unternehmen zielen."

    Also: nicht "alle", sondern alle alle kapitalmarktorientierten Unternehmen . Wird auch im Kommissionsbericht erläutert, den aber anscheinend leider so gut wie niemand lesen möchte.

  40. 73.

    Die 3000er Grenze ist - laut Deutsche Wohnen & Co. enteignen - vom Tisch.

    Es könnte zukünftig - laut Deutsche Wohnen & Co. enteignen - bereits ab der ersten Immobilie alle treffen.

    https://taz.de/Der-Weg-zum-Vergesellschaftungsgesetz/!5961668/

  41. 72.

    Ändern wirt sich nichts. Klar, das vereinbarte Vergesellschaftungsrahmengesetz wird es geben. Das aber käme nur dann zur Anwendung, wenn zuvor das Bundesverfassungsgericht die vorgeschlagenen Vergesellschaftungen durchwinkt – woran allergrößte Zweifel bestehen.

    Der Plan für Enteignungen sendet genau das Signal an die Investoren aus, das die von Wohnungsnot geplagte Stadt am allerwenigsten gebrauchen kann: Bloß weg hier! Schon der am Verfassungsgericht gescheiterte Mietendeckel hatte dazu geführt, dass die Neubauzahlen drastisch eingebrochen sind. Wer will schon in einer Stadt investieren, in der Enteignungen zum gewöhnlichen Mittel der Politik zu werden drohen? Und weiter kann sich Berlin eine Vergesellschaftung von Unternehmen mit hunderttausenden Wohnungen gar nicht leisten.

  42. 71.

    Ich würde auch mitmachen !!

    Enteignung kostet nur Steuergelder und schafft NICHT EINE einzige neue Wohnung.

    ALSO das viele Geld für eine
    ENTEIGNUNG besser in den WOHNUNGSNEUBAU investieren.

  43. 70.

    „Die Gründe, warum beim ersten Mal kein Gesetz zur Abstimmung gestellt wurde, sind hier in den Kommentaren und auch in aktuellen Interviews mit Sprecher*innen von DWE oft genug erklärt worden.“

    Nein, da machen es sich die Befürworter zu einfach.

    Natürlich hätte erst ein Gesetz erarbeitet werden können, man hatte alle Zeit der Welt.

    Hierfür hätte man auch Experten, Dozenten einbinden können, die hätten das teilweise selbstlos begleitet.

    Danach dann hätte die Initiative erst das Volksbegehren starten können.

    Das wurde aber bewusst unterlassen.

    Jetzt sind die Karten neu gemischt.

    Das nun auch private Immobilieneigentümer ab der ersten Wohnung enteignet werden könnten, sagt der Vertreter der Initiative ja bei der TAZ höchstpersönlich.

    Aber wer weiß, ggf. gewinnt die Initiative auch diesmal.

    Erst dann kommen die wirklichen Schranken, nämlich das Bundesverfassungsgericht und die EMRK. Insbesondere die Höhe der Entschädigung ist sehr sehr strittig.

  44. 69.

    Unsolidarisch sind Sie. Jeder Ihrer Sätze atmet Neid und Empathielosigkeit. Beschäftigen Sie sich mit der Materie. Sie können in Berlin nicht soviel Wohnungen bauen wie benötigt werden. Niemals. Setzen Sie sich für einen Zuzugsstop ein. Bauen Bauen Bauen sollte nicht für Stadtstaaten gelten, es sei denn man möchte Städte, die nur noch aus Beton bestehen und somit in Zeiten der Erderwärmug unbewohnbar werden.
    .

  45. 68.

    Naja, die allermeisten Gegner haben die Initiative schlcihtweg lange nicht ernst genommen, weil sie nicht an deren Erfolg glaubten. Diesen Fehler werden sie beim zweiten Mal nicht machen, sondern viel Geld für entsprechende PR-Arbeit in die Hand nehmen.

    Die Gründe, warum beim ersten Mal kein Gesetz zur Abstimmung gestellt wurde, sind hier in den Kommentaren und auch in aktuellen Interviews mit Sprecher*innen von DWE oft genug erklärt worden. Und nein, es ist nicht normal, dass eine Regierung den offensichtlichen Willen von 60 % der Wähler*innen ignoriert.

    Und nochmal: Jetzt gibt es halt die zweite Runde und Sie und die anderen Gegner*innen haben ihre zweite Chance, über die Sie sich einfach freuen sollten.

  46. 67.

    Der Kommissionsbericht bestehend aus Mehrheitsmeinung und Sondervoten stellt den aktuellen Stand der Debatte dar, mehr habe ich nie behauptet.

    Natürlich werden Gerichte das Gesetz prüfen, das ist mir klar. Ich halte nur den Kommissionsbericht für wesentlich stichhaltiger als beispielsweise die von Immobilienverbänden finanzierten Gutachten bzw. Stellungnahmen aus dem Jahr 2021, die als einzige (im Gegensatz bspw. zu den Wissenschaftlichen Diensten von Parlamenten etc.) unüberwindbare rechtliche Hürden sahen.

  47. 66.

    Niemand bestreitet diese Leistung.

    Lediglich das „Wie“ ist stark kritikwürdig.

    Fast ausnahmslos forderten die Gegner der Initiative diese dazu auf, ein Gesetz zur Abstimmung zu stellen.

    Dies hatte die Initiative auch auf dem Schirm, entschied sich aber für die „Hängematte“-Variante mit Empörungspotenzial.

    Das bestellte Gericht wurde jetzt mit Ansage geliefert, die Empörung darüber fruchtet nur noch bei Hardcorefans der Initiative.

    Ich habe keine Menschenmassen auf den Straßen gesehen, die gegen ein Vergesellschaftungsrahmengesetz demonstrieren, Sie etwa?

  48. 65.

    Nochmal für Sie zum Verständnis.

    Der Kommissionsbericht ist nicht die Bibel, auch wenn Sie daran noch so glauben mögen.

    Das Verfassungsgericht ist DER Maßstab.

    Auch die EMRK, die Entschädigungen weit unter Marktwert ablehnt, ist Maßstab.

    Nicht eine politische Kommission mit verschiedenen Vetos.

  49. 64.

    Die Entschädigung ist halt der Knackpunkt und die Kommission ist kein Verfassungsgericht. Sieht eine Verfassungsgericht die Entschädigungssumme als zu niedrig an, ist das Ganze vom Tisch. Bis zu einer abschließenden Entscheidung bleiben dann zwischen der Wahl und einer Entscheidung ca. sechs Jahre Ungewissheit. Lehnt dann ein Verfassungsgericht die Berechnung als zu niedrig ab, ist das Ganze vom Tisch.

  50. 63.

    Hallo Anmerker, dann nur zu!
    Sie (und Andere in der Kommentarspalte vor Ihnen) suggerieren, ein Volksentscheid sei mal eben so aus dem Ärmel zu schütteln. Tatsache ist, dass sich für die Vergesellschaftung der Bestände privater Wohnungskonzerne seit Jahren hunderte und in der Hochphase tausende Berliner*innen ehrenamtlich engagieren.

    Im Gegensatz zum FDP-Tegel- oder zum Klima-Volksentscheid gab und gibt es nämlich keinerlei Bezahlung oder anderweitige Entlohnung fürs Unterschriftensammeln und die diversen anderen anfallenden Aktivitäten.

  51. 62.

    Lieber Steffen, die genauere Argumentation müssen Sie schon im Kommissionsbericht nachlesen, dort wird es gut erklärt.
    Ich wünsche viel Spaß bei der Lektüre!

  52. 61.

    Der Artikel des Grundgesetzes ist aber überhaupt keine Grundlage, den Preis für eine Enteignung nach Belieben nach unten zu "korrigieren". Eine derartige Sozialbindung gibt es nicht. Das was Sie hier meinen, ist eine soziale Verantwortung, keine Bindung. Wenn dies gemeint sein sollte, wurde der Begriff falsch genutzt. Eine soziale Verantwortung bedeutet aber nicht, zum Wohle der Gemeinschaft auf Vermögenswerte verzichten zu müssen. Alleine das Wort "zugleich" im Gesetzestext "Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." sagt schon eindeutig, dass die Sozialkomponente nicht die dominierende ist oder gar das Eigentumsrecht aushebelt. Das Grundgesetz verbietet zwar eine planwirtschaftliche Gesellschaft nicht, stellt aber auf dem Weg dahin nahezu unüberwindbare Hürden.

  53. 60.

    Wenn das Ergebnis einen solchen Volksentscheids durch die Regierung zwingend umzusetzen ist kann ich mir Volksentscheide zu anderen aktuell sehr brisanten Themen vorstellen.

  54. 59.

    Lieber Steffen, es tut mir leid, aber der Begriff "Sozialbindung" bezieht sich in der von mir zitierten Stelle aus dem Kommissionsbericht nicht auf die Preis- oder Belegungsbindung von Sozialwohnungen. Vielmehr geht es um Artikel 14, Abs. 2 GG: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

    Dies wird im Kommissionsbericht auf S. 69 erläutert: "Der Grad der Sozialbindung des Eigentums an Wohnimmobilien ist hoch, denn die Mietwohnungen haben für die Mieter eine große Bedeutung. Die Wohnung ist wesentlicher Raum der Freiheitssicherung und Persönlichkeitsentfaltung. Die damit verbundene hohe Sozialbindung des Eigentums an Wohnraum findet in staatlichen Verpflichtungen aus Grund- und Menschenrechten einen besonderen Ausdruck.

  55. 58.

    Korrekt. Das Geld ist einfach nur von denjenigen verbrannt, die aktuell in günstigen Wohnungen sitzen. Das ist absolut unsolidarisch gegenüber Menschen wie mir, die eine Wohnung in Berlin suchen. Das Geld wird dringend für Wohnungsneubau der landeseigenen Gesellschaften am Rande Berlins benötigt. Wann kommt der Volksentscheid
    "Stoppt dem Enteignungs-Egoismus! Mehr Solidarität für alle Wohnungssuchenden in Berlin!" Ich würde unterschreiben.

  56. 57.

    Und würde die Enteignung der Deutschen Wohnen eine neue Wohnung schaffen- NEIN
    Ich würde mal meinen das ein schnelles Bauen mit weniger Vorschriften mehr kostenbgünstigen Wohnraum schafft als eine Enteignung!

  57. 56.

    "Linke wollen das gerne nehmen und diese Leistung schmälern."
    Ich bitte um Entschuldigung, dass ich diesen Satz nochmal extra rausnehme. Es klingt für mich so, als wurden Sie denken, die Linken hätten Spaß daran, jemanden etwas wegzunehmen und seine Lebensleitung zu schmälern. Darum geht es doch gar nicht. Es geht nicht um Sie um mich oder um irgendeinen "Durchschnittsbürger" (bitte nicht falsch verstehen). Es geht darum zu versuchen, einen "gesunden" Ausgleich zu finden. Das wollen doch alle Parteien (hoffentlich), nur ist dieses "gesund" eben Ansichtssache. Wir leben in einer "sozialen" Marktwirtschaft und da gibt es folgerichtig dann auch Ausgleichsmechanismen. Über diese kann und sollte man dann auch streiten dürfen.

  58. 55.

    Sie sollten Ihre eigenen Zitate auch mal vollständig lesen. Ich zitiere: "...Abschläge vom Verkehrswert insbesondere im Hinblick auf die Sozialbindung des Eigentums...". Die Mehrheit des Wohnungsbestandes unterliegt aber nicht der Sozialbindung, womit sich der Spielraum für potentielle Abschläge in Richtung Null bewegt. Es ist ein Grundsatz unseres Rechtssystems, dass Enteignungen so zu erfolgen haben, dass dem Enteigneten kein finanzieller Nachteil entsteht. Alles andere ist verfassungswidrig. Der Staat kann aber, um Spekulationsblasen zu vermeiden, bei Beschlussfassung einen Preisstopp bis zur tatsächlichen Enteignung beschließen. Er kann und darf aber nicht Enteignungswerte im eigenen Sinne nach Wohlwollen drücken. Dem steht das im Grundgesetz verankerte Schutz von Privateigentum entgegen. Es darf nicht weggenommen werden sondern nur Sache gegen Geld oder Sache gegen gleichwertige Sache getauscht werden.

  59. 54.

    Danke, dass Sie mir so ausführlich und sachlich geantwortet haben. Nur darum ging es mir und ich bin wirklich erleichtert, eine sachliche Antwort zu erhalten. Was ich jedoch nicht nachvollziehen kann sind Vorurteile. Meinen Sie wirklich, dass nur Linke sich kein Eigentum erworben haben oder nur Linke diese Initiative unterstützen? Das geht mir einfach viel zu weit. Verstehen Sie, was ich damit sagen möchte? Grundsätzlich habe ich etwas gegen das Ausspielen der einen gegen die anderen. Und die Probleme der Höhe der Mieten und deren Anstieg sind doch nun wirklich offensichtlich. Es ist deren Versuch, darauf hinzuweisen. Vielleicht sind die Mittel falsch, vielleicht auch der Weg, darüber kann man doch streiten, aber schöner wäre es eben sachlich. Im übrigen kann sich doch jeder, falls es zum zweiten Volksentscheid kommt, frei entscheiden. Das ist Demokratie und das ist gut so.

  60. 53.

    Der kleine Abschlag ist eben nicht strittig, korrekt.

    Richtig ist, dass der Abschlag weit unter Marktwert sehr, sehr strittig ist.

    Wichtig ist übrigens aber hier des Teufelszeug, der „Marktwert“.

    Den „Marktwert“ will die Initiative nicht als Basiswert haben, da die Entschädigung und der juristisch sehr wahrscheinliche, geringe Abschlag nämlich teuer wird.

    Hierfür sollen künstliche Werte abseits des Wirtschaftsmarkts erfunden werden, z. B. „Leistbare Miete“.

    Leistbare Miete geht dann fairerweise vom deutschen Durchschnittseinkommen aus, nicht von 560 Euro mtl..

    Es wird zum Marktwert entschädigt werden müssen, mit ganz geringen Abschlägen.

    Das sagt der Verfassungsrichter und schließt sich der Rechtssprechung EMRK.

    Die Frage der Enteignungsentschädigung ist nach der EMRK ein Bestandteil der Verhältnismä- ßigkeitsprüfung. Eine angemessene Entschädigung schafft dabei den geforderten gerechten Aus- gleich.“ https://www.bundestag.de/resource/blob/706788/a1349fd2fdd460

  61. 52.

    Die Initiative könnte ja mal klein anfangen und den Beweis in der Praxis führen, dass Mieten von 3,70 Euro/qm nachhaltig sind, inkl. Modernisierung und Klimaschutz.

    DWuCoengeignen könnte EIN älteres Haus von einer städtischen Gesellschaft zum Vorzugspreis erwerben und loslegen.

    Das Pilotprojekt wäre doch ideal.

  62. 51.

    Ihre Aussage ist schlichtweg falsch und das wissen Sie selbst. Die beiden entscheidenden Sätze im Sondervotum hierzu, siehe Bericht der Expertenkommission auf S. 122:
    "Wir stimmen mit der Mehrheit grundsätzlich allerdings darin überein, dass der Gesetzgeber in Rahmen seiner Abwägung Abschläge vom Verkehrswert insbesondere im Hinblick auf die Sozialbindung des Eigentums berücksichtigen kann. Dabei sehen wir den von der Verfassung dem Gesetzgeber bei dieser Abwägung eingeräumten Spielraum für Abschläge jedoch deutlich enger als die Mehrheit der Kommissionsmitglieder."

    Aussage also: Abschlag vom Marktwert möglich, nur Höhe des Abschlags ist umstritten. Um sich ein genaueres Bild zu machen, muss man das ganze Sondervotum und am besten den ganzen Bericht lesen.

    Es fällt auf, dass hier immer dieselben Halbwahrheiten bzw. Täuschungen kommen, um den Stand der juristischen Debatte zu verschleiern, weil letzterer den Gegnern der Vergesellschaftung offensichtlich missfällt.

  63. 50.

    Ja, deswegen erhöhen die städtischen Gesellschaften ja jetzt die Mieten.

    Höhere Miete ist besser.

  64. 49.

    Diese Aussage ist falsch, ja.

    Richtig ist, dass diese Leute nicht in Eigentum investiert haben.

    Im Ruhrgebiet hatte nach dem Krieg auch niemand etwas, in der DDR auch nicht.

    Trotzdem haben es Millionen („einfache Menschen“) materiell zu etwas gebracht.

    Dias ist Lebensleistung, oft durch Verzicht geprägt.

    Linke wollen das gerne nehmen und diese Leistung schmälern.

    Jeder hatte nach dem Krieg, mit wenigen Ausnahmen, gleiche Startvoraussetzungen.

  65. 48.

    Und unter Verwaltung der Stadt wird alles besser. HURRA!!

  66. 47.

    "Gemacht habt ihr nichts. Eure Eltern haben nichts gemacht, deren Eltern haben nichts gemacht."
    Diese Passage musste ich einfach noch extra herausnehmen, weil ich sie einfach schrecklich fand. Können Sie sehen, was Sie da schreiben? Kennen Sie alle diese Menschen oder warum unterstellen Sie Ihnen so etwas? Das ist einfach unfassbar.

  67. 46.

    Jeder soll seit gestern enteignet werden können. Die TAZ berichtet wohl darüber.

  68. 45.

    Der einzige Bundesverfassungsrichter a. D. in der Kommission hat sein Veto eingelegt.

    Keine Enteignung unter Marktwert möglich.

    Auch der ehemalige Präsident des BVerfG, Papier, teilt diese rechtliche Auffassung.

  69. 44.

    Wow.....was für ein Kommentar. Der erste Absatz besteht eigentlich nur aus "versteckten" Vorwürfen, nein eigentlich nicht mal versteckt, das ist sogar sehr direkt. Und was wollen Sie eigentlich mit Ihrem zweiten Absatz sagen? Sollen jetzt wirklich alle in die Regionen ziehen, wo es eventuell noch bezahlbaren Wohnraum gibt? Diese Menschen haben HIER ihre Arbeit, Familie, Freunde, überhaupt ihr ganzes soziales Umfeld. Oft ist es eben so, dass in den Gegenden, wo es noch Wohnraum gibt, entsprechende Arbeitsstellen leider fehlen. Können Sie diese Menschen nicht verstehen? Ich schon. Zu Recht sprechen Sie die Studenten an. Natürlich ziehen sie dorthin, wo Sie Ihren Studienplätze haben. Das ist doch selbstverständlich. Hey Studenten, das geht überhaupt nicht gegen euch, macht was tolles aus eurem Studium, Deutschland braucht euch. Bei jemanden, der hier seine Arbeit hat, sieht das schon ganz anders aus. Sorry das ich es so schreibe, aber ich finde ihren Kommentar einfach nur traurig.

  70. 43.

    Auch hier: Bericht der Expertenkommission lesen!

    Alle Materialien der Kommission zum Download: https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/downloads/

  71. 42.

    Dass es rein rechtlich der Initiative im Laufe des Jahres 2021 gar nicht mehr möglich gewesen wäre, den Beschluss- in einen Gesetzesvolksentscheid umzuwandeln, wissen Sie? Wäre ja auch schräg, wenn die Unterschriften aus der ersten 'Sammelphase', die sich für einen bestimmten Beschlusstext ausgesprochen hatten, plötzlich einem ganz anderen Zweck hätten dienen sollen.

    Ansonsten sind die Argumente in diesem Punkt wohl ausgetauscht und die meisten Leute mit Sympathien für die Vergesellschaftung haben Verständnis fürs Vorgehen der Initiative. Einige Gegner der Vergesellschaftung beschweren sich jetzt hier, dass es voraussichtlich zu einer zweiten Abstimmung geben wird - keine Ahnung, warum. Freuen Sie sich doch, dass Sie eine zweite Chance haben, die Wähler*innen mit Ihren Argumenten zu überzeugen. Oder sind Sie sich etwa nicht sicher, die besseren Argumente zu haben?

  72. 41.

    Kirchen und Genossenschaften sollen angeblich - verfassungsrechtlich vollkommen korrekt - als ungleiche Marktteilnehmer von der Vergesellschaftung ausgeschlossen sein.

    Wer es glaubt, wird wirklich selig. Das BVerfG wird die Ungleichbehandlung kippen und dadurch das Gesetz, wenn es denn kommt, als nichtig verwerfen.

    Auch muss die Entschädigungshöhe detailliert im Gesetz verankert werden.

    Auf die Entschädigungshöhe hat die Kommission keiner konkrete Aussage getroffen, die Angst vor einer juristischen Klatsche mit Reputationsverlust ist hier, da politisch instrumentalisiert, zu hoch.

  73. 40.

    Das kenne ich von vielen städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Missstände überall.

  74. 39.

    Einfach mal den Flyer lesen.

    https://content.dwenteignen.de/uploads/DWE_Genossenschaften_enteignen_NEIN_2f87f525e3.pdf

  75. 38.

    Ab 3000 steht im Artikel also alle privaten die mehr besitzen. Macht in Summe für Berlin wohl 240.000 Wohnungen die zu übertragen wären.

  76. 37.

    Warum Gesetz erarbeiten? Die Linke und DW enteignet hatte bereits kurz vor der Abstimmung einen fertigen Gesetzentwurf an die Presse lanciert, aber ebenso wie die FDP mit belanglosen BlaBla auf die Dummheit der Wähler gesetzt wie auch "Geiz ist geil" in Deutschland immer zieht.

  77. 36.

    1 Mio von fast 4 Mio = keine Mehrheit. Wenn die Menschen zu so einem Entscheid nicht hingehen, dann sind sie dagegen und wollen dass es so bleibt wie es ist.
    Abgesehen davon kommt das nie durch das BVerfG denn der Wortlaut des GG macht da eindeutige Vorgaben. Nur "zum Wohle der Allgemeinheit". Das Wohl beschränkt sich auf 200.000 Mieter mit unwirtschaftlichen Vorteilen und sind weder die Allgemeinheit noch zu derem Wohle, denn die Allgemeinheit muss dieses Spektakel bezahlen. Den Kaufpreis und dann die Schulden aus zu niedrigen Mieten. Und muss mit den Konsequenzen leben, dass niemand mehr Mietwohnungen baut. Oops das ist ja schon Realität.

  78. 35.

    aha, eine organisation mit ihrer verbrecherischen struktur aus 9 arbeitsgruppen und 14 kiezteams sowie einem zweiwöchentlichen plenum möchte günstige genossenschaftswohnungen enteignen und wo bitte steht das im kleinstgedruckten?

  79. 34.

    Bei einer Aktiengesellschaft kann man ganz leicht Aktien erwerben und das Verhalten der Firma beeinflussen. Macht Ihr nicht. Es waren über 10 Jahre Niedrigzinsen am Markt. Gemacht habt ihr nichts. Eure Eltern haben nichts gemacht, deren Eltern haben nichts gemacht. Habt ihr Vorkaufsrecht ob Wohnung oder Haus, macht Ihr nicht. Sonstige Initiativen, macht Ihr auch nicht. Ihr macht gar nichts außer Klagen und Hand auf halten. Schlaraffenlandsyndrom ?!
    Erst heute sprach ich mit Studenten aus Erfurt, die kriegen ihre Wohnungen kaum los, wenn sie nach dem Studium nach Berlin zurückkommen. Über die dortigen Mieten lächeln sie. Es gibt mehr als Genug Wohnungen in Deutschland, es verfallen ganze Straßenzüge und Dorfteile, aber alle wollen nur in Berlin wohnen, und andere sollen dafür herhalten. Da liegt das Problem, das angegangen werden muss, nicht an den Symptomen.

  80. 33.

    Vergesellschaftung hört sich ja nett an,kauft die Initiative etwa die Wohnungen?
    Berlin als Stadt wohl kaum,da sie ja jetzt schon angehalten ist in den Bezirken zu sparen.Noch mehr kürzen,woran den noch?
    Preiswertes wohnen auf Kosten welcher Einsparungen?

  81. 32.

    Antwort auf "zappa " vom Dienstag, 26.09.2023 | 20:22 Uhr
    "Es ist sowas von unglaublich wie die DW/Vonovia in Deutschland ihre Mieter behandeln." Ich hab auch schon "Schrottwohnungen" bei Genossenschaften besichtigt! Aus lauter Verzweiflung hätte ich die sogar genommen, aber keinerlei Entgegenkommen als Ausgleich für die Renovierung.....

  82. 31.

    Antwort auf "toberg" vom Dienstag, 26.09.2023 | 18:42 Uhr
    "Ups.. ich hätte mit wesentlich mehr betreffende Wohnungen gerechnet...." ich glaube, Sie haben den ersten Satz falsch interpretiert: "....von Wohnungskonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen..." Es sind tatsächlich mehr: "...rund 240.000 Wohnungen in öffentliche Hand zu holen..."

  83. 30.

    Ihr wundert euch allen Ernstes noch, dass niemand mehr Mietwohnungen (für euch) baut? Anderes Thema: Ihr glaubt auch echt, dass man mit 3,70€ eine Mietwohnung bewirtschaften kann? Dann ist euch wirklich nicht mehr zu helfen. Ich möchte euch nicht zu nahe treten aber dann ist das genau der Grund, warum ihr Mieter seid.

  84. 29.

    Antwort auf "Emha" vom Dienstag, 26.09.2023 | 21:43 Uhr
    "...sondern nur ein kleiner Bruchteil der Berliner Bevölkerung." Weil die Wähler schon mit den vielen Stimmzetteln zur Wahl überfordert waren und viele nicht wussten, worum es eigentlich geht. Ich war Wahlhelfer und bin zig-mal gefragt worden, "was soll ich denn da ankreuzen?" Allein der Begriff "enteignen" ist so negativ behaftet....

  85. 28.

    Vergesellschaftet werden ausschließlich die Wohnungen von großen, profitorientierten Immobilienkonzernen, die in Berlin mehr als 3000 Wohnungen besitzen.

    Genossenschaften sind grundsätzlich nie betroffen.

    Mehr Info gibt es hier: https://dwenteignen.de

  86. 27.

    ach, ihre eltern sind 89 nicht für demokratie und gerechtigkeit auf die strasse gegangen, sondern für höhere mietzahlung, zugunsten wenigen besitzenden?

  87. 26.

    Woher kommt das Geld für die Entschädigung der geplanten Enteignungen? Berlin hat jetzt schon ca. 66 000 000 000 € Schulden und es werden in den kommenden Jahren wohl eher noch mehr werden.

    Gruß
    Navan

  88. 25.

    Hallo Rene, starker Tobak. Wie kommen Sie zu diesen Anschuldigungen?

    Im Beschlusstext, dem vor zwei Jahren knapp 60 Prozent der Wähler*innen zugestimmt haben, heißt es wörtlich:
    "Ziel einer Vergesellschaftung ist die Schaffung von Gemeineigentum, weshalb Unternehmen in öffentlichem Eigentum oder in kollektivem Besitz der Mieter*innenschaft oder gemeinwirtschaftlich verwaltete Unternehmen rechtssicher ausgenommen werden sollen."

    Hierzu im Bericht der Expertenkommission, der seit Juni dieses Jahres vorliegt, auf S. 76: "Die Ausnahme für genossenschaftliche, landeseigene und steuerrechtlich anerkannt gemeinnützige Unternehmen ist nach einhelliger Auffassung der Kommissionsmitglieder gerechtfertigt [...]."
    Hier der Link zum Bericht: https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/_assets/abschlussbericht_vergesellschaftung-grosser-wohnungsunternehmen-230627.pdf?ts=1687954190

    Noch Fragen?

  89. 24.

    Unter dem Strich nichts Neues, denn von je her war klar, dass die Sache am Ende von den Gerichten entschieden werden würde. Auch wenn die "Aktivisten*den" und ihre Gesinnungsgenossen sich das anders zusammenphantasieren: Heute Gesetz, morgen früh Enteignung, am besten für ein paar Groschen und mit Polizei und die bösen Geldsäcke abgeführt. Und danach könnte es dann für den Wohnungsbestand in schöner sozialistischer Tradition wieder heißen: KWV - Kann weiter verfallen.

    Dass man Nullkommanull gelernt hat, sieht man ja an dem Gejammer über die möglichen Mieterhöhungen bei bereits landeseigenen Unternehmen: Diese sollten am besten die Mieten noch senken, aber zugleich schön investieren und neu bauen. Mit solchen Milchmädchenrechnungen ist schon mal eine ganze Volkswirtschaft gegen die Wand gefahren worden.

  90. 23.

    Die Initiative hat in ihrem Beschlusstext, dem vor zwei Jahren knapp 60 Prozent der Wähler*innen zugestimmt haben, unmissverständlich formuliert, dass Genossenschaften vom Volksentscheid ausgenommen sind, weil es sich bei Genossenschaften bereits um Gemeinwirtschaft handelt.

    Es gibt auch den Bericht der Expertenkommission, den die rbb-Redaktion vielleicht der Einfachheit halber bei künftigen Artikeln direkt verlinken könnte.
    Darin steht auf S. 76: "Die Ausnahme für genossenschaftliche, landeseigene und steuerrechtlich anerkannt gemeinnützige Unternehmen ist nach einhelliger Auffassung der Kommissionsmitglieder gerechtfertigt durch rechtliche Besonderheiten, die entweder schon eine maximale Gewinnerzielung aus der Wohnungsvermietung oder zumindest eine privatnützige Verwendung der Gewinne ausschließen."

    https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/_assets/abschlussbericht_vergesellschaftung-grosser-wohnungsunternehmen-230627.pdf?ts=1687954190

  91. 22.

    Soweit ich mich erinnern kann, sind Genossenschaften von der geplanten Enteignung ausgenommen. Habe leider keine Quelle parat, deshalb bitte selbst recherchieren, um Gewissheitzu erlangen.

  92. 21.

    Auch hier nochmal die Frage, die ich eben schon parallel gestellt habe. Weiß irgendjemand eigentlich genaueres darüber, wie es mit den Wohnungsbaugenossenschaften aussieht? Nach dem ersten Volksentscheid gab es meines Wissens keine eindeutige Aussage dazu. Weiß irgendjemand genaueres darüber?

  93. 20.

    Nicht Berlin hatte "ja" gesagt zu diesem unverbindlichen Vorstoß der Initiative, sondern nur ein kleiner Bruchteil der Berliner Bevölkerung. Das klingt aber natürlich nicht nach dem gewünschten Ergebnis.

  94. 18.

    Sie können beim Volksentscheid doch mit „Nein“ Stimmen. Wo ist das Problem?

  95. 17.

    Ich hoffe jedem, aber auch wirklich JEDEM ist bewusst das diese Organisation auch vor hat, Genossenschaften zu enteignen, obwohl diese bereits sehr günstige Wohnungen anbieten !

    Diese Organisation hat für mich verbrecherische Strukturen, denn genau das erwähnen sie nur im kleinstgedruckten, um die Wähler massiv zu täuschen und vorzugaukeln sie wären sozial !!!
    Genau darauf sind bei der letzten Wahl aber viele hereingefallen, ansonsten wäre das Ergebnis schon da völlig anders ausgefallen !!!

  96. 16.

    Verallgemeinerungen sind eben wesentlich einfacher, wenn einem was nicht gefällt und dann haut man eben ein paar "passende" Schlagwörter raus ;)

  97. 15.

    Die Verzögerungstaktik erst des RRG Senats und jetzt des schwarz-roten könnte sich damit als Pyrrhussieg herausstellen. Politische Initiativen haben aus dieser Taktik gelernt - "Volksentscheid Berlin Autofrei" hat den Fehler der "DW Enteignen" Initiative nicht wiederholt, sondern ein komplettes Gesetz vorgelegt, dass derzeit beim Landesverfassungsgericht liegt, bevor die nächste Unterschriftensammlung beginnt.

    Und jetzt geht auch "DW Enteignen" den selben Weg! Der dauert zwar, aber wer weiss, ob sich Herr Wegner in 2-3 Jahren immer noch darüber freut. Und wer weiss, welche Initiativen auch noch diesen Weg gehen.

  98. 13.

    Vergesellschaftung ist der einzig richtige Weg. Lebensnotwendige Dinge sollten nicht der Spekulation unterliegen. Wohnen muss jeder Mensch, deshalb ist es furchtbar wenn hier immer die Sozialismus Keule geschwungen wird. Es geht nicht um kleine Immobilienunternehmen, es geht nicht um die Omi mit ihrer Stütze für die Rente. Ab 3000 Wohnungen ist die Rede von. Dass das geht ist andererorts schon bewiesen worden. Und Berlin hatte gewählt und ja gesagt, doch die Politik weigert sich gegen diese wahl

  99. 12.

    Mit der Bezeichnung "Schrottwohnungen" hat Bones nicht ganz Unrecht.Es ist sowas von unglaublich wie die DW/Vonovia in Deutschland ihre Mieter behandeln.

  100. 10.

    Ein Volksentscheid muss auch eine Möglichkeit haben eine negative Stimme abzugeben. Nur dann hat mann halbwegs ein Bild. 1/4 von Berliner, ist bestimmt keine Mehrheit.

  101. 9.

    Welche Schrottwohnungen? Oder meinen sie die absichtlich heruntergekommenen Wohnungen der DW?

    Die BI hat nicht "gepennt", der Senat hat verhindert wo er konnte. Es war seine Aufgabe ein Gesetz zu erarbeiten.

  102. 8.

    Eine Laienspieltruppe. Als erstes wäre doch zu prüfen, ob das Land Berlin hier überhaupt zuständig ist. Unter Umständen könnte es also wie schon beim Mietendeckel laufen: Damals urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Berlin als Land dafür gar nicht zuständig sei.

  103. 7.

    Die Initiative hat wohl die letzten zwei Jahre gepennt.

  104. 6.

    Welche Schrottwohnungen? Oder meinen sie die absichtlich heruntergekommenen Wohnungen der DW?

    Die BI hat nicht "gepennt", der Senat hat verhindert wo er konnte. Es war seine Aufgabe ein Gesetz zu erarbeiten.

  105. 5.

    Nicht die Initiative hat gepennt, sondern beide Regierungen. Und woher kommt die Arroganz mit den "Schrottwohnungen"? Haben Sie mitbekommen, dass viele Leute verzweifelt eine Wohnung suchen?

  106. 4.

    Einfach laufen lassen und entspannt zuschauen.

  107. 3.

    Dafür sind meine Eltern 89 nicht auf die Straße gegangen. 2023 versucht man mit Hilfe von Volksentscheiden den Sozialismus zurück zu holen

  108. 2.

    "Die Bestände von Wohnungskonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen sollten vergesellschaftet werden."
    Ups.. ich hätte mit wesentlich mehr betreffende Wohnungen gerechnet. Unsere kommunale Wohnungsgesellschaft hat 4400 Wohnungen. In einer 33.000 Stadt ist dies schon eine Marktmacht mit günstigen Mieten auf dem Immobilienmarkt. Wirken sich 3000 Wohnungen mehr in kommunaler Berliner Hand überhaupt auf die Mieten im Wohnungsmarkt Berlin bedeutend aus?

  109. 1.

    Echt jetzt? Weil die Initiative so lange gepennt hat noch mal das gleiche Theater für diese Schrottwohnungen?

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