60 Euro im Jahr - Parken für Anwohner in Berlin soll teurer werden - erste Preisvorschläge bekannt geworden

Do 08.02.24 | 14:12 Uhr
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Symbolbild: Ein Bewohner-Parkausweis unter der Fronscheibe eines parkenden Autos. (Quelle: dpa/Andrea Warnecke)
Audio: rbb24 Inforadio | 08.02.2024 | Leonie Schwarzer | Bild: dpa/Andrea Warnecke

Die Anwohnerparkvignette in Berlin soll teurer werden, das war bereits bekannt. Nun geht aus einem Vorschlag hervor, wie viel mehr das Parken kosten könnte: knapp fünf Mal so viel wie bisher.

Das Anwohnerparken soll in Berlin teurer werden. Das geht aus einem Vorschlag der Senatsverkehrsverwaltung hervor, der dem rbb vorliegt. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" darüber berichtet. Demnach soll ein Bewohnerparkausweis pro Jahr künftig 60 Euro kosten, für zwei Jahre schlägt die Verwaltung 100 Euro vor.

Geplant sind auch Rabatte. Wer den Antrag online stellt, spart 15 Euro. Außerdem wird der Ausweis günstiger, wenn er digital ausgestellt wird - und nicht wie bisher als Aufkleber für die Windschutzscheibe.

Wer alle Rabatte nutzt, könnte auf Kosten von 30 Euro pro Jahr, oder 55 Euro für zwei Jahre kommen. Der Vorschlag wird jetzt innerhalb der Koalition diskutiert, wann ein neuer Preis gilt, ist noch unklar. Bislang kostet der Anwohnerparkausweis 20,40 Euro für zwei Jahre.

Die Grünen kritisieren zu niedrige Gebühren

Die Grünen kritisierten die genannten Summen als zu niedrig. "Damit beweist die CDU, dass für sie das Auto vor den Menschen kommt", erklärte die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Antje Kapek. "Mit den neuen Gebühren bekämen Autos einen Quadratmeter Parkraum für 30 bis 50 Cent im Monat fast geschenkt." Gleichzeitig könnten sich Menschen immer höhere Mieten für ihre Wohnungen kaum noch leisten, hier liege der Preis im mittleren Segment bei 15 Euro pro Quadratmeter.

"Im Vergleich der Anwohnerparkgebühren anderer Städte zeigt sich, wie mutlos der Berliner Senat beim Thema gerechte Nutzung von öffentlichen Flächen agiert", meinte Kapek. Aus den Reihen der Grünen kamen schon vor Jahren Vorschläge für eine Gebühr von bis zu 240 Euro im Jahr.

Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) sagte dem "Tagesspiegel" zu dem nun bekannt gewordenen Vorschlag: "Die Rahmenparameter sind klar, die Gestaltung des Preises stimme ich aktuell unter anderem mit den Koalitionsfraktionen ab. Der Vorschlag ist in diesem Sinne eine Diskussionsgrundlage."

Ein Anwohnerparkausweis ist in der Regel dort nötig, wo es eine sogenannte Parkraumbewirtschaftung gibt. Anwohner müssen nicht am Parkautomat zahlen, sondern dürfen ihr Auto so abstellen. Die Zahl der Zonen, in denen generell Gebühren für das Parken fällig werden, hat sich in Berlin zuletzt nicht erhöht.

Sendung: rbb24 Inforadio, 08.02.2024, 13:40 Uhr

189 Kommentare

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  1. 189.

    Verhältnisse wie in TOKIO wären ideal, was Parkplätze und PKW betrifft!

  2. 188.

    Ich bin gerade im Urlaub in Südtirol, dort weit oben auf‘m Berg kostet in der knapp 5.000 Seelen Gemeinde Deutschnofen ein Stellplatz 25.000 EUR. Dann ist es Eigentum.

    Ein Kollege von mir stellt sein Auto mit Parkausweis ab, fährt mit dem Rad zur Arbeit und nutzt am WE ein Sharingauto - Wocheneinkauf.

    Autofahren ist teuer, wer eines hat, muss bezahlen. Wer eines will, auch. Die Menschen bekommst Du nur mit Geld. Teures Parken, wenige Autos.

  3. 187.

    Eigentlich könnte der Radfahrer dann aber, wenn man solch Unsinn schon auf die Spitze treibt, auch THQ-Zertifikate in Anspruch nehmen. Also per Velo ist man immer noch um Welten umweltfreundlicher als mit einem E-Auto, vom Stinkemotor ganz zu schweigen. Und was macht der Autofahrer, der ein Fahrrad benutzt? Wird er dann doppelt besteuert?

  4. 186.

    Wenn ich mein Fahrrad völlig rechtskonform wirklich auf einen Normalen Parkplatz stellen würde, könnte ich von Glück reden, wenn es einfach nur, undemoliert, auf den Bürgersteig versetzt wird. Deshalb tut das auch keiner. Wir wissen doch alle, wie Autofahrer ihre "angeborenen, gottgegebenen" Vorrechte verinnerlicht haben.

  5. 185.

    Autofahrer zahlen zusätzlich KfZ Gebühren, falls das nicht bekannt ist!!!Erstmal die Radfahrer mit Kennzeichnen versehen und dann Gebühren für ihre Fahrradwege kassieren.

  6. 184.

    Nur weil ich in so einer quasi willkürlich festgelegten Zone wohne zahle ich, aber im Rest der Stadt ist es quasi kostenlos ?! … ... Gleichheitsgrundsatz ? … Fairness ? … Hallo … Und dazu NOCH ein Beitrag zur Gentrifizierung … Peu a peu schleichen sich bei uns schlimme Londoner Verhältnisse ein.

  7. 183.

    MISSBRAUCH … Dieses System soll Anwohner vor Pendler- und Dauerparkern in ihrem Kiez schützen, damit diese eine Chance auf einen Parkplatz in Wohnnähe haben … Die Gebühr ist eine reine Verwaltungsgebühr und aktuell angemessen … Keinesfalls ist oder war sie eine Parkplatz-Gebühr auf öffentlichen Straßen … Das ist die KFZ-Steuer !

  8. 182.

    Das mit dem "gesunden Menschenverstand" ist so eine Sache.
    Wer bestimmt, was g.M. ist?
    "Nichts geht so sehr fehl wie der sogenannte gesunde Menschenverstand." (frei nach Albert E.)
    ...
    "Wenn die Mehrheit der Gesellschaft übereinkommt, dass ein Teil der Gemeinschaftsfläche zum Parken privater Fahrzeuge genutzt werden darf, dann ist das eben so."
    Na hoffentlich entdeckt die Mehrheit nicht den Müggelsee ....
    und wie wird dann die Größe des "Teils" bestimmt?

  9. 181.

    Danke Steffen, endlich mal jemand mit gesundem Menschenverstand. Besser kann man es nicht erklären. Von mir gäbe es viele Herzchen:-)

  10. 180.

    Meinen Sie. Mit Auto 45 Minuten, mit Fahrrad 1:15 h ziemlich genau und immer, mit Öffis regulär 1:15 Uhr - sofern alles so fährt, wie es soll, was es quasi nie tut. Das bezieht sich auf eine Tour, d.h. pro Tag spare ich etwa *eine* Stunde, wenn ich nicht mit den Öffis fahre.
    Bei gutem Wetter nehme ich gern das Rad, aber nicht jetzt (Hut ab, wer auch jetzt Rad fährt).
    Aber Sie wissen es natürlich besser als ich - klar, Sie sind ein Guter.

  11. 179.

    "Gesetz zur Änderung der BauO Bln von 4.07.1997 (in Kraft seit 1.11.1997) wurde die Stellplatzpflicht in Berlin abgeschafft. Seither hat die Bezirksverwaltung keine Rechtsgrundlage für Forderungen nach Stellplätzen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens." Quelle AGH Berlin
    Könnte es sein, das Berlin "damals" einen Fehler gemacht hat, der sich jetzt rächt?
    60 Euro p.a. sind doch sehr moderat, macht 'n fünfer p.m. Am Preis kanns also wohl nicht liegen.

  12. 178.

    "Viele Städter blockieren mit ihren kfz vom Steuerzahler bezahlten öffentlichen Parkraum für einen Appel und Ei." Ja und? Da die Einwohner und die Steuerzahler vor Ort identisch sind, ist das eine demokratische Entscheidung der Gesellschaft. Die Gesellschaft darf darüber befinden, wie das von ihr finanzierte Eigentum genutzt werden darf, solange jeder Bürger die Chance hat, daran teilzuhaben. Ansonsten müsste man alles, was jemals aus Steuermitteln finanziert wurde, mit einem Nutzungspreis versehen. Wenn die Mehrheit der Gesellschaft übereinkommt, dass ein Teil der Gemeinschaftsfläche zum Parken privater Fahrzeuge genutzt werden darf, dann ist das eben so. Wenn etwas bepreist wird, dann muss dem eine angemessene, garantierte Gegenleistung gegenüberstehen. Beim Anwohnerparken ist das ausschließlich das Recht, dort preiswerter zu parken, um den Suchverkehr zu minimieren. Da keine Parkplatzgarantie damit verbunden ist, kann der Preis nicht unverhältnismäßig hoch angesetzt werden.

  13. 177.

    Ein Menschenrecht auf Parkplätze gibt es nicht.
    Juristische Gesetze sind keine Naturgesetze und daher veränderbar.
    "Sozialneid" zu unterstellen ist als "Argument" sinnfrei.
    Meine Frage an die Parkplatzfetischisten, wo denn, wenn ganz konkret 100 Mietparteien in einer 120 m langen Straße einen PKW hätten, diese hintereinander geparkt werden sollen, wurde noch nie beantwortet. Noch schwieriger wird es für die Mieter der 3 Blöcke mit ebenfalls 100 Mietparteien, die keine Straße vor und hinter dem Wohnblock haben. Da befinden sich "leider" Fußwege und widerliche Grünanlagen dazwischen!
    Ja, man könnte diese versiegeln und......
    PS.: Wer hätte je geglaubt, dass es möglich sein wird, das Rauchen in fast allen Gaststätten gesetzlich zu verbieten???

  14. 176.

    Sie sind nicht auf dem aktuellen Stand.
    Gleichheitsgrundsatz… weder darf wegen Länge, Breite, Gewicht ein anderer Tarif gelten, noch ist es erlaubt Behinderte, sozial Benachteiligte besser zu stellen.
    BVerwG Urt. v. 14.06.2023, Az.: 9 CN 2.22

  15. 175.

    Warum nicht gleich 2000€? Dann wäre ihr Sozialneid noch stärker befriedigt.

  16. 173.

    Viele Städter blockieren mit ihren kfz vom Steuerzahler bezahlten öffentlichen Parkraum für einen Appel und Ei.
    Ich bin für eine jährliche Nutzungsgebühr von mindestens 1000 Euro. Körperlich eingeschränkte Personen,dürfen ab einen gewissen Grad der Beinträchtigung um sonst parken.

  17. 172.

    "Einerseits, indem sie so schlecht am ÖPNV angebunden sind, dass sie ihn nicht sinnvoll nutzen können"

    Das ist Quatsch. Der ÖPNV mit Ziel Innenstadt (innerhalb Ring) - also da, wo es Parkraumbewirtschaft gibt - ist vom Stadtrand nicht "schlecht angebunden". Problematisch beim ÖPNV am Stadtrand sind die Querverbindungungen.

  18. 171.

    Wie kommen sie eigentlich auf dieses schmale Brett? Selbstverständlich hat der steuerzahlende Bürger einen Anspruch auf Infrastruktur, wie z.B. Parkplätze. Oder Fahrradstellplätze. Der steuerzahlende Bürger finanziert das schliesslich alles.

  19. 170.

    Ach, du dicke Neune, jetzt ist es passiert: "Und das man mit dem 1.8 Tonnen SUV die straßen zertrümmert ..." Der böse, böse SUV.
    Das die KFZ-Steuer, nicht dem eigentlichen Sinn zugeführt wird, sondern anderen Dingen zugeführt werden, ist ein offenes Geheimnis.
    Es bedarf keine 1,8 Tonnen SUVs um die schon seit langem maroden Straßen zu "zertrümmern".
    Es ist schon peinlich, Dinge einfach nur nachzuplappern, um hier dem Mainstream zu bedienen.
    Und, was ist mit den E-Autos, die dem Gewicht eines SUV sehr nahe kommen?
    Ach so, dass sind die neuen Heilsbringer.

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