Wohnungspolitik - Neuer Mietspiegel zeigt moderaten Anstieg der Berliner Bestandsmieten
Stadtentwicklungssenator Gaebler hat am Donnerstag den neuen Berliner Mietspiegel vorgestellt. Demnach sind die Bestandsmieten in der Hauptstadt im vergangenen Jahr nur um 0,7 Prozent gestiegen.
- ortsübliche Vergleichsmiete liegt im neuen Berliner Mietspiegel bei 7,21 Euro (Median)
- damit 0,7 Prozent höher als 2023
- aufgrund neuer Berechnung jedoch nur eingeschränkt vergleichbar
- durchschnittlicher Anstieg in den vergangen fünf Jahren bei zwei Prozent
Der neue Berliner Mietspiegel weist eine moderate Entwicklung auf - mit deutlichen Unterschieden je nach Baujahr, Lage und Ausstattung. Der Median für die ortsübliche Vergleichsmiete liegt für den Stichtag 1. September 2023 bei 7,21 Euro pro Quadratmeter netto kalt, wie aus der Erhebung hervorgeht, die Bausenator Christian Gaebler (SPD) am Donnerstag in Berlin vorstellte.
Das sind 0,7 Prozent mehr als im Mietspiegel 2023. Vergleichen ließen sich beide Werte allerdings nicht, betonte der Senator. Denn die Berechnungsmehtode habe sich geändert.
Kein Durchschnittswert, sondern der Zentralwert
Grund dafür ist vor allem die seit 2022 gültige Mietspiegelverordnung des Bundes. Sie schreibt höhere Anforderungen für einen qualifizierten Mietspiegel mit solider Datenbasis vor. So gilt für Vermieter und Mieter eine Auskunftspflicht, wenn sie für die Erstellung zu ihrer Wohn- und Mietsituation befragt werden. Im neuen Mietspiegel findet sich zudem eine neue Tabellenstruktur mit einer neuen Baujahresunterteilung.
Beim vorigen Mietspiegel 2023 handelte es sich lediglich um eine Fortschreibung ohne eigene Erhebung bei den Mieterinnen und Mietern. Das hat sich in der aktuellen Ausgabe geändert. Über mehrere Monate hinweg erhob das zuständige Institut Miet- und Ausstattungsdaten für mehr als 16.000 Wohnungen unterschiedlichen Alters und in verschiedenen Lagen.
Mit Blick auf die vergangenen fünf Jahre seien die Mietpreise im Bestand im Schnitt um zwei Prozent jährlich gestiegen, so der Stadtentwicklungssenator.
Mit der Mietspiegelabfrage des Senats [berlin.de] können Berlinerinnen und Berliner ermitteln, wie hoch die ortsüblichen Mietpreise liegen. Um dies sichtbar zu machen, wird kein Durchschnittswert aller Mieten ermittelt, sondern der Median aus den verfügbaren Daten. Dieser Zentralwert liegt in der Mitte aller ausgewerteten Daten. Im Falle des Mietspiegels heißt dies, die Hälfte aller ausgewerteten Mietpreise liegt unterhalb des Medians, die andere Hälfte darüber.
Wichtig für Überblick zu Mieterhöhungen
Der Mietspiegel soll Mietern und Vermietern als Orientierung über die für sie geltende ortsübliche Vergleichsmiete dienen. "Mieterinnen und Mietern erfahren aus dem Mietspiegel, ab welcher Höhe eine verlangte Miete überhöht ist und bis wohin sie hinzunehmen ist", heißt es in der aktuellen Ausgabe. "Vermieterinnen und Vermietern bietet er eine Übersicht, bis zu welchem Betrag sie eine Miete erhöhen oder vereinbaren können."
Unterschieden wird dabei nach einfachen, mittleren und guten Wohnlagen, nach dem Baujahr des Hauses sowie nach der Ausstattung. Daraus ergibt sich für jeden Wohnungstyp eine bestimmte Mietspanne. Je besser ausgestattet die Wohnung, umso näher kann die Miete ans obere Ende der Spanne rücken und umgekehrt.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist wichtig, weil sie Mieterhöhungen eine Grenze setzt, aber bei einer Steigerung auch neue Erhöhungsmöglichkeiten für Vermieter bietet. In Berlin dürfen Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent anheben - allerdings nur, wenn sie damit unter dem Mietspiegel bleiben. Dieser bildet bei Erhöhungen in laufenden Mietverhältnissen die Obergrenze.
Mieterverein und Eigentümerverband bewerten Ergebnisse stark verschieden
Der Berliner Mieterverein sieht in dem neuen Mietspiegel deshalb Licht und Schatten. "Der von uns befürchtete flächendeckende Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete blieb diesmal zwar aus", teilte Geschäftsführerin Wibke Werner am Donnerstag mit. "Für manche Wohnungen eröffnen sich aber durch den starken Anstieg der Oberwerte große Mieterhöhungsspielräume." Der Verein verwies etwa auf Steigerungen bei den Oberwerten von zehn bis 18 Prozent bei der Baualtersklasse 1919 bis 1949 in einfacher Wohnlage im Vergleich zum Mietspiegel 2023.
Bei neueren Wohnungen in vergleichbarer Lage gingen die Werte hingegen je nach Fläche deutlich zurück. "Den viel beschworenen Trend, dass Mieten ständig steigen würden, gibt es nicht", teilte der Eigentümerverband Haus & Grund mit. Aktivistische Forderungen wie etwa einer Änderung des Mietrechts zu Lasten der Vermieter seien deshalb unangebracht.
Sendung: rbb24 Inforadio, 30.05.2024, 7 Uhr
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