Urteil am Landgericht Cottbus - Betrunkener Autofahrer schleift Ehefrau mit - Knapp zwei Jahre Haft auf Bewährung

Mo 05.12.22 | 15:20 Uhr
Der Angeklagte im Gerichtssaal des Amtsgerichts (Foto: rbb/Jahn)
Audio: Antenne Brandenburg | 05.12.2022 | Iris Wussmann | Bild: rbb/Jahn

Das Landgericht Cottbus hat am Montag einen Mann verurteilt, der betrunken Auto gefahren ist und dabei seine Ehefrau mitgeschleift hat, die ins Fahrzeug gebeugt war. Die Strafe für den damals 35-Jährigen liegt bei einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Körperverletzung und Freiheitsentzug. Zusätzlich muss der Angeklagte 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die Staatsanwaltschaft hatte knapp vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Mann zum Teil geständig war und auch teilweise Reue gezeigt habe. Eingeflossen ist außerdem die enorme Verfahrensverzögerung. Der Vorfall in Schipkau (Oberspreewald-Lausitz) liegt über fünf Jahre zurück. Das Verfahren war mehrfach verschoben worden.

Ehefrau erlitt Schürfwunden und Hämatome

Im Juni 2017 sei der Mann nach einer Auseinandersetzung mit seiner Frau betrunken und ohne Fahrerlaubnis mit seinem Auto losgefahren. Die Frau habe die Polizei gerufen, es kam zu einer Anzeige. Die Beamten mussten außerdem die Frau aus dem Haus befreien, denn der Mann hatte laut Gericht das Türschloss ausgewechselt und abgeschlossen. Als er zurückgekommen sei, habe er wieder mit dem Auto fahren wollen. Die Frau soll versucht haben, ihn daran zu hindern, indem sie sich "durch die Fahrertür in das Fahrzeuginnere gebeugt [habe], um den Zündschlüssel zu ziehen", so das Gericht.

Daraufhin habe der Mann Vollgas gegeben und die Frau auf dem Grundstück mitgeschleift, die während der Fahrt gegen mehrere Gegenstände gestoßen sei. Dadurch habe sie mehrere Schürfwunden mit Hämatomen davongetragen. Laut Gericht ist sie zudem seitdem in psychiatrischer Behandlung. Der Mann selbst habe sich einen doppelten Kieferbruch zugezogen.

Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 05.12.2022, 15:10 Uhr

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