Antrag beim Jobcenter - Auch Erwerbstätige können Hilfe für Heizkosten beantragen

Mi 28.09.22 | 17:01 Uhr
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Symbolbild: Eine Person reguliert die Temperatur an einem Heizkörper. (Quelle: imago images/P. Nigro)
Audio: rbb24 | 29.09.22 | Ricardo Westphal | Bild: imago images/P. Nigro

Die Kosten für Heizung und Strom dürften bei vielen in der nächsten Zeit deutlich steigen. Hohe Abschläge oder Nachzahlungen könnten dann auch Erwerbstätige in Bedrängnis bringen. Was viele nicht wissen: Auch wer arbeitet, kann beim Jobcenter Unterstützung bekommen. Von Anna Bordel

Auch Erwerbstätige können bei einmalig oder dauerhaft gestiegenen Heizkosten Unterstützung bekommen. Zu beantragen ist die Hilfe beim Jobcenter des eigenen Wohnbezirks, Rentner:innen müssen sich dafür an das zuständige Sozialamt wenden. "Mittlerweile haben deutlich mehr Menschen Ansprüche auf Hilfen als bisher", sagte Martina Münch, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin, im Gespräch mit rbb|24.

Der Antrag auf Hilfen beim Jobcenter ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss jemand zunächst einmal bei steigenden Abschlägen für Heizung und Warmwasser Pobleme haben, dafür aufzukommen. Exakte Angaben, ab wann die Unterstützung greift, gibt es nicht - das Jobcenter prüft jeden Fall im Detail.

Verschiedene Faktoren spielen eine Rolle

Entscheidend für die Unterstützung ist unter anderem das Einkommen, der Mietvertrag und wer noch alles im Haushalt lebt.

Vorhandenes Vermögen sei laut Tanja Franzke, Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit für Berlin und Brandenburg dagegen nicht mehr so relevant. "Seit März 2020 wurde die Vermögensprüfung pandemiebedingt ausgesetzt", sagt sie. Das heißt konkret, dass die Person, die den Antrag stellt, bis zu 60.000 Euro besitzen kann, ohne dass der Betrag in die Entscheidung mit einfließt. Eine weitere Person, die in dem Haushalt lebt, darf 30.000 Euro auf dem Konto haben.

Antrag auf "Hilfe zum Lebensunterhalt"

Beantragen können Erwerbstätige die eventuelle Unterstützung mit dem Antrag auf ALG II, den es digital auf der Seite des jeweiligen Jobcenters zu finden gibt, zum Beispiel hier. Ein gesondertes Formular gebe es nicht, da man ja im Vorhinein nicht wissen könne, ob es sich um einmalige oder dauerhafte Hilfen handele, sagte Franzke rbb|24. Daher falle alles erst einmal in den Bereich "Hilfe zum Lebensunterhalt".

"Wichtig ist darauf zu achten, den Antrag in dem Monat zu stellen, in dem das Geld fällig ist", Münch von der Verbraucherzentrale. Rückwirkend gehe das nicht, betont sie. Wer am 1. Oktober also eine Rechnung über 1.500 Euro für seine Gas-Etagenheizung bekommt und dieses Geld bis zum 15. fällig ist, kann den Antrag auf Hilfe noch am 31. Oktober stellen, am 1. November aber nicht mehr.

Wichtig auch: Wer mit einem ersten Antrag scheitert, könnte es in den Folgemonaten erneut versuchen, weil die Voraussetzungen bis dahin andere sein könnten. "In dem Bereich rund um Energiekosten wird sich in den nächsten Monaten noch viel verändern", sagt Münch. So könnte sich in den nächsten Monaten unter anderem bei vielen die sogenannte umstrittene Gasumlage bemerkbar machen, die dazu führen könnte, dass Gasunternehmen, ihre gestiegenen Kosten an ihre Kunden weitergeben können. Diese und andere Neuerungen könnten die Lage - und damit auch die Berechtgung auf Hilfen - immer wieder verändern.

Sendung: rbb24 Inforadio, 28.09.2022, 12:45 Uhr

10 Kommentare

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  1. 10.

    Sie werden kaum noch Kohle bekommen. Vor Monaten haben wir zweri Tonnen geordert. Von irgendwo in Deutschland. Bezahlt haben wir zu jenem Zeitpunkt bereits 1000 €. Inzwischen dürfte es noch teurer sein. In den Baumärkten gibt es schon lange keine Kohle zu kaufen.

  2. 9.

    Leider bin ich aus gesundheitlichen Gründen mit 64 Jahren seit 2 Jahren ALG II also Hartz IV Empfänger. Ich habe bereits Anfang September Heizkostenzuschuss beantragt. Bewilligt wurden mir 1650 kg Kohlen. Den Händler den mir das Jobcenter mitteilte, ist nicht mehr zuständig. Nun soll ich mich selbst um die Kohlen Beschaffung kümmern. Es gibt in Brb keine Kohlehändler mehr. Soll ich jetzt die Kohlen für teures Geld beim Baumarkt oder Amazon kaufen. Wer bezahlt das? Ich kann es mich, habe nicht mal 1000,00 € im Monat.

  3. 8.

    Natürlich muß geprüft werden, würde nicht geprüft würden sie ja auch meckern. Leuten wie ihnen kann man nichts recht machen.

  4. 7.

    "Hat jedenfalls nichts mit dem offiziellen deutschen wortschatz zu tun, schlimm dass sowas im staatsdienst ist."

    Schreibt einer, der noch nicht einmal Groß- und Kleinschreibung schafft... YMMD! :-D

  5. 6.

    "Exakte Angaben, ab wann die Unterstützung greift, gibt es nicht - das Jobcenter prüft jeden Fall im Detail." Bedeutet im Klartext: In diesem Jahrhundert kann gar nichts mehr bewilligt werden, da es ewig dauern wird alles im Detail zu ürofen.

  6. 5.

    Wie finden Sie den Satz: Frauen sind die besseren Politiker? Besser kann man es nicht sagen.
    lehren - die Lehrer
    spinnen - die Spinner
    leiten - die Leiter
    Das Eigentliche haben Sie gesagt. Daten, die eh schon da sind, egal wo, auch zum Wohngeld, sollte man nutzen können, um nicht nur den Rentnern es leichter zu machen. Sonst ist es eine „ Arbeitsbeschaffung“ für die eh schon überlasteten Prüfer...

  7. 3.

    Beim Sozialamt wären es Leistungen nach dem SGB XII?
    Was macht der Klein Rentner mit temporärem, tageweisen Minijob, einer unstetigen Beschäftigung? Die mit Steuerklasse 6 belastet wird? Frage nur für den RBB, denn bei Komparsen Einsatz wird Mindestlohn tageweise bezahlt und abgerechnet. Wird dann die Rente gekürzt? Ich habe da so meine Befürchtung.

  8. 2.

    Rentner:innen was soll das denn sein?
    Hat jedenfalls nichts mit dem offiziellen deutschen wortschatz zu tun, schlimm dass sowas im staatsdienst ist.

  9. 1.

    Der Artikel ist insgesamt richtig, aber hier zwei wichtige Korrekturen, um Verwirrung zu vermeiden und Zeit zu sparen: Rentner:innen müssen den Antrag beim Sozialamt stellen, nicht beim Jobcenter. Auch gibt es den Begriff „Hilfe zum Lebensunterhalt“ im Bereich des Sozialamtes. Beim Jobcenter heißt es aber Arbeitslosengeld II. Zwar muss das Jobcenter die Anträge an das richtige Amt weiterleiten, aber dann geht schon viel Zeit verloren. Freundliche Grüße aus der Sozialberatung.

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