Trotz Fristverlängerung - Immobilienbesitzer zögern weiterhin bei Grundsteuererklärung

So 27.11.22 | 09:11 Uhr
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Grundsteuer-Erkläriung
Bild: Fotostand

Bisher hat erst weniger als die Hälfte der Berliner Immobilienbesitzer die bundesweit erforderliche Grundsteuererklärung abgegeben. Auf Basis der Daten soll der Grundsteuerwert neu ermittelt werden. Seit 1. Juli gingen nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung rund 337.500 Erklärungen von Grundstücks- und Wohnungseigentümern bei den Berliner Finanzämtern ein. Das entspricht einem Anteil von 39,1 Prozent.

Seit der Verlängerung der Abgabefrist auf Ende Januar geht die Zahl der wöchentlich eintreffenden Grundsteuererklärungen außerdem zurück.

Mehr als die Hälfte der Erklärungen fehlen noch

Die Frist war zunächst auf Ende Oktober festgelegt. Die Finanzminister entschieden dann jedoch, sie um drei Monate auf den 31. Januar 2023 zu verschieben.

"Die Eingangszahlen der Grundsteuererklärungen, die wöchentlich bei der Steuerverwaltung eingehen, sind seit der Bekanntgabe der Fristverlängerung rückläufig", sagte ein Sprecher der Finanzverwaltung der Deutschen Presse-Agentur. So gingen in der ersten Novemberwoche rund 13.430 Erklärungen ein, in der Woche darauf 11.820, eine Woche später nur noch rund 7.735.

Insgesamt geht die Finanzverwaltung von rund 863.500 Erklärungen aus, die berlinweit eingereicht werden müssen.

Erfahrungswert: Abgabe auf den letzten Drücker

"Erfahrungsgemäß reichen Unternehmen, insbesondere Immobilienunternehmen, aber auch Privathaushalte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater, ihre Erklärungen eher zum Ende des Erklärungszeitraums ein", so der Sprecher. Bei den Steuerberatern sei der Rücklauf nach wie vor bisher vergleichsweise gering: "Rund 13,7 Prozent der bisher eingegangenen Erklärungen wurden über IT-Anwendungen abgegeben, die bei Steuerberaterinnen und Steuerberatern breite Anwendung finden."

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die alle Eigentümer einreichen müssen - seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 27.11.2022, 15:00 Uhr

35 Kommentare

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  1. 35.

    Für die Berechnung des Ertragwertes werden Mieten herangezogen, die nach Mietspiegel nicht erreichbar sind. Auch ist das gesamte BeWG realitätsfern. Ich kann verstehen warum Steuerzahler zögern ihre Daten preiszugeben.

  2. 34.

    Erstaunlich. Wir haben das alles schon erledigt. Und entgegen aller Kommentare, Fernsehberichte oder sonstwas: Es war NICHT schwer.
    Jeder der Lesen und Schreiben kann schafft das. Es macht keinen Spaß, das stimmt. Aber mit Hilfe gängiger Steuerprogramme geht das ganz leicht (vorausgesetzt man hat seine Unterlagen griffbereit).
    Aber Immobilienbesitzer die ihre Unterlagen verbummelt haben, zu faul sind oder zu geizig 30EUR für eine Software auszugeben sollten einfach ihre Immobilie verkaufen.
    Das es blöd ist, dass der Staat die Digitalisierung auf die Bürger abwälzt - dem stimme ich aber zu. Finde ich auch doof, aber es gibt größere Probleme.

  3. 33.

    Korrektur die auch in Berlin gelten dürfte.
    Der BRW wird nicht von Politikern oder gewählten Vertretern also auch nicht dem Senat festgelegt.
    Das machen Gutachter im Auftrag der jeweiligen Ämter/Behörden anhand von notariell bestätigten Marktdaten.
    https://exporo.de/wiki/bodenrichtwert/
    Somit bleibt es trotzdem spekulativ, blos weil die neuen Nachbarn überteuerte Preise für ihre Grundstücke/Immobilie bezahlt haben, müssen andere nun mit hohen Werten leben, von denen sie nix haben weil sie ja dort leben und nicht auf Verkauf spekulieren.
    Die rechtliche Grundlage für die Ermittlung könnte die Politik natürlich ändern, wie auch immer man das besser hinkriegen sollte.

  4. 32.

    Danke für Ihren Kommentar. Bauunterlagen (1987)
    rausgesucht, dort stehen Wohnfläche und Nutzfläche danach den Notarvertrag rausgesucht, dort stehen Grundfläche und Anteil der Gemeinschaftsfläche
    (Müllbehälter), eingetragen in PDF - Datei der Finanzbehörde Hamburg , ausgedruckt und Briefkasten.
    Arbeitsaufwand ca.1 Stunde.
    Ordnung ist das halbe Leben.

  5. 30.

    Das die Ämter alle Daten haben, stimmt nicht

    Behinderung schützt nicht vor dem Abgeben einer Steuerklärung. Wer eine ETW hat, hat auch die paar Euro für den Steuerberater.

    Ziemlich durchschaubare Ausreden. Nur nutzt es nichts. Bußgeld und ggf darf das Amt schätzen.

  6. 29.

    Elster will erst meine Daten abfragen. Dann bekomme ich nach Tagen einen Code. Unmöglich dieses Verfahren. Habe es abgelehnt. Jetzt auf Suche nach einem Papierformularen. Das Finanzamt schickt mir nur die Aufforderung zur Abgabe ohne Formular. Im Internet auch nichts gefunden. Halt jetzt doch Erfolg. In der Verwaltung von Thüringen gibt es einen Formularservice. Ausgefüllt und abgegeben. Ob er auch in Berlin gilt? Wird sich zeigen.

  7. 28.

    "...Das Unvermögen der Verwaltung muss wieder der Bürger ausbügeln." Ich sehe es vollkommen anders! Ich möchte Einfluss auf die Datengrundlage nehmen, auf dessen die Bescheide erlassen werden. Ich möchte wissen, weshalb die Gemeinde/Stadt diese Grundsteuer festsetzt und in welcher Höhe.Alles andere würden zu den gleichen Beschwerden führen, wie kann diese Steuer erhoben werden, die sind viel zu hoch,usw...bla...blubb...
    Das ganze ist ein gewähltes Verfahren, dass mit seinen Schwierigkeiten startet. Und, jeder kennt einen der einen kennt der die Erklärung mindest in Papierform erstellen kann und seine Angehörigen unterstützt.

  8. 27.

    Das stimmt wohl, aber mindest genauso erschreckend ist der Digitalisierungsstand der öffentlichen Verwaltung. Die ist quasi nicht vorhanden, ansonsten wäre es nämlich ein Leichtes, alle benötigten und bereits vorhandenen Daten zusammenzuführen. Und das ist das eigentlich Ärgerliche. Das Unvermögen der Verwaltung muss wieder der Bürger ausbügeln.

  9. 26.

    Es würde mich wirklich mal interessieren, ob sie es auch gerecht fänden, wenn ihr Grundstück, für 250 € vor zehn Jahren gekauft, nun mit 2000 € bewertet wird. Das ist reine Spekulation. Und wie bereits gesagt, keines der in den letzten Jahren verkauften Häuser hat solche Summen erzielt.

  10. 25.

    In der Kritk steht kaum die Neuberechnung der Grundsteuer sondern das Abverlangen längst erfasster Daten.

  11. 24.

    Bin 67 Jahre und vermutlich durchschnittlicher IT-und Finanzanwender. Habe meine Erklärung und für weitere Bekannte gemacht, ohne Probleme. Die Neuberechnung der Grundsteuer kann man natürlich kritisieren, ist aber gerecht. Eigentümer von teuren Grundstücke und mögliche hohe Einnahmen zahlen mehr und nicht so teure zahlen weniger. Als Besitzer eines Grundstücks mit einem BRW von über 600€/m2 finde ich es trotzdem gerecht.

  12. 23.

    Alle
    Daten liegen den Ämtern vor. Ich bin 70 Jahre alt, 100% schwerbehindert und und teile mir eine von meiner
    Frau bewohnte ETW. Wir sind nicht in der Lage diese Grundsteuererklaerung abzugeben. Das Geld fuer einen Steuerberater haben wir nicht. Was soll ich tun?

  13. 22.

    Trotzdem ist es den Bundesländern überlassen worden, wie sie dieses Urteil umsetzen. Und außerdem wird die Höhe des Bodenrichtwertes sehr wohl vom Senat festgelegt. Das hat mit dem Urteil überhaupt nichts zu tun. Genauso wenig wie die spekulativ angenommene Höhe der Miete bei selbst genutztem Eigentum.

  14. 21.

    Erschreckend was Deutschland für ein (digitales) Bildungsniveau hat.
    Wer es wirklich nicht schafft braucht anscheinend erst mal ein Bußgeld bis er sich Hilfe von Freunden holt.

  15. 19.

    Naja, Einspruch liegt schon beim Verfassungsgericht vor.

    Die Grundsteuerwerte sind durch die Typisierung nach Miete und Bodenrichtwerte nicht mehr realitätsgerecht.

    Mal sehen was das Verfassungsgericht dazu sagt.

  16. 18.

    Die gleichen Beschwerden und Kommentare wenn das Wort Grundsteuer auftritt. Alles blöd alles umständlich! Dabei schreibt dass Verfassunggericht klar vor dass dass allte System mit der Verfassung nicht vereinbar sei.
    Wenn dann Leute, die glauben die Universität von innen gesehen zu haben, sich nicht einlesen können und den Auszug vom eigenen Grundbuch nicht verstehen, wird es spannend.
    Der zweite Ansatz ist der feste glauben, alles wird teuer! Wobei vom Grundsteuer Wert zur grund steuer noch zwei weiter rechnen Schritte erfolgen.
    Z. B. 100.000 * 0,31 Promille => 100 * 0,31 => 31 EUR
    Messbetrag [31] * hebesatz 300% oder 500% oder 800%=> grst je Kalenderjahr. 93 Euro oder 155 Euro oder 248 Euro.
    Zurück zum Artikel, in dem es um die Anzahl der bisher eingereicht Erklärung ging. Um nicht mehr.

  17. 17.

    Mit als Vermieter kann die Höhe der Grundsteuer egal sein - wird eh auf die Mieter umgelegt

    Die Bodenrichtwerte sind oft sehr niedrig angesetzt.

    Ich verstehe das Gejammer hier nicht. Die nötigen Angaben hat jeder Eigentümer. Jeder hat einen Kaufvertrag, Auszug aus dem Grundbuch oder alten Grundsteuerbescheid. Bodenrichtwert gibt's im Internet

  18. 16.

    Nicht vergessen: Eine Neubewertung der Grundsteuer im Bundesmodell soll alle sieben Jahre erfolgen.

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