Fristende 31. Januar - Ein Viertel der Grundsteuererklärungen fehlt noch in Berlin und Brandenburg

Mi 01.02.23 | 16:38 Uhr
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Symbolbild: Eine Person besorgt sich den Antrag in Papierform für die Grundsteuer (Quelle: IMAGO/K.Schmitt)
Audio: rbb24 Inforadio | 01.02.2023 | Katharina Trümper | Bild:

Bis zum Fristende am 31. Januar haben in Berlin und Brandenburg jeweils ein Viertel der Steuerpflichtigen ihre Grundsteuerklärung bei den Finanzämtern noch nicht abgegeben. Das teilten die zuständigen Landesbehörden am Mittwoch mit.

Bei den Berliner Finanzämtern wurden demnach 653.271 entsprechende Erklärungen eingereicht. Das entspreche laut der Senatsfinanzverwaltung 75,7 Prozent der 863.521 abzugebenden Erklärungen.

In Brandenburg sind bis zum Fristende 929.793 Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Das sind laut Finanzministerium rund 74,4 Prozent. Zuletzt habe die Zahl deutlich zugelegt: "Allein an den drei letzten Tagen bis zum Fristende wurden 124.951 der 929.793 Erklärungen erfasst", heißt es weiter.

Beide Bundesländer liegen damit nach Zahlen des Bundesfinanzministeriums über dem Bundesdurchschnitt von knapp 65 Prozent.

Erinnerungsschreiben statt Verspätungszuschläge

Beide Länder betonten, keine sogenannten Verspätungszuschläge für noch nicht abgegebene Erklärungen zu erheben, sondern Erinnerungsschreiben zu verschicken.

Anschließend werden die Finanzämter sie im Einzelfall und nach Ermessen erheben oder den Steuerwert schätzen, teilte die Berliner Senatsverwaltung mit. Es bestehe auch die Möglichkeit, Zwangsgelder festzusetzen. Auch die Brandenburger Finanzbehörden wollen bei säumigen Steuerpflichtigen Verspätungszuschläge oder Schätzungen prüfen. Wenn etwas nicht geschätzt werden könne, werde es nach Angaben des Finanzministeriums ebenfalls ein Zwangsgeld geben.

Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) betonte deshalb, die Kulanz nicht misszuverstehen: "Am Ende müssen alle Erklärungen eingegangen sein und die Quote bei 100 Prozent stehen." Daher sei es ratsam, rasch zu handeln. Unter anderem wird weiterhin über die Grundsteuerhotline (0331) 200 600 20 Unterstützung angeboten.

Veraltete Daten als Grundlage

Ab 2025 soll die neue Grundsteuerberechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offenbleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab. Diese müssen aber noch festgelegt werden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 01.02.2023, 19:30 Uhr

21 Kommentare

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  1. 21.

    "Wenn ich ein Erinnerungsschreiben bekomme, ist das die erste Information diesbezüglich."
    Da dies hier keine Micky-Maus-Zeitschrift ist, haben Sie seit Ihrem Post eine Information darüber.

  2. 20.

    Na ja, ich z.B. habe ´keine Information bekommen, dass ich überhaupt irgendetwas abgeben soll.
    Ich find DAS geht überhaupt nicht. Ich bin nämlich kein Hellseher und mir ist auch nicht bekannt das ich
    irgendwelche Medien konsumieren muss, denen ich es dann entnehmen kann.
    Wenn ich ein Erinnerungsschreiben bekomme, ist das die erste Information diesbezüglich.

  3. 19.

    Und auch hier gilt wieder: Eigentum verpflichtet!

  4. 18.

    Bekommt das 1/4 jetzt eunen Bußgeldbescheid?

    Oder wird die Grundsteuer jetzt auf das maximal mögliche festgelegt?

    Wenn es Fristen gibt muss ich diese auch einhalten oder individuell um Verlängerung bitten Einfach aussitzen geht garnicht.

  5. 17.

    Gerade wenn ältere ihre Häuser und Grundstücke verkaufen müssen haben wir den positiven Effekt das der Immobilienmarkt sich entspannt. Gerade für junge Familien ist dies eine gute Entwicklung. Vor allem Rentner sollten sich klar machen das sie praktisch von der Gesellschaft durchgefüttert werden. Die Rente ist nur die Premiumvariante der Sozialhilfe. Die meisten bekommen ein vielfaches mehr als sie jemals eingezahlt haben.

    Auch gut wird der Anstieg der Mieten bei dem die Eigentümer diesmal unschuldig sind. Bei all den Enteignungsfreunden wird das bestimmt grenzenlose Freude verursachen.

  6. 16.

    Nach meiner Meinung gehört die Grundsteuer abgeschafft! Es sollten auf diese Weise nur Spekulanten besteuert werden. Es ist nicht richtig, dass zum Beispiel eine Familie für ihr Einfamilienhaus, die dafür jahrelang Kredite bezahlt hat bzw. Immer noch bezahlt, auch noch mit einer Grundsteuer zu belegen. Das führt letztlich vielleicht dazu, dass die Familie sich das Haus nicht mehr leisten kann und woanders wohnen muss. Dann wäre ein hart erarbeiteter Lebenstraum zerstört!

  7. 15.

    Das interessiert das Finanzamt aber nicht, weil es sich "um ein typisiertes Verfahren" handele, bei dem "keine individuellen Betrachtungen von Einzelfällen" möglich seien. Wenn ich jetzt für die Fläche eine Baugenehmigung beantragen würde, weil das Finanzamt das ja wie Bauland einstuft, würde mir das Bezirksamt mitteilen, dass es sich um unbeplanten Außenbereich handelt, ich dort keine Baugenehmigung bekomme, und es der Behörde egal ist, wie das Finanzamt etwas bewertet. Keine Einheitlichkeit des Rechts. Eines Rechtsstaates unwürdig. Ich frage mich echt, woher ich die ganze Kohle nehmen soll, die der Staat von mir irgendwann haben will. Mit einem weiteren Haus könnte ich wenigstens die Einnahmen erhöhen, auch für mein Alter, aber das darf ich ja nicht bauen. Aber Steuern zahlen darf ich.

  8. 14.

    Wenn Sie das so erklärt haben oder eine von Ihnen beauftragte Person, so spiegelt die Erklärung die Realität wieder.

  9. 13.

    Die Finanzämter sind zu faul, die Daten einzusehen, die sie eh schon längst haben und die Bürger werden genötigt, wieder mal alles zusammen zu tragen. Das ist, wie wenn man sich sein eigenes Grab schaufelt. Dem Finanzamt dabei helfen, abgezockt zu werden. Da freut man sich doch, wenn man plötzlich ein Vielfaches zu zahlen hat und das jedes Jahr aufs Neue. Wir zahlen hier in der BRiD die höchsten Steuern. Scheint kaum jemanden zu interessieren. Mich schon.

  10. 12.

    Ein Bekannter hat ein normales EFH in Köpenick. Bisher so um die 200 € Grundsteuer im Jahr. Mit der Neuberechnung käme er auf 1.600 €. Wenn er also, wie von verschiedenen Seiten schon behauptet, nicht schlechter weg kommen soll als vorher, wo soll dann der Hebesatz liegen? Aktuell liegt er bei 810. Ich erinnere mich an eine Aussage, dass durch die Grundsteuerreform die Einnahmen der Kommunen nicht steigen werden. Wir kommen auf ca. 100 € mehr in Buckow. Bin mal gespannt, wie man das lösen will…

  11. 11.

    Wenn ich die bisherige Messzahl und den bisherigen Hebesatz zugrunde lege, wird sich in meiner Familie die Grundsteuer vervierfachen: von jetzt etwa 2.000 EUR im Jahr auf etwa 8.000 EUR im Jahr. Das tut schon weh. Hauptproblem ist der Umstand, dass etwa die Hälfte des Grundstückes nicht bebaubar ist, weil sie im unbeplanten Außenbereich liegt, aber trotzdem für das gesamte Grundstück ein Bodenrichtwert von 420 EUR pro Quadratmeter angesetzt wird, statt 15 EUR für den nicht bebaubaren Bereich.

  12. 10.

    Also werden die Hebsätze nach Vorliegen aller Informationen so festgelegt, daß die Einnahmen mindestens gleich bleiben. Oder wie soll man das verstehen?

  13. 8.

    Das es Personen gibt, die ihr Grundbuch beim Lesen nicht verstehen und Hilfe von Angehörigen benötigen ist verständlich. Das es Fälle gibt, bei den Personen der steuerberaten Beruf beteiligt sind, kann ich auch nachvollziehen. Ansonsten ist alles klar kommuniziert. Beim Wohnraum wird der Grundsteuerwert mit 0,31 bzw. 0,34 Promille multipliziert bei Land- und Forstwirtschaft mit 0,55 Promille. Ein Beispiel von 100.000 EUR führt zu einem Steuermessbetrag von 0,31 Promille = 31 EUR. Diesen Wert mit dem jetzigen Hebesatz der Gemeinde bzw. der Stadt multiplizieren, führt bei 300%, 500% oder 800% zu einer Grundsteuer von 93,00 EUR, 153,00 EUR oder 248,00 EUR je Kalenderjahr.
    Auch wenn die Ergebnisse große Zahlen ausweisen, so ist der Steuermessbetrag durch den sehr kleinen Promille-Satz bei ähnlichen Werten wie in den Vorjahren. Das einige jetzt mehr bezahlen, wegen Luxus-Haus und einige weniger, wegen Standard-Einfamilienhaus ist Sinn & Zweck der Veranstaltung.

  14. 7.

    Über die Grundsteuer-Erklärung wird berichtet, als ginge es hier um einen extra Plastik-Sack für die Müllabfuhr.
    Etwas kompliziert beim ausfüllen - aber muss halt sein.
    Hallo?
    Wie viele kleine Grundstücksbesitzer werden in der Folge:
    A) die Summen nicht bezahlen können?
    B) ihr Grundstück verkaufen müssen?
    Weiterhin die Frage
    C) Wer kauft dann die Grundstücke?
    Wie viel Eigentum bzw. Nutzungsrecht-Grundstücke sind eigentlich in den letzten Jahren an Finanzinvestoren, Multimillionäre bzw. Gigakonzerne oder Oligarchen verscherbelt worden?
    Der Gipfel ist dazu noch, dass normalerweise die Politiker in sämtliche Lebensbereiche reinreden, aber wenn es um Erfassen und Berechnen geht, schiebt man den Bürgern die Aufgabe zu.

  15. 6.

    Der Grundsteuerwert ist überhaupt nicht mit dem Einheitswert vergleichbar. Da ist wie mit Äpfel und Birnen.

  16. 5.

    ..........habe nun alles analog als Einschreiben verschickt. Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass mehr als 50% der Steuerbescheide nicht korrekt sind. Vermutlich dürfte ein Widerspruch zwangsläufig die nächste Reaktion sein müssen.

  17. 4.

    Allein schon die Tatsache, dass den Leuten jetzt Grundlagenbescheide zugestellt werden, in denen von Millionensummen die Rede ist, und man noch lange im Unklaren bleibt, zu welcher Grundsteuer das schließlich führt, ist eine Zumutung. Auch gibt es beim Bodenrichtwert keine Reduzierung, wenn Teile des Grundstückes im Außenbereich liegen. Zwischen 400 EUR und 15 EUR ist ja ein gewaltiger Unterschied. Jeder, der Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat, sollte unbedingt Einspruch einlegen und nötigenfalls klagen, sonst kann man später gegen die Grundsteuer nicht mehr vorgehen. Vermutlich ist allerdings auch die neue Grundsteuer ohnehin verfassungswidrig, weil sie noch undifferenzierter und ungerechter ist als die alte.

  18. 3.

    Die Hebesätze gibt es bereits. Sie müssen nur unter Umständen neu festgelegt werden, denn auch jetzt die Grundsteuer danach berechnet.

  19. 2.

    Wenn es Ihnen interessiert, warum nicht einfach den Artikel zu Ende lesen? Steht doch da:

    Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offenbleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab. Diese müssen aber noch festgelegt werden.

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