Bahn-Warnstreik ab Montag - Fahrgastverband beklagt fehlendes Notangebot für Bahnreisende

Sa 13.05.23 | 10:11 Uhr
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Archivbild: Berlin, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) legt erneut den Schienenverkehr mit einem bundesweiten Streik lahm. (Quelle: Picture Alliance/Marc Vorwerk)
Audio: rbb24 Inforadio | 13.05.2023 | Jannis Hartmann | Bild: Picture Alliance/Marc Vorwerk

Die Eisenbahngewerkschaft EVG will ab Sonntagabend 50 Stunden streiken. Der Berliner Fahrgastverband Igeb kritisiert, es gebe keine Notangebote - in anderen Ländern sei das jedoch üblich.

Einen Tag vor dem bundesweiten Warnstreik bei der Deutschen Bahn hat der Berliner Fahrgastverband Igeb ein fehlendes Notangebot beklagt.

Im rbb24 Inforadio sagte der stellvertretende Igeb-Vorsitzende Jens Wieseke am Samstagmorgen, ein Minimum wäre es, dass Fahrgäste zum Beispiel bei der S-Bahn wenigstens im Stundentakt von Bernau in Brandenburg bis Gesundbrunnen in Berlin kommen könnten. In anderen Ländern, in denen deutlich öfter getreikt werde, gebe es solche Notangebote. Wieseke sieht die Politik in der Verantwortung hier für entsprechende Rahmenbedingungen zu sorgen.

Igeb kritisiert Ausmaß

Die Igeb stellt außerdem in Frage, ob es sich bei dem angekündigten Warnstreik der Eisenbahngewerkschaft EVG überhaupt noch um einen solchen handele. Ein Warnstreik beginne oft mit Betriebsbeginn und ende dann gegen Mittag, in diesem Fall gehe es aber um zwei volle Tage, sagte Wieseke. Hier schieße die Gewerkschaft deutlich über das Ziel hinaus.

Wegen des angekündigten Warnstreiks geht die DB Regio Nordost von massiven Einschränkungen auch im Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg aus. Die DB Regio Nordost teilte mit, man rechne damit, dass es von Sonntag 22.00 Uhr bis Dienstag um Mitternacht keinen regionalen Zugverkehr geben wird. Derzeit werde versucht für einzelne Verbindungen Bus-Ersatzverkehre zu schaffen.

Die EVG will bei der Deutschen Bahn ab Sonntagabend 50 Stunden streiken. Bisher konnten sich die Tarifpartner nicht auf einen Mindestlohn einigen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 13.05.2023, 7:00 Uhr

16 Kommentare

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  1. 16.

    Notangebote im Streikrecht sind ausschließlich bei Akutfällen des Gesundheitswesens akzeptabel. Alles andere ist undemokratisch und richtet sich massivst gegen das Streikrecht, dass ein grundlegendes Menschenrecht ist.

  2. 15.

    Die BAHN hat doch ein Notangebot? Nehmt einfach das Auto....

    Ich meine... der Chef hat sich doch wegen "guter Leistung" neulich das Gehalt erhöht....

  3. 14.

    "Auf US-amerikanischen und kanadischen high- und freeways und gibt es extra Spuren, die ausschließlich von Fahrgemeinschaften genutzt werden dürfen" Ja, Californien ist das ein großer Vorreiter. Unsere Autobahnen entsprechen aber eher nicht den High- & Freeways sondern eher den Interstates.

  4. 13.

    Fahrgemeinschaften gehen auf gar keinen Fall.
    Da verliert man ja den zusammenkreditierten Anschein von Exklusivität.

  5. 11.

    Das Notangebot heißt 49-Euro-Abo und wird in Berlin auf 29-Euro ermäßigt.
    Was nichts kostet,
    ist nichts wert.
    Die DieBahn blockiert die Strecken ohne Züge und braucht dafür nicht zu bezahlen.
    Wer denkt dabei schon Böses ?

  6. 10.

    Angesichts der häufigen Streiks in Frankreich und der permanenten Warnungen vor „französischen Verhältnissen“ ist dies mal eine sehr interessante Information!
    Danke!
    Gibt es eigentlich irgendwo eine Art sinnvolle ‚Zusammenstellung‘ wie dies europaweit aussieht?
    Oder auch was da so die ‚Randbedingungen‘ sind?

  7. 9.

    Vielleicht sollte Der Fahrgastverband sich mehr für die Fahrgäste einsetzen und weniger dem Bahnvorstand in den Ar... kriechen ?
    Ohne auskömmliches Einkommen, stimmt das Personal mit den Füßen ab. Die Vorstände könnten auch öfter mal nach BahnFachWissen und seltener nach Quote rekrutiert werden.

  8. 8.

    Das ist auf jeden Fall deutlich ökologischer und ökonomischer als wenn jeder sein eigenes tonnenschweres Töff-Töff um sich herum bewegt. Auf US-amerikanischen und kanadischen high- und freeways und gibt es extra Spuren, die ausschließlich von Fahrgemeinschaften genutzt werden dürfen, um ihnen ein schnelleres Vorankommen zu ermöglichen und so den Anreiz für deren Bildung zu erhöhen.

  9. 7.

    In Frankreich wurde eine Notdienstorder gemacht weil es auch wilde Streiks gab, teilweise fuhr dort eine Woche kein Güterzug mit entsprechenden Folgen. Auch in Italien hat man durchgegriffen, internationaler Verkehr darf da nur begrenzt beeintächtigt werden. So wie das hier in Deutschland läuft werden die Gewerkschaften NIE die Solidarität der Bürger kriegen, dem Unternehmen Bahn selbst schadet der Streik nahezu gar nicht. Gottseidank musste ich gesundheitlich bedingt aus dem Beruf ausscheiden, für keinen Preis der Welt setze ich mich noch mal freiweillig auf den Bock.

  10. 6.

    Und die ausgesperrten Mitarbeiter halten dann den Notbetrieb aufrecht? Super Idee, das klappt bestimmt!

  11. 5.

    Fazit: Autofahrer holen die Autos aus der Garage bieten Mitfahrgelegenheiten an. Super für das Konzept der Grünen !!!!!!!

  12. 4.

    Die DB könnte auch die Mitarbeiter aussperren. Dieses Instrument ist in Deutschland aber unbeliebt. Im Tarif Streit aber zulässig. Angesichts des Streikumfangs geht die Bahn noch mild vor.

  13. 3.

    Es bedarf einer gesetzlichen Regelung des Streikrechts analog Frankreich: Da auch dort verschiedene Gewerkschaften miteinander konkurrieren, muss der Mitarbeiter mit 48h Vorlauf seine Teilnahme am Streik ankündigen. Die bloße Ankündigung eines Streiks durch irgendeine Gewerkschaft reicht nicht aus, um den Zugverkehr lahm zu legen.

  14. 2.

    Herr Wieseke, wie soll eine S-Bahn im Stundentakt fahren,wenn die Fahrdienstleiter Streiken? Wer stellt dafür die Weichen und Signale?

  15. 1.

    Wie soll denn so ein Notbetrieb organisiert werden?
    Wenn die Betriebszentrale streikt dann kann doch auf bestimmt 80 % der S - Bahnstecken kein Signal oder ein Weiche bedient werden.
    Ein ellenlanger Pendelverkehr z.B. von Bernau nach Gesundbrunnen mag technisch möglich sein, muß aber auch überwacht werden.
    Bei einem Streik kann ja auch jeder Mitarbeiter streiken, auch wenn er keiner Gewerkschaft angehört.

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