Einigung beim Mindestlohn - Warnstreik bei der Bahn ist abgesagt

Sa 13.05.23 | 21:39 Uhr
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Reisende eilen am frühen Morgen des 11.07.2022 zu einem ICE am Berliner Hauptbahnhof. (Quelle: dpa/Jörg Carstensen)
Video: rbb|24 | 13.05.2023 | Material: Tagesschau, rbb24 Abendschau | Nachrichten | Bild: dpa/Jörg Carstensen

Der angekündigte 50-Stunden-Warnstreik auf der Schiene findet nicht statt. Nach ARD-Informationen haben sich Bahn und Gewerkschaft EVG in einem wichtigen Punkt des Tarifstreits geeinigt. Im Bahnverkehr dürfte es trotzdem holprig zugehen.

Der geplante 50-stündige Warnstreik auf der Schiene ist abgesagt. Nach Informationen des Hessischen Rundfunks [hessenschau.de] haben sich die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) am Samstag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt auf einen Vergleich über eine Tarifforderung geeinigt. Dabei geht es nach Informationen des Hessischen Rundfunks um den Mindestlohn, der in den Tarifverhandlungen zuletzt besonders umstritten war.

Nach der Einigung vor Gericht sicherte die Gewerkschaft am Samstag zu, sie werde auf den Warnstreik verzichen und die Mitglieder darüber zu informieren. Allerdings sei damit der Ausstand lediglich "vorerst ausgesetzt", zitiert die Nachrichtenagentur AFP die Gewerkschaft.

Allerdings: Die EVG betonte, dass der Streikaufruf für einige Bahn-Unternehmen auch weiterhin gelte. EVG-Sprecher Uwe Reitz sagte: "Es wird keinen Streik bei der Deutschen Bahn geben, wir verhandeln aber insgesamt mit fünfzig Unternehmen und habe auch weitere Unternehmen zum Warnstreik aufgerufen, und dort wird der Streik weiterhin stattfinden." Für welche Unternehmen oder Unternehmensteile der Streikaufruf nun weiterhin gilt, teilte die EVG zunächst nicht mit.

Bahnregelung: Kulanzregelungen bleiben bestehen

Trotz der Absage des Streiks bei der Deutschen Bahn soll die Kulanzregelung bestehen bleiben, wie das Unternehmen [www.deutschebahn.com] mitteilte: "Kund:innen haben weiterhin die Möglichkeit, ihre für Montag und Dienstag geplanten Reisen vorzuziehen." Das heißt, für Montag und Dienstag gebuchte Fahrkarten können auch an diesem Samstag und Sonntag genutzt werden.

Bahn will ab Sonntagmittag über mögliche Ausfälle informieren

Laut Hessischem Rundfunk (HR) ist noch unklar, ob es trotz des abgesagten Streiks zu Ausfällen oder Behinderungen kommen wird und was dies für umgetauschte Tickets bedeutet. Die Bahn teilte nach der Einigung mit, dass es trotz der Streikabsage in den nächsten Tagen zu Unregelmäßigkeiten kommen kann, weil der komplette Ausfall des Fernverkehrs und der teilweise Ausfall des Regionalverkehrs während des Streiks bereits eingeplant worden war. Die Bahn stehe hier nun vor der großen Herausforderung, "rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen". Dies sei "ein echter Kraftakt". Über das genaue Fahrplanangebot will der Konzern den Angaben zufolge ab Sonntagmittag informieren.

Einigung auf Mindestlohn von zwölf Euro

Die Gewerkschaft EVG hatte in der vergangenen Woche ihre Mitglieder zu einem Warnstreik - von Sonntagabend 22 Uhr bis Dienstagnacht 24 Uhr. Die Bahn reagierte darauf mit einem Eilantrag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt und kritisierte den angekündigten Warnstreik über 50 Stunden als "unverhältnismäßig".

Laut HR schlug die zuständige Richterin am Samstag in der mündlichen Verhandlung dann einen Vergleich vor. Sie deutete auch mehrfach an, dass sie Zweifel an der Rechmäßigkeit des Streiks habe und die EVG Gefahr laufe, in einem späteren Gerichtsstreit zu unterliegen.

Der Vergleich sieht laut Hessischem Rundfunk vor, dass in den Tarifverträgen der Bahn der Mindestlohn von zwölf Euro festgeschrieben wird. Die Tariferhöhungen in der laufenden Verhandlung sollen voll auf diesen Mindestlohn angerechnet werden; das soll auch für Beschäftigte gelten, die etwas mehr als den Mindestlohn erhalten. Diese Zusage am Gericht muss nun allerdings auch in den Tarifverhandlungen vereinbart werden. Die EVG warnt hier bereits: Sollte die Bahn hier "wortbrüchig werden, werden wir erneut zu einem Streik aufrufen".

Die Bahn bestätigte, dass zu dem Vergleich die Verabredung gehöre, "nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses". Das Thema Mindestlohn sei "Bestandteil des Vergleichs und von beiden Parteien als Lösung anerkannt". Der Personalvorstand der Deutschen Bahn, Martin Seiler, erklärte, der Gang vor das Arbeitsgericht habe "sich für alle gelohnt".

Die Gewerkschaft forderte zuletzt mindestens 650 Euro mehr pro Monat – die Bahn hatte bislang einen Inflationsausgleich in Höhe von 2.850 Euro und Lohnerhöhungen in kommenden jahr von acht bis zehn Prozent geboten. Als regulärer Termin für die nächste Tarifverhandlungsrunde war bisher Ende Mai angesetzt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 13.05.2023, 16:00 Uhr

84 Kommentare

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  1. 84.

    Lesen sie mal meinen Beitrag richtig.Weiß jetzt nicht,was das mit meinen Einkommen zu tun hat Es war meine Meinung zu diesem hin und her und nichts anderes.Eine Meinung die darf man doch noch in unserem Staat haben.Sie sind bestimmt einer der nur seine Meinung geltend macht Viel Spass noch .

  2. 83.

    Wie kommen Sie auf Ihr "Urteil" über mich oder wollten Sie einfach einmal "einen" raushauen?
    Sie können ja @Jesse einmal fragen, wie viele "Pläne" (Diskussionen) wir bereits zu dem Thema hatten.

  3. 82.

    Wer ist den "der kleine Mann"?
    Die unteren Entgeltgruppen oder alle?
    Sind alle kleine Männer die in der EVG sind oder nur die bis 3333,33 € Gehalt?

  4. 81.

    Doch sabi, sie sind eher einer der kein Plan hat
    Es geht vielen darum, daß sie Mitmenschen nichts gönnen
    Einschließlich Ihnen

  5. 80.

    Ich denke, wir haben überall, gerade auch bei der Bahn, einen massiven Fachkräftemangel. Warum sind die Löhne dann so unterirdisch, und warum muss nun sogar schon dafür gestreikt werden, dass die Reallohnverluste überall nicht ganz so hoch ausfallen? Wie stellen sich unsere Bahn-Arbeitskräftekäufer denn vor, neues Bahnpersonal zu gewinnen?

  6. 79.

    Wollen oder können Sie nicht verstehen?
    Sie sind einer, der wenigen, die von Neid und Mißgunst schreiben!
    Darum geht es nämlich - den meisten - überhaupt nicht!

  7. 78.

    Hier geht es um den kleinen Mann oder Frau, auf die hier einige Neidisch und Mißgünstig sind nur weil sie ein wenig mehr verdienen wollen

  8. 77.

    Es ist ja auch so einfach, Menschen, die die Forderungen - mal vorsichtig gesagt - nicht gut finden, als neidisch, missgünstig oder als Jammerer zu bezeichnen.
    M.E. geht es den Kommentatoren, um ganz anderes z.B. um die Folgen (Kostensteigerung), Ungerechtigkeit hohe/niedrige Einkommen, Verhältnismäßigkeit eines Streiks für AN und Klima ect.

  9. 76.

    Sie scheinen etwas nicht so recht zu verstehen, da Sie offenbar allein auf der Welt sind.

    Es geht genau um den von ihnen zitierten "kleinen Mann". Und genau dieser fordert mehr Geld, damit er genau wie Sie seine Miete, Strom, Lebensmittel und - haltungs kosten bezahlen kann.

    Denken Sie einfach drüber nach!

  10. 75.

    Wissen Sie, der Hungerstreicj ist der einzige Streik, der beim Verursacher ankommt. Was Sie beschreiben nennt man Verteikungskampf.

  11. 74.

    weiß jetzt irgendjemand, ob die ODEG morgen von Berlin nach Frankfurt (Oder) fährt?

  12. 73.

    Wissen Sie, wer interessiert sich für den kleinen Mann oder die Frau ? Niemand , er muss aber die ganze Sache ausbaden- denn alles wird wieder zu hören Fahrpreisen führen. Es wäre mal an der Zeit, dass es einen Streik der Fahrgäste gibt - für soviel Geld mit Service null!

    Was hier abläuft ist einfach Machtmißbrauch bei einem Staatsunternehmen. Wo sind die Gewerkschaftler - die Funktionäre ! Die sitzen mit dicken Gehältern am Tisch der Runden und machen dann mal dicke Backe, dass die anderen denken, dass sie für den kleinen Mann / Frau was tun. Für mich der Gifel der Unevrschämtheit was, als die IGBE ihre Mitglieder bei Betroffenen der Abbaggerung von Horno auf deren Grundstücken hat demostrien lassen - für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze. Wo hat den Ihre Gewerkschaft ein soziales Verhalten - wo ? Mein Verständnis ist schon lange aufgebraucht - auch weil so getan wird - dass nur die Eisenbahner ein Problem haben.

  13. 72.

    Dürfte sich dabei um zwei Gruppen handeln: Einmal die willigen Helfer, die grundsätzlich auf alles anspringen, was auch nur entfernt im links-Verdacht steht. Und dazu gehören nunmal die Gewerkschaften.
    Und zum zweiten: Die bezahlten Mietmäuler die es für Geld machen.

  14. 71.

    Das liest man immer wieder, dass Menschen, die ihre Interessen nicht so gut durchsetzten können auf Menschen die dank starker Gewerkschaften und Betriebsräte angemessen entlohnt werden, neidisch und missgünstig schauen.

  15. 70.

    Man kann nur staunen wie Unternehmer- und Arbeitgeberfreundlich, nicht nur hier, Kommentatoren immer wieder argumentieren. Für kleine selbstständige Unternehmen ist das durchaus nachvollziehbar!
    Wenn aber große Unternehmen, die Millionen an Dividenden und Boni auszahlen und die Unternehmensleitungen fürstlich entlohnen bei den Arbeitnehmern feilschen und knausern, ist das absolut unverständlich.
    Wir haben eine Inflation von zehn Prozent, bei Lebensmitteln viel mehr. Alle Kosten bezahle ich von meinem Nettogehalt. Also bräuchte ich für zehn Prozent mehr Netto, etwa 15 Prozent mehr Bruttolohn. Somit sind alle Angebote unter 15 Prozent für 12 Monate Laufzeit ohne zusätzliche steuer- und sozialversicherungspflichtige Sonderzahlung KEIN Inflationsausgleich. Und dass andere Branchen noch schlechter verdienen ist ein ganz dummes Argument.

  16. 69.

    Könnten Sie auch bekommen
    Wechseln Sie zur Bahn und Jammern Sie nicht wenn andere vielleicht mehr verdienen als Sie

  17. 68.

    Wäre ja auch noch schöner, 2800€ steuerfrei, und 10% mehr Geld ! Was denn noch?eine Freitage Woche bei vollem Gehalt. Wir sollen die PKWS entsorgen….wie denn? Staus durch Kleber, Bahn und BVG Streik , Flughäfen werden bestreikt! Ach ja es gibt ja noch die Pferdekutsche.

  18. 67.

    Eine Wand kann ich zum Not selber mahlen. Einen Zug selbstständig zu fahren fordert sicherlich ein bisschen mehr Kompetenz.

  19. 66.

    Was ist davon zu akzeptieren? Eine Inflationsausgleichspremie, die per Gesetzt nicht als Gehaltserhöhung eingesetzt werden darf? Ein Tarifvertrag, der schon Ende Februar ausgelaufen ist? Eine 4-5 % Erhöhung erst ab 2024?

  20. 65.

    Die sache gerade bei öffentlichen Auftraggeber ist nicht, dass sie die billigste Firma wollen sonder diese bei öffentlichen Ausschreibungen nehmen müssen.
    Ich bin selber in der Rolle dies zu machen...wir hoffen oft das wir bestimmte Firmen bekommen die auch gerne etwas teurer sind. wenn aber günstige mit anbieten haben wir kaum Möglichkeiten.

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