FAQ | Neues Gesetz für Verkaufsportale - Wer wegen Ebay und Kleinanzeigen bald Post vom Finanzamt kriegt - und wer nicht

Mi 21.02.24 | 17:00 Uhr
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Symbolbild:Schuhe werden auf ebay inseriert.(Quelle:picture alliance/PA Wire)
Video: Super.Markt | 26.02.2024 | Susett Kleine | Bild: picture alliance/PA Wire

Wer auf Onlineportalen etwas verkauft, drückt oft keine Steuern ab. Nun zwingt ein neues Gesetz die Plattformen, Nutzerdaten weiterzugeben - unter einer bestimmten Voraussetzung. Das heißt aber nicht, dass automatisch Steuern fällig werden.

Auf Online-Marktplätzen genügen wenige Klicks und die gewünschte Lampe oder Musikbox ist im Warenkorb. Genauso einfach können Kleider und Bohrmaschinen gekauft werden. Sogar Katzen und Hunde sind online zu bekommen.

Online-Plattformen wie Ebay, Kleinanzeigen, Amazon oder Vinted boomen, weil Einkaufen nie einfacher war - und weil sie auch für private Verkäufer zunehmend zu einer lukrativen Einnahmequelle werden. Das liegt auch daran, dass einige Nutzer Gewinne in ihrer jährlichen Steuererklärung gar nicht angegeben. Stichwort: steuerfrei.

Doch nun könnte Post vom Finanzamt kommen. Online-Plattformen müssen nämlich ab jetzt die Daten bestimmter Nutzer dem Fiskus übermitteln. Doch keine Panik: Das heißt nicht automatisch, dass Steuern fällig werden.

Bei wem wird sich das Finanzamt melden?

Wer seinen Keller ausräumt und alte Schallplatten oder Gartenstühle findet, die er verkauft, hat nichts zu befürchten. Grundsätzlich fallen Steuern vor allem dann an, wenn jemand gewerblich aktiv ist; also systematisch einem Geschäftsmodell nachgeht und dabei immer wieder zum Beispiel Gegenstände verkauft, um Einnahmen zu generieren.

Wer gewerblich aktiv ist und wer nicht, ist allerdings nicht so einfach zu definieren. Fakt ist, dass es auf Online-Plattformen wie Amazon, Ebay oder Kleinanzeigen.de Nutzer gibt, die häufiger Verkäufe tätigen und eben nicht einmalig etwas verkaufen. Das Finanzamt will genau jene Leute genauer unter die Lupe nehmen, das geht aber nur, wenn die Plattformen jene Nutzer dem Fiskus melden.

Damit die Behörden Onlineportalen nicht hinterherlaufen müssen, ist seit dem 1. Januar 2023 das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (Psttg) in Kraft. Das Gesetz setzt eine vorher beschlossene EU-Richtlinie in nationales Recht um.

Werden alle Nutzer gemeldet?

Nein. Denn das Gesetz gibt einen konkreten Rahmen vor, damit sich der Fiskus mit Nutzern, die nicht gewerblich oder dem in einer ähnelnden Weise aktiv sind, gar nicht erst befassen muss. Heißt: Wer pro Jahr und pro Plattform weniger als 30 Verkäufe tätigt und weniger als 2.000 Euro einnimmt, wird keine Post vom Finanzamt bekommen; die Verkaufsportale sollen in jenen Fällen die Nutzerdaten auch gar nicht übermitteln.

Die Zahl 30 bezieht sich hierbei allerdings auf erfolgte Verkäufe, nicht auf die Anzahl der Artikel. Werden an einen Käufer 15 Packungen Schrauben auf einmal verkauft, zählt dies als ein Verkauf.

Sind ab 2.000 Euro Steuern fällig?

Die Antwort wird oft "nein" lauten. Denn auch wenn die Regelung neu ist, haben sich die Steuergesetze nicht geändert. Steuern fallen weiterhin nur auf Gewinne an. Wer zum Beispiel seine gebrauchte Einbauküche für 3.000 Euro verkauft, wird keine Steuern zahlen müssen, da die Einbauküche in der Regel zu einem höheren Preis gekauft wurde. Gerade bei höheren Summen kann es sich aber lohnen, Quittungen aufzubewahren, um im Fall der Fälle etwas vorzeigen zu können.

Gibt es Unterschiede bei den Verkaufsportalen?

Ja. Portale können die betroffenen Nutzer nur dann melden, wenn sich die Käufe und Verkäufe tracken lassen. Nutzen User die eigenen Bezahlsysteme solcher Portale, ist das problemlos möglich - wie zum Beispiel bei Amazon und Ebay. Es gibt aber auch Online-Plattformen wie Kleinanzeigen.de, wo neben dem Bezahlsystem des Unternehmens auch autarke Abwicklungen möglich sind.

Auf Kleinanzeigen.de etwa einigen sich Verkäufer und Käufer oft im Chat auf einen Preis, treffen sich, bezahlt wird dann mit Bargeld und die Anzeige schließlich gelöscht. Das sei mit Abstand bei den meisten Deals der Fall, sagt der Sprecher von Kleinanzeigen.de auf Nachfrage von rbb|24.

Er betont, dass mehr als 90 Prozent der Nutzer Privatverkäufer seien; sie seien also gelegentlich aktiv, nicht gewerblich und hätten somit nichts zu befürchten vor dem Finanzamt. Und: Das Gesetz betreffe sie ohnehin nicht, da die Verkäufe und Käufe wegen der Barabwicklung für das Unternehmen eben nicht nachvollziehbar sind.

Gibt es Fristen?

Ja, allerdings müssen Nutzer in Bezug auf das neue Gesetz hierbei nichts weiter tun. Die Verkaufsportale hingegen müssen bis Ende Januar für das vergangene Jahr gegenüber dem Finanzamt Angaben machen, wenn Verkäufer im Rahmen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes gemeldet werden müssen.

Für 2023 ist die Frist allerdings erst Ende März 2024, wohl weil das Gesetz noch frisch ist.

Gibt es eine Möglichkeit, sich abzusichern?

Ja. Dem Bundesfinanzministerium zufolge kann gegen eine Gebühr ein Antrag auf Überprüfung [bundesfinanzministerium.de] beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden. Dabei wird dann geschaut, ob die Tätigkeit unter den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes fällt.

Sendung: Super.Markt, 26.02.2024, 20:15 Uhr

 

22 Kommentare

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  1. 22.

    Es geht weder um den neidischen Nachbarn, noch um gelegentliche Verkäufe aus eigenen Bestand, sondern um gewerbliche Verkäufe die als Privatverkäufe getarnt, werden, die sind übrigens, bei Ebay nicht unüblich.
    Als Käufer hat man kein Rückgaberecht, und der Verkäufer zahlt keine Steuern, erfgo, solch eine Geschäftsidee muss unterbunden werden!!

  2. 21.

    Dann bleibt uns ja noch der Trödelmarkt!

  3. 20.

    Das ist die übliche, unqualifizierte Hetzerei.

    Das PStTG ist allein dafür da, für eine Gleichmäßigkeit der Besteuerungsgrundlagen zu sorgen, weil es keinen Unterschied machen darf, ob 1.000 Unterhemden von C&A auf dem Kudamm verkauft werden oder von Ließchen Müller bei Etsy.

    Es ist zu konstatieren, dass Ließchen Müller bei Etsy derzeit immer noch ein bisschen "unter dem Radar" läuft und es von ihrer Steuerehrlichkeit abhängt, ob sie korrekt besteuert wird. Aus Verfassungsprinzipien muss aber für eine gleichmäßige Besteuerung gesorgt werden, Vollzugsdefizite also möglichst klein gehalten werden. Dazu - und nur dazu - ist jetzt das PStTG da.

  4. 19.

    Steuerrechtlich ist das völlig unbedeutend, aber wenn es sich um einen Privatverkauf handelt ist das, eventuell nach einer Spekulationsfrist, völlig egal, wenn aber jemand dutzendweise z.B. Elektroartikel der Fahrräder verkauft und das als Privatkauf ausgibt, eventuell groß mit Haftungs-und Gewährleistungsausschluß, ist das schon sehr erklärungsbedürftig. Auch wenn der "kaum benutzte neuwertige Router" nach kurzer Laufzeit seinen Geist aufgibt sind klare Verhältnisse sinnvoll.

  5. 18.

    "Also wenn ich mein altes Auto für 2.000,- Euro bei Ebay verkaufe und noch eine Schallplatte, muss ich mich rechtfertigen?"
    Nein. Erstens mal ist es für Finanzbehörden eh personaltechnisch schwierig, immer in ebay oder kleinanzeigen oder anderen Portalen zu schauen. Und wenn da einer mal über den Verkauf ihres Autos und 2 Schallplatten stolpert, kommt da noch lange kein Verdacht auf. Da müssten Sie jede Woche ein Auto verkaufen und nen ganzen Plattenladen als Dauerangebot drin haben. Das wäre dann schon etwas auffällig. Was wir aber bei allem Personalmangel der FA nicht unterschätzen sollten, ist der berühmt berüchtigte neidische Nachbar. In Zeiten von Sozialneid ist Denunziantentum der neue Volkssport.

  6. 17.

    Ich nehme an (...), dass es nicht unbedingt nur darum geht, wieviel man erlöst, sondern auch darum, wie viele Artikel man anbietet. Allein daran kann man schon eine Gewinnabsicht bzw ein Gewerbe unterstellen. Ob man den Betrag X jetzt bekommt, ist da eher zweitrangig.
    Auch wenn ich die viel zitierte Plattensammlung in Paketen verkaufe oder einzeln, ist meiner Meinung nach (...) egal. Und ob die verkauften Platten unter Einkaufswert sind, auch.

  7. 16.

    Also wenn ich mein altes Auto für 2.000,- Euro bei Ebay verkaufe und noch eine Schallplatte, muss ich mich rechtfertigen? Der Staat braucht wirklich Geld. Wo es bleibt, weiß man ja. Jedenfalls nicht bei denen, von denen es eingenommen wird.

  8. 15.

    @RBB: Ich hatte eigentlich irgendwo gelesen, das Kleinanzeigen explizit nicht dazu zählt!

    Wie soll das auch ausgewertet werden, ich inseriere z.b. Artikel X für 50€, dann schreibt Y: "Was letzte Preis?"
    Ich schreibe 40€, und wenn Y vorbeikommt, will er nur noch 30€ Zahlen.

    Es ist damit für kleinanzeigen, im Gegensatz zu Ebay, überhaupt nicht feststellbar, ob, und wieviel ich für eine Sache bekommen habe.

    Ich habe garantiert 50+ Anzeigen im Jahr, wobei ca 30% zu verschenken ist, und meistens verkauft man Dinge weit unter Ihrem Ursprungspreis!

    Sollte ich aber mal z.b. eine "Blaue Mauritius Briefmarke" haben, ist es aber völlig unklar ob ich die vor 50 Jahren bei der Post zum Orginalpreis gekauft hatte, oder einem Sammler vor 25 Jahren X DM bezahlt habe, und das müsste man erst Währungs und Inflationsbereinigen, denn eine Wohnung die damals 75 DM kostete, kostet heute 500-750€!!!

  9. 14.

    Wie im Artikel erwähnt können Sie 30 Artikel auf einmal verkaufen und es zählt dann wie 1 Verkauf...dann müssen sie eben ihre Platten nicht einzeln verkaufen sondern in Paketen...und selbst wenn sie die einzeln verkaufen können sie dem Finanzamt ja dann schildern,dass sie nur Ihre Sammlung aus'm Keller verkauft haben...

  10. 13.

    Kleinanzeigen ist sowieso schon nicht mehr mehr das, was es vor paar Jahren war.
    Man kann kaum handeln, die meisten Artikel sind viel zu teuer, ...
    Das gleiche Schicksal wie eBay. Am Ende wird alles kommerziell und langweilig.

    Und wenn sich jetzt der Staat noch einmischt und anfängt alles zu regeln dann ist es endgültig vorbei.

  11. 12.

    Neid ?? es sind diese Leute die all zu oft gegen gesetzliche Auflagen verstoßen und somit den Rest der Bürger unter anderen Leistungsempfänger in ein schlechtes Licht darstellen lässt. Es gibt nicht aus langer weile Gesetze und Rechtsvorschriften die eingehalten werden müssen oder sollen Es geht hier nicht um kleine Beträge es geht sondern um Recht und Gesetz

  12. 11.

    Meine Güte, armes Deutschland! Die Kommentatoren hier haben wirklich nüscht verstanden!
    Ich habe übrigens bei ebay/Kleinanzeigen immen schon nur cash verkauft ;-)

  13. 10.

    Wieso derzeitiger deutscher Staat? Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, als der steuerfreie Zuschuß von 1,50 DM fürs Kantinenessen gestrichen wurde, infolge schlossen viele Betriebe ihre Kantinen. Da hatten wir noch ganz andere Regierungen, die dann in Folge den Spitzensteuersatz senkten, ohne auch den Normalverdiener zu entlasten.

  14. 9.

    Liebe Userin, lieber User,
    Mit den Namen Mattheis, Claudia oder sonst wer.
    Schön ihren Beitrag zu lesen.
    Spricht er eine deutliche Sprache des Neides.
    Das gehört auch zu diesem Gesetz. Nun ist so!
    ...
    Zum Artikel: Beschreibt es deutlich den Hintergrund der Aktionen. Dazu auch interessant der Hinweis in einem anderen Artikel bei rbb24.de, zu dem Finanzamt, dass für internationale Unternehmen, die im online Handel tätig sind, zuständig ist. Die Freiwillige gewerblichen Anmeldung würde nicht erfolgen, wenn der Druck aus einer anderen Ebene käme.
    Und der Hinweis, wer seine Schallplatten Sammlung auflösen möchte, die eigene oder die aus der Familie, braucht nichts weiter unternehmen.
    Wer die Sammlung aufkaufen in einem Stück und dann einzeln tonträger weiterverkaufen ist gewerblichen tätig.
    Jeder Euro Steuern ist einer zu viel, nur der Staat muss sich finanzieren. Ob das immer alles gerecht sei, kann gerne gestritten werden, sachlich und inhaltlich fundierte.

  15. 8.

    Den „Spaß“ gab es doch schon mal bei Ebay. Da hat man versucht Mütter dran zu kriegen die regelmäßig die zu klein gewordenen Sachen ihrer Kids verkauft hatten. Gerade in den ersten Monaten/Jahren fällt da einiges an… naja war am Ende eine „Luftnummer“
    Was wird wohl das Finanzamt machen wenn man in die Anzeige schreibt „ich löse meine Plattensammlung auf ….“? :-)

  16. 7.

    Es ist besser ausgediente Gegenstände zu verkaufen als in den Müll zu werfen.
    Falls am Ende doch Privatpersonen unter diesem neuen Gesetz leiden sollten,
    können dererlei Plattformen nebst Umweltschutz einpacken.

  17. 6.

    Tja, Institutionen wie Uber,Bolt und Freenow dürfen ohne gültigen Personenbeförderungsschein weiter arbeiten und Steuern hinterziehen,aber dem kleinen Mann geht man an die Tasche. Typisch derzeitiger deutscher Staat.

  18. 5.

    naja, ich verkaufe auch einiges, aber alles zum Ek bzw unter ek. der Gewinn ist null. Mir gehts gar nicht um gewinn, sondern ich mache eine Aufloesung einer Sammlung..

  19. 3.

    "Wer seinen Keller ausräumt und alte Schallplatten oder Gartenstühle findet, die er verkauft, hat nichts zu befürchten. "

    Wirklich?
    Selbst in einem Standard-Auslieferungskarton sind schon 40 Schallplatten - also 10 mehr als das Limit.
    Und bei einer richtigen Sammlung kann man wohl auch eher von mindestens dreistellig ausgehen.
    Und ich bin da immer noch nur bei den Keller-Schallplatten.
    Wer wirklich schon mal einen Keller ausgeräumt hat, der kann über "30 Artikel" nur lachen.

    Richtig hart sinnlose Regelung.

    Aber durch die "an den Bürger outgesourcte" Grundsteueränderung hat man bei den Finanzämter sicherlich ganz viel freie Arbeitskapazitäten.

    Ich lache diese schon jetzt aus!

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