Berlin und Brandenburg - Länder lehnen Ausgleich bei S-Bahn-Vergabe ab
Im Ringen um den milliardenschweren Auftrag für neue Berliner S-Bahn-Wagen schlug das Kammergericht einen Interessensausgleich vor. Alstom, das klagende Unternehmen, stimmte zu - doch Berlin und Brandenburg sagen jetzt nein.
Im Streit um ihre milliardenschwere S-Bahnausschreibung haben die Länder Berlin und Brandenburg die Lösungsvorschläge des Berliner Kammergerichts abgelehnt. Das teilte die Anwälte der Länder am Freitagmittag dem Gericht mit.
Alstom hatte Interessensausgleich zugestimmt
Damit ist ein vom Gericht angestrebter Interessenausgleich zwischen dem klagenden Bahntechnikkonzern Alstom und den Ländern Berlin und Brandenburg vom Tisch.
Das Gericht hatte vergangene Woche mit beiden Seiten Lösungsvorschläge erörtert, wie Teile der Ausschreibungskriterien umformuliert werden könnten, weil diese aus Sicht des Gerichts vergaberechtswidrig seien. Gleichzeitig hatte das Gericht aber auch erklärt, dass die meisten Rügen des Alstom-Konzerns zwar begründet, aber aus Fristgründen unzulässig seien.
Kritik Gericht: kein Vertreter Berlins anwesend
Nach Angaben des Länderanwalts Niels Griem von der Bremer Kanzlei "BBG und Partner" haben die Länder große Bedenken, dass die Lösungsvorschläge dazu hätten führen können, dass das Verfahren erneut vor Gericht angreifbar gewesen wäre. Diese Sorge war bereits bei der Verhandlung vor einer Woche formuliert worden und konnte auch in der zweiten Sitzung vom Gericht nicht zerstreut werden.
Deutliche Kritik übte das Gericht daran, dass außer den Anwälten kein entscheidungsbefugter Vertreter des Landes Berlin an der Sitzung teilnahm. Der Berichterstatter des Vergabesenats, Richter Magnus Radu, sprach von einer "Missachtung des Gerichts". Für das Land Brandenburg nahm ein Vertreter des Infrastrukturministerium teil. Dieser ließ deutlich erkennen, dass Brandenburg den Lösungsvorschlägen des Gerichts zugestimmt hätte, sich aber gegenüber dem Land Berlin mit dieser Haltung nicht durchsetzen konnte.
Ausschreibung für 2.248 S-Bahn-Wagen
Nun muss das Gericht zu einer Entscheidung in dem Verfahren kommen. Ob das noch am Freitag geschieht, ist offen.
Bei der Ausschreibung geht es um die Beschaffung, Instandhaltung und den Betrieb von bis zu 2.248 S-Bahn-Wagen.
Alstom wehrt sich gerichtlich gegen die Vorgaben in dem Vergabeverfahren, weil es sich durch die Ausschreibungskriterien benachteiligt sieht. Das Gericht wertete die von den Ländern formulierten Kriterien in der vergangenen Woche ebenfalls in Teilen als vergabegesetzwidrig. Gleichzeitig machte es allerdings deutlich, dass es die entsprechenden Rügen Alstoms wegen verstrichener Fristen für unzulässig erklären werde. Stattdessen drängte die Vorsitzende Richterin Cornelia Holldorf die Länder dazu, sich zu Änderungen zu verpflichten. Dies lehnte der Länderanwalt nun ab.
Sendung: rbb24 Inforadio, 01.03.2024, 14:00 Uhr