Keine finanziellen Nachteile für Kunden - So passt sich die Arbeitsagentur an die Corona-Krise an
Auch wenn die Türen der Jobcenter und Arbeitsagenturen geschlossen werden, sollen alle die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Formlose Anträge genügen, zusätzliche Rufnummern wurden eingerichtet. Pragmatismus statt Vorschriften. Von Rene Althammer
Geschäfte müssen vorübergehend schließen, Zulieferbetriebe fahren ihre Produktion herunter, die Konsequenzen werden auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu tragen haben. An diesem Mittwoch hat die Bundesagentur für Arbeit nun den Publikumsverkehr eingestellt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nur noch telefonisch, per E-Mail oder Fax erreichbar.
Die Leitungen sind überlastet
Die gute Nachricht: Nach Auskunft der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg soll ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um Anträge zu bearbeiten. Doch vielen Kundinnen und Kunden der Jobcenter werden am ersten Tag schon festgestellt haben, dass es schwer ist, jemanden zu erreichen. Der Grund: Die Leitungen sind überlastet. Homeoffice, Homeschooling stellen auch die Provider vor neue Aufgaben, das Gesprächsaufkommen und der Datenverkehr nehmen zu, die Netze geraten unter Druck. Das merkt auch, wer die Jobcenter erreichen will, die extra zusätzliche Rufnummern eingerichtet haben.
Grundsätzlich heißt es, "dass den Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter keine finanziellen Nachteile entstehen", wenn Termine entfallen oder wenn ein persönlicher Kontakt mit den Beratern nicht möglich sei. Auch sei die Auszahlung an alle, die auf die Geldleistungen angewiesen sind, sichergestellt. Dazu gehören auch Kindergeld und Kinderzuschlag. Das habe höchste Priorität.
Telefonisch oder digital Leistungen beantragen
Wer arbeitslos wird, der könne dies telefonisch oder digital melden und Leistungen beantragen. Selbiges gilt auch für all jene, die auf Grundsicherung angewiesen seien. Wer erstmalig die Grundsicherung beantragt, kann dies auch formlos per E-Mail oder Brief tun und diesen einfach in den Hausbriefkasten der jeweiligen Dienststelle werfen.
Zudem gibt es durch das geplante Gesetzespaket der Bundesregierung demnächst – befristet – eine Erleichterung beim Zugang. Nach aktuellem Stand "soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden." Hinweise gibt es auch auf der Internetseite der BA unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung. Hier können auch Anträge abgerufen werden.
Bis auf weiteres gilt auch: Alle verabredeten Termine entfallen. Arbeitslose oder Hartz-IV-Empfänger sollen sich deshalb nicht extra an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden, um Überlastungen vorzubeugen. Angst vor Restriktionen muss deshalb niemand haben. Die dringliche Bitte lautet deshalb immer noch: "Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle." Dazu gehört auch, dass Fristen für Leistungsfragen vorerst ausgesetzt sind, die Agentur will sich bei ihren Kundinnen und Kunden melden sich, wenn sich die Regelungen ändern.
In den kommenden Tagen soll es auch eine Sonderhotline für Selbständige und Freiberufler geben. Die Nummer wird auf der Internetseite der Bundesagentur veröffentlicht.