Berliner Finanzkontrolle - Rechnungshof fordert: Alle Ausgaben streng prüfen

Mi 13.05.20 | 18:50 Uhr
Symbolbild: Geplante Ausgaben des Berliner Rechnungshofs müssen im Mai 2020 auf den Prüfstand. (Quelle: imago images/Andrew Baker)
Bild: imago images/Andrew Baker

Der Rechnungshof von Berlin fordert, sämtliche Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen, bevor die geplanten Nachtragshaushalte verabschiedet werden. "Es ist richtig, dass Berlin umfangreiche Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise ergreift. Das Land muss in diesem und den folgenden Jahren mit zusätzlichen Ausgaben und Steuerausfällen in Milliardenhöhe rechnen", teilte Rechnungshof-Präsidentin Karin Klingen am Mittwoch mit. "Noch mehr als bisher ist es aber jetzt erforderlich, dass der Haushaltsgesetzgeber Prioritäten setzt, welche Investitionen vorrangig sind und welche bisher geplanten Projekte in der aktuellen Situation nicht unbedingt realisiert werden müssen."

Schuldenhöchstand von 2011 eventuell erreicht

Der Schuldenhöchststand Berlins von über 62,9 Milliarden Euro im Jahr 2011 könnte in nur wenigen Monaten wieder erreicht oder sogar überschritten sein, warnte der Rechnungshof. Zuletzt lag der Schuldenstand bei rund 57,6 Milliarden. "Die jetzige Notsituation zeigt, wie wichtig es war, in den vergangenen Jahren Schulden abgebaut zu haben. Das hat dem Land den Spielraum verschafft, in der Corona-Krise angemessen reagieren zu können", sagte Klingen.

Für die Rückzahlung der neuen Schulden müsse es einen realistischen Plan geben. Der Rechnungshof hält einen Zeitraum von zehn Jahren für angemessen. Eine deutlich längere Rückzahlungsphase verlagere die Belastungen auf künftige Generationen und sei mit unkalkulierbaren Risiken verbunden.

Kollatz: "Mahnende Worte sind ernst zu nehmen"

Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) teilte am Mittwochnachmittag dazu mit, die mahnenden Worte der Rechnungshofpräsidentin seien ernst zu nehmen. "Die seit Jahresbeginn geltende gesetzliche Schuldenbremse erkennt den Tatbestand einer konjunkturellen Rezession und den der Notlage an und erlaubt in dieser Situation die Nettoneuverschuldung", so der SPD-Politiker. "Gleichzeitig verpflichtet sie die Länder zur Einhaltung regelgebundener und angemessener Tilgungspläne in den Folgejahren." Die Neuverschuldung müsse deshalb auf das nötige Maß beschränkt bleiben, um nicht Gestaltungsspielräume künftiger Haushalte zu verlieren.

Kollatz hat bereits in der vergangenen Woche auf einen dramatischen Rückgang bei den Steuereinnahmen hingewiesen. In den kommenden Monaten sei eine weitere Verschärfung der Abwärtsbewegung zu erwarten.

Die aktuellen Daten des Arbeitskreises Steuerschätzung für den Bund und für Berlin sollen noch diese Woche vorgestellt werden. Der erste Berliner Nachtragshaushalt ist bereits im Abgeordnetenhaus beraten worden, mit dem Entwurf für den zweiten beschäftigt sich der Senat voraussichtlich am 26. Mai.

Sendung: Abendschau, 13.05.2020, 19:30 Uhr

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