Prozessbeginn - Berliner Arzt wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Mo 19.04.21 | 06:10 Uhr | Von Oliver Noffke
Der Eingang des Amtsgerichts Tiergarten mit Schriftzug des Gerichts und dem Berliner Wappen (Quelle: DPA/Taylan Gökalp)
Bild: DPA/Taylan Gökalp

Mehrere Männer werfen einem HIV-Spezialisten sexuellen Missbrauch vor. Bereits vor fünf Jahren hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, der Prozess beginnt erst jetzt. Nicht nur der Fall, auch das Vorgehen des Arztes gegen die Presse ist bemerkenswert. Von Oliver Noffke

Vor dem Berliner Schöffengericht muss sich ab Montag ein Arzt verantworten. Ihm wird vorgeworfen, fünf Männer während der Behandlung sexuell missbraucht zu haben. Mit elf Verhandlungstagen räumt die Justiz der Aufklärung des Falls ungewöhnlich viel Zeit ein. Vordergründig wird die Frage der Schuld oder Unschuld eines Mannes verhandelt. Aber schon jetzt ist klar: Es geht bei dem Fall um weitaus mehr.

Etwa darum, ob die Berliner Justiz noch belastbar genug ist, um Strafprozesse rechtzeitig aufzuklären. Es geht auch um die Frage, wie massiv Vorwürfe sein müssen, damit Medien über einen Verdacht von sexuellem Missbrauch berichten dürfen. Im Vorfeld hatte es bereits juristische Auseinandersetzungen über Berichte gegeben, in denen weitere, mutmaßliche Betroffene zu Wort gekommen waren. Der Arzt hatte diese Darstellungen bestritten. Schlussendlich offenbart der Fall erneut, wie schwer Patienten sich Gehör verschaffen können, wenn sie sagen, dass sie Übergriffe durch Ärzte erfahren hätten und nun andere vor ähnlichen Erlebnissen bewahren wollten.

Der Arzt

Man muss damit beginnen, dass es hier nicht um irgendeinen Arzt geht. Der 62-Jährige ist ein international hoch gelobter und anerkannter Experte in der Behandlung von HIV und Aids. Ein Mann, der weit über die Grenzen der Stadt und des Landes hinaus für seine Arbeit Beachtung und Respekt erfahren hat. Seit mehr als 25 Jahren widmet er sein berufliches Leben dem Kampf gegen diese Krankheit. Seine wissenschaftliche Lebensleistung ist unbestritten.

Offen ist hingegen, ob seine Behandlungsmethoden lediglich unkonventionell sind oder gegen das Strafgesetzbuch verstoßen. Das wird nun vor dem Schöffengericht geklärt.

In der Anklageschrift ist von unaufgeforderten Umarmungen durch den Arzt die Rede; er soll versucht haben, Patienten zu küssen; es wird beschrieben, dass sie ohne erkennbaren Grund oder nähere Erklärung aufgefordert worden sein sollen, sich vollständig zu entkleiden; er soll den Männern Komplimente über ihre Geschlechtsteile gemacht haben, die als unangenehm empfunden wurden; in einigen Fällen soll er so lange die Prostata massiert haben, bis die Betroffenen davon eine Erektion erhalten hätten, um dann gleichzeitig den Penis der Männer zu massieren, bis es zum Samenerguss kam; in einem Fall soll der Arzt sich selbst entblößt haben, in einem anderen sei vor der Untersuchung der Behandlungsraum abgeschlossen worden.

Die Anwälte des Arztes bestreiten die Darstellungen der Männer entschieden. Es habe keine unangemessenen Komplimente, Annäherungen oder Kussversuche gegeben, heißt es in ihrer Stellungnahme in der Anklageschrift. Jegliche Form der körperlichen Stimulation wird damit erklärt, dass notwendige Untersuchungen auf sexuell übertragbare Infektionen oder möglicherweise schwerwiegende Krankheiten durchgeführt werden mussten; in jedem Fall seien die Patienten vorher über die Prozeduren aufgeklärt worden.

Die Berliner Justiz

Ursprünglich hätte der Prozess bereits im April des vergangenen Jahres beginnen sollen. Die Pandemie hat das verhindert. Hunderte Gerichtstermine wurden abgesagt und verschoben, um sicherzugehen, dass Verhandlungen unter Hygienebedingungen möglich sein können. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde allerdings schon vor mehr als fünf Jahren verfasst: Sie existiert seit dem 4. Februar 2016.

"Ich glaube, man muss eigentlich noch früher anfangen", sagt Undine Weyers. Die Rechtsanwältin vertritt einen der fünf Männer, die als Nebenkläger auftreten. "Die Staatsanwaltschaft hat schon viele Jahre gebraucht, um überhaupt eine Anklage zu machen." Schließlich habe ihr Mandant bereits 2013 eine Strafanzeige gestellt, sagt sie. Die lange Wartezeit sei für den Mann eine emotionale Achterbahnfahrt gewesen. "Er fühlt sich überhaupt nicht ernstgenommen", so Weyers.

Einige Hilfsorganisationen sind geradezu wütend angesichts der langen Bearbeitungszeiten des Falls. Im vergangenen August hat die Berliner Schwulenberatung einen Brief an Justizsenator Dirk Berehndt (Bündnis 90/Die Grünen) geschrieben. "Wir halten den Schaden für Überlebende sexualisierter Gewalt und die Signalwirkung über den konkreten Fall hinaus für fatal, wenn es der Justiz nicht gelingt, diesen Strafprozess überhaupt zu führen", heißt es darin.

Behrendts Büro weist in einer Antwort auf die Unabhängigkeit der Justiz hin. Außerdem habe der Präsident des Amtsgericht Tiergartens bereits erklärt, dass die Hauptverhandlung so terminiert sei, dass mit einem Urteil gerechnet werde, bevor es zu Verjährungen komme. "Es wäre wirklich auch eine Niederlage für die Justiz", sagt Rechtsanwältin Weyers dazu. "Ich meine, die hatten zehn Jahre Zeit."

Die Medien

Die Anwälte des Arztes sind in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen Berichte in dieser Sache vorgegangen. Besonders aufsehenerregend war dabei eine Auseinandersetzung mit "Buzzfeed" und "Vice". Reporter der beiden Medien hatten weitere Männer ausfindig gemacht, die behaupteten, von dem Arzt belästigt oder missbraucht worden zu sein. Mit ihren Ergebnissen hatten sie den Arzt konfrontiert. Die Antwort kam schriftlich über den Anwalt, der den Reportern allerdings verbot, aus seinem Schreiben zu zitieren. Stattdessen kam es zum Prozess.

Kurz nach der Veröffentlichung entschied das Berliner Landgericht im Oktober 2019, dass die Artikel offline gestellt werden müssen. In dem Urteil wurde grundsätzlich ein starkes öffentliches Interesse festgestellt, das sich aus der Bekanntheit des Arztes und der Schwere der Vorwürfe ergebe. Auch der Umfang der Recherche, aus der die Reporter ihren Verdacht ableiteten, wurde lobend erwähnt – einerseits. Andererseits bewertete das Gericht die Art und Weise, in der die Zeugenaussagen und Vorwürfe dargestellt wurden, als vorverurteilend.

Juliane Löffler hatte für "Buzzfeed" über Monate das Thema recherchiert. Heute ist sie bei dem Unternehmen als Senior Reporterin angestellt. Das Urteil des Landgerichts habe sie verwundert und enttäuscht, sagt sie heute. "Ich halte es für wichtig, dass wir Reporter:innen die Freiheit haben, auch detailliert über schwerwiegende Missbrauchsvorwürfe berichten zu dürfen. Deshalb sind wir gegen das Urteil in Berufung gegangen und haben in der höheren Instanz zumindest teilweise auch Recht bekommen."

In zweiter Instanz entschied im vergangenen Dezember das Kammergericht. Die Art der Berichterstattung wurde als "im Wesentlichen zulässig erachtet", insbesondere, da dem Arzt Möglichkeiten zur Antwort eingeräumt worden waren. Nach wie vor kritisch sah das Gericht unter anderem Textstellen, in denen dem Arzt wörtliche Zitate zugeschrieben worden waren, die allerdings der Erinnerung der mutmaßlich Betroffenen entsprangen. Solche Passagen müssen überarbeitet werden, bevor die Texte wieder veröffentlicht werden dürfen, so das Kammergericht.

Das Gericht sah auch kein Problem darin, dass in den Artikeln der Vorname und der abgekürzte Nachname des Arztes auftauchte. In Deutschland ist dies eigentlich erst üblich, wenn ein Prozess eröffnet wurde. In den Gerichtsunterlagen wird der Arzt als "Karl J." bezeichnet. Praktiziert und geforscht hat er seine ganze Karriere über allerdings unter einem zweiten Vornamen.

Die Ärztekammer Berlin

Unangenehm könnte der Fall auch für die Ärztekammer Berlin werden. Sollte sich vor Gericht herausstellen, dass der Arzt tatsächlich das Vertrauen von Patienten missbraucht hat, wird die Frage aufkommen, ob die Kammer etwas hätte unternehmen müssen. "Die Ärztekammer Berlin ist der richtige Ansprechpartner für alle Beschwerden, die sich auf Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten im Bundesland Berlin beziehen", informiert die Kammer Patienten auf ihrer Webseite. Zu diesen Berufspflichten wird explizit ein "respektvoller Umgang" der Mediziner mit den Patienten gezählt.

Auf Anfrage zu dem Fall reagiert die Ärztekammer schmallippig. Aus "datenschutzrechtlichen Gründen" werde man sich nicht äußern. Überhaupt könne man in solchen Fällen nicht viel tun, so der Tenor. "Sowohl für die Erteilung als auch für den Entzug und die Anordnung des Ruhens der ärztlichen Approbation [...] ist nicht die Ärztekammer Berlin, sondern die sog. Approbationsbehörde zuständig", teilt ein Sprecher mit. Approbationen, also die Berufszulassungen, werden vom Landesamt für Gesundheit und Soziales vergeben. "Die Ärztekammer Berlin kann daher keine approbationsrechtlichen Maßnahmen ergreifen." Nur: Was hat die Kammer dann überhaupt unternommen, als sich Patienten über den Arzt beschwerten?

Laut Rechtsanwältin Weyers lagen der Ärztekammer Berlin spätestens 2012 Meldungen von Patienten zum mutmaßlichen Fehlverhalten des Arztes vor. Einige der Fälle, die nun vor Gericht verhandelt werden, sollen sich erst danach zugetragen haben.

Spätestens nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hatte, versuchte die Ärztekammer Berlin sich weitere Informationen über den Arzt zu beschaffen. Am 6. Oktober 2016 kam es zu einem Gespräch mit der Schwulenberatung. Ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie berichtete dabei, was ihm und seinen Kollegen über Jahre zu dem Arzt in der Beratung berichtet worden war. Auf Nachfrage heißt es von der Schwulenberatung: "Seit dem Ende der 90er Jahre haben Klienten der Schwulenberatung regelmäßig in Beratungsgesprächen über Grenzverletzungen durch [Name des Arztes] berichtet, geschätzt über 100 Personen." So steht es auch im Protokoll des Gesprächs mit der Ärztekammer Berlin.

Ein Urteil soll am 14. Juni fallen. Sollte das Gericht den Arzt für schuldig befinden, droht ihm eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Beitrag von Oliver Noffke

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