Zwölf Jahre nach der Tat - Drogenhandel per Post: 53-Jähriger zu fast vierjähriger Haftstrafe verurteilt

Mo 18.10.21 | 18:41 Uhr
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Symbolbild: Ein Zollbeamter hält Päckchen, die echten Kokain-Postpäckchen ähnlich sind, hoch. (Quelle: dpa/A. Warmuth)
Bild: dpa/A. Warmuth

Weil er vor zwölf Jahren an einem Schmuggel von Kokain aus Argentinien nach Berlin per Postsendungen beteiligt war, ist ein 53-Jähriger zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.

Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten am Montag der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln sowie des Handels mit Drogen in zehn Fällen schuldig. Der Angeklagte hatte zuvor gestanden. Seine Komplizen waren bereits vor elf Jahren in Berlin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Mann stellte sich nach jahrelangem Aufenthalt in der Türkei

Das Rauschgift sei in Portionen von jeweils etwa 200 Gramm mit der Post als Expressbriefe versandt worden, hieß es im Urteil. Der Angeklagte habe mehrere Monate - in der Zeit von Juni bis Ende August 2009 - von der Türkei aus Kontakte zu Lieferanten in Argentinien unterhalten und die notwendigen Daten zu den illegalen Sendungen an Komplizen in Berlin vermittelt. Diese hätten die Briefe entgegengenommen und die Drogen gewinnbringend weiterverkauft.

Der 53-Jährige hatte sich nach jahrelangem Aufenthalt in der Türkei im Mai 2021 bei seiner Einreise nach Deutschland gestellt. Er wurde von der Untersuchungshaft verschont. Vor Gericht erklärte der Mann, er sei wegen Schulden in Höhe von 5.500 Euro in den Schmuggel geraten. Mittäter hätten von ihm gefordert, Bestellungen aufzunehmen und E-Mails zu verschicken. Im Gegenzug seien ihm die Schulden erlassen worden. An der weiteren Organisation der Drogengeschäfte sowie an Gewinnen sei er nicht beteiligt gewesen.

Die Staatsanwältin hatte drei Jahre und zehn Monaten Haft verlangt. Der Verteidiger plädierte auf einen Schuldspruch wegen Beihilfe und forderte eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung: rbb 88,8, 18.10.2021, 18.30 Uhr

1 Kommentar

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  1. 1.

    Zwölf Jahre nach der Tat? Ich dachte Straftaten verjähren, so nach 8 Jahren oder so. Außer Mord!

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