Gefährliche Körperverletzung - Schwangere Frau von Ex-Mann mit Hammer in Berlin verletzt

So 12.06.22 | 12:36 Uhr
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Symbolbild: Ein Einsatzfahrzeug der Polizei steht mit Blaulicht. (Quelle: dpa/Gelhot)
Bild: dpa/Gelhot

Ein 37-jähriger Mann soll seine schwangere Ex-Frau in Berlin mit einem Hammer angegriffen haben. Am Samstagabend habe er zunächst eine Terrassentür eingeschlagen, um in ihre Wohnung im Ortsteil Friedrichsfelde zu kommen, teilte die Polizei am Sonntag mit. Die 30-jährige Frau und ihr 36-jähriger Partner versuchten dann zu fliehen, doch der Täter soll seine Ex-Frau eingeholt und zu Boden gerissen haben.

Mit dem Hammer soll er gegen ihren Bauch und in Richtung Kopf geschlagen haben. Eine Hausbewohnerin eilte der 30-Jährigen demnach zur Hilfe, sodass es den Frauen gelang, dem Mann den Hammer aus der Hand zu reißen.

Ermittlungen auch wegen versuchten Schwangerschaftsabbruchs

Die 30-Jährige erlitt leichte Verletzungen und wurde ambulant im Krankenhaus behandelt. Der Mann flüchtete aus dem Haus, konnte aber kurze Zeit später festgenommen werden. Gegen den 37-Jährigen wird wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchten Schwangerschaftsabbruchs, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs ermittelt.

Sendung: Fritz, 12.06.2022, 16 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 12.06.2022 um 19:43 Uhr geschlossen

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14 Kommentare

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  1. 14.
    Antwort auf [kunibert] vom 12.06.2022 um 15:47

    Die Frau ist also selbst Schuld. Nichts anderes bedeutet Ihr Kommentar. Schämen Sie sich in Grund und Boden.

  2. 13.
    Antwort auf [kunibert] vom 12.06.2022 um 15:47

    @Kunibert. Ich kann nur hoffen, dass Sie nicht verheiratet sind und das auch in Zukunft nicht beabsichtigen. Es schockiert mich zutiefst, dass Sie nicht mit dem Opfer, sondern mit dem Täter symphatisieren. Haben Sie dabei auch mal an das ungeborene Baby gedacht? Jeder Mensch hat das Recht, selbstbestimmt zu leben! Die Frau wird schon ihre Gründe gehabt haben, warum sie ihren Mann verlassen hat!

  3. 12.
    Antwort auf [kunibert] vom 12.06.2022 um 15:47

    @Kunibert Das ist schon sehr bedenklich im deutschen Strafrecht, dass Männern eine Schuldunfähigkeit zugestanden wurde, wenn sich Partner*innen trennen und dann gewaltsam versucht wird Beziehung oder die Ehre herzustellen. Ein/e Lebenspartner*in ist niemals Eigentum und da sollte sich schleunigst etwas am Strafrecht ändern.
    Auch die Bezeichnung “Beziehungstat” oder “Familientragiöde” ist häufig ein fehlgeleiteter Begriff.
    Und auch dem neuen Partner sollte nicht voreilig Untätigkeit vorgeworfen werden. Erste Hilfe besagt, dass man sich selbst nicht in Gefahr bringen muss, um anderen zu helfen. Den geschädigten Personen eine schnelle Genesung.

  4. 11.

    Es gibt mittlerweile einen Ausdruck dafür: Femizid oder versuchter Femizid.
    In Deutschland gibt es JEDEN TAG einen polizeilich registrierten Tötungsversuch an einer Frau. Jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners. Die Dunkelziffer dazu kennt niemand.
    Vorschlag an die rbb Redaktion:
    Es wäre gut, wenn ihr unter solch einen Artikel entsprechende Hilfsangebote für betroffene Frauen veröffentlicht.
    Meistens liegt ein jahrelanger Leidensweg hinter den Frauen.

  5. 10.
    Antwort auf [kunibert] vom 12.06.2022 um 15:47

    Also Kunibert gehts noch? Gefühle sind das eine, aber die rechtfertigen doch nicht so ein Handeln !!! Und woher wollen sie wissen, warum die Frau sich getrennt hat. Sie ist doch nicht das Eigentum ihres Ex, nur weil sie sich mal irgendwann auf ihn eingelassen hatte..... Gegen unkontrolliertes Umsetzen von Gefühlen in Handeln gibt es übrigens Psychotherapie....zur Not stationär, um sich und andere vor sich zu schützen, wenn man merkt, dass er so tickt!!!

  6. 9.

    Täter wurde wieder freigelassen: Das ist unverständlich. Bekommt die Frau jetzt Personenschutz oder ist sie auf sich gestellt?

  7. 7.

    Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln. Ich stelle mir die Frage, warum hier nicht zumindestens wegen versuchten Totschlages ermittelt wird?
    Die Opfer werden ein Leben lang von diesem Angriff gezeichnet sein. Gibt es wenigstens hier einen gewissen Opferschutz oder werden die Opfer wie üblich alleine mit ihren durch die Tat entstandenen Ängste gelassen?
    Muss es immer erst zum Äußersten kommen, ehe eingegriffen wird?

  8. 6.

    Es erstaunt mich doch sehr, dass der Mann nicht wegen versuchten Mordes Inn Gewahrsam genommen wurde. Wenn der Hammer dazu benutzt wird, jemanden auf den Kopf zu schlagen, dann sicher nicht, um das Denkvermögen zu erhöhen. Und der Fötus im Mutterleib sollte auch sterben . Und dann wird der Täter-wenn die Information stimmt- wieder auf freien Fuß gesetzt ,ich finde das skandös

  9. 5.

    Wer mit einem Hammer in der Hand nach einer Person schlägt, einschlägt, nimmt billigend in Kauf die Person zu töten. Die Frage ob jetzt auch eine tötungsabsicht vorliegt, stellt sich hier auch. Welche Intention liegt hier vor. Ich breche in die Wohnung ein.

    Ich verstehe es einfach nicht!

  10. 4.

    Zu erst gute Besserung für die Frau. Was passiert mit dem Mann kleine Strafe und dieses wars oder nicht Zurechnungsfähig. Eins verstehe ich nicht wieso stellt sich der neue Partner den Angreifer nicht in den Weg als Mann versucht man doch seine Partnerin zu beschützen.

  11. 2.

    Was soll das schon wieder nur bekloppte Menschen unterwegs

  12. 1.

    ... Der Täter wurde lt. Nachrichten wieder freigelassen, absolut unverständlich. Kann sich jederzeit einen neuen Hammer oder ähnliches besorgen und wieder einen Angriff starten.

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