Haftstrafe für 101-Jährigen -
Der kürzlich als ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen (Oberhavel) zu fünf Jahren Haft Verurteilte hat Revision gegen seine Verurteilung eingelegt.
Wie das Landgericht Neuruppin am Montag mitteilte, hat der 101-Jährige nach Zustellung des schriftlichen Urteils einen Monat Zeit, seine Revision zu begründen. Dann müsse der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision entscheiden.
Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Lagerhäftlingen
Das Landgericht hatte den Mann am vergangenen Dienstag wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Lagerhäftlingen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte im Prozess bestritten, überhaupt in dem Konzentrationslager tätig gewesen zu sein. Das hat das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente als nicht glaubwürdig eingestuft.
Der Verteidiger hatte schon direkt nach dem Urteil Revision angekündigt. Der BGH habe bisher die bloße Tätigkeit als Wachmann in einem KZ als nicht ausreichend für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den NS-Verbrechen eingestuft, so der Verteidiger.
Sendung: Antenne Brandenburg, 04.07.2022, 14:00 Uhr