Haftstrafe für 101-Jährigen - Verurteilter KZ-Wachmann legt Revision ein

Mo 04.07.22 | 13:18 Uhr
  5
Der 101-jährige ehemalige KZ-Wachmann bei Gericht. (Quelle:dpa/F.Sommer)
Bild: dpa/F.Sommer

Der kürzlich als ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen (Oberhavel) zu fünf Jahren Haft Verurteilte hat Revision gegen seine Verurteilung eingelegt.

Wie das Landgericht Neuruppin am Montag mitteilte, hat der 101-Jährige nach Zustellung des schriftlichen Urteils einen Monat Zeit, seine Revision zu begründen. Dann müsse der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision entscheiden.

Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Lagerhäftlingen

Das Landgericht hatte den Mann am vergangenen Dienstag wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Lagerhäftlingen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte im Prozess bestritten, überhaupt in dem Konzentrationslager tätig gewesen zu sein. Das hat das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente als nicht glaubwürdig eingestuft.

Der Verteidiger hatte schon direkt nach dem Urteil Revision angekündigt. Der BGH habe bisher die bloße Tätigkeit als Wachmann in einem KZ als nicht ausreichend für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den NS-Verbrechen eingestuft, so der Verteidiger.

Sendung: Antenne Brandenburg, 04.07.2022, 14:00 Uhr

5 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 5.

    Falsch. Natürlich hat er das Recht, Revision einzulegen. Der BGH entscheidet dann darüber und hat zur Entscheidung 3 Möglichkeiten: Verwerfen der Revision, Aufhebung des Urteils und Verweisung zur Neuverhandlung.

    Allerdings haben Strafmaßrevisionen fast nie Aussicht auf Erfolg.

    Dazu muss man wissen, dass der BGH fast immer nach Aktenlage entscheidet.

    Außerdem gehört das Einlegen der Revision zur anwaltlichen Sorgfaltspflicht

    Außerdem kann man ein Urteil revisionsfest erstellen

  2. 4.

    Ich hatte eigentlich gehofft, dass der Verurteilte auf eine Revision verzichtet. Es wäre aber auch zu schön gewesen, dass ihm das Urteil seine Schuld endlich bewußt macht.

    Zitat:"Der BGH habe bisher die bloße Tätigkeit als Wachmann in einem KZ als nicht ausreichend für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den NS-Verbrechen eingestuft, so der Verteidiger."
    Ich hoffe, dass die schriftliche Urteilsbegründung ausreichend darlegt, dass der Verurteilte nicht bloß als Wachmann tätig war, sondern tatsächlich auch an Ermordungen beteiligt war bzw. davon nachweislich Kenntnis hatte.
    Und bitte kommt schnell zu einer Entscheidung, damit das Urteil Rechtskraft erlangt. Sonst stirbt der Verurteilte und es kann weiterhin seine Unschuld behauptet werden.

  3. 3.

    Woher weißt du jetzt schon, dass die Revision zugelassen wird? Das Gericht entscheidet erst, wenn die Begründung eingegangen ist und dafür ist ein Monat Zeit vorgesehen.

  4. 2.

    Das Revision überhaupt zugelassen wird, völlig unverständlich.
    Er durfte sein Leben leben.

  5. 1.

    5 Jahre Haft für Massenmord ist aber auch wirklich zu viel!

Nächster Artikel