Nach tödlichen Unfällen - ADFC fordert Gesetzesänderung zum Schutz von Radfahrern

So 07.08.22 | 09:39 Uhr
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Fahrrad-Unfall
Audio: radioeins | 07.08.2022 | Christian Find | Bild: dpa

Zum Schutz von Radfahrern vor schweren Unfällen hat der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) eine Änderung der Gesetze gefordert. "Wir haben das Problem, dass wir in der Verkehrsplanung immer noch die Maßgabe des Bundesstraßengesetzes haben: Leichtigkeit und Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs zuerst", sagte der Brandenburger Landesvorsitzende Stefan Overkamp der Deutschen Presse-Agentur. Die politisch gewollte Verkehrswende zu mehr Radverkehr müsse daher rechtlich entsprechend flankiert werden.

Kreuzungen und Ampelschaltungen sind laut ADFC das Hauptproblem

Aktuell würden bei Kreuzungen und Einmündungen immer noch die Fahrbahnen für die Kraftfahrzeuge auf gleichem Niveau gebaut, während auch vorfahrtberechtigte Radfahrer über abgesenkte Bordsteine fahren müssten, kritisierte Overkamp. Aus seiner Sicht müsste es zur Vorbeugung vor Unfällen genau umgekehrt sein: "Denn diejenigen, die abbiegen, müssten durch eine Schwelle spüren, dass sie Vorfahrt gewähren und langsam fahren müssen", erläuterte er. "Die bestehenden baulichen Verhältnisse verführen dagegen dazu, mit einer zu hohen Geschwindigkeit und ohne die notwendige Umsicht abzubiegen."

Problematisch sind aus Sicht des ADFC-Landesvorsitzenden auch viele Ampelschaltungen. "Wir haben ja heute meist den Fall, dass der Rechtsaabbieger die gleiche Grünphase hat wie der Geradeausverkehr", sagte Overkamp. Und der Radverkehr werde am rechten Fahrbahnrand genau in diesen Abbiegeverkehr hineingeleitet. "Bei abbiegenden Lastwagen haben Sie keine Chance mehr, wenn so ein 20- oder 40-Tonner über sie drüber rollt!" Im immer dichter werdenden Stadtverkehr müssten daher diese Ampelphasen getrennt werden, forderte Oberkamp.

ADFC will innerorts Tempo 30, wenn es keine Radwege gibt

Mit dem Bundesstraßengesetz habe man jahrzehntelang den Autoverkehr fördern wollen, erläuterte Overkamp. Daher seien dort auch heute noch entsprechende Maßstäbe gesetzt, um die Verkehrsplaner nicht herumkämen. "Wir müssen an diese Grundlagen ran. Nur dann wird sich etwas ändern."

Wo es keine sicheren Wege für Radfahrer gebe, müsse die Regelgeschwindigkeit innerorts auf 30 und außerorts auf 70 Kilometer pro Stunde begrenzt werden, forderte Overkamp.

Ende Juli waren in der Region Potsdam innerhalb einer Woche zwei Radfahrer bei Verkehrsunfällen mit Autos getötet worden. Am Samstag starb ein 81-Jähriger auf der B2 nach einem Zusammenprall mit einem Auto.

 

Sendung: radioeins, 07.08.2022, 10:00 Uhr

160 Kommentare

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  1. 160.

    "Radfahrer haben sich entweder hinten an zu stellen bis sie dran" Das funktioniert nicht. Sie müßten dann viel länger den Mief mit den krebserregenden Abgasen und Feinstäuben einatmen. Weil Radfahrer nicht so schnell beschleunigen, fahren und bremsen können wie Autos, werden sie von den Autos überholt, wenn sie Grün haben, und geraten in der Schlange immer weiter nach hinten. Im Klartext: Die Autos drängeln dann vor und betrachten das auch noch als ihr Recht. Wenn Radfahrer voran kommen und sicher sein wollen, müssen sie demzufolge an den Autos vorbei fahren dürfen.

  2. 159.

    So ganz ohne Autos, Radfahrer und E-Roller völlig ungewöhnlich. Alle zu Fuß mit ganz viel guter Laune unterwegs ... seltsam ;-).
    Im Ernst: Megaklasse und wirklich fast alle Altersklassen vertreten. Also keine Kinderwagen aber dafür zwei Busse mit Bewohnern eines Altenheimes. Opi und Omi mit "Pommesgabelgruss" - unbezahlbar. Eine Freundin überredete mich zu "Metal Yoga mit Saskia" - kann man sich dran gewöhnen :-). Vier Tage Spass am Stück - verdamp lang her.

  3. 158.

    Jegliches Individualverkehrsmittel ist im Grunde einer Großstadt fremd, weil es auf individuelle Ziele, nicht aber auf gemeinschaftlich gesuchte Ziele setzt und dort seine Vorteile entfaltet. Beim Auto trifft dies am Stärksten zu, beim Fahrrad jedoch auch, in eben abgeschwächtem Maße.

  4. 157.

    "Sehr viele Radfahrer sind sich dessen allerdings nicht bewusst und ignorieren bewusst sich und andere gefährdend die Verkehrsregeln. "

    "Änderungen fordert er aber nur bei anderen und zeigt zu wenig Bereitschaft, seine Klientel zu sensibilisieren. "

    Beide Aussagen sind, mit Verlaub, selten dumm. Und leicht widerlegbar.

  5. 156.

    "Fahrrad ist [...] aber nicht für eine Großstadt."
    Oh. Ich empfehle Ihnen mal einen Besuch in Amsterdam. (Mehr als 9x eine Großstadt)

  6. 155.

    " verboten ist das "dichtmachen" in diesem Fall auch nicht. "
    Doch.
    Durch Fahrbahnmarkierung abgetrennte Fahrstreifen für Fahrrad fahrende sind nicht als Halte-, oder Warteflächen vorgesehen.
    Die an Ampelkreuzungen vorgesehenen Aufstellflächen für genau diese Personengruppe gehört dazu.
    Und ja, ich rege mich auch als Autofahrer auf, wenn diese Flächen von Rechtsabbieger belegt wird und die Fahrräder dann keine Chance haben, mit dem für Sie vor den Kraftfahrzeugen "Grün" loszufahren.

    Nur um das mal klar herauszustellen, das ich kein militanter Autofahrer bin... Wobei... Nein. ;)

    (Wie war Wacken? Die Karten fürs nächste waren ja schon wieder weg...)

  7. 154.

    "Wo soll denn der Sicherheitsgewinn sein, wenn ich mit den Autos zusammen vorrolle?"
    Vielleicht mal drüber nachdenken.
    Auch für Sie gilt: Kraftfahrzeuge haben ein Rechtsfahrgebot. Wenn da ein Bordstein ist, dann ist das die Grenze der Fahrspur!
    Wenn Sie einen ausreichenden Abstand halten können, dann bitte gerne. Ausreichend sind nicht 30 cm zwischen Fahrzeug und Bordstein. Auch nicht 60 cm.

  8. 153.

    Ja, es gibt aber auch die Spezialisten, die mit ihrer Blechbüchse den für Fahrradfahrer vorgesehenen Bereich vor Ampeln bewusst und gewollt dicht machen. Ich weiß, diese Bereiche sind lediglich ein Appell und verboten ist das "dichtmachen" in diesem Fall auch nicht. Es ist "nur" eine absolute Frechheit. Meist sind dies aber, wie so oft, die Rüpel aus der zweiten Reihe. Kann man mit sich machen lassen oder eben nicht. Z.B. formgerecht absteigen, einen Meter über den Gehweg schieben und vor diesem "Du-Kommst-nicht-durch-Typen", wie beim "Mensch-ärgere-dich-nicht", wieder neu einsetzen.
    Mal ehrlich - Engel sind wir doch alle nicht (immer). Sei es auf zwei, vier oder mehr Rädern oder per Pedes. Wenn aber jemand zuviel Provikant gefuttert hat, braucht er bei entsprechenden Verdauungsproblemen auch nicht jammern. Auf keiner Seite.

  9. 152.

    "Wird leider allzuoft von Autofahrern blockiert, wenn man hier so liest wohl oft aus Neid."
    Und auch das dann noch einmal für Sie: Es gilt ein Rechtsfahrgebot.
    Innerhalb eines Fahrstreifens ist rechts zu fahren.
    Wenn Sie meinen, das ein Kraftfahrzeug, welches sich an die STVO hält, habe Neid auf den Radfahrer, dann sagt das viel aus.

  10. 151.

    "Doch, StVO §5 (8): [...] Ist ausreichender Raum vorhanden"

    Die Abstände nach §5(4) gelten als ausreichend.
    Ein Abstand von 20cm zwischen Spiegelaußenkante und Fahrradgriff bei gleichzeitiger Benutzung des selben Fahrstreifen nicht.

  11. 150.

    Schlaumeier. Man kann aber nicht gleichzeitig, einen Radfahrer im linken Spiegel beobachten, im rechten den Nächsten, und quer kommt auch noch der ein oder andere. Ich habe mein Auto mal auf der Straße stehen lassen wollen, weil die Radfahrer in Mitte von allen Seiten kamen und ich keine Möglichkeit hatte Rechts abzubiegen. Ehe ich einen umfahre, hatte ich schon die Abschleppkosten eingeplant. Ich war fertig mit der Welt und fahre hoffentlich nie wieder da entlang. (Habe es dann noch über die Kreuzung geschafft, aber das war richtiger Horror). Und übrigens, die Situation entstand daraus, dass sich Radfahrer nicht an Regeln halten. Wenn der Autofahrer wegen eines Müllwagens halten muss, fühlt sich der Berliner Radfahrer nicht angesprochen, sondern fährt einfach kreuz und quer, Hauptsache nicht anhalten oder sogar absteigen.

  12. 149.

    Wenn er damit die Kinderkastenfahrräder meint, gäbe ich ihm sogar recht. Aber der Begriff Hausfrauenpanzer lässt doch tief blicken.

  13. 148.

    Hier habe ich ein "nicht" vergessen. "Dabei bestreite ich nicht, dass von KFZ eine höhere Betriebsgefahr ausgeht."

    "da habe ich weder eine Knautschzone, noch schützendes Blech um mich herum." Sehr viele Radfahrer sind sich dessen allerdings nicht bewusst und ignorieren bewusst sich und andere gefährdend die Verkehrsregeln. Der Aufschrei des ADFC ist auch dann immer groß. Änderungen fordert er aber nur bei anderen und zeigt zu wenig Bereitschaft, seine Klientel zu sensibilisieren.

    "Und wieder ziehen sie Vergleiche die sie sich mit frei erfunden Zahlen zusammenreimen."
    Welche Zahlen meinen Sie?

  14. 147.

    Also ich finde ja“Hausfrauen Panzer“ schon in zweifacher Hinsicht diskriminierend. Lässt tief auf ihre Intoleranz blicken.

  15. 146.

    "Wer entscheidet darüber welches Fahrzeug er/sie kauft? Der Mensch." Ähhh, was genau habe ich geschrieben?

    "Hauptsächlich ist es der Mensch, er macht Fehler usw. Er entscheidet sich aber auch für oder gegen einen Hausfrauenpanzer, von dem die dreifache Verlezungsgefahr ausgeht. Er entscheidet ob eine Stadt menschen- oder autogerecht ist. "

    Sie sollten die Kommentare schon lesen die sie beantworten wollen.

  16. 145.

    " Dabei bestreite ich, dass von KFZ eine höhere Betriebsgefahr ausgeht. " Dann widersprechen sie allen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

    "Nur ist genau Ihre Einstellung als "Radfahrer" diejenige, die auch immer wieder Unfälle provoziert. " Meine Einstellung als Radfahrer ist die gleiche wie die als Motorrad, Auto- und LKW Fahrer. Wobei ich als Motorrad- und Radfahrer am meisten auf andere aufpassen muß. da habe ich weder eine Knautschzone, noch schützendes Blech um mich herum.

    Und wieder ziehen sie Vergleiche die sie sich mit frei erfunden Zahlen zusammenreimen.

  17. 144.

    Einspruch abgewiesen. Wer entscheidet darüber welches Fahrzeug er/sie kauft? Der Mensch. Durch sein Kaufentscheidung und sein Fahrverhalten ist er es, der darüber entscheidet wie hoch das Risiko ist, das von ihm und dem gewählten Fortbewegungsmittel ausgeht!

  18. 143.

    Es ist sehr wohl entlarvend, dass Sie anderen das vorwerfen, was Sie hier auch wieder praktiziert haben, Dabei bestreite ich, dass von KFZ eine höhere Betriebsgefahr ausgeht. Deshalb dufte ein ein abbiegender Busfahrer auch schon Strafe zahlen, da sich der rechts überholende Radfahrer mit dem fehlenden Blinken herausreden konnte.

    Nur ist genau Ihre Einstellung als "Radfahrer" diejenige, die auch immer wieder Unfälle provoziert. "Was soll schon groß im Vergleich zum KFZ passieren?" ist eine Diskussion, die wir zwei nicht das erste mal führen. Da wird dann eben der linke Gehweg genommen, weil der Umweg zur rechten Seite zu groß ist, an Bushaltestellen geklingelt anstatt StVO-konform zu bremsen, die rote Ampel auf dem Gehweg umfahren, aus dem Wald kommend auf die Fahrbahn gerast, die Spur gewechselt ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten, andere Radfahrer oder Fußgänger schwer bis tödlich verletzt etc.

  19. 142.

    "Oder ist es der Mensch, der sich des entsprechenden Fortbewegungsmittel bedient?"

    5 € ins Phrasenschwein! Hauptsächlich ist es der Mensch, er macht Fehler usw. Er entscheidet sich aber auch für oder gegen einen Hausfrauenpanzer, von dem die dreifache Verlezungsgefahr ausgeht. Er entscheidet ob eine Stadt menschen- oder autogerecht ist.

    "Schlussfolgerung: je höher die Riskobereitschaft oder Missachtung der STVO um so größer ist die Unfallgefahr!"

    Einspruch! Es ist ein Unterschied ob mich ein "weiches" Verkehrsmittel mit 95 kg (mit Fahrer*in) und 30 km/h trifft oder 3 Tonnen mit 65 km/h (was so eher die gefahrene Geschwindigkeit in der Stadt entspricht).

    Die Betriebsgefahr eines stehenden KfZ ist schon wesentlich höher als dem eines fahrenden Fahrrads.

  20. 141.

    Wer oder was ist der Risikofaktor?
    Ist es das Auto und das Fahrrad?
    Oder ist es der Mensch, der sich des entsprechenden Fortbewegungsmittel bedient?
    Aus meiner Sicht ist der Letztere. Schlussfolgerung: je höher die Riskobereitschaft oder Missachtung der STVO um so größer ist die Unfallgefahr!

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