29-Euro-Ticket, Masken-Regeln und neuer Mindestlohn - Das ändert sich im Oktober

Berlin - aber nicht Brandenburg - bietet den 9-Euro-Ticket-Nachfolger mit 20 Euro Aufschlag. Außerdem: Es gibt nun 520-Euro-Jobs, Neues für die Führerscheinprüfung und das Analoge wird teurer. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im Oktober.
Berlin bietet seinen Bürgern das 29-Euro-Ticket
Berlin bietet als Nachfolgeregelung des im Sommer bundesweit gültigen 9-Euro-Tickets ab 1. Oktober das 29-Euro-Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr der Stadt in den Zonen A und B. Interessierte können in den Monaten Oktober, November und Dezember für jeweils 29 Euro im Monat Busse und Bahnen der beiden Berliner Tarifbereiche nutzen. Berlins Landesregierung zahlt das Ticket allein. Da keine gemeinsame Regelung mit Brandenburg erzielt werden konnte, gilt das Ticket nicht für den angrenzenden Tarifbereich C, und damit hat das günstige Ticket auch keine Auswirkungen für Brandenburger und auch nicht für Nutzer des ABC-Tickets.
Das Angebot soll nach dem 9-Euro-Ticket günstige Mobilität sicherstellen. Bund und Länder haben nach ersten Verhandlungen im Oktober versichert, ab Januar eine Nachfolgeregelung des 9-Euro-Tickets zum 1. Januar zu schaffen, Preis, Umfang und Finanzierung müssten aber noch geregelt werden.
Der Corona-Oktober: Erleichterte Arzneimittelvergabe, Maskenpflicht und Testregelungen
Mit den kühleren Temperaturen, den nun wieder zunehmenden Kontakten in Innenräumen und dem befürchteten Auftreten neuer Coronavirusvarianten gelten zum Monatsstart neue Regelungen des "Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19":
- Es gilt die FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen. (Für Kinder reicht eine OP-Maske.)
- Es gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im ÖPNV.
- Es gilt die Maskenpflicht weiter in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Auch hier: Es muss eine FFP2-Maske sein.
- Bei Infektionsverdacht von Kindern reicht für den Besuch von Kita oder Schule ein negativer Test.
- Zudem dürfen die Länder entscheiden, ob eine Testpflicht für Schulen wieder eingeführt werden soll.
- Für Restaurants und weitere Innenräume können die Bundesländer selbstständig eine Maskenpflicht verhängen.
- Zu schnelleren Arzneimittelversorgung wurden im Laufe der Pandemie in Deutschland Regelungen getroffen, die es vor allem Apotheken erleichtern sollen, Patienten mit Medikamenten zu versorgen, etwa um Patienten zusätzliche Arztbesuche zu ersparen. Die erleichterte Arzneimittelabgabe für Apotheken wurde bis zum 7. April 2023 verlängert.
- Apotheken und fachfremde Mediziner dürfen länger impfen. Ab Oktober bis zum 30. April 2023 soll es möglich sein, dass man sich in der Apotheke, der Tierarzt- oder Zahnarztpraxis gegen das Coronavirus oder die Grippe impfen lassen kann.
- Die Kurzarbeitsregelung aufgrund der Folgen von Corona wurde verlängert: Auch über den September hinaus wird die leichter zu beantragende Kurzarbeit in Unternehmen vorerst weiter möglich sei.
Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro
Der Mindestlohn wird zum 1. Oktober und damit ein weiteres Mal in diesem Jahr angehoben – von 10,45 Euro auf 12 Euro. Dieser Mindestlohn gilt auch für Arbeitnehmer in Unternehmen mit Tarifverträgen, die niedrigere Gehaltsstufen vorsehen, das heißt Schlupflöcher wurden gestrichen. Die sogenannte Mindestlohnkommission prüft diese neue Regelung nun bis Ende Juli 2023. Änderungen an der Mindestlohnregelung gibt es daher wohl erst ab 2024.
Berlin allerdings fordert bereits seit Anfang Juli von Unternehmen, die in öffentlichem Auftrag der Stadt oder städtischer Unternehmen arbeiten, dass sie einen Mindestlohn von 13 Euro zahlen.
450-Euro-Beschäftigungen werden zu 520-Euro-Jobs - Koppelung an den Mindestlohn
Die sogenannten 450-Euro-Jobs, also Beschäftigungen mit einer "Geringfügigkeitsgrenze" werden zu 520-Euro-Beschäftigungen: Durch den Gesetzgeber erfolgt die Kopplung an den Mindestlohn. Das heißt, Arbeitnehmer können monatlich zehn Stunden die Woche in solch einem Mini-Job arbeiten, ohne dass für diesen Betrag für den Arbeitnehmer Sozialabgaben und Steuern fällig werden. Die Summe kann dabei von Monat zu Monat auch leicht variieren, allerdings darf laut Gesetz die Jahresentgeltgrenze von 6.240 Euro nicht überschritten werden. Der Gesetzgeber hat damit nun die Minijob-Regelung an den den Mindestlohn (10 Stunden a 12 Euro gleich 120 Euro pro Woche, gleich 520 Euro pro Monat) gekoppelt, steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijobobergrenze.
Midi-Jobs werden von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben
Für einen weiteren Bereich der kleinen Einkommen, für die sogenannten Midi-Jobs, gibt es ebenfalls Erleichterungen. Sie sind zwar weiter nicht völlig von der Sozialbeitragspflicht für Arbeitnehmer befreit, aber im Übergang zwischen der 520-Euro-Grenze für Minijobs, die von Beiträgen befreit sind, und den vollbesteuerten Einkommen gibt es einen Bereich mit reduzierter Abgabenpflicht. Ab 1. Oktober wird diese Lohnobergrenze solcher Midijobs von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Bis zu Einkommen von dieser Höhe gilt also eine reduzierte Sozialabgabenberechnung [lohn-info.de].
Neuer Fragebogen für theoretische Führerscheinprüfung
Es gilt ab 1. Oktober ein neuer amtlicher Fragebogen für die theoretische Führerscheinprüfung [fahrerlaubnis.tuev-dekra.de]. Dafür wurden - über alle Führerscheinklassen verteilt - 52 neue beziehungsweise überarbeitete Fragen erarbeitet und mehrere Fragen gestrichen. In diese überarbeiteten Fragen seien vor allem technische Neuerungen und Anforderungen eingeflossen, wie etwa Fahrerassistenzsysteme, teilte der Automobilclub ACE [externer Link] mit.
Neue Benachrichtigungsregeln für DHL-Sendungen
Wer viel bestellt und dies etwa über Dienstleister wie DHL zugestellt bekommt, muss immer Termine und Fristen für die Rücksendung und die Abholung an Ablageorten beachten. Hier ist nach einer Gerichtsentscheidung nun neu: Werden DHL-Pakete an sogenannten Wunschablageorten vom Zusteller abgelegt, also für die Abholung durch den Empfänger bereitgestellt, müssen die Empfangspersonen sicherstellen, dass dieser Ablageort auch öffentlich zugänglich ist, dass er nicht einsehbar ist und dass er wetterfest ist - neue Pflichten für den Empfänger also. Für DHL-Zusteller ist neu: Sie müssen den Empfänger informieren, wenn sie Pakete an vereinbarten Ablageorten hinterlassen. Bislang war das nicht so.
Außerdem ist von nun an die digitale Anmeldeverweigerung möglich, also: Ein Paket wird dem Empfänger angekündigt und dieser kann die Paketannahme schon im Voraus verweigern.
Hauseigentümer müssen die Heizung von Energieexperten checken lassen
Für Gebäude mit Gasheizungen gilt mit dem neuen Monat eine neue Überprüfungspflicht für Gasheizungen auf mögliche Einstellungsmängel, beschlossen in der Folge der Energiekrise durch Russlands Überfalls auf die Ukraine. Diese Prüfpflicht wurde von der Bundesregierung als "mittelfristige Maßnahme" zur "Sicherung der Energieversorgung" beschlossen. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen die Heizung innerhalb der nächsten zwei Jahre durchchecken und bei Mängeln diese ebenfalls innerhalb der Frist abstellen. Bis September 2024 ist also dafür Zeit, doch verbunden mit dieser Frist ist eben auch die Mängelbeseitigung, für die unter Umständen Umbauten nötig sind. Die "Deutsche Handwerks Zeitung" empfiehlt Sanitär-, Heizungs- und Klima-Handwerker, Schornsteinfeger oder geschulte Energieberater mit Berechtigung für diese Überprüfung. Diese finde man in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes, ausgewiesen bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) [externer Link].
Frist für Grundsteuererklärung endet im Oktober - bislang
Die alte Grundsteuerbewertungssystem ist nach einem Bundesverfassungsgerichtsentscheid verfassungswidrig, darum muss sich hier der Besitzer neu erklären und das Amt die Steuer neu bescheiden. Noch bis zum 31. Oktober haben Immobilieneigentümer Zeit, diese Grundsteuererklärung einzureichen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Erinnerungsschreiben des Finanzamtes oder Zwangsgeldern rechnen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte allerdings zuletzt, dass er in einer Verlängerung der Abgabefrist weiterhin eine Option sieht, ähnliche Äußerungen gab es bereits aus mehreren Ländern. Die Frist beruhe nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder, betonte ein Sprecher des Finanzministeriums. Aus Brandenburg gibt es leise Signale für mögliche Verlängerungen, vom Berliner Senat gibt es bislang keine Aussagen über mögliche spätere Fristen.
Für alte Smartphones keine Nutzung mehr von Whatsapp
Ab dem 25. Oktober 2022, so teilte der beliebte Messenger-Dienst Whatsapp vor einigen Wochen mit, können Nutzer und Nutzerinnen von Apple-Smartphones mit dem System iOS 10 und 11 WhatsApp nicht mehr auf ihrem Gerät benutzen. Diese Einschränkung gilt für alle Besitzer von iPhone 5 oder 5c. Die Lösung: iPhones mit iOS12 oder neueren iOS-Versionen sind weiter WhatsApp-fähig.
Die gleiche Einschränkung gilt für ältere Android-Smartphones. Handys mit der Android-Version 4.1 können ab Ende Oktober dann ebenfalls nicht mehr WhatApp nutzen.
Analoge Telefonie bei der Telekom wird teurer
Für die Nutzer der analogen Telefonie - sie benötigen dafür einen MSAN-Anschluss - wird es teurer. Die Telekom erhöht zum 1. Oktober 2022 die Preise für analoge Telefonanschlüsse im Festnetz, also für diese sogenannten "MSAN"-Anschlüsse. Der "Call Start“-Tarif etwa der Telekom erhöht sich dabei von 21,95 auf 23,95 Euro monatlich (ältere Tarife steigen von 18,95 auf 20,95 Euro).
Sendung: radioeins, 1.10.2022, 7:40 Uhr