Grundsatzentscheidung in Bayern - Urteil: Bürger dürfen Falschparker zum Anzeigen fotografieren

Fr 04.11.22 | 11:04 Uhr
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Symbolbild:Auf einem Smartphone ist das Bild eines Autos zu sehen, das auf einem Radstreifen hält.(Quelle:dpa/O.Berg)
Bild: dpa/O.Berg

Wer Fotos von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit grundsätzlich nicht gegen den Datenschutz. Das geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Grundsatzurteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach in Bayern hervor.

Das Gericht gab damit zwei Männern Recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten. Sie bekamen deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung - samt einer Gebühr von je 100 Euro. Dagegen zogen die beiden vor Gericht.

Umwelthilfe begrüßt Urteil

Das Verwaltungsgericht verband die beiden Verfahren wegen der identischen Fragestellungen zu einer gemeinsamen Verhandlung und urteilte letztlich, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe. Die genaue Begründung liegt allerdings noch nicht vor. Die Urteile sind aus juristischer Sicht von grundsätzlicher Bedeutung, allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Deutsche Umwelthilfe, die einen der beiden Kläger im Rahmen eines Musterverfahrens unterstützt, begrüßte das Urteil. "Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind", kommentierte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Kollision mit der Datenschutz-Grundverordnung?

Im Kern ging es bei den Verfahren um die Frage, ob es sich bei der digitalen Übermittlung der Fotos um eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung handelt. Denn nach dieser Verordnung muss für das Übersenden der Bilddateien zum einen ein berechtigtes Interesse bestehen. Zum anderen müssen Datenübermittlung und -verarbeitung erforderlich sein.

Entsprechend stritten die Prozessbeteiligten vor der 14. Kammer darum, ob die Anzeigenerstatter von den Parkverstößen persönlich betroffen sein müssen und ob nicht die schriftliche oder telefonische Schilderung des Sachverhalts unter Angabe des Kfz-Kennzeichens ausreiche.

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht verwies zudem darauf, dass auf den Bildern oft auch andere Daten wie weitere Autos samt Kennzeichen oder Personen zu sehen seien. Die Kläger wiederum betonten, dass die Polizei sie aufgefordert habe, die Parksituation zum Beweis mit Fotoaufnahmen möglichst genau zu dokumentieren.

33 Kommentare

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  1. 33.

    > Es scheint keiner zu verstehen. Der Radfahrer freut sich über die “Ansch..Mentalität“. Verlangt sogar Freiheitsstrafe!!!?

    Nicht für falsch parken. Genügend hohe Geldstrafe (die auch wehtut) reicht.

    Bei so Sachen wie https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/11/verkehrsunfall-berlin-kaulsdorf-radfahrer-schwer-verletzt.html
    ja, meiner Meinung nach wegen gefährlicher Körperverletzung verfolgen ("gefärhlich weil sie eine "Waffe" benutzt hat, nämlich das Auto), denn "Den Angaben vom Freitag zufolge hatte der Radfahrer Vorfahrt."

  2. 32.

    Es scheint keiner zu verstehen. Der Radfahrer freut sich über die “Ansch..Mentalität“. Verlangt sogar Freiheitsstrafe!!!?
    Im täglichen Berlin unterwegs sieht man zum Glück immer noch einige die das mit der gegenseitigen Rücksichtnahme praktizieren. Dazu gehört, als Führer eines Kraftfahrzeug mal jemanden zb. über die Straße zu lassen, oder ohne Hupe, die Bremse zu benutzen, falls sich ein anderer mal verschätzt hat. Oder als vermeintlich Schwächerer Verkehrsteilnehmer einfach mal dem dem unübersichtlichen großen Fahrzeug Platz machen oder frei halten. Dazu gehören nicht nur Lkw sondern auch Busse. Dabei auf sein eigenes Recht zu verzichten. Es genügt NICHT umweltfreundlich oder besonders langsam unterwegs zu sein. Und sich damit das komplette Recht auf alles und auch auf Aggressivität erworben zu haben.
    Denn Fehler machen ALLE!
    Und wer das nicht versteht der möge bitte wieder in die Höhle ziehen. Aber auch dort ist es nicht sicher..

  3. 31.

    Wie sollen denn Fahrräder wild parken? Sie meinen doch eher diese Roller, die verboten gehören?

    Nein, Laternenmast & Co ist nicht wild. Das geht leider nicht anders, dennl es gibt ja keine bzw. nicht genug Parkplätze(Fahrradbbügel) für Fahrräder.

    Das lässt sich zwar lösen (Parkplätze für Autofahrer weg und Fahrradbügel hin) - aber dann würden Sie bestimmt auch wieder schreien.

    Im übrigen bin ich _als Radfahrer_ FÜR eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder, damit die ganzen Ordnungswidrigkeiten (rote Ampel, über Fußgängerampel, rechts überholen, ...) endlich mal verfolgt werden können.

  4. 30.

    Bitte Kennzeichen für Fahrräder einführen. Die parken auch wild.

  5. 29.

    Danke das Sie mir unterstellen ich würde nicht denken, aber ich kämpfe im Dienst mich ständig durch den Straßenverkehr, also Ihre Belehrung brauche ich nicht.

  6. 28.

    Zitat: " . . . erinnert mich an Stasi Methoden Überachungsstaat."

    Hier haben Privatpersonen eine Verkehrsdelikt angezeigt und ihrer Beschreibungen der Parksituation Fotos beigefügt, so wie es die Polizei zur genauen Dokumentation sogar angeraten hat. Was soll daran "Stasi" oder "Überwachungsstaat" sein, Eiskalle?

  7. 27.

    Weil vielleicht Fahrräder auch Kreuz und quer abgestellt werden und auch der rollende Verkehr eine Katastrophe ist ....

  8. 26.

    Apropos Menschenverstand, halten sie sich einfach an Gesetze wenn sie ersteres nicht einschalten können. Es kommt durch Falschparker regelmäßig zu schweren Unfällen, das sollte deswegen schon lange keine Orwi mehr sein, sondern eine Straftat da mit Vorsatz.

    Die Strafsätze sind entsprechend anzupassen und im Wiederholungsfalle (Falschparken mit Behinderung) sollten Freiheitsstrafen ausgesprochen werden.

  9. 25.

    In Berlin machen Journalisten Fotos und Filme von hilflosen am Boden Klebenden ? Dürfen die Das ? Es sind doch Fotos mit denen Sie ihren Lebensunterhalt verdienen.

  10. 24.

    "Aus Autofahrer befürwortet ich es auch nicht wenn Falschparker andere Verkehrsteilnehmer behindern aber was da abläuft erinnert mich an Stasi Methoden Überachungsstaat. "

    Selten so etwas Dummes gelesen, auch von ihnen. Eine Verhöhnung aller Stasi Opfer!

  11. 23.

    @Detlef
    Das gab es schon einmal kurz nach dem Krieg als Diebstahlschutz. Ein Aluschild mit einer Abdeckung, die man abnehmen und als Eigentumsnachweis mit sich führen konnte. Das war jedenfalls in der SBZ so. Es wurde aber bald wieder abgeschafft. Das scheint völlig in Vergessenheit geraten zu sein.

  12. 22.

    Weil Autofahrer vorsätzlich falschparken brauchen Fahrräder ein Kennzeichen? Autofahrerlogik.

  13. 21.

    Ich sage nur Stasi 2.0. Bitte ab jetzt kein böses Wort mehr über die DDR.

  14. 20.

    Genau deshalb brauchen auch alle Zweiräder, dazu zählen auch Fahrräder, vorne und hinten ein Kennzeichen um deren vergehen festzuhalten und zur Anzeige bringen zu können. Gleichberechtigung muss sein
    ...

  15. 19.

    Was kommt dann als Nächstes ? Langsam wird es hier zum Volkssport Denunziant zu sein bzw wir werden zur ddr 2.0. Es sollte jeder sich an die eigene Nase fassen und seinen Menschenverstand einschalten und einfach mal sich zurücknehmen.

  16. 18.

    Wenn ich als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger unterwegs bin, sehe ich mindestens doppelt bis dreifach so viele Autofahrer - als Radfahrer - die sich nicht an die StVO halten.

  17. 17.

    Dashcam-Aufnahmen sind seit längerer Zeit als Beweismittel für die eigene Entlastung in Unfallfragen zugelassen.
    Jedoch nicht als "Ansch..ßer"-Hilfsmittel...

    Im Übrigen sollte man dann bei Anerkennung der Handyfotos eine Änderung der Bearbeitungsvorschriften vornehmen. Dem Beschuldigten wird es nämlich möglich sein zu erfahren, wer ihn angeschwärzt hat. Das kann bei manchen "Tätern" üble Folgen haben... Ein nicht zu unterschätzendes Risiko wegen einer Karre, um die ich mal rumfahren muss.

  18. 16.

    Dashcam-Aufnahmen sind seit längerer Zeit als Beweismittel für die eigene Entlastung in Unfallfragen zugelassen.
    Jedoch nicht als "Ansch..ßer"-Hilfsmittel...

    Im Übrigen sollte man dann bei Anerkennung der Handyfotos eine Änderung der Bearbeitungsvorschriften vornehmen. Dem Beschuldigten wird es nämlich möglich sein zu erfahren, wer ihn angeschwärzt hat. Das kann bei manchen "Tätern" üble Folgen haben... Ein nicht zu unterschätzendes Risiko wegen einer Karre, um die ich mal rumfahren muss.

  19. 15.

    @kiba
    >Dann sollte man aber Dashcamvideos in Unfallfragen ebenfalls
    >als gültiges Mittel zulassen. Ich sehe das Urteil auf sehr wackligen Beinen stehen…

    Ist es schon, siehe BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Die Frage ist nun, ob es für das unrechtmäßige Verhalten vieler Radfahrer nicht zum Bumerang wird - denn die dürften wohl nun auch mit Erkennung des Gesichts fotografiert und zur Anzeige gebracht werden können.

  20. 14.

    Nichts dagegen. Bitte für alle anderen Verkehrsteilnehmer Nummernschilder verteilen, da ist noch mehr zu holen. Wenn ich unterwegs bin, sehe ich mindestens drei Radfahrer, die sich nicht an die Verkehrsvorschriften halten.

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