Behördenfehler bei Hausbau - Land zahlt erste Entschädigungen an Familie aus Rangsdorf

Do 07.09.23 | 17:26 Uhr
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Das Haus von Familie Walter in Rangsdorf. Quelle: dpa/Soeren Stache
Audio: Antenne Brandenburg | 07.09.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/Soeren Stache

Wegen eines Behördenfehlers soll eine Familie aus Rangsdorf ihr Haus verlieren. Das betroffene Ehepaar befindet sich in einem Rechtsstreit, der wohl noch eine Weile andauern wird. Nun erhielt die Familie erste Entschädigungsgelder.

Im Fall einer Familie aus Rangsdorf (Teltow-Fläming), die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus verlieren soll, hat das Brandenburger Justizministerium erste Entschädigungen gezahlt.

"Bisher geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten sind vom Justizministerium übernommen worden", sagte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags. Dazu zählen Anwalts- und Gerichtskosten für die Klage-Verfahren, die durch mehrere Instanzen bis zum Oberlandesgericht gingen.

Eigentümer nicht bereit, Grundstück zu verkaufen

Das betroffene Ehepaar habe noch einmal Kontakt zu dem Eigentümer aufgenommen, um zu klären, zu welchen Bedingungen er bereit wäre, das Grundstück samt Haus an die Familie zu verkaufen, sagte Hoffmann. Dazu habe dessen Rechtsvertreter erklärt, der Eigentümer sei unter keinen Umständen bereit, das Grundstück zu verkaufen.

Daher habe sich das Ministerium nun mit der Familie auf einen gemeinsamen Gutachter verständigt, der den aktuellen Wert des Grundstücks samt Haus ermitteln solle, so Hoffmann. "Weil dies für uns dann für uns die Basis ist, über etwaige Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüche zu entscheiden."

Familie will vor Bundesgerichte ziehen

Die Familie hatte das Baugrundstück in Rangsdorf südlich von Berlin im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Einfamilienhaus errichtet. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe, der sein Grundstück zurückforderte.

Nach einem Zug durch die juristischen Instanzen entschied das Oberlandesgericht Ende Juni, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Zudem muss die Familie eine Grundschuld in Höhe von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.

Die Familie will nun vor Bundesgerichten um ihr Haus weiterkämpfen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 07.09.23, 16:00 Uhr

37 Kommentare

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  1. 37.

    Zitat: "Huch, wie kommt man denn von diesem Thema zur AfD?!"

    In einer Reportage, die ich kürzlich gelesen habe, meinte eine Frau, sie würde die AfD wählen, weil die aktuelle Politik nichts gegen die Eichen-Prozessionsspinner Raupen unternimmt. Tja, dazu fällt einem nichts mehr ein, Louisian.


    Der Fall der Rangsdorfer Familie ist natürlich sehr tragisch, aber eine emotional getriebene Diskussion darüber bringt nichts. Denn hier geht es um Rechtsangelegenheiten, die klar definiert sind. Man kann nur hoffen, dass die Familie zumindest keinen finanziellen Schaden davon trägt und dbzgl. angemessen entschädigt wird.

  2. 36.

    Genau so sehe ich es auch. Der Familie dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen. Schlimm genug, dass ihre Ehe das Desaster nicht ausgehalten hat.

  3. 35.

    Das Land zahlt heißt übersetzt der Steuerzahler.So ein Urteil ist für normale Menschen nicht nachvollziehbar.Die Familie hat keinen Fehler gemacht und muss den Fehler von anderen ausbaden und es rollen keine Auch wenn sie entschädigt werden den nervlichen Stress kann ihnen keiner abnehmen.An so etwas sind schon Beziehung kaputt gegangen.Ich sage nur Kopf hoch und durchhalten.Ich drücke die Daumen für den weiteren Kampf.

  4. 34.

    Ich verstehe jetzt Ihre Frage nicht wirklich.
    Vollkommen egal, ob getrennt oder nicht (Sie haben sicherlich Infos) das Ehepaar mit Kindern hat dieses Grundstück gekauft und ein Haus gebaut.
    Und verliert es jetzt nach jahrelangem Rechtsstreit und sicherlich "kaputten" Nerven.
    Daran kann eine Familie (wenn es so sein sollte) zerbrechen - leider.

  5. 33.

    Familie, auch wenn getrennt lebend?

  6. 32.

    Heißt: Wir alle zahlen "Rechtsverfolgungskosten, vom Justizministerium übernommen" (?)
    Es wäre so schön, wenn das auch für Fehler gelten würde, die Bürger so machen, wie Behörden eben auch.

  7. 31.

    Der alleinige materielle Schadenersatz wird der betroffene Familie niemals das Leid ersetzen, das sie erfahren musste.
    Schmerzensgeld in gleicher Höhe wie der materielle Schaden sehe ich als Mindestmaß an.

    Und, mal angenommen, der rechtmäßige Eigentümer wird dann dort bauen und auch selbst einziehen wollen.... na dann mal herzlich willkommen in der Nachbarschaft...

  8. 30.

    In den Kommentaren wird so viel durcheinandergewürfelt, dass man beim Lesen Kopfschmerzen bekommen könnte...

    1. Das Grundstück wurde durch einen Behördenfehler des Amtsgerichtes Luckenwalde zu Unrecht zwangsversteigert, nur darum ging es in dem Verfahren. Die Gerichte konnten nicht anders entscheiden.

    2. Der eigentliche Eigentümer ist... kein netter Mensch, nett formuliert. Daran kann das Gericht jedoch nichts ändern.

    3. Die AfD stellt sich als Verfechterin des Eigentums dar. Als Nachweis genügt eine kurze Sucher per Google nach "AfD Eigentum". Wer also denkt, dass man ähnliche Entscheidungen in Zukunft durch die Wahl einer rechtsradikalen, undemokratischen Partei verhindern kann, dürfte im Anschluss daran unsanft aus seinen Träumen gerissen werden.

  9. 29.

    "sich im Recht fühlen" ist nicht "Recht haben"!

    Aber ich finde es auch ziemlich verwerflich, was da abgegangen ist und hoffe, dass die Familie anständig/ausreichend entschädigt wird.

  10. 28.

    Das scheint ihre Wunschvorstellung zu sein, damit auch Alles schön in ihr Bild von der Schlechtigkeit dieses Landes passt.. Können sie eigentlich irgendetwas Postives von sich geben? Gerne klein anfangen: Wetter, Mittagessen, Temperatur des Kaffees.

  11. 27.

    In unserem Land ist es schwer umzusetzen wenn man sich im Recht fühlt. Eine Schweinerei sondergleichen, eine Strafe für die Verursacher von 1 Millionen Euro wäre gerechtfertigt

  12. 26.

    Sorry, aber auch der Eigentümer des Grundstücks kann nichts dafür, dass das Amt schlampig gearbeitet hat. Er darf deswegen genausowenig sein Eigentum verlieren. Allerdings kann er aus meiner Sicht auch nicht einfach irgendwelche Nutzungsentgelte verlangen. Das Grundstück wird dadurch ja nicht "abgenutzt".

    Aus meiner Sicht muss hier das Amt sämtliche Kosten und Folgen tragen:
    - Gerichtskosten aller Beteiligten
    - Rückbaukosten des Grundstückes
    - Neukauf eines Ersatzgrundstückes für die Hausbaufamilie
    - Neubau eines identischen Hauses samt aller Erschließungskosten.

    Der Eigentümer hat keinen Fehler gemacht und auch die Hausbauer haben keinen Fehler gemacht.

  13. 25.

    Schön und Gut, beide Seiten haben ihren Standpunkt. Bestand und Grundrecht gegen "rechtlich" Erworben.
    Die Behörde hat's einfach vergeigt. Wie genau die Klageschrift aussieht wäre hier interessanter. Denn eigentlich müsste hier auf Schadensersatz gegen den Verwaltungsfehler geklagt werden und nicht die geschädigten Parteien gegeneinander.
    Wie entschädigt man eine Familie die nun mehr als 10 Jahre ein Haus und ein Grundstück besitzt? Da hängt nicht nur Leid, Schweiß und Geld dran, sondern eine Familie mit Erinnerungen und Gefühlen. Ein Vergleichsgrundstück + eine entsprechende Entschädigung wäre angebracht. Welche Seite diese nun wählt obliegt der Menschlichkeit der Streitparteien.

  14. 24.

    Das ist so nicht korrekt. Ich habe in den juristischen Vorlesungen gelernt: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung".

  15. 23.

    Ein Rechtsstaat schützt niemals die Täter! Das geht nicht. Es geht bei dem Fall auch nicht um Opfer und Täter. Es geht um ein Unglück, wo der Staat leider in der Haftung ist.

  16. 22.

    Das ist eine ganz klare Amtshaftung, weil ein Behördenfehler zu dem Dilemma geführt hat. Der Staat muss deshalb die Abrisskosten für das Haus bezahlen, wenn der Eigentümer nicht mit sich reden lässt. Außerdem gehört die Familie, die in gutem Glauben ein Haus auf eigenem Grund und Boden gebaut hat, mit einem angemessenen Schmerzensgeld entschädigt.

  17. 21.

    Rechtlich ist gegen das Endurteil leider nichts zu bemängeln.
    Moralisch kann man gerne darüber diskutieren. Erinnerung an einen Film von Ferdinand von Schirach tauchen hier auf

  18. 20.

    "Recht" und "Gerechtigkeit" sind nicht das Gleiche. Ich habe zutiefst Mitgefühl für die Familie, deren mutmaßliche Wut, Verzweiflung und Ohnmachtsgefühl. Auch wenn der Eigentümer ein anderes Grundstück akzeptieren könnte - er MUSS es nicht. Das ist hier der Fall, ganz gleich, was seine Gründe sind. Er kann genauso wenig für den Fehler. (Andernfalls wäre es bei ihm staatliche Willkür.). Und ja, auch ökologisch - Gebäudeabriss - ierweist sich die Schlamperei ALLER am Zwangsversteigerungsverfahren Beteiligter als Desaster. Denn die betreffende Akte mit der Anschrift des - nicht informierten Eigentümers ging definitiv durch mehrere Hände. All das ändern aber nichts an der Rechtslage, eshalb das OLG entsprechend entschied. Entweder kommt es in der nächsten Instanz zu einer sog. Einzelfallentscheidung oder Gesetze müssten angepasst werden. (Aber eben, ohne EigentumRECHTE zu beschneiden) Der Familie wünsche ich von Herzen viel Kraft, Lebensmut + weiter engen Zusammenhalt, egal wie es ausgeht!

  19. 19.

    Nein, man kann es nicht verstehen, warum Menschen die AfD wählen - dafür gibt es keine plausiblen Gründe und keine Entschuldigung. Geltende Gesetze haben überhaupt nichts mit der Regierungskoalition zu tun, die zu dem Zeitpunkt gerade regiert. Das wäre ja noch schöner, wenn die aktuelle Regierung einfach mal so elementare Gesetze ändert.
    Mir tut die Familie aber auch Leid und ich hoffe, dass sie ihr Haus behalten können oder zumindest entschädigt werden für ihre Kosten und den ganzen Stress.

  20. 18.

    Huch, wie kommt man denn von diesem Thema zur AfD?! Ist die Logik hier etwa „Alles, was in Deutschland auf irgendeine Weise nicht perfekt läuft, würde die AfD perfekt machen.“? Selbst bei gutem Feen hat man in der Regel nur drei Wünsche frei - bei der AfD offensichtlich unbegrenzt viele. Wie schön.

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