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Audio: rbb24 Inforadio | 12.12.2023 | Nachrichten | Quelle: dpa/P.Zinken

"Letzte Generation"

Klima-Aktivisten nach Farbattacke auf Brandenburger Tor angeklagt

Die Farbattacke auf das Brandenburger Tor hatte viel Kritik zur Folge und hinterließ großen Schaden. Das Berliner Wahrzeichen ist inzwischen wieder sauber. Nun beginnt die juristische Aufarbeitung.

Knapp drei Monate nach der ersten Farbattacke auf das Brandenburger Tor hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Klima-Aktivisten erhoben.

Den Mitgliedern der Gruppe "Letzte Generation" wird gemeinschaftliche gemeinschädliche Sachbeschädigung vorgeworfen, drei Männern und einer Frau zudem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wie ein Behördensprecher am Dienstag mitteilte.

Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Neue Prüfung zu "Letzter Generation" als kriminelle Vereinigung

Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handelt. Generalstaatsanwältin Koppers will das jetzt neu prüfen - auch wegen kürzlicher Aktionen der Gruppe.

Sie sollen an der Farbattacke am 17. September beteiligt gewesen sein, bei dem das symbolträchtige Wahrzeichen mit orangegelber Farbe besprüht wurde. Nach Angaben des Berliner Immobilienmanagements entstand ein Schaden von 115.000 Euro.

Aufwendige Reinigungsarbeiten erst Anfang Dezember abgeschlossen

Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft sind im Zusammenhang mit der Aktion insgesamt 14 Verfahren gegen Verdächtige eingeleitet worden. Die Ermittlungen dazu dauerten noch an. Ein Grund dafür sei vor allem, dass in sechs der Verfahren noch über Beschwerden der Beschuldigten gegen Beschlagnahmungen zu entscheiden sei.

Die Reinigungsarbeiten gestalteten sich aufwendig und waren erst Anfang Dezember beendet. Rund zwei Monate nach der ersten Farbattacke war das Tor erneut von Mitgliedern der "Letzten Generation" mit oranger Farbe beschmiert worden.

Neue Prüfung einer kriminellen Vereinigung

Diese Aktionen haben dazu beigetragen, dass in Berlin erneut geprüft wird, ob die Gruppe "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung einzustufen ist. Die aus ihrer Sicht "schwergewichtigeren Straftaten" der Gruppe waren für Generalstaatsanwältin Margarete Koppers Anlass, die Prüfung in Auftrag gegeben, wie sie der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zudem liege inzwischen eine Entscheidung des Landgerichts München im dortigen Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München vor, erklärte Koppers.

Drei Monate nach Farbattacke

Reinigung des Brandenburger Tors ist abgeschlossen

Das Landgericht hatte im November bundesweite Durchsuchungen bei Mitgliedern der "Letzten Generation" wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für rechtmäßig befunden. In Berlin wurde ein solcher Anfangsverdacht bislang von der Staatsanwaltschaft verneint.

Koppers betonte, der Auftrag zur Prüfung sei ergebnisoffen erfolgt. "Wir nehmen hier die Fachaufsicht wahr und setzen uns nicht an die Stelle der Staatsanwaltschaft. Wir werden die erbetene Stellungnahme analysieren. Wenn sie gut vertretbar ist, akzeptiere ich das", erklärte die Generalstaatsanwältin.

Mehr als 3.200 Fälle bei der Berliner Staatsanwaltschaft

Aktivisten der Gruppe wurden deutschlandweit in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten unter anderem nach Straßenblockaden verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wären im Vergleich härtere Strafen möglich - unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft.

Allein die Berliner Staatsanwaltschaft hat seit Beginn der Aktivitäten der Gruppe 3.234 Fälle (Stichtag: 11.12.) auf den Tisch bekommen, wie der Behördensprecher auf Anfrage mitteilte. Häufig richten sich die Vorwürfe gegen dieselbe Person. Dann werden mehrere Verfahren verbunden. Die Behörde habe bislang 120 Anklagen erhoben und in 1.053 Fällen eine Verurteilung per Strafbefehl beantragt, sagte der Sprecher. In 191 Fällen beantragte sie beim Gericht eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren, in 54 Fällen erfolglos. Bislang gebe es insgesamt 99 rechtskräftige Verurteilungen gegen Klima-Aktivisten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Fragen und Antworten

Was die Razzia um die "Letzte Generation" bedeutet

Bei einer Razzia um die "Letzte Generation" wurden Konten eingefroren und die Homepage offline genommen. Um wie viel Geld geht es? Wie arbeitet die Aktivistengruppe nun und müssen Spender mit juristischen Folgen rechnen? Einige Fragen und Antworten.

Gruppe ging streng arbeitsteilig vor

Im aktuellen Fall richtet sich die Anklage nach den Angaben gegen drei Frauen aus Hamburg (27 Jahre), Berlin (34) und Leipzig (27) sowie drei Männer aus Ravensburg (26), Stuttgart (31) und Prag (51).

Laut Anklage sollen die Hamburgerin und die Berlinerin im September mit einem präparierten Feuerlöscher nicht wasserlösliche Farbe auf eine Säule beziehungsweise Farbe auf dem Boden zwischen den Säulen ausgekippt und verteilt haben. Die drei anderen Klima-Aktivisten sollen währenddessen versucht haben, mithilfe einer Hebebühne auf das Wahrzeichen zu gelangen, um ein Transparent aufzuhängen und ebenfalls Farbe zu verteilen.

Genauer Prozessbeginn noch unklar

Polizisten schritten jedoch ein, um dies zu verhindern. Dabei soll es laut Anklage zu einem riskanten Einsatz von zwei Polizisten gekommen sein: Weil sich die Klima-Aktivisten nicht aufhalten lassen wollten, erreichten die Beamten das Bedienpult der Hebebühne erst in einer Höhe von mehr als zwei Metern - von außen an dem Fahrzeug hängend.

Wann der Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten beginnt, ist noch unklar. Zunächst muss das Gericht die Anklage zulassen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 12.12.2023, 12:43 Uhr

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