Fragen und Antworten - Wer ab Juli noch Kabelfernsehen schauen will, muss aktiv werden

Fr 28.06.24 | 08:05 Uhr
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Symbolbild:Eine junge Frau sitzt auf einer Couch und sieht sich etwas im Fernsehen an.(Quelle:picture alliance/dpa-tmn/C.Klose)
Video: rbb24 Abendschau | 24.06.2024 | Jörg Schieb | Bild: picture alliance/dpa-tmn/C.Klose

Ab Juli dürfen Vermieter die Kosten für einen Kabel-Fernsehanschluss nicht mehr an die Mieter weitergeben. Denn dann fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg weg. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Dieser Text wurde erstmals im Februar 2024 veröffentlicht. Wir haben ihn im Juni 2024 noch einmal leicht angepasst und aktualisiert.

Dass Vermieterinnen und Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss des Hauses über die Nebenkostenabrechnung an ihre Mieterinnen und Mieter weiter geben dürfen, war seit Jahrzehnten über das Nebenkostenprivileg im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.

Diese Regelung fällt zum 1. Juli 2024 weg. Der Markt wird damit freier. Wer sich nicht kümmert, spart zwar die Kabelgebühr, empfängt aber auch nichts mehr.

Für wen ist das überhaupt wichtig?

Für viele Mieterinnen und Mieter, denn bislang war die Kabelgebühr umlagefähig. Wer zur Miete wohnt, zahlt also meist über die Betriebskosten anteilig für einen Kabelanschluss – egal ob dieser genutzt wird oder nicht.

Selbst für Menschen, die ohnehin kein Kabelfernsehen nutzen, längst auf klassischen TV-Empfang verzichten und nur Streamingangebote per App oder in den Mediatheken nutzen, kann die Gesetzesänderung interessant sein, denn sie sparen wahrscheinlich ein paar Euro in den monatlichen Nebenkosten.

Doch nicht alle Mieter müssen aktiv werden. Denn die Vermieter konnten bisher Sammelverträge mit einem Kabelnetzbetreiber abschließen - mussten es aber nicht. So hatten beispielsweise mehr als 14.000 Mieterinnen und Mieter aus Schwedt (Uckermark) individuelle Verträge für Kabelfernsehen mit den dortigen Stadtwerken abgeschlossen, wie die Stadtwerke mitteilten. In diesem Fall müssen die Mieter nichts tun, ihre Verträge laufen weiter. An ihren Nebenkostenabrechnungen ändert sich durch das Gesetz nichts.

Muss ich aktiv als Mieter etwas kündigen?

Nein. Die Vermieter sollten bis spätestens zum 30. Juni ihre Mieter kontaktieren und normalerweise darüber informieren, dass der Sammelvertrag für den Kabelanschluss des Hauses endet. In einigen Fällen ist das auch schon geschehen, weil die langfristigen Verträge beispielsweise zum Jahresende gekündigt wurden.

Die Mieter, die weiter lineares Fernsehen per Kabelnetz schauen wollen, müssen sich dann selbst informieren und einen eigenen neuen Vertrag abschließen – entweder mit einem Kabelanbieter oder über einen der anderen Empfangswege. Schließen Sie keinen neuen Kabelvertrag ab, ist der Kabelanschluss ab 1. Juli tot.

Eine Kostenfalle lauert hier wohl nicht, im Gegenteil, durch das Wegfallen der Umlage, sparen viele Leute Geld. Was allerdings auf Mieter zukommen kann, ist ein Termin zum Einbau einer sogenannten Sperrdose, die den Kabelanschluss in der Wohnung versperrt. Das könnte auch Menschen betreffen, die bereits jetzt den Kabelanschluss nicht mehr nutzen, aber einen in der Wohnung haben.

Was passiert mit meinem Kabelanschluss, wenn ich ihn nicht weiter nutzen möchte?

Der Kabelanschluss wird dann gesperrt. Bei Mehrfamilienhäusern lässt sich je nach Bauart entweder im Keller die Verbindungen der einzelnen Wohnungen kappen oder der Kabelnetzbetreiber muss in der Wohnung eine sogenannte "Sperrdose" einsetzen, die den Kabelanschluss blockiert. Die Mieter müssen das, ähnlich wie das Ablesen und Wechseln von Heizkostenverteilern an den Heizungen, ermöglichen.

Für Mieterinnen und Mieter, die über ihren Kabelanschluss Internet beziehen, gibt es eine Zwischenlösung mit sogenannten "Filterdosen", wenn das Kabel weiter für Internet, aber nicht zum Fernsehschauen genutzt werden soll.

Welche Kabelanbieter gibt es und wie teuer ist ein Anschluss?

Die Auswahl ist nun theoretisch frei. Praktisch gibt es aber nur noch wenige Kabelanbieter in Deutschland und diese haben sich bislang das Netz quasi aufgeteilt. Manchmal ist so nur ein Netzbetreiber für ein Haus buchbar oder die Umstellung wird sehr umständlich. Die Verfügbarkeit lässt sich allerdings prüfen. Der Mieterverein rät daher dazu, die Angebote des bisherigen Anbieters zumindest zu prüfen, weil der Aufwand deutlich geringer sein könnte, als einen Umstieg zu forcieren.

Preislich gibt es aber durchaus Unterschiede, die Angebote für einen TV-Anschluss per Kabel schwanken. Zwischen 10 und 15 Euro müssen Mieter wohl einplanen, wenn sie weiterhin Kabelfernsehen nutzen wollen.

Welche anderen Empfangsmöglichkeiten für lineares TV gibt es?

DVB-T2: Fernsehempfang über Antenne – entweder im Zimmer oder auf dem Dach.Mit einem geeigneten Receiver oder Fernseher, der den Übertragungsstandard DVB-T2 und das Videokodierverfahren HEVC unterstütztet, können die öffentlich-rechtlichen Sender kostenlos in HD-Qualität empfangen werden. Zudem können gegen Bezahlung rund 40 Privatsender gesehen werden.

IPTV: Fernsehen per Internet. Wird entweder empfangen über einen Receiver des Telefon- und Internet Anbieters - diese Angebote gibt es häufig in Kombination mit dem Internetvertrag. Oder in der unabhängigeren Version, also empfangen per Streaming - dafür gibt es verschiedene kostenpflichtige Anbieter.

Satellitenfernsehen: Größte Programmvielfalt, alle gängigen TV-Sender können empfangen werden. Es muss allerdings eine eigene Satellitenschüssel installiert werden, wofür vorher die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden muss.

Was gilt für Besitzer von Eigentumswohnungen und Vermieter?

Als Besitzer müssen Sie sich nach wie vor mit der Eigentümergemeinschaft des Hauses einigen. Kann sich die Gemeinschaft nicht einigen, den bisherigen Vertrag für das Kabelfernsehen zu kündigen, läuft er weiter. Wenn Besitzer ihre Wohnung vermieten, dürfen sie ab 1. Juli die Kosten des Kabelanschlusses nicht mehr automatisch über die Nebenkosten an den Mieter weitergeben.

Kann ich weiter ARD, ZDF und die dritten Programme wie den rbb über meinen Kabelanschluss schauen, wenn er gekündigt wurde?

Nein, auch die öffentlich-rechtlichen Sender sind auf diesem Weg dann nicht mehr empfangbar. Die Kabelnetzbetreiber verlangen grundsätzlich eine Gebühr für ihre Leitung. Bedeutet auch: Selbst, wer nur die Öffentlich-Rechtlichen über seinen Kabelanschluss schauen möchte, muss noch einen eigenen Vertrag mit einem Netzbetreiber abschließen.

Was, wenn der Kabelanbieter "Schwarznutzung" unterstellt?

Mieter dürfen ohne Vertrag das Kabelfernsehen nicht mehr nutzen und könnten sich schadensersatzpflichtig machen, wenn sie es dennoch absichtlich tun, indem sie beispielsweise die Sperrdose entfernen. Bei einem Umzug oder in der Übergangszeit zwischen dem Mehrnutzervertrags des Hauses und dem Einzelnutzungsvertrag des Vermieters könnte es aber auch unabsichtlich kurzzeitig dazu kommen.

Die Verbraucherzentrale warnt deshalb davor, dass sogenannte Medienberater dies ausnutzen könnten. Die Befürchtung der Experten: Verbrauchern könnte an der Tür "Schwarznutzung" vorgeworfen werden, um sie unter diesem Vorwand zu einer Vertragsunterschrift zu drängen. Die Verbraucherzentrale rät daher dazu, sich nicht überrumpeln zu lassen.

Gleiches gilt übrigens auch für aggressive Anwerbeversuche von Medienberatern. Diese könnten derzeit häufiger vorkommen, so die Verbraucherzentrale. Der Rat: Unterschreiben Sie nichts an der Tür.

Sendung: rbb24 Abendschau, 24.06.2024, 19:30 Uhr

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57 Kommentare

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  1. 56.

    "... alles, was mit Klimawandel zu tun hat, das ist mir zu einseitig übertrieben und zu wenig sachlich ..." -"übertrieben" - könn Se mal sehen, wie wie extrem die Lage schon ist. Und was bitte ist Ihnen da zu einseitig? Es gibt Dokus über alle Bereiche: Atmosphäre, Meeresbiologie, Artensterben, Gesundheit, Landwirtschaft, Hochwasser, Überflutungen, Dürren, Wüstenbildung, Wald- und Forstwirtschaft - soll ich noch mehr aufzählen? Unter "sachlich" verstehen Sie wahrscheinlich nur, was Ihrer Meinung entspricht.
    Ich empfehle Ihnen ZDFHistory. Da wird Ihr Wunsch nach (rechts)konservativen Ansichten als Gegengewicht - zu was eigentlich? - bestens bedient.

  2. 55.
    Antwort auf [Martin Behnke] vom 26.02.2024 um 11:11

    Ach du meine Güte! Manchen ist auch kein Thema zu billig, um gegen Menschen mit Migrationshintergrund zu hetzen...

  3. 54.

    ... da stimmt leider gar nichts. Es geht um das Ende der Zwangsverkabelung, was eigentlich nicht teurer werden sollte. Für die Anbieter geht sogar eine sichere Einnahme verloren und wird durch volatile Verträge ersetzt. Nicht immer Schlimmdenken :-)

  4. 53.

    Bin ich der einzige, der sich fragt, wie diese Gesetzesänderung zustande kam?
    Mehr Auswahl? Mehr Gerechtigkeit?
    Wie bei der Öffnung des Telekommunikationnsmarktes wird es wohl nur auf Seiten der Anbieter Gewinner geben. Und ja, einige bisherige 'Nicht-Nutzer'. Aber die liegen im 0,..% Bereich.
    Für ALLE anderen wird es deutlich teurer.
    Hier haben die Lobbyisten wieder ganze Arbeit geleistet!
    Einfach mal die Gewinne von Vodafone & Co am Jahresende mit denen von 2023 vergleichen.

  5. 52.

    Ich fürchte, da sind die Anforderungen dann doch zu individuell. Es gibt halt doch immer noch ein relevantes Publikum fürs Musikantenstadl und den Fernsehgarten. Heute-Show und Anstalt waren mal richtig gut, heute so na ja. Mir würden da die Wiederholungen reichen, als noch nicht ausschließlich über den kleinen Mann hergezogen wurde. Ich persönlich möchte viele Reportagen nicht missen (Ausnahme alles, was mit Klimawandel zu tun hat, das ist mir zu einseitig übertrieben und zu wenig sachlich). Andere wollen das gar nicht sehen und stehen lieber auf Tatort und Polizeiruf, wo ich die aktuellen Produktionen genau so schrecklich finde und mir lieber alte Wiederholungen anschaue, falls überhaupt mal. Ich bin aber offensichtlich auch nicht repräsentativ für den Durchschnittszuschauer. Was aber tatsächlich im ÖRR fehlt, sind konservative Ansichten als Gegengewicht, um sich eine fundierte eigene Meinung in der Mitte zu bilden.

  6. 51.

    Es ist richtig, dass man auf die Info vom Vermieter warten sollte, denn derzeit laufen die Verträge mit den Vermietern üblicherweise noch, so dass man im Zweifel doppelt zahlen müsste. Oder aber der Kabelanbieter bietet, wie in meinem Fall, noch gar keine Wechseloption an. Ich müsste dazu einen Internetvertrag abschließen, der dann auch IPTV beinhaltet. Das wäre in meinem Fall Unfug, da ich Internet über einen anderen Anbieter beziehe und vom Kabel-TV-Anbieter tatsächlich nur Kabelfernsehen nutzen will. Das bietet mein Kabelanbieter derzeit aber noch gar nicht an. Also ist es derzeit ein guter Rat, erst mal in Ruhe abzuwarten und gelegentlich nachzufragen. Es ist noch mehr als genug Zeit.

  7. 50.

    Man kann ja auch kostenlos über das Internet fernsehen. Da gibt es so einige Sender, die ihr Angebot (auch als Live-TV) ins Netz stellen. Ansonsten kann man ja auch mal einen kostenpflichtigen Anbieter (Netflix, Prime, etc.) für eine bestimmte Zeit wie zum Beispiel Weihnachten oder Ostern buchen. Ich kaufe meistens DVD's und sehe insgesamt nur wenig TV.

  8. 49.

    Aber wenn der Topf doch ein Loch hat, lieber Heinrich...

    Ja, es gibt 2-3 Haushalte, bei denen klemmts. Die sind jedoch kein Maßstab. Alle anderen Millionen Kunden empfangen problemlos.

  9. 48.

    Die Mitarbeiter der Jobcenter wurden bereits auf den Ansturm der Anträge der Leistungsbezieher vorbereitet.

    Es wird kategorisch jeder Antrag auf Übernahme der Kosten für einen Kabelanschluss abgelehnt.

    Da diese Kosten nun nicht mehr den Bedarfen der Unterkunft zuzuordnen sind, müssen sie aus dem Regelbedarf bestritten werden. So wird es auch bleiben, bis das BSG etwas anderes entscheidet.

  10. 47.

    Als Mieter kann ich um Doppelzahlungen zu verhindern erst dann einen "eigenen" Vertrag vereinbaren, wenn mein Vermieter seiner Informationspflicht Nachname, ob und zu wann der bestehende Sammelvertrag gekündigt wurde.

    Auch auf Nachfrage, ist der Vermieter dieser Pflicht bisher noch nicht nachgekommen - er verwies darauf, dass er den bisherigen Vertragspartner gebeten habe, uns Mieter zu informieren.
    Ich fürchte, dass der bisherige Vertragspartner seine bisher sicheren Kunden nicht verlieren möchte und wir Mieter uns deshalb mit diesem auseinandersetzen sollen. Die Informationspflicht von 6 Monaten VOR Vertragsablauf ist längst abgelaufen. Hier wohnen sehr viele Senioren, die manch ein Unternehmen für leichter zur Vertragsverlängerung zu drängen glaubt, wenn Zeitdruck und fehlende Alternativ-Info hinzukommen.
    Darf ein Vermieter seine Informationspflicht einfach an den TV-Anbieter "abtreten"?

  11. 46.

    Warum wird eigentlich hier eine Kommentarfunktion angeboten?

    Oder braucht man bestimmte Voraussetzungen, Beziehungen oder dergleichen, damit die Kommentare veröffentlicht werden?

  12. 45.

    Zustimmung!
    Der ÖRR könnte mit gutem Beispiel vorangehen und einiges zusammenfassen.
    "Gutes Beispiel" könnte dann in viele Bereichen in Deutschland übertragen werden und schwups, gäbe es viel freies Personal.
    Ach, wenn es doch so einfach wäre ;-)

  13. 44.

    Die vielen Sender insbesondere in der ARD haben auch etwas mit dem Anspruch auf Regionalisierung und den entsprechenden Nachrichten zu tun. Hat man hier beim rbb ja die letzten Jahre sehen können und inzwischen auch gegengesteuert.
    Hat lange gedauert bis das zweite b im Namen zu der Bedeutung gekommen ist die ihm zusteht.
    Beim ORB hatten wir das eben nicht. Trotzdem gut das SFB und ORB zusammengelegt wurden.
    Natürlich besteht auch programmatisch Anspruch auf Regionalisierung.
    Ein Rostocker Polizeiruf der in München, Köln oder Potsdam gedreht wurde erfüllt diesen eben kaum.
    Und ja auch Unterhaltung gehört zum Auftrag des ÖRR.
    Aber eine Reform mit kritischer Prüfung des Programms ist trotzdem empfehlenswert.
    Nur wer kann das unabhängig und trotzdem korrekt?
    Ich zahle allerdings gerne die 18EUR/Monat praktisch werbefrei zumindest zu den Zeiten wo ich gucke.
    Privatfernsehen guck ich überhaupt nicht. Bestenfalls mal Eurosport zu bestimmten Wettkämpfen.

  14. 43.

    Find ich auch :)

    Nun ja, vielleicht sollte wirklich mal komplett neu orientiert werden und nicht immer Beiträge erhöhen. Ich bild mir ein, dass es mal einen Bericht darüber gab den ÖR auch zusammen zu fassen. Also nicht 20 verschiedene Sender die im Endeffekt das gleiche bringen (jeder Sender hat ja auch sein Personal und alles was dazu gehört) sondern das ganze System auf ein geringeres Maß zu komprimieren.
    Aber wir freuen uns mal für die Mieter, die die Kabelgebühren nicht mehr zahlen müssen. Ist im Zeitalter von Streamingdiensten bestimmt auch für den ein oder anderen was Gutes.

  15. 42.

    Die "Zuschüsse" für die Neuverfilmungen (Märchen, Spuk unterm Riesenrad, Pan Tau ect.) könnte man sich sparen.
    Ist teilweise nicht schön, was dabei rauskommt .... meine Meinung!

  16. 41.

    Der eine mag es so und der andere so, aber dies entscheiden weder Sie noch ich,
    sondern ganz allein die Einschaltquoten.

  17. 40.

    ",,, Und diese Gebühren sollen auf Vorschlag der KEF im Jahr 2025 noch ansteigen! ..."
    Ich wollte nur den "Anstieg" etwas relativieren.

    Meinen Sie evtl. Einsparungen beim Personal und Lohnerhöhungen?

  18. 39.

    Hey, Senioren wollen auch mal schunkeln ;-) . Zwar nicht so mein Ding, aber dafür gibt es im ÖRR auch schöne Aufzeichnungen von Rockkonzerten oder feinste Comedy - letztens z.B. "Die Feisten". Völlig ohne Pampers- , Haftcreme- oder Ducoflutschwerbung. Mit dem ÖRR ist es wie im richtigen Leben ... Wer suchet, der findet. Man muß nur wollen.

  19. 38.

    Werbung ist für mich eine gute Gelegenheit einige Dinge zu erledigen. Mich stört nur das ich etwas bezahlen muß was ich nicht sehen möchte. ÖRR

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