Ab 1. Mai - BVG verbietet Mitnahme von E-Rollern in ihren Fahrzeugen

Di 23.04.24 | 13:29 Uhr
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Symbolbild: E-Tretroller der Firma Lime stehen auf einer Verkehrsinsel in Berlin-Mitte. (Quelle: dpa/Wurtscheid)
Audio: rbb24 Inforadio | 23.04.2024 | Schmidt-Hirschfelder | Bild: dpa/Wurtscheid

In München und Leipzig ist die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen bereits verboten. Nun sind die umstrittenen Kleingefährte auch bei der BVG verboten. Vor allem die Brandgefahr gab den Ausschlag für die Entscheidung.

E-Tretroller dürfen in den Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe (U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse) ab dem 1. Mai nicht mehr mitgenommen werden. Das teilte die BVG am Dienstag mit.

Grund für das Verbot seien Bedenken, wonach die Lithium-Ionen-Akkus von E-Tretrollern gefährlich sein könnten. Brandschutztechnische Gutachten hatten bisher noch nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei diesen Fahrzeugen bemängelt.

Bereits seit Januar gelten in Berlin strengere Regelungen für die Roller. Der Senat hatte zum Jahresende angekündigt, das verkehrswidrige und gefährliche Abstellen von E-Rollern, E-Scootern und E-Bikes im Straßenraum mit entsprechenden Auflagen für die Anbieter zu beenden.

Bedenken wegen Akkus

Neben dem Verbot in Bussen und Bahnen der BVG sind die E-Tretroller auch auf Bahnhöfen demnächst untersagt, hieß es in der Pressemitteilung der BVG. Sie folge damit dem Beispiel anderer Verkehrsunternehmen und den Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Weiterhin zulässig sind aber E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile. Diese erfüllten schon jetzt deutlich höhere Sicherheitsstandards, hieß es weiter.

Erste Verkehrsunternehmen in anderen deutschen Städten hatten ein entsprechendes Verbot bereits in den vergangenen Wochen erlassen, weitere Städte folgen nun ebenfalls zum 1. Mai.

Sendung: rbb24 Inforadio, 23.04.2024, 13:00 Uhr

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104 Kommentare

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  1. 104.

    Naja, nu, wolln wa mal nich übertreiben...
    Ick nehm immer den nächsten Bus/Zug...

  2. 103.

    Fahre ich mit dem Rad brauche ich keinen ÖPNV......oder nur ÖPNV alles andere kann verboten werden. Der ÖPNV ist zur Beförderung von Personen gedacht.....

  3. 102.

    „ Ist jetzt nicht böse gemeint, aber 1-2 Rollatoren, 2 Kinderwagen, 3 Leute mit vollem Hackenporsche, 1 Rollrad, 1 Roller und
    man kann sich als Fahrgast platzmäßig nur noch an die Decke hängen.“
    Ist 24/7 an 365 Tage so in jedem Zug/Wagon und Bus.
    „ Alles andere raus. Das ist ja unmöglich mittlerweile.“
    Tja wenn man was verbieten will muss man übertreiben sonst nimmt es keiner Ernst.

  4. 101.

    Die Heren Könnten, Hätten und Sollen haben wieder mal entschieden.
    Akkus im e -Fahrrädern und einen höherer Sicherheitsstandart- der ist gut

  5. 100.

    Das ist ihre "Meinung" und hat mit den Beförderungsbedingungen nichts zu tun.

    Nehmen wir ein konkretes Beispiel. Ich möchte von Charlottenburg Nord nach Neukölln. Bietet sich die U 7 an.

    Aber auch nur weil die Radwegen dahin völlig marode, unsicher und somit gefährlich sind. Ich schleppe doch nicht mein Rad jedesmal zum Bahnhof runter und dann am Ziel wieder hoch.

    Aber es gibt Radfahrende die sich unsicher fühlen und deshalb die U 7 nutzen. Lösung: Baut endlich überall sichere Radwege.

    Erst wenn 6 bis 60 Jährige überall sicher fahren können kann man die Mitnahme meinetwegen verbieten. Also nie.

  6. 99.

    Und somit wissen sie, dass Rollis und Kinderwagen beide Vorrang vor anderen Nutzern haben, zur Not muss jemand anderes aussteigen. Aber mit Sicherheit muss kein Kinderwagen für einen Rolli Platz machen. Wasn Schmarrn!

  7. 98.

    Warum denn das? Fahrräder kann ich ja noch verstehen, diese nehmen ja schon viel Platz in Anspruch. Ich klappe meinen E-scooter zusammen und ab in die Rückentasche, Ist nix anderes als wenn ich ein Wanderrucksack dabei habe.

  8. 97.

    Das Problem ist nicht der Brand an sich, obwohl dabei hohe Temperaturen entstehen. Sondern die Verrauchung innerhalb von Sekunden welches jede Fluch im Verkehrsmittel unmöglich macht. Als zweiter Punkt ist dann erst die Brandlast die zum Totalschaden am Fahrzeug führt.

    Bei Entsorgungsfahrzeuge reichen schon kleine Akkus aus um diese in einem Vollbrand zu setzen. Sicher sind da auch Material drum herum die den Brand beschleunigen. Abgebrannte Entsorgungsfahrzeuge sind keine Seltenheit, da wie ich schon erwähnte auf die Akkus keinen Pfand gibt. So landen diese im Hausmüll, auch weil die Fachgerechte Entsorgung kompliziert ist. Auch ein Problem ist das die Originalen Akkus zu teuer sind und dann kommen welche mit zweifelhafter Qualität zum Einsatz. Zur Erinnerung das Lithium wird in den Akkus verbraucht! Zudem fangen viele Hersteller an die Akkus in die Rahmen zu bauen und da kommt man nur noch unter hohen Aufwand rann. Akkus defekt -> e-bike Schrott, alles sehr Nachhaltig!

  9. 96.

    Die Dinger werden nicht abgeschafft, weil es seit Erfindung des Automobils der nächste durchschlagende Innovations-Fortschritt ist und die Mobilität auf eine andere Ebene hebt.

  10. 95.

    Die Fahrzeuge brennen und explodieren nicht. Ja, solche Vorfälle gibt es immer und das passiert, nur wenn ein Akku oder eine Batterie unsachgemäß entsorgt wird.

    Durch das Pressen, was die Müllwerker immer wieder am Tag machen entsteht, eine Kraft und diese kann Akkus und Batterien beschädigen und im schlimmsten Fall brennt es im Müllraum des Fahrzeuges und im schlimmsten Fall das ganze Fahrzeug.

    Sie sollten sich mal darüber informieren, wie oft bundesweit solche Fahrzeuge brennen und meist ist der Grund ein unsachgemäßes entsorgen von Akkus und Batterien.

  11. 94.

    Muss ich nicht lesen, da ich ehrenamtlich Rollstuhlfahrerinnen begleite und dzf. weiß, wie es vom Personal gehandhabt wird.

  12. 93.

    Was ein blödsinn, wo sind denn mehr Akkus bis jetzt abgebrannt. Davon mal abgesehen nehme ich mein Akku dann im Rucksack mit wenn ich den Roller am Bahnhof stehen lassen muss, das ist dann erlaubt, aha.

  13. 92.

    Warum schafft man diese E Scooter usw nicht ab.

  14. 91.

    Lesen sie doch einfach die Beförderungsbedingungen, bevor sie sich erregen. Die gibts auch online.

  15. 90.

    Das stimmt nur bedingt: Vor Rollern hat der Rollstuhlfahrer Vorrang!

  16. 89.

    E- Scooter und Fahrräder haben grundsätzlich in den ÖPNV NICHTS zu suchen.

  17. 88.

    Heike, ausschliesslich ihre Aussage ist falsch, lesen sie die Beförderungsbedingungen. Zur Not muss jemand aussteigen, um Rolli und/oder Kinderwagen Platz zu machen. Vorher fährt nix weiter.

  18. 87.

    Wenn der Akku leer ist, den nächsten Bird, Limo oder Tier nehmen. Die stehen ja an jeder Ecke im Weg rum.

  19. 86.

    Radfahrer müssen keine Hochbordradwege benutzen und das wissen sie ganz genau. Nur bei blauem Schild mit weissen Fahrrad.

    Motorisierte Zweiradfahrer sind genauso verletzlich und somit gefährdet wie Radler, die Geschwindigkeit für tödliche Verletzungen ist nachranging. Der Autofahrer muss nur den Schulterblick vergessen und der Zweiradfahrer ist tot. Völlig egal, ob motorisiert oder nicht. Gestern starb ein Radler in Weissensee, weil er in die Tramschienen geriet. Die Geschwindigkeit für die tödlichen Verletzungen war nachrangig.

    Viele Radler wollen als Verkehrsteilnehmer ernst genommen werden, nehmen sich jedoch selbst als Verkehrsteilnehmer nicht ernst. Das ist das Hauptproblem.

  20. 85.

    Das ist falsch.....ist der Bus voll hat der Rollstuhlfahrer leider Pech.

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