Häftlinge über 60 in Berlin - Senioren hinter Gittern: Alt werden im Knast

Di 02.04.24 | 06:45 Uhr | Von Sabine Priess
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Ein Besuch auf der Lebensaelteren-Abteilung der JVA Rheinbach am Freitag den 27.10.2023. (Quelle: Imago Images/Lars Heidrich)
Video: rbb 88.8 | 02.04.2024 | Raphael Knop | Bild: Imago Images/Lars Heidrich

Über 60-Jährige bilden eine kleine, aber stark wachsende Gruppe im Gefängnis. Wegen ihres Alters haben sie besondere Bedürfnisse. In Baden-Württemberg gibt es deshalb sogar ein eigenes Seniorengefängnis. Die Hauptstadt hat keins. Von Sabine Priess

  • In den sieben Berliner Gefängnissen saßen zuletzt 2.386 Menschen eine Freiheitsstrafe ab
  • 145 Gefangene sind älter als 60 Jahre
  • Der Anteil von Senioren in Gefängnissen nimmt bundesweit zu
  • Ältere Menschen haben, je nach Alter und individuellem Gesundheitszustand, andere Bedürfnisse als jüngere - eine Haftanstalt für Senioren plant Berlin aber nicht

Seit vielen Jahren steigt* die Lebenserwartung in Deutschland – und das gilt auch für Häftlinge. So gibt es folgerichtig immer mehr ältere Gefangene in den Justizvollzugsanstalten (JVA). Die Ende Februar in Berlin-Kreuzberg festgenommene 65-jährige RAF-Terroristin Daniela Klette könnte auch bald dazugehören. Ihre Untersuchungshaft verbringt sie derzeit in Niedersachsen – wo sie bei einer Verurteilung untergebracht würde, ist noch offen. Eine Option wäre Berlin.

In Berlin befinden sich mit der Justizvollzugsanstalt Tegel und der in Moabit gleich zwei der größten deutschen Gefängnisse. In beiden ist Platz für mehr als 800 Häftlinge. In den insgesamt sieben Berliner Justizvollzugsanstalten saßen zuletzt (Stand 31. März 2023) laut Statistischem Bundesamt 2.386 Menschen eine Freiheitsstrafe ab.

145 Berliner Gefängnisinsassen – das sind etwa vier Prozent - sind nach Angaben der Senatsverwaltung für Justiz zum jetzigen Zeitpunkt älter als 60 Jahre (darunter auch 22 Männer in Sicherungsverwahrung). Sie gelten damit als ältere Insassen. Und bei einer Tagung zum Thema "Altern und Sterben im Strafvollzug" der Universität Bielefeld [uni-bielefeld.de] im Sommer 2023 hieß es, sie gehörten damit zu der "national und international am schnellsten wachsenden Gruppe von Strafgefangenen".

In der Teilanstalt V der Justizvollzugsanstalt Tegel macht man es nicht am Alter selbst fest, ab wann ein Gefangener als betagt gilt. "Wir haben Angebote, die '50 Plus' heißen, sagt die Leiterin der Teilanstalt, Pia Andree. "Denn es gibt hier Männer mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, die ich mit 51 Jahren schon als betagt bezeichnen würde."

"Es gibt aber auch über 70-jährige Gefangene, die sehr fit und aktiv sind", sagt Andree weiter. "Sie nehmen auch als Rentner, wenn sie wollen, noch am Arbeitsprozess teil, nehmen Sportangebote wahr und ich würde sie dann nicht als betagt bezeichnen. Andere sind mit 60 Jahren schon in ihrem Haftraum in Rente. Wir gehen also eher nach dem Grad der Einschränkung."

Herz-Kreislauf-Beschwerden, Diabetes und Demenz

Käme Klette in ein Berliner Gefängnis, wäre sie dort allerdings eine der sehr wenigen Frauen über 60 Jahre. Zum letzten Stichtag saßen, so das Statistische Bundesamt, in der Hauptstadt neun Frauen in diesem Alter ein. Älter als 70 waren nur zwei.

Herz-Kreislauf-Beschwerden, Diabetes, Prostataleiden und Demenz: Ältere Menschen haben, je nach Alter und individuellem Gesundheitszustand, andere Bedürfnisse als jüngere – das gilt selbstverständlich auch für Gefängnisinsassen. Seit 1970 schon gibt es deshalb in Baden-Württemberg in der Justizvollzugsanstalt Singen ein eigenes Seniorengefängnis.

Dorthin kommen nur Männer, die beim Antritt ihrer Strafe älter als 62 Jahre sind und eine Haftstrafe von mehr als 15 Monaten erhalten haben. Die Haftbedingungen sind dem fortgeschrittenen Alter der Insassen angepasst. Dort können sie sich tagsüber frei auf dem Gelände bewegen, dürfen mehr Besuch empfangen und können an vielen altersgerechten Angeboten wie Gedächtnistraining, Bastel-, Gymnastik oder Gesangskursen, teilnehmen.

Auch eine gut ausgestattete Krankenstation gibt es. Wird einer der Insassen stark pflegebedürftig und kann nicht mehr in Singen betreut werden, kommt er in ein Justizvollzugskrankenhaus. Wer entlassen wird und keine Familie mehr hat, kommt in eine betreute Wohneinrichtung oder das Altersheim.

Kein Seniorengefängnis für die Hauptstadt

Eine solche Seniorenanstalt gibt es nicht in Berlin - und das sei auch nicht geplant, sagt ein Sprecher der Senatsverwaltung für Justiz auf Nachfrage. Berliner Häftlinge, die "einen erhöhten pflegerischen Unterstützungsbedarf aufweisen, der durch den medizinischen Pflegedienst und den allgemeinen Vollzugsdienst in den Unterbringungsbereichen nicht mehr abgedeckt werden kann", müssten gegebenenfalls in das Justizvollzugskrankenhaus der JVA Plötzensee verlegt werden.

Der Sprecher verweist darauf, dass sämtliche der Berliner Justizvollzugsanstalten über Bereiche verfügten, in denen Inhaftierte in einem Alter von mehr als 60 Jahren gut untergebracht werden könnten. Für körperlich eingeschränkte Insassen ständen – bei entsprechender medizinischer Indikation - barrierefreie Räume zur Verfügung.

Im offenen Vollzug gebe es jedoch in zwei Teilanstalten "eigene Stationen für ältere Inhaftierte", sagt der Sprecher weiter. Besonders geschulte Inhaftierte unterstützten die Inhaftierten dort bei der Ausführung von alltäglichen Abläufen. Zudem könnten sich sämtliche Berliner Inhaftierte über 50 Jahre im Rahmen des Projektes "Drehscheibe Alter" von Mitarbeitern des Humanistischen Verband Deutschlands Berlin-Brandenburg beraten lassen.

Auch Pia Andree von der JVA Tegel sagt, man habe sich bewusst gegen eine Alterswohngruppe entschieden in ihrer Anstalt. "Denn wir erleben im Alltag, dass die jungen von den älteren und die älteren von den jungen Gefangenen profitieren. Ältere Gefangene bringen Ruhe mit auf die Stationen und sind oftmals Respektpersonen. Sie wiederum werden von den Jüngeren aktiviert."

Wir haben uns bewusst gegen eine Alterswohngruppe entschieden. Denn wir erleben im Alltag, dass die jungen von den älteren und die älteren von den jungen Gefangenen profitieren

Pia Andree, Leiterin der Teilanstalt V der JVA Tegel

Gerontologin mahnt mangelnde Vorbereitung an

Der Sprecher der Justizverwaltung verweist zudem auf die "Vielzahl von Freizeitaktivitäten (Schachgruppen, Literatur-Gruppen, Kunst-Gruppen, PC-Kurse, Yoga, Fitness, Laufen, etc.)", die in den Haftanstalten angeboten würden. Viele davon richteten ihren Fokus auf präventive und mobilisierende Maßnahmen.

Die Gerontologin Liane Meyer von der Universität Bielefeld attestiert vielen Gefängnissen in Deutschland, bislang nicht wirklich gut auf den demographischen Wandel und damit viele ältere Inhaftierte eingestellt zu sein – weder auf weder auf deren medizinische Versorgung noch auf die Ausstattung mit eigens zugeschnittenen Freizeitangeboten. Das sei ein zunehmendes Problem, sagte die Gerontologin, die ihre Doktorarbeit über "Alte Inhaftierte in Justizvollzugsanstalten" geschrieben hat, 2019 der "Frankfurter Rundschau".

Alter schützt vor Gefängnisstrafe nicht

In der Teilanstalt V der JVA Tegel gibt es einen 89-jährigen Gefangenen. "Er hat inzwischen einen Rollator, bewegt sich aber auch viel ohne diesen und lebt in einem normalen Haftraum. Diesen will er auch nicht wechseln", sagt Teilanstalt-Leiterin Andree. "Er will auch nicht entlassen werden. Der Mann, ein sehr angenehmer älterer Herr, ist seit Ende der 1960er Jahre schon inhaftiert. Körperlich ist er – obwohl er Kettenraucher ist – fitter als so mancher Gefangene hier bei uns, der erst die 50 überschritten hat."

Auch eine Altersgrenze, ab wann man in Deutschland erst garr nicht mehr ins Gefängnis muss, gibt es nicht. Doch auch wenn es immer wieder geschieht: Sterben sollen Strafgegangene eigentlich nicht im Gefängnis. Denn das Leben im Gefängnis zu beenden, passe nicht zu dem Ziel des Strafvollzugs, Strafgefangene zu resozialisieren, um sie wieder in die Freiheit entlassen zu können, so Torsten Verrel, Kriminologe der Universität Bonn auf der Tagung "Altern und Sterben im Strafvollzug" in Bielefeldt. Ist ein Häftling schwer krank, kann er eine "Haftunterbrechung" beantragen oder ein Gnadengesuch nach der Gnadenordnung Berlin [berlin.de] stellen.

In anderen Ländern, Italien zum Beispiel, macht man es anders. Dort werden Haftstrafen für über 70-Jährige nur in Ausnahmefällen ausgesprochen. Im Normalfall erhalten sie Hausarrest oder Sozialstunden. Den ehemaligen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi bewahrte das 2014 vor dem Gefängnis: Der damals 77-Jährige durfte seine Strafe wegen Steuerbetrugs als Sozialdienst in einem Seniorenheim absolvieren.

* Durch die Corona-Pandemie ist die Lebenserwartung für Menschen in Deutschland um rund ein halbes Jahr gesunken. Das geht aus Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hervor. Eine Studie des Schweizer Rückversicherers Swiss Re [swissre.com / Englisch] geht jedoch davon aus, dass die Lebenserwartung künftig wieder ansteigen wird.

Sendung: rbb 88.8, 02.04.2024, 08:30 Uhr

Beitrag von Sabine Priess

44 Kommentare

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  1. 44.

    Wieso sollte der "sehr angenehme ältere Herr", nicht seit Ende der 60´er Jahre inhaftiert sein? Es ist nun mal so, dass eben ein Gerichtsurteil auf "Lebenslang", nicht zeitlich begrenzt ist. Es wird allerdings alle zwei Jahre geprüft, ob eine Entlassung/Begnadigung erfolgen könnte. Aber dafür muss der Inhaftierte auch durch die "Mitarbeit im Vollzug" unter Beweis stellen, dass der "Resozialisierungsprozess" gefruchtet hat. Und das scheint hier nicht der Fall zu sein.

  2. 43.

    Über die Bedürfnisse der alternde Strafgefangene über 60 macht sich die Politik gedanken , man möchte deren Bedürfnissen gerecht werden.
    Tja, aber die Selbigen haben das Renteneintritsalter auf 67 Jahre erhöht, ohne sich Gedanken über einzelne Berufsgruppen etc. zu machen. Hier spielt das Alter überhaupt keine Rolle.
    Ein Beispiel welches für gewisses Unverständnis bei mündigen aufgeklärten Bürger führt

  3. 42.

    Warum sollen denn alte Menschen nicht ins Gefängnis kommen? Begehen sie eine Straftat, wissen sie genauso gut wie Jüngere, dass das Folgen haben wird.
    Natürlich muss im Gefängnis entsprechend reagiert werden, wenn sie dort irgendwann gebrechlich werden (Rollatoren, seniorengerechte Hafträume etc), aber Alter allein darf kein Freifahrtschein sein.
    Bestes Beispiel Frau Haverbeck, die ganz genau weiß, was sie tut.

  4. 41.

    So wenig Betroffene. So wenig Opferempathie. Warum nicht im Wahljahr Brandenburg die Ungleichbehandlungen von über 2 Mio Menschen Punkt für Punkt ansprechen? Jeder Punkt ein gesondertes Thema statt auch wichtige Randthemen, die aber überproportional oft vorkommen, wenn von den Meisten nicht berichtet wird.
    Wenn aber über solch ein Thema sogar im richtigen Deutsch geschrieben wird, dann könnte man gut begründen, warum negativ Behaftetes beleidigend empfunden nie gegendert wird: „die Mörder:innen, Straftäter:innen, Vergewaltiger:innen“.
    Deshalb nämlich beleidigt jedes Gendersternchen letztlich alle und kann als Regel nicht den Schülern vermittelt werden.

  5. 40.

    "Der ältere Herr sitzt seit Ende der 60er Jahre in Haft..." gemeint sind sicher SEINE Endsechziger, oder? Sonst säße er ja bereits seit mindestens 55 Jahren im Gefängnis... geht sowas in Deutschland überhaupt?

  6. 39.

    …die können illegal zu viel Cannabis anpflanzen, damit ist die Rente auch gesichert…… (Scherz). ;-)

  7. 38.

    Alles gut. Habe nur empfindlich reagiert. Einmal habe ich einer Arbeitskollegin dabei geholfen ihren Freund dingfest zu machen bei vehementen Stalkin. Er terrorisierte sie wo er nur konnte. Was dazu führte dass ich ihr vorschlug die Opferhilfe mit einzubeziehen. Diese kam schnell zur Sache u.es wurde Strafanzeige gestellt, mit Erfolg.

  8. 37.

    Ich war bis November 23 sieben Monate in der JVA Tegel inhaftiert, zuletzt auch in der Teilanstalt 5, vorher 2. Tegel hat mit Freiheitsentzug nichts gemein, dort gibt es von allem alles, Schwarzfahrer ohne Geld, Abou Chaker, Remmos, Kinderficker, Mörder, Junkies, Handies, Drogen in Hülle und Fülle, Teilanstalt 5 ist halt für ruhige Inhaftierte mit Geld, die ihre Strafe stresslos absitzen, so Hoeneß mäßig... ansonsten ist die JVA Tegel alles andere als lustig...

  9. 36.

    Die Menschenwürdegarantie aus Art. 1 GG kommt allen Menschen zu. Grundrechte sind jedoch in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat. In die Rechte von Strafgefangenen wird in hohem Maße eingegriffen, was verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Daher haben sie, anders als Menschen in Freiheit, keinen Zugang zu den vielfältigen Freizeitangeboten, die von den verschiedensten Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Daher ist hier der Staat in der Pflicht, ein gewisses Grundangebot zu gewährleisten.

  10. 35.

    Wow! Wenn's im Gefängnis so toll wäre, müssten die Bankräuber doch vor den Banken Schlange stehen. Vielleicht doch mal jemanden im Gefängnis besuchen und zuhören?!

  11. 34.

    Schön (Ironie), dass man so sehr darauf bedacht ist, den Strafgefangenen im Alter so viel Freizeitangebote zu machen.
    Was ist eigentlich mit den Senioren, die ein Leben lang gearbeitet, sich nie etwas zu Schulden haben kommen lassen, und nun nicht mal einen Besuch im Kino leisten können?

    Wo fängt eigentlich die Menschenwürde an? Ist sie bei Strafgefangenen höher als bei redlichen Menschen?

  12. 33.

    Sorry, wenn das falsch verstanden wurde. Mit Kuschelkurs meinte ich nicht ihren Post oder Einstellung. Mit ihrer Anwort kann ich dagegen grundsätzlich gut leben.
    Im Gegensatz zum User "I" bin ich jedoch der Ansicht, das Opferhilfe und Strafvollzug untrennbar miteinander verbunden sind. Ohne Täter keine Opfer - somit sollten die Geschädigten im Vordergrund stehen, nicht Freizeitangebote für Täter - und "freie Zeit" ist ja wohl hinter schwedischen Gardinen reichlich vorhanden - z.B. zum Arbeiten und auch für eine psychologische Betreuung außerhalb ggf. notwendiger medizinischer Betreuung. Das wäre das erwartbare Minimum - alles andere wäre verzichtbarer Luxus.

  13. 32.

    Ich muss Ihnen zustimmen. Ja, es wäre sicher gut, in den Medien hin und wieder auch mal das Leben der Opfer und ihrer Angehörigen darzustellen. Aber das ist nun mal nicht Thema des Artikels. Wer auf die Freizeitangebote für Strafgefangene neidisch ist, dem sei gesagt, dass derartige Beschäftigungsangebote dringend nötig sind. Denn nur dadurch ist es möglich, Gedanken in die richtige Richtung zu lenken und Gewaltakte im Vollzugvzu vermeiden. Und nun stellen Sie sich gebrechliche, inkontinente, demenzkranke Menschen vor. Es muss geregelt sein, wer sich um sie kümmert, denn das kann nicht Aufgabe der Schließer sein. Ich finde es gut, wenn geeignete Strafgefangene zu Pflegern ausgebildet werden.

  14. 31.

    Klar ist, dass das Strafvollzugsystem in diesem Land aus guten Gründen nicht auf Rache sondern auf Resozialisierung ausgerichtet ist.
    Auch eine menschenwürdige Behandlung der Deliquenten sollte nicht zur Diskussion stehen

    Etwas schwer tue ich mich, wenn im Artikel die Justizverwaltung mit der "Vielzahl von Freizeitaktivitäten (Schachgruppen, Literatur-Gruppen, Kunst-Gruppen, PC-Kurse, Yoga, Fitness, Laufen, etc.)" zitiert wird und eine fehlende "Ausstattung mit eigens zugeschnittenen Freizeitangeboten" bemängelt wird.

    Ist ein Mangel an individuell zugeschnittenen Freizeitangeboten bereits eine menschenunwürdige Behandlung?

    Auch das Beispiel aus Italien mit Berlusconi zum Schluss ist mE etwas unglücklich gewählt, hätte dieser evtl. etwas anderes als ein paar Sozialstunden "verdient".

    Es sind also eher ein paar unglückliche Formulierungen im Artikel selbst, an welchen ich mich stoße, als die tatsächliche Situation der betagten Infaftierten.

  15. 30.

    Immerhin billiger, für den Insassen, als der Aufenthalt in einem Seniorenheim oder in einer Residenz. Es wird für alles gesorgt, man muss sich nicht um steigende Mieten, Energie- und Lebensmittelpreise usw. kümmern, auch die Wege zur Tafel fallen weg. Nur mit "Kaffeefahrten" und Winter auf Malle sieht es schlecht aus.

  16. 29.

    Rosa:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 02.04.2024 um 17:42
    Nein, das Schicksal der Opfer ist nie das Thema und die Trauer der Angehörigen auch nicht!"

    Das ist hier NICHT das Thema! Und das ist insbesondere kein Thema des Strafvollzugs, sondern ein Thema für die betreuenden Psychologen!

    Rosa:
    "Deswegen muß man Gewalt- und Schwerverbrecher nicht in Watte packen - Grundbedarf muss reichen."

    Das ist kein "in Watte packen"! Das ist nur Grundbedarf!

    Rosa:
    "Die hätten sich vor geplanten Verbrechen Gedanken machen können, ob sie in den Knast wollen oder nicht."

    Das ist kein Argument gegen rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Strafvollzug!

    Rosa:
    "Und "human" ist schon, wenn sie nicht gefoltert werden - siehe Guantanamo."

    Das ist UNSINN!!!

    Rosa:
    "Soviel zur "Demokratie"."

    Danke für das Zur-Schau-Stellen Ihrer Unwissenheit über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde!

  17. 28.

    Hier muß ich Sie leider enttäuschen. Kuschelkurse für Täter betreibe ich ganz u.gar nicht. Wenn sie verdient haben was ihnen zusteht dann ist das wohl richtig so. Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung, auch Straftäter verdienen eine zweite Chance, vorausgesetzt ihnen steht diese auch zu. Also muß man auch Abstriche machen, wie zum Beispiel bei Sexualstraftäter, Gewaltverbrecher u.ja auch Mörder.

  18. 27.

    Nein, das Schicksal der Opfer ist nie das Thema und die Trauer der Angehörigen auch nicht! Deswegen muß man Gewalt- und Schwerverbrecher nicht in Watte packen - Grundbedarf muss reichen. Die hätten sich vor geplanten Verbrechen Gedanken machen können, ob sie in den Knast wollen oder nicht.
    Und "human" ist schon, wenn sie nicht gefoltert werden - siehe Guantanamo. Soviel zur "Demokratie".

  19. 26.

    Heidekind:
    "Antwort auf [Lothi] vom 02.04.2024 um 14:53
    Ja das denke ich auch. Am Besten natürlich bevor man Mist macht. Ich finde, der Kuschelkurs ggü. Strafgefangenen ist eine Verhöhnung der Opfer."

    Was Sie hier als "Kuschelkurs" bezeichnen, ist eine menschenwürdige Behandlung. Offenbar haben Sie ein Problem damit, dass auch die schlimmsten Straftäter rechtsstaatlich und menschenwürdig behandelt werden müssen, und damit auch ein Problem mit Rechtsstaat und Menschenwürde.

  20. 25.

    Foxi:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 02.04.2024 um 17:42
    Autsch!
    Meinung: Demokratie!"

    Das hat hier weniger mit Demokratie als vielmehr mit Rechtsstaat und Menschenwürde zu tun. Auch der schlimmste Straftäter hat einen Anspruch auf rechtsstaatliche und menschenwürdige Behandlung! Wer das anders sieht, hat offenbar ein großes Problem mit dem Rechtsstaat und der Menschenwürde!

  21. 23.

    Ja das denke ich auch. Am Besten natürlich bevor man Mist macht. Ich finde, der Kuschelkurs ggü. Strafgefangenen ist eine Verhöhnung der Opfer.

  22. 22.

    Einige Kommentatoren wollen hier wohl mit Hinweis auf die Opfer und deren Schicksale den Straftätern jegliche menschenwürdige Behandlung absprechen. Das ist ein menschenrechts- und rechtsstaatsfeindliches Denken wie man es unter anderem von Diktatoren kennt!

    Das Schicksal von Opfern ist hier nicht das Thema! Das ist ein anderes Thema, was an anderer Stelle diskutiert werden kann, aber nicht mit dem Strafvollzug vermischt werden darf!

  23. 21.

    Foxi:
    "Ja die armen Straftäter…"

    Wenn Sie so denken, dann ist das ihr Problem!
    Im Artikel und den Kommentaren steht so etwas jedenfalls nicht!

  24. 20.

    Verständlich Ihre Äußerung zum Thema Opfer. Aber darum geht es hier jetzt nicht. Opfer können z.B. bei der Opferhilfe/ Weißer Ring um Beistand bitten, der ihnen dann auch gewährt wird. Das kann bis zur Prozesshilfe gehen u.darüber hinaus. Ein Gefangener in Haft hat da sehr viel weniger Freiheit zur Verfügung. Jedem eine zweite Chance zu bieten betrifft auch hier letztere. So hart das auch klingen mag.

  25. 19.

    Ja die armen Straftäter…
    Obdachlose haben weder WC, warmes Essen, Zigaretten, Dusche, Heizung etc.
    Ach ja was ist denn mit den alten Herrschaften mit kleiner Rente, die bei Wind und Wetter bei der Tafel anstehen müssen, Flaschen sammeln, nur 1 Zimmer beheizen können?
    Vergebung? Wenn der alte Herr seit Jahrzehnten einsitzt, handelte es sich bestimmt um keine Kleinigkeit.

  26. 18.

    Ich erinnere noch mal: ein humaner Strafvollzug ist rechtens und wichtig und unterscheidet uns von Diktaturen.

    Aber wer spricht hier über das Schicksal der Opfer?
    Wo und wann wird das thematisiert?
    Den meisten Diskutanten hier scheint das völlig egal zu sein. Ernsthaft?

  27. 17.

    Sehr gut kommentiert. Sehe ich genauso. Schon der Alltag im Knast sollte einen zu denken geben.

  28. 16.

    Flori:
    "Wenn ich mir im Alter die Miete nicht mehr leisten kann, dreh' ich 'n Ding und laß mich dann einknasten ... Prima Sache: Warmes Bett, 4 Mahlzeiten am Tag, Freizeitgestaltung ..."

    Wenn Sie unbedingt in kleinen Hafträumen ohne Ausgang und ohne Selbstbestimmung leben wollen, dann bitte!

    Offenbar verniedlichen hier einige das Eingesperrtsein als komfortables Wellness-Hotel. Da haben einige so überhaupt keine Ahnung vom Gefühl des Eingesperrtseins und wissen ihre Freiheit nicht zu würdigen. Völlig verdrehte Welt bei diesen Kommentatoren!

  29. 15.

    Vera:
    "Aber sich Gedanken über Straftäter machen. Ich kann das nicht fassen."

    Sie verlangen, dass sich der Staat nicht um die Strafgefangenen kümmert. Das ist menschen(rechts)verachtend!

  30. 14.

    Regina:
    "Der deutsche Strafvollzug entwickelt sich offensichtlich immer mehr zur Wellness-Einrichtung. Mit Strafe hat das nichts mehr zu tun!"

    Wellness sieht GANZ ANDERS aus!
    Und mit Strafe hat das sehr viel zu tun. Auch Strafe muss menschenwürdig sein!
    Das hier ist lediglich menschenwürdiger Strafvollzug (zumindest sofern es keine Überbelegung gibt).

  31. 12.

    Einige meiner werten Mitkommentierenden übersehen, dass unser Staat voll und ganz der Wahrung der Menschenwürde verpflichtet ist. Dies verbietet es, Lebensältere Strafgefangene so zu behandeln, wie hier scheinbar von einigen gewünscht. Unser Staat zeichnet sich gerade dadurch aus, dass er auch mit Strafgefangenen human umgeht.

  32. 11.

    Wenn ich mir im Alter die Miete nicht mehr leisten kann, dreh' ich 'n Ding und laß mich dann einknasten ... Prima Sache: Warmes Bett, 4 Mahlzeiten am Tag, Freizeitgestaltung ...

  33. 10.

    Wenn ich den Artikel lese, wird mir schlecht. Die armen Insassen. Sie bekommen Essen, Trinken und haben eine trockene und warme Unterkunft. Dazu werden sie noch unterhalten.
    Ich bin in der Volkssolidarität tätig. Uns wurde der Raum, in dem wir uns trafen gekündigt. Keine Spiele, keine Treffen, kein Sport. Wir können sehen,wo wir bleiben. Und ja, die meisten Mitglieder sind über 80. Aber wen interessiert das, dem Bezirk nicht. Aber sich Gedanken über Straftäter machen. Ich kann das nicht fassen.

  34. 9.

    ".... 'Denn wir erleben im Alltag, dass die jungen von den älteren und die älteren von den jungen Gefangenen profitieren. ...'" Cool, dann können die jüngeren, die evtl. das erste Mal einsitzen, gleich von den alten lernen, welche Fehler sie als Einbrecher etc. nicht machen sollten, um nicht wieder geschnappt zu werden.
    Es ist mir persönlich so was von egal, ob Schwerverbrecher im Knast sterben oder nicht. Und Begnadigungen sollten, wenn überhaupt, nur in Betracht kommen, wenn die Verbrecher ihre Taten ehrlich bereut haben.

  35. 8.

    Vergeben können, wenn überhaupt, nur die Opfer der Straftäter. Befallen anderen ist das nur Gerede.

  36. 7.

    Werte Lesende. Ich empfehle über ein Ehrenamt im Gefängnis nachzudenken. Auch VERGEBUNG könnte eine Diskussion wert sein.

  37. 6.

    Hat denn der „angenehme ältere Herr“ , der schon so lange einsitzt, verbrochen? Ein Kavaliersdelikt wirds wohl nicht gewesen sein. Und solche Leute als angenehm zu bezeichnen….nun ja…….

  38. 5.

    Ist ja toll, dass in Ba-Wü dieser Seniorenknast existiert... Aber halt nur für Männer, das bringt ja irgendwie auch nix.
    Ich denk da an diese eine Frau, die Sekretärin im KZ war und immer wieder gegen ihre Strafe vor Gericht gegangen ist (Dann aber, soweit ich es weiß, verloren hat.) Solche Leute müssen ja auch irgendwo untergebracht werden.
    Merkwürdig finde ich aber, dass die Leute "nicht im Gefängnis sterben" sollen. Wenn ich jetzt also lebenslänglich bekomme mit Mord und den mit 85 oder so begehe, bin ich doch höchstwahrscheinlich zwingend bis zum Tod "drin"??
    Irgendwie hat es so den Anschein, der Staat macht sich da einen "schlanken Fuß"..

  39. 4.

    Hausarrest und Sozialstunden?Kann nicht sein, dass da mit dreierlei Mass gemessen wird. Jugend Jugendstrafe ok. Erwachsener darf ins Gefängnis und im Alter bei gleicher Straftat darf man seine Enkel aufwachsen sehen? Komisches Sydthem.

  40. 3.

    Die bisherigen Kommentare sollten als Anregung für den rbb verstanden werden, angemessen über die Opfer zu berichten!

    Ich bin gespannt, ob daraus etwas Konkretes entsteht.

  41. 2.

    Sehr gute Frage!

    Erhalten die, meist recht schnell vom Staat vergessenen, Opfer auch solche umfassenden Angebote, also eine "Vielzahl von Freizeitaktivitäten (Schachgruppen, Literatur-Gruppen, Kunst-Gruppen, PC-Kurse, Yoga, Fitness, Laufen, etc.)"

    Der deutsche Strafvollzug entwickelt sich offensichtlich immer mehr zur Wellness-Einrichtung. Mit Strafe hat das nichts mehr zu tun!

  42. 1.

    Mein Mitgefühl für diese verurteilten Straftäter hält sich in Grenzen. Bei der Höhe des Strafmaaßes ist sicherlich der eine oder andere Mörder, Totschläger und/oder Vergewaltiger darunter.

    Was machen eigentlich die Opfer dieser Verbrecher? Dürfen diese auch auf Staatskosten und in Würde alt werden(sofern sie noch leben)?

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