Urteil am Berliner Arbeitsgericht - Gefälschter Genesenennachweis rechtfertigt fristlose Kündigung

Mi 25.05.22 | 11:59 Uhr
Symbolbild: Gerichtsurteil (Quelle: dpa/Udo Herrmann)
Audio: rbb 88,8 | 25.05.2022 | Tatiana Brasching | Bild: dpa/Udo Herrmann

Das Berliner Arbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Justizbeamten bestätigt, der seinem Arbeitgeber einen gefälschten Genesenennachweis vorgelegt hatte. Der Mann hatte mit dem Nachweis belegen wollen, von einer Corona-Erkrankung genesen zu sein. Tatsächlich, so das Gericht, sei bei ihm aber gar keine Erkrankung diagnostiziert worden.

Nachdem sein Arbeitgeber die Fälschung festgestellt hatte, sprach dieser dem Mann die fristlose Kündigung aus. Gegen diese Entscheidung war der ehemalige Justizbeamte vorgegangen. Das Arbeitsgericht entschied nun allerdings, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen sei. Mit Blick auf den Gesundheitsschutz für alle Menschen im Gericht komme der Nachweispflicht "eine erhebliche Bedeutung zu", hieß es zur Begründung.

Als der Justizbeamte den gefälschten Nachweis vorgelegt hatte, galt die 3G-Regel für Arbeitsplätze, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden konnten. Für den Beamten sei "ohne weiteres erkennbar gewesen, dass ein solches Verhalten nicht hingenommen werde". Gegen das Urteil kann beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Berufung eingelegt werden.

Sendung: rbb 88,8, 25.05.2022, 11:30 Uhr

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