Antiziganismus - Verein zählt mehr als 200 Angriffe auf Sinti und Roma in Berlin

Di 27.07.21 | 22:23 Uhr
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Die Roma-Fahne weht am Internationalen Roma-Tag 2021 vor dem Bezirksamt Neukölln (Quelle: DPA/Christophe Gateau)
Bild: DPA/Christophe Gateau

Körperliche Angriffe, Beleidigungen, Mobbing: In Berlin gab es in den Jahren 2019/2020 mehr als 200 Vorfälle gegen Sinti und Roma. Das teilte der Verein Amaro Foro am Dienstag mit.

In der Corona-Zeit habe sich die Situation verschärft: Überproportional viele hätten in dieser Zeit ihre Arbeit verloren. Zugleich sei der Zugang zu sozialen Leistungen noch erschwert worden. Auf die ohnehin äußerst prekäre Situation habe die Corona-Pandemie wie ein Brandbeschleuniger gewirkt und zu öffentlichen Diffamierungen und existenzbedrohlichen Lebenslagen geführt.

Dunkelziffer hoch

Dokumentiert worden waren antiziganistische Vorfälle - also Fälle, in denen Sinti und Roma aufgrund ihrer Herkunft oder Kultur diskriminiert wurden oder Gewalt erfahren haben - bereits in der Vergangenheit.

Für die Jahre 2017 und 2018 waren laut Amaro Foro insgesamt rund 330 Fälle gemeldet worden. Dass es nun in den zurückliegenden beiden Jahren deutlich weniger Fälle waren, wertet die Dokumentationsstelle als pandemiebedingt. Zwar seien die Meldungen stark zurückgegangen, die Dunkelziffer sei jedoch sehr hoch.

Sendung: Abendschau, 27.07.2021, 19.30 Uhr

3 Kommentare

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  1. 3.

    Es gibt nicht nur physische Gewalt. Verbale Gewalt, und dazu gehören auch Beleidigungen und Mobbing, ist genauso schlimm. Der einzige Unterschied ist, dass man die Narben auf der Seele nicht sehen kann.

  2. 2.

    Der gewählte Titel ist nicht nur irreführend, sondern falsch: "Verein zählt mehr als 200 Angriffe auf Sinti und Roma in Berlin". Es wurde aber Diskriminierungsfälle gezählt, in der Form, dass Betroffene diese meldeten. Wie der Bericht darlegt, geht der ganz überwiegende Teil auf behördliches Handeln zurück, insbesondere durch Leistungsbehörden. Hierbei handelt es sich nicht um Angriffe. Im Grunde machen Sie aus einer ansonsten berechtigten Meldung eine Falschmeldung.

  3. 1.

    "Zugleich sei der Zugang zu sozialen Leistungen noch erschwert worden.".
    Laut den EU-Regeln können sich Neu-Eingewanderte zur Arbeitssuche bis zu sechs Monate in einem anderen Mitgliedsland aufhalten. Danach haben sie kein Recht zu bleiben, es sei denn, es besteht konkret Aussicht auf einen Arbeitsplatz. Viele gehen aber trotzdem nicht zurück, weil auch die Lage zu Hause schlecht ist.
    Arbeitslosengeld II können EU-Bürger dauerhaft nur beanspruchen, wenn sie bereits mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Bei einer kürzeren Beschäftigung wird nur sechs Monate lang Hartz IV bezahlt. Diese Regelung wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrfach bestätigt.
    GB hat das Problem der Masseneinwanderung von wenig qualifizierten Arbeitskräften aus Rumänien und Bulgarien mit dem EU Austritt zu lösen versucht.

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