Geflüchtete aus der Ukraine - Visa-Regelung für Drittstaatenangehörige ist ausgelaufen

Sa 03.09.22 | 11:30 Uhr | Von Dörthe Nath
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Ende August ist die großzügige Visa-Regelung für Ukraine-Geflüchtete, die eigentlich aus anderen Ländern kamen, ausgelaufen. Für einige kann das heißen, dass sie von jetzt auf gleich Deutschland verlassen müssen. Von Dörthe Nath

Adebayo K.* ist 23 Jahre alt, lebt in Berlin-Kreuzberg in einer WG, spielt in seiner Freizeit gerne Fußball und möchte gerne Betriebswirtschaft studieren. Geboren wurde K. nicht in Berlin, sondern in Nigeria. Wären die vergangenen Monate nicht so gelaufen, wie sie gelaufen sind, wäre auch seine Geschichte eigentlich keine besondere.

Aber vor einem halben Jahr trieb ihn der Krieg aus dem Land, in dem er ein neues Leben starten wollte. Im Februar wohnte Adebayo K. nämlich noch in Kiew. Dort wollte er studieren. Dann griff Russland am 24. Februar die Ukraine an. K. hörte die Explosionen in der Stadt, Flugzeuge donnerten über die Häuser und in den Straßen fuhren die Panzer auf: "Das war sehr beängstigend", sagt er.

In Sicherheit und doch unsicher

Nach drei Tagen hielt er es nicht mehr aus, packte einen Rucksack und machte sich mit seinen Freunden auf die Flucht - Hauptsache raus aus dem Land. Jetzt sitzt er also in dem Kreuzberger WG-Zimmer, das er nutzen kann, solange der reguläre Mieter im Urlaub ist. Obwohl er nun eigentlich in Sicherheit ist, ist die Unsicherheit in seinem Leben noch nicht vorbei. Im schlimmsten Fall muss Adebayo nämlich von jetzt auf gleich Deutschland wieder verlassen.

Ende August ist die Visa-Regelung für Drittstaatenangehörige ausgelaufen. Bis dahin hatten Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland kamen - unabhängig von ihrer eigentlichen Staatsangehörigkeit - auch ohne Visum hier ein Aufenthaltsrecht. Das gilt nun für Menschen wie Adebayo K. nicht mehr. Das Problem: Er hat keinen ukrainischen Pass. Es gilt jetzt zwar eine neue Visumsfreiheit, aber nur für 90 Tage ab Einreise und die sind für die Geflüchtete der ersten Wochen nach Kriegsausbruch längst ausgelaufen.

Für Menschen wie ihn, also Studenten, die zum Studium in die Ukraine gekommen waren und von dort aus fliehen mussten, hat der Berliner Senat zwar eine sechsmonatige Übergangsregelung erlassen. Adebayo K. aber weiß gar nicht, ob die Ausländerbehörde ihn überhaupt als Studenten anerkennt. Er hatte in Kiew nämlich zunächst einen Vorbereitungskurs besucht, um Ukrainisch zu lernen.

Viele befinden sich in einer Art "rechtlichem Limbo"

Rechtsanwalt Alexander Gorski kennt viele solcher Fälle. In seiner kostenlosen Rechtsberatung hat er schon 200 bis 300 Menschen beraten, die eine ähnliche Geschichte haben wie Adebayo K. Ihre Gemeinsamkeit ist, dass sie keinen ukrainischen Pass besitzen, also Drittstaatenangehörige sind. Die meisten von ihnen kämen aus afrikanischen und asiatischen Ländern, sagt Gorski. Seine Mandanten seien inzwischen sehr verunsichert. "Sie befinden sich in einer Art rechtlichem Limbo. Sie wissen nicht, wie es weitergeht und ob sie ihre Pläne, die sie eigentlich für ihr Leben in der Ukraine hatten, hier in Deutschland weiterführen können." In ihrem Herkunftsland, in K.s Fall also Nigeria, sei das in der Regel nicht möglich.

Anders als ukrainische Staatsangehörige werden nur wenige Drittstaatenangehörige als Kriegsgeflüchtete anerkannt. Sie müssen dafür entweder ukrainische Familienangehörige haben, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für die Ukraine besitzen, dort als Flüchtling anerkannt sein - oder Deutschland erkennt an, dass ihr Herkunftsland nicht dauerhaft sicher ist.

Stundenlanges Warten in separater Schlange

Wie die Behörden mit Drittstaatenangehörigen umgehen, sei keineswegs selbstverständlich und oft beobachte er einen anderen Umgang mit ihnen als mit ukrainischen Kriegsflüchtlingen etwa, sagt Rechtsanwalt Gorski. Diese Erfahrung hat auch Adebayo K. gemacht. Er schildert, wie ihm auf seiner Flucht in der Ukraine kein Bahnticket verkauft worden sei - anderen hingegen schon. Er habe stundenlang in einer separaten Schlange an der ukrainischen Grenze in Richtung Polen in der Kälte warten müssen.

Ukrainerinnen und Ukrainer, die in der anderen Schlange standen, gingen derweil einfach über die Grenze. Als er selbst in Polen ankam, habe er wieder viel Ablehnung erfahren. Nach anfänglicher Freude darüber, in Deutschland angekommen zu sein, fühlt er sich hier mittlerweile auch nicht mehr fair behandelt: "Es gibt so eine Art Erste-Klasse-Flüchtlinge und wir sind die zweite Klasse. Darunter leiden wir sehr." Wie sehr ihm die Lage zusetzt, sieht man ihm an. Er wirkt nervös, knetet immer wieder seine Hände während des Gesprächs. Dass die Nervosität in den kommenden Monaten abnimmt, ist unwahrscheinlich.

Lächeln und weitermachen - die einzige Perspektive für den Moment

Wenn Adebayo also nicht als Student anerkannt wird, dann gilt für ihn die Berliner Übergangsregelung, nach der er zumindest sechs Monate bleiben könnte, nicht und dann müsste er raus aus Deutschland.

Zurück nach Lagos in Nigeria will Adebayo aber auf keinen Fall. Das Land sei nicht sicher, sagt er und erzählt, wie er auf dem Weg zur Uni dort mit einer Pistole an der Schläfe überfallen wurde. Deswegen war er weggegangen. Jetzt beschäftigen ihn seine Erlebnisse in der Ukraine noch viel mehr, manchmal habe er in der Öffentlichkeit Herzrasen, sagt er. Mit diesen Erfahrungen und den Angstzuständen jetzt nach Nigeria zurückzumüssen, würde alles nur noch schlimmer. Sein Studium könne er dort auch nicht fortsetzen.

Deswegen bewirbt er sich hier an den Unis. Seinen nigerianischen Schulabschluss hat aber bislang keine Stelle anerkannt. Trotzdem macht er weiter, weil er es so von seinen Eltern gelernt hat, sagt er und lächelt vorsichtig. Er lernt er nun Deutsch in einem Kurs mit anderen ukrainischen Geflüchteten. Er zahlt dafür. Die anderen nicht.

*Name von der Redaktion geändert

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.09.2022, 7:50 Uhr

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Beitrag von Dörthe Nath

41 Kommentare

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  1. 41.

    Volle Zustimmung. Es obliegt jedem Ausländer in dieser Situation, sich entweder um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bemühen oder die Rückkehr anzutreten.

    Es gibt viele Nicht-EU-Ausländer, die regulär in Deutschland sind und sich ebenfalls an diese Regeln und Gesetze halten müssen und dies auch tun. Bei diesem Herrn die Regeln einfach zu ignorieren, wäre ungerecht den anderen Ausländern gegenüber.

    Es gilt nun mal Artikel 3, GG.

  2. 40.

    > Dass er in der Ukraine noch gar kein Studium begonnen hatte, hab ich vorhin anscheinend überlesen. Wobei das für mich im Grunde aber auch nichts ändert. <

    Es könnte zumindest ein Hinweis darauf sein, dass die Behauptung, es ginge hier um ein Studium, nur vorgeschoben ist.

    Er kann ja auch genauso gut in die Ukraine geflogen sein, in der Hoffnung, von dort nach Deutschland zu kommen.

  3. 39.

    Nein, es ist beschämend wenn man wie Sie es an der Hautfarbe festmacht.
    Würden sie sich den Artikel genau durchlesen, ist es grade nicht seine Hautfarbe sondern seine Herkunft und der Werdegang die seinem Aufenthaltstaus im Wege steht.
    Für mich hat es etwas chauvinistisches wenn man hier zuschriften liest wie:
    Nur in Deutschland kann man studieren
    Nur Deutschland ist sicher usw.
    Nein, es ist nicht so

  4. 38.

    Dafür scheinen sie ja förmlich an Empathie überzuquellen. Jedenfalls haben sie sich mit ihrer Äußerung hervorragend dafür Qualifiziert die Kosten für das Studium, den Lebensunterhalt, sowie Krankenkasse und sonstige Kosten dieser, und weiterer Personen die einfach nur hier leben wollen übernehmen zu dürfen.

  5. 37.

    Thorsten:
    "Bankole wurde vor sechs Monaten mit offenen Armen in Deutschland empfangen. Seit dem wurde ihm von unserer Solidargemeinschaft geholfen.
    Daraus ergeben sich doch keine Ansprüche auf irgendwelche Leistungen!"

    Es geht hier nicht um rechtliche Ansprüche, sondern um humanitäre Hilfe!

    Thorsten:
    "Sechs Monate lebte Bankole nun in Sicherheit in Deutschland. Ihm wurde eine Unterkunft gestellt, Taschengeld für das tägliche Leben, Krankenversicherung, selbst seinen Anwalt erhält er vom hiesigen Steuerzahler gezahlt. Er hatte sechs Monate, sich auf seine Rückkehr nach Nigeria vorzubereiten"

    Ich denke, NIEMAND der Diskutanten hier würde, wenn er in der Situation von Bankole wäre, nichts unversucht lassen, in einem friedlichen Land bleiben zu dürfen und nicht in ein unsicheres Land zurück zu müssen. Diesen Wunsch in Frieden und nicht in Gewalt leben zu wollen, kann man NIEMANDEM vorwerfen!

  6. 36.

    Was spricht dagegen, dass er nach Nigeria ausreist und dort ein Visum beantragt? Dann kann er hier in Ruhe studieren.

    Das ist der übliche Werdegang

    Hier geht's nicht um Empathie, sondern um geltendes Recht

  7. 35.

    Lieber Tim, irgendwie finde ich Ihre Argumentation sympathisch, aber gleichzeitig auch naiv.
    Ich wünsche Bankole auch nur das Beste.
    Jedoch spricht Bankole noch nicht einmal auf Kindergartenniveau deutsch. Wie soll er da bitte die komplexe Materie eines Studiums verstehen? Dieses notwendige Sprachniveau erlernt sich auch nicht in sechs Monaten.
    Und wenn allein Rechtsanwalt Alexander Gorski bis zu 300 gleichgesinnte studienwillige Drittstaatler betreut, wo sind die Uni-Kapazitäten für alle?

  8. 34.

    Die Geflüchteten aus der Ukraine sollten alle gleich behandelt werden, schließlich sind sie vor denselben Bomben Putins geflohen.

  9. 33.

    Erschreckend, dass die Hautfarbe eines Menschen einen Unterschied macht, ob er oder als Flüchtling willkommen geheißen wird oder nicht. EInfach nur zum Schämen!

  10. 32.

    Welche Vorraussetzungen bringt denn der junge Mann für ein Studium in Deutschland mit?

  11. 30.

    Dafür scheinen sie ja förmlich an Empathie überzuquellen. Jedenfalls haben sie sich mit ihrer Äußerung hervorragend dafür Qualifiziert die Kosten für das Studium, den Lebensunterhalt, sowie Krankenkasse und sonstige Kosten dieser, und weiterer Personen die einfach nur hier leben wollen übernehmen zu dürfen.

  12. 29.

    Es geht nicht um den Studenten sondern um dessen Herkunftsland. Steht doch deutlich im Artikel.

    Zurück nach Lagos in Nigeria will Adesosun aber auf keinen Fall. Das Land sei nicht sicher, sagt er und erzählt, wie er auf dem Weg zur Uni dort mit einer Pistole an der Schläfe überfallen worden ist. Deswegen war er weggegangen

  13. 28.

    Welche kriminelle Energie geht von dem Menschen aus dem Bericht aus?

  14. 27.

    „Erhöhte Kriminalität ist kein Asylgrund“

    Dem jungen Mann geht es doch überhaupt nicht darum, hier Asyl zu bekommen. Da er in der Ukraine gewesen ist, um dort zu studieren, wird er sich dort wohl auch mit einem entsprechenden Visum aufgehalten haben. Ebenso möchte er nun hier lediglich in Ruhe und Sicherheit studieren dürfen. Was ist denn dagegen einzuwenden?

  15. 26.

    Die Ukraine wird nach dem Krieg Männer wie ihn dringend brauchen. Sie lassen ja jetzt schon ihre Männer nicht ausreisen obwohl (nach Presseberichten) nur jeder dritte Freiwillige in die Armee aufgenommen wird.

    Da würde sich doch aus meiner Sicht anbieten dass die Flüchtlinge aus Drittstaaten hier eine Ausbildung machen und dann (wenigstens eine Zeit lang) in der Ukraine arbeiten.

  16. 25.

    Ebenso wie Thorsten fehlt Ihnen offenbar jegliche Fähigkeit zu Empathie und / oder Sie mögen keine Menschen, die woanders herkommen und – und sei es nur für ein Studium – hier, in Deutschland, leben wollen. Solche Menschen mag ich wiederum nicht. Dem ist nichts hinzuzufügen.

  17. 24.

    Die Bundesregierung und der Berliner Senat tut gut daran, bei Zeiten Flugzeuge zu chartern, um der Flut der Auszuweisenden Herr zu werden, die jetzt zu bewältigen ist.
    Gut, in Berlin brauchen sich die Auszuweisenden keine allzugroßen Sorgen zu machen, hier bekommt man nichts auf die Reihe, weder Wahlen, Verkehrswende, noch Abschiebungen.

  18. 23.

    Das Sie keine Visa ausstellen ist mir klar. Sie schrieben, das "Thorsten"s Verweis auf die 6 Monate Zeit zur Vorbereitug unempatisch sei und bezogen sich dabei auf den beschriebenen bewaffneten Überfall (Was mit einer Visa-Antragstellung doch wohl nix zu tun, sondern viel mehr Grund sein sollte sich darum zu kümmern) Das finde ich zweifelhaft angesichts dessen, dass ich bei Ihnen nur Worte sehe. "Thorsten" verweist wenigstens auf eine rechtzeitige Erledigung. Oder war das ein Missverstädnis meinerseits? Zudem kann man eine Vermittlung an das zuständige Konsulat und ggf. Hilfe bei der Antragstellungen wohl schon als "kümmern" bezeichenen - Link: https://nigeria.diplo.de/
    (kann mir nicht vorstellen, dass man extra zurückreisen muss, sondern auch alles postalisch machen könnte)

  19. 22.

    Es wirft sich die Frage auf bei wem es hier nicht stimmt. Thorsten hat vollkommen Recht
    mit seinen Ausführungen. Dem ist nichts hinzuzufügen.

  20. 20.

    „Übernehmen Sie die Verantwortung für den Studenten?
    Kümmern Sie sich um ein Arbeitsvisum für ihn?“

    Warum sollte ich? Nur, weil ich mir und ihm wünschen würde, dass er hier studieren darf, muss ich ihn ja nun nicht gleich adoptieren, oder? Visa – welcher Art auch immer – auszustellen oder zu besorgen, steht übrigens ebenfalls nicht in meiner Macht.

  21. 19.

    Studi Visa kommt nicht in Betracht, da er ja schon hier ist. Er muss nach Nigeria ausreisen und dann in der deutschen Botschaft das Visum beantragen. Das ist der richtige Weg

    Er gilt nicht als geflüchtet

  22. 18.

    Übernehmen Sie die Verantwortung für den Studenten?
    Kümmern Sie sich um ein Arbeitsvisum für ihn?
    Ich habe nix dagegen, wenn Jeder Mensch auf der Welt das Leben eines Multi-Milliardärs führen könnte.
    Aber das geben allein schon die Ressourcen der Erde nicht her, geschweige denn ermöglichen die Regierungen der Welt ein gerechtes Leben für Alle Menschen. Und ich glaube nicht, dass Deutschland - außer auf Kosten der Bevölkerung - allein daran soviel ändern kann, wenn jetzt schon der Bund die humanitären Hilfen im Haushalt kürzen muss. #Steuern

  23. 17.

    Dass er in der Ukraine noch gar kein Studium begonnen hatte, hab ich vorhin anscheinend überlesen. Wobei das für mich im Grunde aber auch nichts ändert.

  24. 16.

    Ja, sicher möchte er kein Asyl beatragen, weil mit 99,5% sein Antrag abgewiesen wird.
    Ansonsonste erfährt man aus dem Berich nur, dass er die Absicht hatte in der Ukraine zu studieren, worüber er kein Beleg vorgelegt hat, beispielsweise eine Uni - Einschreibung, dann hierzulande wird sein Abitur nicht anerkannt, und Deutsch spricht er auch nicht, kurz um, mit dieser Begründung kommt er hier nicht weiter, trotz guter anwaltlicher Beratung.i

  25. 15.

    „Er hatte sechs Monate, sich auf seine Rückkehr nach Nigeria vorzubereiten“

    Warum sollte er denn dahin zurückgehen, wenn es doch anscheinend seine Absicht gewesen ist, im deutlich sichereren Ausland ein Studium abzuschließen? Im Artikel wird doch sehr gut beschrieben, warum eine Rückkehr nach Nigeria problematisch für ihn wäre und daher nicht infrage kommt … Wieso sind Sie so eklig, das anscheinend komplett zu ignorieren und stattdessen zu erwarten, dass er trotz allem dahin zurückgeht? Was stimmt bei Ihnen nicht?An Ihrer Stelle würde ich mir diese Frage mal stellen …

  26. 14.

    Er erhebt keine Ansprüche auf irgendwelche Leistungen. Er will studieren, dafür gibt es entsprechende Visa, Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

  27. 13.

    Dämliche Frage. Das kann in jedem Land der EU der Fall sein. Jetzt ist es halt hier. Haben Sie vor irgendwem Angst? Ich möchte Sie in einer vergleichbaren Situation wie die der Geflüchteten erleben, ob Sie dann auch die Klappe so aufreißen würden. Ich wünsche dem jungen Menschen alles Gute und dass er hier studieren darf. Es gibt Studi-Visa. Oder wäre Ihnen das auch nicht recht?

  28. 11.

    Ich bin einfach geneigt, dem jungen Mann seine Einschätzung bezüglich der Sicherheitslage hierzulande im Vergleich zu der in seinem Heimatland zu glauben, da er ja nun mal eben den direkten Vergleich hat. Aber ja, er möchte hier kein Asyl beantragen – sondern einfach gerne sein in der Ukraine begonnenes Studium weiterführen. Ich wünsche ihm, dass ihm das irgendwie möglich sein wird.

  29. 10.

    "Sie befinden sich in einer Art rechtlichem Limbo. Sie wissen nicht, wie es weitergeht und ob sie ihre Pläne, die sie eigentlich für ihr Leben in der Ukraine hatten, hier in Deutschland weiterführen können."

    Wieso gerade in Deutschland?

  30. 9.

    Bankole wurde vor sechs Monaten mit offenen Armen in Deutschland empfangen. Seit dem wurde ihm von unserer Solidargemeinschaft geholfen.
    Daraus ergeben sich doch keine Ansprüche auf irgendwelche Leistungen!
    Sechs Monate lebte Bankole nun in Sicherheit in Deutschland. Ihm wurde eine Unterkunft gestellt, Taschengeld für das tägliche Leben, Krankenversicherung, selbst seinen Anwalt erhält er vom hiesigen Steuerzahler gezahlt. Er hatte sechs Monate, sich auf seine Rückkehr nach Nigeria vorzubereiten

  31. 8.

    Nachtrag:
    (Zur Gefahr erschossen zu werden empfehle ich einen Blick in die USA.)
    Zur Rechtslage bzgl. Nigeria hier eine gerichtliche Einzelfall-Entschiedung.
    Link: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-33926?all=False

  32. 7.

    In allen Ehren - was Sie meinen... Was belegt Ihre Behauptung?
    Ein EInzelfall macht für abstrakte Regelungen eben noch keinen Unterschied.
    Auch geht es hier geht es nicht um die Prüfung eines Asylanspruches oder habe ich was verpasst?

  33. 6.

    „Und die subjektiven Ängste des Studenten in allen Ehren, aber bewaffnete Raubüberfälle gibt es auch in DE.“

    Ihr Relativierungsversuch in allen Ehren, aber das Risiko, Opfer eines solchen zu werden, dürfte hier wohl ungleich geringer sein. Und das ist genau das, was in diesem Fall den Unterschied macht.

  34. 5.

    "Ende August ist die großzügige Visa-Regelung für Ukraine-Geflüchtete, die eigentlich aus anderen Ländern kamen, ausgelaufen. Für einige kann das heißen, dass sie von jetzt auf gleich Deutschland verlassen müssen."
    Die zwei Sätze sagen doch alles aus. Es war eine großzügige Übergangsregelung. Diese Menschen hatten ein Visum für die Ukraine, nicht für Deutschland.
    Sollte es Bleibegründe geben, kann man die in einem ordentlichen Verfahren angeben. Was in dem Bericht nicht wirklich erzählt wird, ist, dass es Herr Adeosun eher um den Aufenthaltsstatus geht. Das wäre dann die Aufenthaltserlaubnis durch die Hintertür. Das ist aber anderen Asylbewerbern gegenüber unfair.

  35. 4.

    Panzer und Jagdflugzeuge in Kiew??

  36. 3.

    Das Auslaufen der Regelung war absehbar. Von "jetzt auf gleich" kann da wohl kaum die Rede sein.
    Und die subjektiven Ängste des Studenten in allen Ehren, aber bewaffnete Raubüberfälle gibt es auch in DE.
    Bleibt vllt. die Möglichkeit zu arbeiten (Arbeitsvisum), Abendschule-Abi und dann studieren.

  37. 2.

    Eine bittere Realität. Die Politik muss dringend auch für Drittstaatler in dieser Krise eine Lösung finden. Und es widerspricht meinem Rechtsverständdnis, dass Menschen wie er, integrationsswillig und auf der Suche nach einem Studienplätze, dauernd von Abschiebung bedroht sind, während andere, die ihren Asylstatus für Straftaten missbrauchen, nicht abgeschoben werden. Eine bessere Differenzierung täte allen gut.

  38. 1.

    Diese junge Mann muss für seinen Deutsch-Kurs bezahlen und die Ukrainer nicht? Ist das der hochgelobte Migrationskurs der Frau Faeser?

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