Antrag über digitale Plattform - Studierende erhalten Energiepreispauschale wohl erst 2023
Alle Studierende und Fachschüler in Deutschland sollen in der Energiekrise 200 Euro erhalten. Nun ist klar, wie die Auszahlung organisiert werden soll. Ausgezahlt wird das Geld aber wohl erst im nächsten Jahr.
Die mehr als drei Millionen Studierende und Fachschüler in Deutschland werden die ihnen versprochene 200-Euro-Energiepreispauschale voraussichtlich im nächsten Jahr bekommen und sie vorher beantragen müssen. Das sieht ein erster Entwurf für ein entsprechendes Gesetz aus dem Bundesbildungsministerium vor, der dem rbb vorliegt und nun innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern abgestimmt werden muss.
Die Gesetzgebung soll nach den Plänen des Ministeriums Mitte Dezember abgeschlossen sein, das Gesetz im Januar in Kraft treten.
Studierende müssen Zahlung beantragen
Der Vorlage zufolge sollen alle, die am 1. Dezember dieses Jahres an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung sind, Anspruch auf die 200 Euro Einmalzahlung haben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zu diesem Stichtag. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte.
Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem Dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zur Zeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren, nicht jedoch, wer für ein Promotionsstudium eingeschrieben ist.
Bis das Geld fließt, wird es voraussichtlich noch ein bisschen dauern. Zunächst ist der Aufbau einer Plattform im Netz geplant, bei der Studierende und Fachschüler die 200 Euro beantragen können. Wann die Plattform online geht, wie sie heißen soll, welche Nachweise verlangt werden und andere Fragen müssen noch geklärt werden. Studierende und Fachschüler müssen die 200 Euro laut Gesetzentwurf dann bis spätestens 30. September nächsten Jahres beantragen.
Heizkostenzuschüsse für Bafög-Empfänger:innen
Bafög-Empfänger:innen erhalten zwei Heizkostenzuschüsse. Ein erster in Höhe von 230 Euro wurde bereits Ende September ausgezahlt. Voraussetzung dafür war, zwischen Oktober 2021 und März 2022 Bafög empfangen zu haben und nicht mehr bei den Eltern zu wohnen. Mit einem zweiten Heizkostenzuschuss ist Anfang 2023 zu rechnen, der beträgt dann 345 Euro. Azubis und Studierende, die nebenbei arbeiten gehen, erhalten auch die Energiepreispauschale von 300 Euro.
Sendung: Fritz, 09.11.2022, 15:30 Uhr