Streit um Abstimmungstermin - Klima-Initiative scheitert auch vor Oberverwaltungsgericht

Fr 09.12.22 | 13:58 Uhr
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Archibvbild:Aktivistin vom Volksbegehren "Berlin 2030 Klimaneutral" am 22.10.2022 mit Plakat.(Quelle:imago images/S.Boness)
Audio: rbb24 | 09.12.2022 | Franziska Hoppen | Bild: imago images/S.Boness

Die Initiative "Klimaneustart Berlin" will, dass die Abstimmung über ihren Volksentscheid am gleichen Tag stattfindet, wie die Wiederholungswahl. Dafür zogen sie vor das Oberverwaltungsgericht - vergebens. Doch die Initiative ist schon einen Schritt weiter.

Soll die Abstimmung über den Klima-Volksentscheid am selben Tag wie die Wahlwiederholung stattfinden? Darüber streiten der Berliner Senat und die Bürgerinitiative "Klimaneustart Berlin" seit Wochen.

Die Klima-Initiative will den Streitpunkt vor Gericht klären lassen, doch mit einem Eilverfahren ist sie auch in zweiter Instanz erfolglos geblieben. Das teilte das Oberverwaltungsgericht am Freitag mit. Das Verwaltungsgericht hatte sich zuvor bereits für nicht zuständig erklärt und deshalb einen entsprechenden Eilantrag abgelehnt.

Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg teilte nun mit, dass es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handle, die Verwaltungsgerichte seien hierfür nicht zuständig.

Die Klima-Initiative ist derweil wohl schon einen Schritt weiter gegangen. Nach eigenen Angaben hat sie den bereits vorbereiteten Eilantrag beim Verfassungsgerichtshof Berlin eingereicht.

Giffey gegen Abstimmung am 12. Februar

Am Dienstag hatte der rot-grün-rote Senat über den Termin für den Volksentscheid beraten, aber die Entscheidung noch einmal verschoben. Sie soll nunmehr bei der nächsten Senatssitzung am kommenden Dienstag fallen. Allerdings hatte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) deutlich gemacht, dass der 12. Februar vom Tisch sei, weil die Vorbereitungszeit zu knapp sei.

Das habe nicht nur mit der Frage der Papierbestellung zu tun, erklärte Giffey. Mit der Klage wollen die Initiatoren den Senat nämlich auch auffordern, das nötige Papier für den Volksentscheid umgehend zu bestellen und weitere Vorbereitungen einzuleiten.

Aus Sicht der Initiative steht einer Zusammenlegung der Wahl mit dem Volksentscheid nichts entgegen. Es sei bereits ausreichend Papier bei zwei Druckereien reserviert: 2,8 Millionen Wahlzettel sowie 2,8 Millionen Abstimmungsbroschüren. Das Geld dafür sei innerhalb weniger Stunden per Crowdfunding von Berlinerinnen und Berlinern gespendet worden. Die Wahlzettel sollten am Freitag symbolisch am Roten Rathaus an den Senat übergeben werden.

Bündnis fürchtet geringe Beteiligung

Als Termin ist seit einigen Tagen der 26. März im Gespräch. Das Bündnis "Klimaneustart" fürchtet aber eine geringe Beteiligung am Volksentscheid, wenn er nicht parallel zu einer Wahl stattfindet - und damit ein Scheitern wegen bestimmter Quoren.

Konkret will das Bündnis erreichen, dass Berlin bis 2030 und nicht wie bislang vorgesehen bis 2045 klimaneutral wird. Dafür soll das Energiewendegesetz des Landes geändert werden. Dass im Zuge eines Volksbegehrens die nötige Unterschriftenzahl für einen solchen Volksentscheid zusammenkam, steht seit 29. November fest.

Sendung: rbb24 Abendschau, 09.12.2022, 19:30 Uhr

66 Kommentare

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  1. 66.

    Wann beginnt denn nun endlich die parallele Informationskampagne zu diesem Vorhaben. Jeder, der evtl. schon blauäugig und, oder uninformiert, per Unterschrift Unterstützung zugesagt hat oder zukünftig wird, sollte doch wissen.:

    1. Welche konkreten Maßnahmen sind erforderlich?
    2. Welche Einschränkungen kommen auf jeden Einzelnen zu?
    3. Welche Sektoren sind generell im Fokus der Maßnahmen?
    4. Welche Strafen kommen bei "Nichterfüllung" auf Einzelpersonen oder Unternehmen zu.

  2. 65.

    Fragen Sie bitte auch Klaus Lederer, der sich längst auch in den Bezirken und beim Landeswahlleiter davon überzeugt hat, dass allein aus organisatorischen Gründen eine so kurzfristige Zusammenlegung nicht möglich. Informieren Siee dazu mal auch bei anderen als nur den RBB.

  3. 64.

    Stimmt, die Berliner Schneekanonen sollten längst mit Erneuerbaren betrieben werden ubd zum Apres Ski geht's dann in den solarbedachten Berghain, der batteriiegespeicherten, getanzten und geb.... Strom verbraucht. Die Berliner Verwaltung lässt sich den gelaufenen und ergonomiegetretenen Strom von Fitnessstudios einspeisen. Für Fußgänger werden im Stadtgebiet und oir allem an Ampeln, wie in Nepal, nur mit Dynamos ausgestattete Gebetstronmeln installiert, die verpflichtend beim Vorbeilaufen gedreht werden müssen.
    Besser?

  4. 63.

    Da steht das übliche blah, blah aber
    nicht ein konkreter Grund warum es nicht ginge.
    Wir haben vor Jahren bei uns drei Wahlen erfolgreich gleichzeitig abgehalten: Bürgermeister, Landkreis und Landtag.

    Es war das selbe Wahllokal, dieselbe Wahlkabine, derselbe Wähler, nur man erhielt, wen wundert‘s, nach erfolgreicher Authentifizierung eben drei verschiedene farbliche Wahlzettel anstelle Einem.

  5. 61.

    Sachlicher Beitrag.

    Allerdings sind die Ziele offensichtlich nicht realisierbar und deswegen ist das Volksbegehren eher zum scheitern verurteilt, da diese Nachricht die Berliner medial erreichen wird.

    Die TAZ nimmt auch die Luft raus und gibt sich sachlich „geschlagen“.

    Das Ergebnis des Volksbegehrens bleibt bis zum Schluss abzuwarten.

  6. 60.

    Ich habe weder von Sklaverei, noch von Kinderarbeit etwas geschrieben. Aber das scheint Ihnen egal, wollen Sie nur Ihr verschobene, scheuklappenbehaftete Sicht auf die Welt, Ihre Welt, zum Besten geben. Berlin würde unbewohnbar werden. 261.000 Einwohner der Hauptstadt haben für den Volksentscheid unterschrieben. Demnächst werden die Berliner darüber entscheiden, ob sie ab 2030 im Dunkeln, Kalten und ohne Infrastruktur leben werden. Die Grünen, die große Chancen haben mit der jetzigen Verkehrssenatorin Bettina Jarasch die künftige Regierende Bürgermeisterin zu stellen, unterstützen das Referendum. Eine Minderheit, die mal wieder ihre kruden Ideen der Mehrheit aufzwingen wollen. Ich hoffe, die Wähler sehen das anders.

  7. 59.

    "Als Wahlleiter habe ich erlebt, das sehr sehr viele Wähler überhaupt nichts mit diesem Volksbegehren anfangen konnten."

    Wenn sie tatsächlich Wahlleiter wären, dann wüßten sie was eine geheime Wahl ist. Also lügen sie! So oder so.

  8. 58.

    „Die Begründung man könne die Wahlzettel nicht bestellen, nicht drucken bis zum 12. Februar wäre eine Bankrotterklärung der Stadt Berlin“

    Nicht wirklich, eine Bankrott-Erklärung wäre nur eine erneut gescheiterte Landtagswahl.

    Sie sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

  9. 57.

    „Das fragen Sie bitte eine regierende SPD-Politik, die sich mit offenbar peinlichen Begründungen weigert, einen Volksentscheid anlässlich einer sowieso stattfindenden Wahlwiederholung durchzuführen.“

    Warum unterschlagen Sie immer die Linke/Klaus Lederer?

    Die will das auch nicht.

  10. 56.

    Machen Sie sich mal keine Sorgen. Eine Viertelmillion wollen diesen Volksentscheid. Allein das ist schon ein Votum. Eine geringere Abstimmungsbeteiligung ist nie schön. Aber das spielt wie Sie wissen ja auch nicht immer wirklich eine Rolle. Schaut man sich die Wahlbeteiligungen an, aus denen heraus sogar Parlamente, also gesetzgebende Organe erwachsen.

    Also auch kein Problem. Machen wir noch einen Wahltag. Für eine Klima-Initiative gehört es sich einfach, einen nachhaltigen Vorschlag zu machen und mit den friedlichen Mitteln der Juristerei für diesen Vorschlag zu kämpfen.

    Die Initiative muss sich auch nicht dafür schämen, im Zusammenhang mit einem sowieso stattfindenden Wahltermin höhere Aufmerksamkeit und Zustimmung zu erhoffen. Müsste ja eigentlich jedes Demokraten Grundziel sein: Möglichst hohe Wahlbeteiligungen. Möglichst viel Aufmerksamkeit für ein wichtiges Thema. Was sollte daran ehrenrührig sein. Es könnte nur für die schlecht sein, die fürchten Verlierer zu werden.

  11. 55.

    Heisst also - der Streit geht um die Frage, ob die 4-Monatsfrist eingehalten werden muss, oder ob es eine Möglichkeit gibt den Abstimmungstermin kürzer anzusetzen. Insofern keine der beteiligten Interessengruppen dem widerspricht. Der Geist des Gesetzes soll die Fairness der Abstimmung sichern. Ist nicht Selbstzweck. Das ist sicher eine juristisch knifflige und Verfassungsfrage.
    Warum aber gibt es keinen Konsens darüber, die Abstimmungen möglichst zusammen zu legen - da liessen sich ein paar Millionen öffentliches Budget sparen. Als SPD würde ich da mal demütige Haltung einnehmen. Es war ihr Senator Geisel, der nicht einmal zurück tritt, der grossen Gesamtschaden angerichtet hat. Zudem sollte die SPD den Stolz haben unter Beweis zu stellen, auch recht kurzfristig eine weitere Abstimmung während eines eh stattfindenden Wahltermins organisieren zu können. Was kann sie denn sonst noch nicht. Bezüglich vergleichsweise einfacher Aufgaben?

  12. 54.

    Selbstverständlich spricht die "BZ" von Steinzeit. Denn sie selbst ist die Steinzeit.

    Es ist richtig. Würden wir von heute auf Morgen auf die Sklaverei verzichten, bräche die Ökonomie zusammen. Würde ab Morgen 8 Std. am Tag, nicht 16 std. gearbeitet ebenso. Kinderarbeit ist auch ökonomisch sinnvoll. Man muss sonst viel höhere Stehhöhe ausschachten.

    Der Volksentscheid ist politisches Mittel gesellschaftlichen Druck gegen eine Politik und Ökonomie zu machen, die offenbar entschlossen ist, von ihr selbst geschlossene Verträge nicht einzuhalten. Sowie nach vorne von Klima zu reden, in Wirklichkeit aber die notwendigen Weichen nicht zu stellen.

    Steinzeitszenarien sind billigste und destruktive Propagandamittel. Das sich dafür nicht geschämt wird, noch ihre Verbreiter beschämt werden, spricht Bände.

    Zudem macht die Diskussion augenscheinlich, dass offenbar verfassungsgemässe, friedliche, parlamentarische Initiativen so wenig gewünscht sind, wie Klimablockierer auf den Strassen.

  13. 53.

    Sie missverstehen den Gesetzestext. Dort steht NICHT, dass frühestens 4 Monate nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Volksbegehrens (oder spätestens 8 Monate danach) der Volksentscheid durchgeführt werden muss. Es geht darum, dass diese Abstimmung mit einer Wahl oder einer anderen Abstimmung zusammengelegt werden soll, wenn diese Wahl oder die andere Abstimmung in dieses Zeitfenster fällt.

    Da keine Abstimmung oder Wahl (für ganz Berlin) in dieses Zeitfenster fällt, kann sich die Initiative nicht auf diesen Paragraphen berufen. Allerdings spricht nichts Wesentliches (außer eben politische Gründe des Senats) gegen eine Zusammenlegung mit der Wiederholungswahl. Diese Geschichte wirft einfach ein schlechtes Licht auf den Senat.

  14. 52.

    Und worin sehen sie die zusätzliche Herausforderung, wenn nur ein zusätzlicher Stimmzettel und Wahlladung hierfür notwendig sind.
    Also wenn man in ihrer Sprache bleibt, nur zusätzliches Papier.
    Eine weitere Wahlurne für die Wahllokale ist ein größerer Karton mit Schlitz.

  15. 51.

    Theoretisch haben sie Recht. Aber, und das ist offenbar in seiner Auslegung gerade strittig, in der Berliner Verfassung Artikel 62 (4) Satz 1 ist eine gemeinsame Durchführung von parlamentarischen Wahlen und Volksentscheide unter bestimmten Bedingungen aus gutem Grund vorgesehen.

    Aber ganz ehrlich, nur weil einem inhaltlich das Volksbegehren nicht gefällt gleich für die Abschaffung des Plebiszit einzutreten, anstelle im Rahmen dieses so wichtigen Instruments im Bürgerentscheid mit „Nein“ zu votieren, ist nicht nur sowas von dumm, sondern, wie üblich, auch viel zu kurz gedacht.

  16. 50.

    Und provokativ gleich noch eine Frage: Wenn man von seiner Initiative so überzeugt ist, müsste man dann die Abstimmungsberechtigten nicht auch bei einem Einzeltermin überzeugen können, zur Abstimmung zu gehen? Was wäre eigentlich anders, wäre jetzt keine Wiederholungswahl angesetzt? Und nein, ich bin nicht gegen Klimaschutz, mich stört nur das zunehmend antidemokratische agieren von sogenannten Klimaschützern… Funktionierende AKW schalten wir ab, verheizen aber Kohle. super, läuft!

  17. 49.

    Allen die hier auf die Politik einschlagen sei geschrieben, dass es Landes- und Bezirkswahlleitungen sind, die davor warnen die Termine zusammenzulegen und nein, es geht hier nicht nur um zu beschaffendes Papier. Üblicherweise dauert es, nicht nur in Berlin, deutlich mehr als 3 Monate um eine Wahl vorzubereiten, jetzt hat man aber nur 3 bzw. aktuell noch 2 Monate.

  18. 48.

    Das Narrativ vom Papier hält sich hartnäckig. Dabei hatte die informierte Kreuzberger Presse bereits im November auch über die organisatorischen Probleme berichtet wie sich auch bekanntlich Klaus Lederer davon überzeugt hat. Zudem finden die Wahlen bereits in zwei Monaten statt. Vier Monate sieht aber das Gesetzt vor.

    Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
    § 32
    Termin, Bekanntmachung und amtliche Mitteilung
    (1) Der Senat setzt innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung des Gesamtergebnisses des Volksbegehrens als Tag der Durchführung des Volksentscheids einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fest und gibt diesen Tag im Amtsblatt für Berlin bekannt. Findet frühestens vier Monate und nicht später als acht Monate nach der Veröffentlichung des Gesamtergebnisses des Volksbegehrens eine Wahl oder ein anderer Volksentscheid statt, setzt der Senat den Tag der Wahl oder des anderen Volksentscheids als Tag für die Durchführung des Volksentscheids fest.

  19. 47.

    Diese Betrachtungsweise dürfte einigen Kommentator:innen zu differenziert sein, Herr Neumann. ;) Das passt so gar nicht zum dichotomischen Denkstil vieler.

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