"Berlin 2030 klimaneutral" - Eilantrag der Klima-Initiative zurückgewiesen - Volksentscheid findet am 26. März statt

Do 15.12.22 | 10:18 Uhr
  82
Plakat und dunkle Wolken (Quelle: www.imago-images.de/Sascha Steinach)
Audio: rbb24 Inforadio | 15.12.2022 | Sabine Müller | Bild: www.imago-images.de/Sascha Steinach

Wann können die Berliner über den Volksentscheid zur Klimaneutralität bis 2030 abstimmen: Am 12. Februar zusammen mit der Abgeordnetenhauswahl oder wie vom Senat vorgesehen erst am 26. März? Diese Frage ist jetzt endgültig geklärt.

Die Berliner Klimainitiative ist vor Gericht erneut mit ihrer Forderung gescheitert, den Volksentscheid "Berlin 2030 klimaneutral" mit der Wiederholungswahl zusammenzulegen. Das Verfassungsgericht hat den entsprechenden Antrag am Mittwochabend zurückgewiesen, wie der rbb am Donnerstagmorgen von einer Sprecherin erfuhr.

Damit kann der Volksentscheid wie vom Senat festgelegt am 26. März 2023 stattfinden - anderthalb Monate nach der Wiederholungswahl am 12. Februar. Den Termin hatte der Senat am Dienstag beschlossen. In der rot-grün-roten Koalition war in den vergangenen Wochen über das Thema immer wieder diskutiert worden.

Eilantrag der Initiative zulässig, aber unbegründet

Das Landesverfassungsgericht erklärte den Eilantrag der Initiative für zulässig, aber unbegründet, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Entscheidung des Senats für zwei Termine sei nicht zu beanstanden. Der Senat habe einen Ermessensspielraum bei der Festlegung des Termins für die Volksabstimmung und müsse sich dabei von sachlichen Erwägungen leiten lassen.

Dazu zähle auch die Prognose, dass es bei der Zusammenlegung von Abstimmung und Wahl wegen der knappen Zeit zu organisatorischen Problemen kommen könne. An dieser Prognose sei nichts zu beanstanden, der Senat habe die Grenzen seines Spielraums nicht überschritten.

Die Initiatoren des Volksentscheids hatten eine Abstimmung parallel zur Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar gefordert. Von der Zusammenlegung der Termine versprach sich die Initiative eine höhere Beteiligung an dem Volksentscheid und dadurch eine bessere Erfolgsaussicht.

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Landeswahlleiter Stephan Bröchler hatten für getrennte Urnengänge plädiert, um den Tag der Wiederholungswahl nicht zu überfrachten und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Auch die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) teilte diese Einschätzung. Die Grünen hatten sich dagegen der Forderung der Initiatoren angeschlossen.

Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht sahen sich nicht zuständig

Bevor die Initiative "Klimaneustart Berlin" den Eilantrag beim höchsten Berliner Gericht stellte, hatte sie sich bereits erfolglos an Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht gewandt. Beide Gerichte erklärten sich für nicht zuständig. Die Initiatoren des Volksentscheids halten die Argumente gegen eine Zusammenlegung von Wiederholungswahl und Volksentscheid für vorgeschoben. Sie fürchten, dass der Volksentscheid wegen zu geringer Beteiligung scheitert, wenn er nicht parallel zu einer Wahl stattfindet.

Die Klimainitiative will erreichen, dass Berlin bereits bis 2030 und nicht wie bisher vorgesehen bis 2045 klimaneutral wird. Dafür soll das Energiewendegesetz des Landes geändert werden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 15.12.2022, 19:30 Uhr

82 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 82.

    Man muss nicht zur Wahl gehen, wenn sie nicht stattfindet. Eine Wahl kostet immens viel Geld. Wahlhelfer kosten Geld, Bereitstellung von Wahlräumen kostet Geld und das drucken der Wahlzettel kostet Geld und die Umwelt wird dadurch in vielerlei Hinsicht verschmutzt.

  2. 81.

    Nein ich denke das er glaubt , das die Leute eh auf Staatskosten leben und somit gnügend Zeit hätten .

  3. 80.

    Oleg:
    "Antwort auf [Heidekind] vom 15.12.2022 um 15:56
    Vielleicht schwebt Immanuel ja eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 240 pro Tag und Aktivist vor.
    Ich verstehe ihn so.
    ;-)"

    Nein, Sie haben mich völlig missverstanden.
    Mein Kommentar war nur eine Erwiderung auf den unsinngen Kommentar #58, dass statt der Volksabstimmung die Aktivisten persönlich bei allen 3,5 Mio Berliners die Stimme abholen sollten. Der Kommentator glaubt wohl in seiner Naivität, dass die Initiatoren alle reich seien und keiner Arbeit nachgehen müssten.

  4. 79.

    Sorry, aber wenn er "unsinnig und unrealistisch" ist; auf den Abstimmungszetteln gibt es bestimmt auch ein Feld mit "Nö". Wenn man dagegen ist, wäre es ein fataler Fehler nicht abzustimmen - wenn man dafür ist aber auch. Wenn man nichts macht, braucht man auch nicht meckern - also auch Nichts machen. Ganz schön vertrackt, so'ne Mainungsbildunk.

  5. 78.

    Man kann "Klinkenputzer" und Infostände durchaus bis zur Abstimmung als Informationsquelle anbieten. Politische Parteien machen sowas auch - bis, bzw., bis kurz vor einer Wahl. Es spricht rechtlich und faktisch nichts dagegen, wenn die Initiatoren dies ebenso handhaben.
    Aber mit dem Papier ... nunja ... Flyer würden auch auf Pappe (kann auch gebraucht sein- alte Kartons oder so) gehen oder - in diesem Fall wohl angemessener - Tontafeln. Aber das wäre jetzt wirklich naiv.

  6. 77.

    Gut so, dass der Antrag abgelehnt wurde und hoffentlich gehen so wenig wie möglich im März zu diesem Volksentscheid, der total unsinnig und unrealistisch ist.

  7. 76.

    @ Lorenzo, schön, dass Sie mir zustimmen.
    Wenn es eine Mehrheit für den Volksentscheid geben sollte, wird diese auch wählen gehen. Für alle anderen wird es ein ganz normaler Sonntag sein.

  8. 75.

    Unrealistisches Wunschdenken von Idealisten, - weiter nichts.

  9. 74.

    Wenn man Ihnen kritisch - juristisch fundiert antwortet, dann wird es nicht veröffentlicht, und so kann mann hier die Foristen verdummen.
    Aber, es wird vieleicht auch dieser Beitrag veröffentlicht, weil nicht genehm.

  10. 73.

    Vielleicht schwebt Immanuel ja eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 240 pro Tag und Aktivist vor.

    Ich verstehe ihn so.

    ;-)

  11. 72.

    Da verwechseln Sie Deutshland mit einer "Bananenrepubliken", weil in Deutschland kann die Politik keinen Menschen vor Gericht zwingen. Schon von Gewaltenteilung was gehört?

    Hören Sie mit der Lüge auf, dass die Politik hier ein geltendes Recht bricht. Wenn es an juristischen Sachverstand und infos mangelt, dann hält man den Mund, und macht sich nicht lächerlich.

  12. 71.

    Jeder hat die Wahl,zur Abstimmung zu gehen.Wem es wichtig ist,der geht auch.Ich weiß jetzt nicht was das mit einer Weihnachtsfeier im Keller zu tun hat.Wenn da Stimmung ist und gute Freunde da sind,gehe ich auch in den Keller.

  13. 70.

    Schöne Entscheidung. War zu erwarten. Ist jetzt Ruhe von Seiten der Initiative oder geht es jetzt zum BVG oder zur EU oder UNO?

  14. 69.

    Klinkenputzer und Infostände braucht man für das Sammeln der Unterschriften. Der Teil ist erfüllt, auch wenn die Aktivisten kurz vor Abgabeschluss noch befürchtet hatten, die erforderliche Zahl an Unterschriften deutlich zu verfehlen. Jetzt geht es um die Abstimmung. Dafür gibt es klare Vorgaben, wie ein die abzulaufen hat. Hochgradig naiv sind dabei diejenigen, die glauben, dass man dafür einfach nur ein bisschen mehr Papier braucht.

  15. 68.

    Ich werde auch dagegen stimmen. Dieser Klimawahnsinn muss endlich aufhören. Sollen die Politiker endlich die Sanktionen gegen das eigene Volk beenden. Diese Klimaökos sollen selbst erst mal damit anfangen ''Klimagerecht'' zu leben. Von den kommt nur bla,bla,bla anstatt vernünftige Vorschläge

  16. 67.

    Kurz und knapp auf den Punkt gebracht , aber das verstehen die Panikmacher nicht .

  17. 66.

    "Es gilt als erwiesen, dass Volksentscheide, die an größere Wahlen gekoppelt sind, mehr mobilisieren und zu größeren Erfolgen führen. "

    Wer bestreitet das denn ?

    Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf gemeinsame Durchführung.

    Thema ist durch. Gähn

  18. 65.

    Nun, so dämlich finde ich den Vorschlag nicht. Wenn keine Leute zum "Klinkenputzen" da sind, könnten ja auch Infostände in gut frequentierten Bereichen betrieben werden. Die Initiatoren wollen was erreichen, dann können sie ruhig auch was dafür tun. Nur laut sein, reicht selten aus.

  19. 64.

    "2. Selbst wenn die Berliner Bevölkerung für diesen Antrag stimmen sollte, was nicht passieren wird, muss er vom Senat nicht angenommen werden. "

    Das ist nicht ganz richtig. Sofern ein Volksbegehren ein Gesetz oder eine Verfassungsänderung zum Inhalt hat, ist das Ergebnis eines Volksentscheides hierzu verbindlich und ein auf diesem Weg beschlossenes Gesetz muss in Kraft treten.

  20. 63.

    "An Ihrem giftigen Kommentar erkennt man, wie Sie und andere Gleichgesinnte eine gemeinsame
    Abstimmung zur Manipulation des Volksentscheids nutzen wollten."

    Interessant, wie Ihre aufwiegelnde und diskreditierende Wortwahl nur so vor Gift strotzt und Sie im gleichen Zuge der Kommentatorin vorwerfen, giftig zu sein.

    Es gilt als erwiesen, dass Volksentscheide, die an größere Wahlen gekoppelt sind, mehr mobilisieren und zu größeren Erfolgen führen. Das weiß auch der Senat, weshalb er alles daran gesetzt, fadenscheinige Gründe für die angebliche Unmöglichkeit einer gleichzeitigen Wahl zu finden. Es ist ihm gelungen, nun müssen Sie und ich und alle anderen Menschen in Berlin den doppelten bürokratischen Organisationsaufwand stemmen, doppelte Kosten stemmen, während die Ämter und Behörden mehr in Anspruch genommen sind als bei einer Zusammenlegung.

Nächster Artikel