Zahlen für 2021 - Etwas weniger Wohnungen in Berlin und Brandenburg zwangsgeräumt

So 04.12.22 | 15:24 Uhr
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Polizeibeamte stehen bei einer Zwangsräumung in einem Hausflur (Bild: dpa/Paul Zinken)
Audio: rbb24 Inforadio | 04.12.2022 | Andreas Reuter | Bild: dpa/Paul Zinken

Die Zahl der Zwangsräumungen in Berlin und Brandenburg ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Das geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken zurück, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Demnach wurden in Berlin 2021 insgesamt 1.668 Wohnungen zwangsgeräumt, im Jahr davor waren es 1.702.

In Brandenburg gab es im vergangenen Jahr 1.104 Zwangsräumungen, hier waren es im Jahr davor 1.267 gewesen. Die Zahlen werden seit dem 4. Quartal 2019 erhoben.

Bundesweit rund 29.000 Wohnungen zwangsgeräumt

Der leichte Rückgang entspricht dem bundesweiten Trend. Laut Bundesjustizministerium wurden im vergangenen Jahr insgesamt rund 29.000 Wohnungen zwangsgeräumt. Im Jahr davor waren es noch 30.731. Die meisten Räumungen gab es demnach im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 8.656, die wenigsten im Saarland (286). Berlin und Brandenburg liegen den Angaben zufolge im Mittelfeld.

"Jede Zwangsräumung ist eine zu viel", kritisierte die Wohnungspolitik-Expertin der Linken im Bundestag, Caren Lay. Aus einer Wohnung geräumt zu werden, bedeute bei den derzeit angespannten Wohnungsmärkten nicht selten Wohnungslosigkeit.

Wer die Corona-Pandemie finanziell gerade so überstanden habe, solle zudem jetzt nicht während der Energiekrise auf die Straße gesetzt werden, betonte Lay. Die Politikerin forderte ein "Winterpaket für warmes und sicheres Wohnen". Kündigungen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten müssten ausgeschlossen und Räumungen in die Wohnungslosigkeit verboten werden.

Richterbund kritisiert Vorstoß von Senatorinnen

Die Berliner Senatorinnen für Soziales und Justiz, Katja Kipping und Lena Kreck (beide Linke), hatten Mitte Oktober an die Gerichte appelliert, in den aktuellen Krisen Aufschub bei Zwangsräumungen zu gewähren. Der Deutsche Richterbund bezeichnete diesen Vorstoß als unzulässige politische Einflussnahme. Die Richter seien sich ihrer Verantwortung in Krisenzeiten bewusst, aber zu Recht und Gesetz verpflichtet, teilte der Berliner Landesvorsitzende Stefan Schifferdecker mit. "Sie dürfen sich nicht nach emotionalen Aufrufen richten und keine Streitpartei bevorteilen. Wir würden auch Appelle der Immobilienwirtschaft zurückweisen, in deren Sinn zu entscheiden."

Der Berliner Senat hatte Ende September beschlossen, dass Mieterinnen und Mietern von städtischen Wohnungsbaugesellschaften für sechs Monate nicht gekündigt werden darf. Demnach werden keine Kündigungen wegen Zahlungsrückständen ausgesprochen und auch keine Räumungen bewohnter Wohnungen veranlasst. Die privaten Vermieterinnen und Vermieter seien ausdrücklich aufgefordert, sich dem Beispiel der städtischen Wohnungsunternehmen anzuschließen, sagte Bausenator Andreas Geisel (SPD).

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.12.2022, 13 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.

    Der Vermieter ist genauso viel, oder wenig gezwungen eine Wohnung zu vermieten, wie ein Mieter gezwungen ist, zu mieten oder nicht, dann ist die Ahhängigkeit durchaus beidseitig.

  2. 4.

    "Der Mieter darf mit kurzer Frist den Mietvertrag aufkündigen, wenn aber von Seiten des Vermieters der Wunsch besteht, den Vertrag nicht fortzusetzen, ist es sehr schwierig, hier getrennter Wege zu gehen und landet meist vor Gericht. "

    Ein Vermieter ist nicht gezwungen zu vermieten, ein Mieter hingegen ist gezwungen eine Wohnung zu mieten. Zumal man sich die Grüne ansehen muß. Zum Beispiel wenn eine Mieter wegen Arbeitsplatzwechsel gezwungen ist in eine andere Stadt zu ziehen oder aber ein Vermieter eine höhere Miete verlangt.

    "Ein Grund für den schleppenden Wohnungsneubau und die stark zunehmende Zahl der Wohnungsumwandlungen in Eigentumswohnungwn ist nicht zuletzt auch darin zu sehen, dass sich immer weniger Menschen hierzulande dieser Ungleichbehandlung der 2 Vertragsparteien ausgesetzt sehen sein wollen."

    Das ist Unsinn. Welcher private Vermieter baut denn im sozial vertraglichen Bereich Wohnungen? Die steigende Zahl der Umwandlung ist der Gier der Vermieter geschuldet.

  3. 3.

    Mit welchem Ergebnis sollte man das so feinteilig berichten? Wenn es Sie interessiert, wenden Sie sich doch direkt an die Wohnungspolitik-Expertin der Linken im Bundestag Caren Lay. Die kann Ihnen da bestimmt weiterhelfen.

  4. 2.

    @rbb:
    Leider muss ich die journalistische Arbeit etwas kritisieren.
    1. Gibt es Informationen, wo die Personen danach untergekommen sind?
    2. Gibt es Informationen über die Betroffenen? Was waren die Hintergründe (z. B. Suchterkrankungen usw.)
    3. Gibt es Informationen über die Wohnungen (Eigenbedarf, Sanierungsräumungen usw.)
    4. Gibt es Informationen über die Stadtteile?

  5. 1.

    Ich hoffe nur, dass den Richtern hier sehr bald in diesem Bereich analog zu den neuen Gesetzen im Verbraucherschutz mehr Möglichkeiten gibt, die Vetragsparteien gleichberechtigter zu behandeln. Der Justizminister ist hier gefordert, wieder mehr Möglichkeiten der Rechtsprechung auf Augenhöhe zu ermöglichen. Ein Beispiel: Der Mieter darf mit kurzer Frist den Mietvertrag aufkündigen, wenn aber von Seiten des Vermieters der Wunsch besteht, den Vertrag nicht fortzusetzen, ist es sehr schwierig, hier getrennter Wege zu gehen und landet meist vor Gericht. Ein Grund für den schleppenden Wohnungsneubau und die stark zunehmende Zahl der Wohnungsumwandlungen in Eigentumswohnungwn ist nicht zuletzt auch darin zu sehen, dass sich immer weniger Menschen hierzulande dieser Ungleichbehandlung der 2 Vertragsparteien ausgesetzt sehen sein wollen.

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