Energie, Verkehr, Telekommunikation - Neues Gesetz soll Schutz der kritischen Infrastruktur regeln

Mi 25.01.23 | 06:09 Uhr | Von Susett Kleine und Ute Barthel (rbb24 Recherche)
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Archivbild: Arbeiter der Deutschen Bahn (DB) arbeiten nach einem Kabelbrand am Brandort an den Gleisen einer Bahnstrecke. (Quelle: dpa/J. Walzberg)
Audio: rbb24 Inforadio | 25.01.2023 | Susett Kleine, Ute Barthel | Bild: dpa/J. Walzberg

Bahnanlagen, Stromnetze, Wasserwerke - sie alle sind zentral für das Funktionieren der Gesellschaft. Als "kritische Infrastruktur" müssten sie besonders geschützt werden. Doch wie das zu geschehen hat, ist bislang nur unzureichend gesetzlich geregelt. Von Susett Kleine und Ute Barthel

Seit 2017 gab es in Berlin mindestens zehn Angriffe auf Anlagen der S-Bahn. Immer wieder brannten Kabel oder Schaltkästen. Für die Täter ein leichtes Ziel, denn die Anlagen sind weitgehend ungeschützt. Dabei gehört die Bahntechnik wie auch Einrichtungen der Strom- oder Wasserversorgung zur sogenannten "kritischen Infrastruktur", von der das Funktionieren der Stadt und des alltäglichen Lebens maßgeblich abhängt.

Was jedoch genau zu kritischen Infrastruktur gehört und wie sie dann geschützt werden muss - das ist nicht genau definiert. Auch in Berlin gleicht der Umgang der kritischen Infrastruktur einem Flickenteppich. In den einzelnen Bezirken gebe es ganz unterschiedliche Informationsstände, sagt Björn Jotzo, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. "Wir wissen, dass es in Lichtenberg und Spandau beispielsweise sehr gut läuft bei der Erfassung der kritischen Infrastruktur", so Jotzo.

Kritische Infrastruktur stärker in den Fokus gerutscht

Doch seit im September 2022 die Nord-Stream-2-Pipeline durch mehrere Sprengungen teilweise zerstört und im Oktober der Bahnverkehr in Norddeutschland durch einige zerschnittene Kabel lahmgelegt wurde, ist der Schutz der kritischen Infrastruktur ins Zentrum sicherheitspolitischer Überlegungen gerutscht. In beiden Fällen gehen Sicherheitsexpert:innen von gezielten Sabotageakten aus. Spätestens nach diesen Anschlägen wurde deutlich: Obwohl es in der Vergangenheit immer wieder Angriffe auf kritische Infrastrukturen und ihre physischen Bauteile, wie Kabel, gab, mangelt es an einem bundesgesetzlichen Rahmen, der vorschreibt, wie die Anlagen zu schützen sind.

Norbert Gebbeken, Gründer des Forschungszentrums "RISK - Risiko, Infrastruktur, Sicherheit und Konflikt" schätzt den Handlungsdruck jetzt so groß ein, dass unbedingt ein Gesetz her muss: "Wir fordern eigentlich schon seit Jahrzehnten, dass wir die kritischen Infrastrukturen besser in den Fokus nehmen müssen, weil wir durch die Naturgefahren, die wir hatten, bereits Ausfälle der kritischen Infrastrukturen hatten, aber auch durch Sabotage", so der Sicherheitsexperte. "Jetzt ist es so, dass die Gefährdungslage eine ist, die die Gesamtbevölkerung betreffen könnte."

Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) scheint die Dringlichkeit erkannt zu haben. Die derzeitige sicherheitspolitische Lage, der Krieg in der Ukraine und mögliche Angriffe Russlands auch auf Deutschland erhöhen den Handlungsbedarf. Seit Kriegsbeginn betont sie: "Der Schutz unserer kritischen Infrastrukturen hat höchste Priorität."

Das Kritis-Dachgesetz soll es richten

Um die kritische Infrastruktur besser zu schützen, hat Nancy Faeser das sogenannte Kritis-Dachgesetz angekündigt. Die Erarbeitung dieses Gesetzes war bereits 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Damit soll zum ersten Mal der physische Schutz kritischer Infrastrukturen bundesweit gesetzlich geregelt werden. Ein wichtiger Schritt, denn der größte Teil der kritischen Infrastruktur liegt in privater Hand, schätzt Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Linken und Obfrau im Innenausschuss. "Wir haben in vielen Teilen in den letzten Jahrzehnten unter dem neoliberalen Diktat eine Privatisierung erlebt. Nicht nur bei der Deutschen Bahn - auch bei der Telekommunikation, bei der Stromversorgung", so die Linken-Politikerin. "Und wenn jetzt die staatliche Aufgabe verstärkt sein soll, diese Infrastruktur zu schützen, ist es natürlich ein Problem, dass sie an so vielen Stellen in privater Hand ist und dann eben auch schwer zu kontrollieren."

Bislang heißt das: Die Betreiber entscheiden weitgehend selbst, wieviel sie in den Schutz und die Kontrolle der physischen Sicherheit der Anlagen investieren. Bundesweit einheitliche Standards durch gesetzliche Vorgaben fehlen. So können Sicherheitslücken durch individuelle Fehleinschätzungen der privaten Betreiber von Bahnanlagen oder auch der Stromversorgung entstehen. Diese Lücken müssen so schnell, wie möglich geschlossen werden, fordert der grüne Koalitionspartner. Konstantin von Notz, Sicherheitsexperte der Bundestagsfraktion und Vorsitzender des Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste, erklärt gegenüber rbb24 Recherche: “Wir haben gesehen, dass wir in diesem Bereich Probleme haben, bei den konzertierten Anschlägen auf die Infrastruktur der Deutschen Bahn, bei dem Anschlag auf die Nordstream-Infrastruktur. Es gibt einen Angriffskrieg mitten in Europa.“ Für von Notz Grund genug, schnell zu handeln.

Bisher nur Absichtserklärungen

Im Koalitionsvertrag hieß es noch recht unkonkret: "Den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen bündeln wir in einem Kritis-Dachgesetz." Im Dezember 2022 wurden dann allgemeine Eckpunkte dazu beschlossen, darunter Ziele wie verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber und ein zentrales Störungs-Monitoring. Doch wann wird aus diesen Eckpunkten ein Gesetz?

Auf Anfrage von rbb24 Recherche teilt das Bundesinnenministerium jetzt mit: "Die Arbeiten am Kritis-Dachgesetz laufen unter Hochdruck und haben für Bundesinnenministerin Nancy Faeser hohe Priorität." Noch vor der Sommerpause soll ein Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht werden. Der grüne Sicherheitsexperte Konstantin von Notz zeigt sich gegenüber rbb24 Recherche erfreut über den Zeitplan und dass "der bisherige Dornröschenschlaf endlich beendet zu sein scheint". Zugleich hält von Notz den Plan der Ministerin für "ambitioniert". "Ob er angesichts der Komplexität der Materie tatsächlich einzuhalten ist, wird man sehen", so von Notz. "Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Zusage des BMIs, die Verbände umfassend an der Gesetzgebung beteiligen zu wollen, haben wir große Fragezeichen."

Deadline: Ende 2024?

Aus dem BMI heißt es, das geplante Gesetz werde auch gleich eine neue EU-Regelung berücksichtigten, durch die die Sicherheit der kritischen Infrastruktur in allen EU-Ländern verbessert und die Anforderungen EU-weit harmonisiert werden sollen. Eigentlich hat Deutschland bis Ende 2024 Zeit, sie entsprechend umzusetzen. Laut BMI soll dies nun früher geschehen.

Doch das BMI könnte längst viel weiter sein, sagt Manuel Atug, Sicherheitsexperte und Sprecher der nichtstaatlichen "Arbeitsgemeinschaft Kritische Infrastrukturen", in der sich Fachleute aus Bereichen wie IT, Energie- oder Wasserversorgung mit dem Thema beschäftigen. Denn der Inhalt der EU-Richtlinien ist längst bekannt: "Der Bauplan ist eigentlich schon klar", so der Experte. "Die Harmonisierung könnte man, wenn man möchte, auch jetzt schon massiv vorantreiben. Zum Beispiel mit den Expert:innen in den Austausch gehen - das hätte man schon lange machen können. Wir warten alle!"

Eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes wäre auch wichtig für die Sicherheit der kritischen Infrastruktur in Berlin. Die meisten Bezirke müssten dann endlich erfassen, wo sich kritische Infrastruktur - von Elektrizitäts- bis zu Kommunikationsanlagen - überhaupt befindet. Anschließend müsse man beurteilen, welche konkreten Schutzmaßnahmen nötig seien, sagt Björn Jotzo im Gespräch mit rbb24 Recherche. Das neue Bundesgesetz, so seine Hoffnung, könnte die Grundlage für ein einheitliches Schutzniveau schaffen - und die Flickschusterei beenden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 25.01.2023, 09:00 Uhr

Beitrag von Susett Kleine und Ute Barthel (rbb24 Recherche)

31 Kommentare

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  1. 31.

    Sie sprechen an, dass man als "kritisch" auch mitdenken sollte, wenn man bewegungseingeschränkt ist? Das kann man machen. Bis zu dem Grad wo es nicht mehr bezahlbar ist. Was meinen Sie, wieviel Prozent der Bevölkerung das denn betrifft und ab welcher Zahl eine Berücksichtigung sinnvoll/sinnlos ist?
    "Steffen" meint sinnbildlich, dass nicht jeder Aufzug dazu gehören muss. Im Vordergrund steht etwas ganz anderes, was auch Eingeschränkten hilft und zu Gute kommt: Es muss im Notfall weitergehen...

  2. 30.

    Würden Sie dies auch Bundesminister Wissing so unterbreiten (ggf. auch dem mit Ihnen verbundenen Olaf Scholz), was Autobahnen angeht, die immer nur zeitweilig von Staus betroffen sind, aber dennoch ihre Funktionen zweifellos erfüllen?

    Mir scheinen da recht verschiedene Maßstäbe zu existieren, dass dort, wo ein Teil von Menschen tatsächlich ausgeschlossen ist, das weniger "kritisch" gesehen wird als dort, wo Menschen ohne alle körperliche Einschränkungen auch mal ganz andere Wege nehmen können.

  3. 29.

    Da spiele gern den "Ball" an Sie zurück. Ausgangspunkt war ja Ihr Beitrag von 8:58 Uhr, in dem Sie Autobahnen und Straßen pauschal zur kritischen Infrastruktur zählen. Dem ist angesichts eines überbordenden Ausbaus nicht so - auch wenn der zuständige Bundesminister solches behauptet.

  4. 28.

    Nein, das ist eben keine kritische Infrastruktur. Der Bahnbetrieb läuft ja weiter, es können nur nicht sämtliche Komfort- und Inklusionsmaßnahmen gewährleistet werden, wovon zwar Mitbürger mit Behinderungen unmittelbar betroffen sind, aber nicht die überwiegende Mehrheit. Kritische Infrastruktur umfasst die lebens- und überlebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, selbst wenn dies mit Mühen und Entbehrungen einhergehen kann. Es kann daher sehr wohl sein, dass ausgefallene Infrastruktur durch Alternativen ersetzt wird, bis sie wieder vollständig zur Verfügung steht. Der Maßstab ist nicht der Komfort des Einzelnen sondern die Überlebensfähigkeit der Bürger durch Grundversorgung.
    Vorausschauende Wartung sollte schon allein aus Kostengründen selbstverständlich sein, sie ersetzt aber keine Backup-Systeme und darum geht es eigentlich.

  5. 27.

    Da sind Sie "schlauer" als ich. ;-

    Aus dem ersten und letzten Satz meines Beitrages wird der Unterschied deutlich.

  6. 26.

    Deshalb kritisieren Sie ja immer wieder BVG und die EVU, wenn der RBB über geplante Instandhaltungsarbeiten berichtet und fühlen sich regelmäßig schlecht informiert.

  7. 25.

    Die Freiwillige Polizeireserve bestand aus 2500 Mann. Sie wurde bereits 2002 aufgelöst, da waren die Grünen noch lange nicht an der Regierung beteiligt und deren Meinung war nicht ausschlaggebend.

  8. 24.

    Wovon Sie schreiben, ist die nachträgliche Schadensbehebung; denn gegen eine vorsorgende Instandhaltung, die ihren Namen verdient hat niemand etwas. Nachträgliche Schadensbehebung heißt, dass Aushänge da sind mit zeitlich gefassten Fristen auf Tag und Uhrzeit. Frühjahr 2021 mit Datum im Dez.- Kein Mensch, der etwas macht, ist derweil zu sehen. Nach Ablauf der selbst gesetzten Frist wird ein neuer Aushang gemacht, Datum ein präziser Tag mit Uhrzeit, diesmal im Sommer 2022. Auch diese Frist verstreicht und kein Mensch ist zu sehen. Die Aufgänge sind eingehaust. Das ist das Einzige, was an Arbeiten zu sehen ist. - Kein Einzelfall, gleich ob U 7, U 8. Auch das ist kritische Infrastruktur.

    Es gibt einen Unterschied zwischen einer substanziellen und begründeten Kritik und einer oberflächlichen Meckerei.

  9. 23.

    Genau.
    Ja ja das leidige Thema "Infrastrukturatlas".
    Wer sich den Quatsch ausgedacht hat, hat kaum zu Ende gedacht.
    Daten die in fremde Hände gelangen, sind nicht mehr unter Kontrolle egal ob das Bundesnetzagentur oder sonst wie heißt.

  10. 22.

    sinnlose Volksberuhigung.

  11. 21.

    Und am Ende wird man fragen, warum könnte es soweit kommen und warum hat keiner etwas dagegen unternommen.....

  12. 19.

    Es ist genauso, wie Sie sagen. Ein Gesetz zwingt alle Versorger, nach einheitlichen Kriterien definierte Redundanz, Wiederherstellungsfristen usw. einzuhalten. So lassen sich die Kosten für jeden gleich in den Netznutzungsentgelten darstellen. So wird nicht der bestraft, der hier mehr Sorgfalt walten lässt. Und mit den Daten zur KRITIS darf man nicht so blauäugig in die Öffentlichkeit gehen wie bisher. Stichwort: Leistungsauskünfte ohne Prüfung via Internet-Portale für jedermann.

  13. 18.

    Sinn würde dies nur dann machen wenn drei Ziele erreicht werden:
    Mehr Ausfallsicherheit.
    Mehr Schutz.
    Preiswerter.
    Wartungsintervalle einzuhalten ist wichtiger als sie auszuweiten oder neu aufzuschreiben. (Senkt die (Langzeit)Kosten)
    Und wenn man das Bild oben sieht, dann fällt auf: Einer muss es machen. Der Schutz ist mit den bestehenden Kräften so zu verbessern, dass die Richtigen zum richtigen Zeitpunkt vor Ort sein können.
    Selbstverständliches also. Dies in ein neues Gesetz zu schreiben und zu pflegen lässt Schlimmes vermuten.

  14. 17.

    Keine Panik jetzt und nichts überstürzen. Es kann nichts mehr groß passieren. Den IS gibt’s nicht mehr und die Taliban sind auch schon auf dem Weg zur Demokratie. Die Führungsriege der Reichsbürger sitzt hinter Schloss und Riegel. Corona zieht sich zurück und die Gastanks sind auch gefüllt. Nur jeder 31.12. könnte etwas brenzlig für unsere Infrastruktur werden. Also zurücklehnen und Kumbaya machen.

  15. 16.

    "die noch oft vorhandene Sorglosigkeit beim Thema endlich ablegen sollen. Um die KRITIS sicherer zu machen, werden diese auch einiges an Geld investieren müssen,"
    Das hat wenig mit Sorglosigkeit zu tun sondern wie Sie es im weiteren beschreiben mit den Kosten.
    Extreme Absicherung der Infrastruktur lässt sich in einer effizienzgetriebenen Wirtschaft nur über umfangreiche Risikoanalysen darstellen. Dazu fehlt vielen (insbesondere kleineren) Versorgern die Expertise und auch das nötige Geld, welches letzten Endes über den Produktpreis eingespielt werden muss.
    Das geht also nur über eine gesetzliche Grundlage, die es eben zur Pflicht macht, auch wenn es sich betriebswirtschaftlich nur im Schadensfall rechnet, den niemenad haben möchte.
    Beispiel: Notstrom selten Pflicht, will niemand jemals benutzen, also meist totes gebundenes Kapital das erst dann sinnvoll ist, wenn es gebraucht wird. Hoffentlich nie.

  16. 15.

    Wieder ein neues Gesetz, was zwar nichts verbessert, aber des Politikers Arbeitsnachweis geworden ist.
    Es gibt bereits Gesetze, die die Versorgungssicherheit ausreichend regeln und aus denen sich der Schutz der entsprechenden Infrastruktur herleiten lässt. Es ist in weiten Teilen aber nun einmal eine Kostenfrage, wie weit man diesen Schutz treiben möchte und eine absolute Sicherheit gibt es ohnehin nicht. Es gibt letztlich zu viele Gefahren, von außen wie innen, um alles regeln zu können. Kritische Systeme müssen immer so beschaffen sein, dass sie selbst im Falle eines Ausfalls in einer angemessenen Frist wieder zur Verfügung stehen oder zumindest eine Alternative bereitgestellt werden kann, um die Versorgungssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Dafür braucht es kein weiteres Gesetz, welches im Zweifelsfall eher noch ein Rückschritt wäre.

  17. 14.

    Nachdem jetzt medienwirksam eine Panzerkompanie verschenkt wurde, das den sowieso schon kaum zu erfüllenden Verteidigungauftrag noch weiter erschwert, ist die Arbeit getan. Da muss Urlaub schon drin sein. Neuaufstellungen, Aufstockung Wehretat, Wiedereinführung Wehrpflicht oder alternativ THW oder Katastrophenschutz, unwichtig. Lt. Bundeswehrverband ist mit min. 2 Jahren weiterer Kampfhandlungen zu rechnen, ebenso Konflikten im Ostseeraum. Es wird Zeit sich um Nachschub und Bestände zu kümmern.

  18. 13.

    Antwort auf Blümel
    Ich habe zu dieser Truppe gehört FPR nannte man uns.
    Und wir waren erfolgreich unter anderem verminderten wir damals einen Brandanschlag auf den ZOB.
    Aber wie Sie schon schrieben wir wurden abgeschafft.

  19. 12.

    Was mich an dem Bericht am meisten erschüttert,ist das unsere Politiker in dieser weltpolitischen Situation über eine Sommerpause nachdenken! Unfassbar alles!

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