Bundesinnenministerium - Wohnsitzwechsel von Geflüchteten nur unter Umständen

So 08.01.23 | 17:24 Uhr
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Berloins Sozialsenatorin Katkja Kipping (l.) im Gespräch mit Bunbdesinnenministerin Nancy Faeser. (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress )
Bild: picture alliance / Geisler-Fotopress

Das Bundesinnenministerium hat zurückhaltend auf den Vorstoß von Berlins Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) nach einer Lockerung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge reagiert. Es verweist aber auf die bestehende Möglichkeit eines Wechsel unter bestimmten Umständen.

"Grundsätzlich ist angesichts der derzeitigen Unterbringungssituation der Gedanke durchaus nachvollziehbar, die private Wohnsitznahme von Schutzsuchenden im Bereich einer anderen Ausländerbehörde zu erleichtern", teilte eine Ministeriumssprecherin am Sonntag mit. Das ließe aber die Verantwortung für Leistungen, Gesundheit und Schule außer acht. Bereits heute sei jedoch möglich, den Wohnsitz im Bereich einer anderen Ausländerbehörde unter bestimmten Umständen im beiderseitigen Einvernehmen zu nehmen.

Berlin bittet Bund um Hilfe

Kipping hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gebeten, eine Lockerung der Auflage zu ermöglichen, wenn jemand aus einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Berlin in eine Gegend mit Leerstand zieht. Sie nannte Brandenburg als Beispiel. Der Hintergrund ist, dass Berlin mehr Flüchtlinge aufnimmt, als es nach der bundesweiten Aufteilung aufnehmen muss. Die "Berliner Morgenpost" hatte am Donnerstag darüber berichtet.

Geflüchtete müssen in den ersten drei Jahren ab Anerkennung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in dem Land den Wohnsitz haben, in das sie für das Asylverfahren zugewiesen wurden.

19 Kommentare

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  1. 19.

    In Berlin ist das ja wohl kein Problem, aber in BRB würde sich mancher Bewohner schon über einen prinzipiellen Empfang von Mobilnetzen freuen oder kommt kaum mal über EDGE hinaus, wenn Empfang ist. WLAN können Sie in manchen Gegenden in BRB auch gern zu Hause einrichten, aber mangels halbwegs vernünftigem Internetanschluß werden Sie da trotzdem wenig Spaß dran haben.

  2. 18.

    Das "fette" WLAN oder stabiler Mobilfunk Empfang ist ganz besonders wichtig für die Geflüchteten, damit sie mit der Heimat oder auch untereinander in Kontakt bleiben können. Das streamen von Serien oder Games zocken ist da sicher untergeordnet. Also bitte keine Missgunst, das Internet und das eigene Smartphone sind unabdingbar

  3. 17.

    Tja, in Deutschland lässt die Politische -und Diskussionskultur inzwischen sehr zu wünschen übrig, leider.

  4. 16.

    Was sucht der Flüchtling,Ruhe, Geborgenheit.Oder ist es Action.Warum schafft es Deutschland nicht Grenzen zu setzen.Der Steuerzahler ist nicht Dumm.Flüchlinge, Politiker, Fehlinvestitionen alles Gelder die nicht vom Himmel fallen.Auch Menschen in Deutschland wollen Geschützt werden vor Armut.Sie sind Zufriedener und Dankbarer,wen man sich kümmern würde.

  5. 15.

    Wir müssen hier entsprechend verteilen, natürlich wollen die Menschen lieber nach Berlin als nach Brandenburg, aber das geht nun einmal nicht. Geflüchtete müssen in den ersten drei Jahren ab Anerkennung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in dem Land den Wohnsitz haben, in das sie für das Asylverfahren zugewiesen wurden.
    Da es sich nicht um dauerhafte Migration handeln soll, gehen dann 90 % sowieso wieder in ihre Heimat zurück.

  6. 14.

    Das würde ich nicht so gut finden, denn dann kommen noch mehr nach Berlin.

    Es hat schon seinen Sinn, wenn die Flüchtlinge auf alle Bundesländer verteilt werden.

    Frau Kipping sollte sich tunlichst mit ihrem Ansinnen an die Bundesregierung zurückhalten.

  7. 13.

    Läuft denn denn schon Stufe 3 von Kipping's Notfallplan? Irgendwann ist die Kapazität zur Unterbringung von Ukrainern und anderen Asylbewerbern ausgereizt. Ich meine eine Menschen en würdige Unterbringung. Wie geht Kippings Plan dann weiter?Wieviel Stufen hat ihr Plan noch????

  8. 12.

    Frau Faeser (SPD) ,liebt die Bürokratie , denn die Bürokratie finanziert Ja , Ihren Job - es wäre ganz Einfach : der Arbeitsplatz bestimmt den Wohnort - und wenn der Wohnort 20 km weiter liegt - wären die Flüchtlinge eben Pendler, hätten eine Wohnung ,die Sie selbst bezahlen könnten , Integriert und die Bürokraten , wären ein Problem los - nein , die deutsche Bürokratie schränkt lieber die persönliche Freiheit ein , das bringt Arbeit für die Politiker auf Kosten der Verwaltung - und die bezahlen wir , die alten und eventuell neuen Bürger .
    Rudolf W.

  9. 11.

    Soweit verständlich und nachvollziehbar. Aber hier: "... und ihre Mutter und jüngeren Bruder zu sich holen konnte. " bedarf es einer Erklärung. Was meinen Sie mit "zu sich holen"? Waren die schon vorher in Deutschland und zogen jetzt nur ebenfalls anstellungsbedingt zu Ihr in den Haushalt, weil sie auch nichts in Berlin fanden, dort aber auch eine Arbeit gefunden hatten?

  10. 10.

    Dennoch gilt für sie eine Wohnsitzauflage. Selbst schon erlebt. Informatikerin, findet gleich einen Job, aber keine Wohnung in Berlin. Dafür eine in Oranienburg. Fragen Sie nicht, welche Umstände es gemacht hat, dass sie sich dahin ummelden und ihre Mutter und jüngeren Bruder zu sich holen konnte.

  11. 9.

    Die Berliner/innen haben Kipping gewählt. Frau Kipping möchte jeden Geflüchteten aufnehmen, aber nun die Verantwortung auf andere Bundesländer abwälzen. Ich wünsche der Berliner Bevölkerung am 12.02. viel Erfolg bei der Lösung/Wahl.

  12. 8.

    Sowas wird aber praktisch zu 99.99% nicht genehmigt.

  13. 7.

    Ich gebe Ihnen Recht. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll wenn man zB je ein gesondertes nachrangiges Gesetz für Kriegsflüchtlinge und für Zuwanderer schafft. Die ersteren hätten Bleiberecht für die Zeit des Konflikts und könnten auch am Erwerbsleben teilnehmen, die zweite Gruppe sollte nach Möglichkeit im Heimatland den Antrag stellen und entspr. dem Bedarf von Arbeitskräften nach D zuwandern können. Für politisch Verfolgte könnte weiter das enge Recht auf Asyl gelten.

  14. 6.

    Flüchtlinge aus der Ukraine sind keine Asylbewerber!
    Sie bekommen den Aufenthalt als zeitweiligen Flüchtling. Mit z.T. eigenen Pässen, die im gesamten Schengen-Raum gültig sind.

  15. 5.

    Erst laut hier schreien und dann Forderungen stellen. Typische Selbstüberschätzung ist das chronische Leiden dieses Senats. Darunter leiden muss die Berliner Bevölkerung, aber auch die Schutzsuchenden, denen man nicht offen sagt, dass die Stadt überfordert ist und die Kapazitäten ausgeschöpft sind. Ich hoffe der Zauber ist am 12.02.23 vorbei.

  16. 4.

    Das Recht auf Asyl ist sehr eng in Deutschland gefaßt, die allerwenigsten Flüchtlinge dürften sich darauf sinnvoll berufen können. "Zug aus der Ukraine" wird nahezu sicher keine Flüchtlinge haben, welche asylberechtigt sind. Ich bin der Meinung, daß man die Gruppen sehr sauber begrifflich trennen sollte und nicht alle durcheinanderwerfen sollte bei der Bezeichnung und dann auch besser planen kann. Eine weitere Gruppe wären Migranten, welche eigentlich auch nicht in die Schublade "Flüchtlinge" gehören.

  17. 3.

    Jeder kann wohnen wo er will. Es muss doch nur legal sein.
    Anders ist es, wenn man einlädt und vielfältige „Gehälter“ zahlt. Dann bestimmt der Gastgeber mitunter so wie sich das Frau Kipping vorstellt: Andere Kommunen sollen nun die vielschichtigen „Gehälter“ zahlen. Das ist keine gute Moral, weil sie nichteinmal fragt sondern einfach bestimmend in fremde Kassen greift... in viele Kassen gleichzeitig.

  18. 2.

    Sorry auf nun aufeinmal "Schutzsuchende", hoch dramatische Ausdrucksweise...wer Schutz sucht dem sollte es ersteinmal egal sein,- wo er ist und ob er fettes WLAN hat...das nennt man dann Demut ...

  19. 1.

    Können denn Flüchtlinge nicht vor Einleitung des Asylverfahrens einem anderen Landkreis/Stadt etc zugeordnet werden? Also zb ein Zug aus der Ukraine kommt in Berlin an, dann werden die Menschen weiter nach zb Chemnitz gebracht und dort wird erst das Verfahren eröffnet? Oder muss man sofort am Ankunftsort um Asyl bitten?

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