Änderung im Denkmalschutzgesetz - Brandenburg bringt Gesetzesnovelle für mehr erneuerbare Energien auf den Weg

Was bisher Ausnahme war, soll zur Regel werden: Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden. Das Brandenburger Kabinett will das mit einer Novelle des Denkmalschutzgesetzes ermöglichen.
Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag einer Novelle des Denkmalschutzgesetzes zugestimmt. Das soll den reibungsloseren Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen, die sonst im Konflikt mit Denkmalschutzrichtliniern stehen würden. Der Entwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht. Es wird angestrebt, dass die Neuregelungen Ende Mai in Kraft treten.
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wird laut Staatskanzlei Brandenburg eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die zu einfacheren Erlaubnisverfahren bei Photovoltaik-Anlagen auf Denkmälern führen soll. Sie solle auch eine Liste besonders landschaftsprägender Denkmäler enthalten. Nur noch diese sollen künftig bei der Planung von Windenergieanlagen berücksichtigt werden.
Photovoltaik-Genehmigung auf Denkmälern: Regel und nicht mehr Ausnahme
Kulturministerin Manja Schüle (SPD) sagte zu der Novelle: "Nicht nur der dramatisch fortschreitende Klimawandel, auch der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zeigen eindrücklich, dass wir schnellstmöglich von fossilen Energieträgern unabhängig werden müssen. Das gelingt nur mit dem massiven Ausbau erneuerbarer Energien."
Man habe deutlich machen wollen, dass "der Erhalt historischer Gebäude und der Ausbau Erneuerbarer Energien nicht im Widerspruch zueinanderstehen." Demnach soll "die Genehmigung von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen bei Denkmalen soll künftig die Regel, nicht mehr die Ausnahme sein." Entscheidend sei, dass der Einbau reversibel ist, dem Erscheinungsbild nicht erheblich geschadet wird und die Gebäudestruktur nur geringfügig verändert werde.
Landeskonservator Thomas Drachenberg sagte, derzeit werde eine entsprechende Liste von 93 Denkmälern geprüft, die aus den rund 14.000 brandenburgischen Denkmälern ausgewählt worden seien. Dazu gehören den Angaben zufolge unter anderem Schloss Sanssouci in Potsdam, der Pückler-Park Branitz in Cottbus, die ehemalige Gewerkschaftsschule in Bernau, Kloster Chorin und die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück.
Einfachere Genehmigung von Windenergieanlagen vorgesehen
Auch Windenergieanlagen sollen Schüle zufolge künftig einfacher genehmigt werden können: "Beim Bau von Windenergieanlagen in der direkten Umgebung von Denkmalen soll der Denkmalschutz künftig nur noch bei besonders landschaftsprägenden Denkmalen Ausschlusskriterium sein", sagte sie.
Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 07.03.2023, 19:30 Uhr