Beide Gesetzentwürfe scheitern - Bundestag lehnt Reform der Sterbehilfe ab

Do 06.07.23 | 11:57 Uhr
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Symbolbild:Eine Hand einer im Bett liegenden Person wird von einer anderen Hand gehalten.(Quelle:picture alliance/U.Grabowsky)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 06.07.2023 | Katrin Neumann | Bild: picture alliance/U.Grabowsky

Ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben steht jedem zu. So urteilte das Bundesverfassungsgericht 2020. Mehr als drei Jahre später beriet nun der Bundestag über zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung - aber beide lehnte das Parlament ab.

Die Gesetzesvorschläge für eine Neuregelung der Sterbehilfe sind im Bundestag gescheitert.

In namentlichen Abstimmungen verfehlten die beiden vorliegenden Entwürfe am Donnerstag im Plenum die Mehrheit. Damit bleibt es dabei, dass die Sterbehilfe in Deutschland auf Grundlage eines Urteils des Verfassungsgerichts legal ist, dass es aber kein Gesetz gibt, das dafür verbindliche Regelungen vorschreibt.

Zwei Gruppen von Bundestagsabgeordneten aus SPD, Grünen, FDP und Linken hatten sich auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt, so dass zuvor von vielen damit gerechnet wurde, dass dieser Vorschlag die Mehrheit bekommt. Das allerdings gelang nicht.

Bundestag in der Pflicht für eine Neuregelung der Sterbehilfegesetz

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Seitdem hat der Bundestag kein entsprechendes Gesetz beschlossen.

Das höchste deutsche Gericht leitete damals aus dem Grundgesetz ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Die Richterinnen und Richter gaben dem Gesetzgeber aber die Möglichkeiten, ein Schutz- und Beratungskonzept zu entwickeln. Vor allen Dingen sollten damit Menschen geschützt werden, deren Sterbewunsch nicht ganz so freiwillig erscheint, weil sie zum Beispiel anderen schlicht nicht zur Last fallen wollen.

Organisierte Angebote für die Sterbebegleitung - aber wie?

Abgelehnt hatte das Parlament zunächst einen Vorschlag für eine striktere Regelung im Strafgesetzbuch. Für den Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) stimmten 304 Parlamentarier, mit Nein votierten 363, es gab 23 Enthaltungen. Der konkurrierende Entwurf einer Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) bekam dann 287 Ja-Stimmen, es gab aber 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.

Hintergrund für die Initiativen war ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, das ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch gekippt hatte - weil es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. "Geschäftsmäßig" hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt". Das Urteil stieß eine Tür für organisierte Angebote auf - aber ausdrücklich mit der Möglichkeit zur Regulierung. Diese Möglichkeit nutzte der Bundestag nun nicht.

Regelungen zu Fristen und Beratungspflichten für die Suizidhilfe

Beide Vorstöße sollten Bedingungen und Voraussetzungen zu Fristen und Beratungspflichten festlegen, um eine Suizidhilfe für Volljährige zu regeln. Der Vorschlag der Gruppe Castellucci/Heveling sah dazu eine Neuregelung im Strafgesetzbuch vor. Dort soll es heißen: "Wer in der Absicht, die Selbsttötung einer anderen Person zu fördern, dieser
hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Geregelt werden sollten aber auch Ausnahmen.

Der Vorschlag der Gruppe Künast/Helling-Plahr sah eine Regelung ausdrücklich außerhalb des Strafgesetzbuches vor. Kommen sollte ein "Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung". Für den Vorstoß hatten sich zwei Gruppen zusammengetan. Im Entwurf heißt es: "Jeder, der aus autonom gebildetem, freiem Willen sein Leben eigenhändig beenden möchte, hat das Recht, hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen." Ärzte dürften Volljährigen dann Arzneimittel dafür verschreiben.

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Sendung: rbb24 Inforadio, 06.07.2023, 06:40 Uhr

68 Kommentare

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  1. 68.

    Allen Mitarbeiter in den Hospizen ein großes Dankeschön!
    Ihr leistet so viel in schweren, ausweglosen Situationen für alle Beteiligten.

  2. 67.

    Sehr traurig dass nicht endlich ein vernünftiges Gesetz kommt, um in Würde sterben zu dürfen. Es ist unhaltbar, wie unsere Politiker teilweise mit den Menschenrechten umgehen.

  3. 66.

    Letzten Endes muss jeder selbst wissen, was er tut.
    Passiert ja auch oft.
    Menschen nehmen sich tagtäglich das Leben.
    Dies wird meist mit Bestürzung zur Kenntnis genommen.
    Was passiert jedoch mit einer Todespille auf Rezept.
    Bekommen wir dann eine Normalisierung von Selbstmord?
    Ich bin auch der Meinung, man sollte niemanden zum Töten befugen oder gar verpflichten.
    Ich glaube, wenn ein Mensch wirklich zum Selbstmord bereit ist, tut er es auch. Ich vermute, wenn er von einer anderen Person eine Pille oder Spritze bekommen möchte, ist er noch nicht bereit.
    Für Menschen mit Höllenschmerzen sollte man natürlich humane Lösungen finden, aber ein Volllegalisierung finde ich problematisch.

  4. 65.

    Ein Patiententestament gibt es nicht. Es gibt nur eine Patientenverfügung. Ärzte hören zu. So jedenfalls meine Erfahrung.
    Ich denke mal, wir liegen in unseren Vorstellungen vom selbstbestimmten Ende nicht weit auseinander. Allerdings ist es Entscheidung des Patienten und nicht des Arztes, ob eine lebensverlängernde Maßnahme ergriffen wird. Und schon sind wir wieder bei der Patientenverfügung, in der genau so ein Eingreifen verhindert werden kann.

  5. 64.

    Nein, das schlage ich nicht vor. Es geht nicht um Heilung, sondern um die blanke Existenz durch Atmung und das habe ich erklärt. Es geht um das Akzeptieren, dass Heilung für immer ausgeschlossen ist, um das Respektieren des Willens bei Vorliegen eines sog. Patiententestaments, um das Zuhören seitens der Ärzte. Ich kenne Sie nicht, urteile nicht über Ihre Erfahrungen in Ihrem Leben und weiß nicht, ob Sie jemals in der Situation waren, über die Sie hier schreiben und enthusiastisch von Leben berichten, das nicht Ihres ist.

  6. 63.

    Wat denn, soll ditte 'nen Kompliment sein?
    Das nehme ich nicht an! Ich finde, dass es zum Glück sehr viele Menchen gibt, die liberal u. frei denken. Und mit Denken und Lesen sowie Denken und Verstehen offensichtlich weniger Probleme haben als Sie. Denn Sie sind natürlich fähig, ein Thema, das so belastet ist von Emotionen, politischen Wünschen u. polit. (Partei)Interessen in nicht einmal 100ß Zeichen darzustellen. Man sollte Sie für einen Orden vorschlagen! Daher sehe ich mich gestärkt in meiner Haltung frei und liberal zu denken. Denn, was der User Pascal geäußert hat, fand ich wirkl. sehr bemerkenswert, aber im Grunde haben diese User @ 57, @54, @52, @ 40 , @ 39 und z.B. noch @ 37. meinen Gedankengängen voll entsprochen! Es galt, eine feststehende Entscheidung der höchsten Rechtsprechung in die Praxis zu überführen, und sonst gar nichts. Um es einmal für Sie herunterzubrechen. Nun, ja, sorry, die ablehnenden Politiker waren eben halt auch überfordert.

  7. 62.

    Und wieder entscheiden nicht vom Problem betroffene Abgeordnete über das Schicksal und den Willen anderer Menschen. Gesunde Menschen zwingen Sterbewillgen ihren Willen auf. Ich hoffe nur, dass auch diese Leute irgendwann von diesem Irrsinn betroffen sind. Es ist mein Leben und ich will darüber entscheiden wann, wie und ob es bei schweren Krankheiten beendet wird, aber von dieser Realität sind die Abgeordneten meilenweit entfernt.

  8. 61.

    "...und Studenten erklärt werden muss, dass Rettung um jeden Preis nicht immer die Rettung ihres künftigen Patienten darstellt, sondern auch eine Verurteilung zu Siechtum für den Rest der Zeit sein kann, also unschuldig und Urteil lebenslänglich."

    Äh, Sie schlagen ernsthaft vor, Medizinstudenten sollen etwas anderes tun, als heilen??????
    Mediziner sollen zwischen lebenswerten und unwertem Weiterleben entscheiden? Das hatten wir doch schon mal. Auch wenn Ihr Vorschlag sicher nicht in diese Richtung ging, aber einfach noch mal über ihn nachdenken.

  9. 60.

    Der Tod ist das Finale des Lebens. Das Leben selbstbestimmt zu beenden, hat nichts mit Euthanasie zu tun. Leben zu retten, das nach dieser Rettung nicht mehr den Vorstellungen von Leben des Überlebenden entspricht, ist kein Leben, sondern eine funktionierende Atmung in einer toten Seele. Es ist Qual. Ich glaube, dass die Themen Sterben und Tod im Medizinstudium intensiver gelehrt werden müssen und Studenten erklärt werden muss, dass Rettung um jeden Preis nicht immer die Rettung ihres künftigen Patienten darstellt, sondern auch eine Verurteilung zu Siechtum für den Rest der Zeit sein kann, also unschuldig und Urteil lebenslänglich.

  10. 59.

    Wir vergessen, dass die Rentenkassen davon profitieren und mehr Zuschuss für die Lieferung von Kriegsmaterial bleibt. Alles hat somit Vor- und Nachteile. Und nicht heilbare Krankheiten mit langsamen Dahinsiechen sind auch nicht gerade erfreulich.

  11. 58.

    Genau, fatale Gewinnausfälle. Selbstbestimmt, das war mal.

  12. 57.

    Die Chance moderner zu werden und zeitgemäße Lösungen zu finden ist vertagt. Hier, aber auch bei den Schwangerschaftsabbrüchen, ist man auf einmal viel zu konservativ. Das verstehe wer will.

  13. 56.

    Keine Sorge. Ich habe zur Zeit keine diesbezüglichen Pläne. ;-) Es kommt auf die richtigen Tabletten an, das weiß man doch.
    Übrigens, auch vom Hochhaus zu springen ist keine todsichere Methode. Alles hier schon erlebt und endete im Rollstuhl.
    Und beim Bratwurstgrillen reichen die Kohlenmonoxide. Da muss niemand mehr auf den Balkon.
    Und an Friedbert: Eher haben SIE meinen Beitrag wohl nicht verstanden und kommen deshalb mit Allgemeinplätzen.

  14. 55.

    In Zeiten des Pflegenotstandes ist ein Missbrauch der Sterbehilfe nun mal naheliegend und nur schwer auszuschließen.

  15. 54.

    Die Pharmaindustrie will verkaufen, die Pflegeindustrie will verdienen. Wo kommen wir da hin, wenn sich alle vom Acker machen, die unheilbar krank sind und furchtbare Schmerzen erleiden müssen.

  16. 53.

    Schade, dass Sie so gar nicht verstanden haben, um was es geht. Nämlich nicht um Sie, sondern darum, ob sich Helfer beim Suizid strafbar machen oder nicht.

    Aber das ist der Zeitgeist: Dich aufregen über etwas, um das es nicht geht.

  17. 52.

    Ich respektiere Ihre Meinung, aber meinen Sie, dass Tabletten eine schöne Art zu Sterben sind. Würde ich mich für einen Freitod entscheiden, würde ich keine Tabletten nehmen. Wer sagt denn, dass das klappt und man nicht noch vorher Kräpfe oder Kreislaufprobleme kriegt, die qualvoll sind? (Ich habe keine Ahnung, weil ich keine suizidalen Gedanken habe, aber mich beschäftigt schon lange die Frage, weshalb der Staat damit so ein Problem hat, Sterbehilfe zuzulassen.)
    Was wären denn totsichere Methoden sozusagen, außer vom Hochhaus zu springen. (Ich finde, die einen dann vom Asphalt kratzen müssen, habe das auch nicht verdient. Es muss doch eine "saubere" Möglichkeit geben, die man selbst wählt und wo niemand Unbeteiligtes mit reingezogen wird.) Jedenfalls sehe ich das so.

  18. 51.

    Doch wohl nicht im Wohnzimmer auf dem Holzkohlegrill.
    Da kämen Sie wegen der Abgase gar nicht mehr zum Balkon, sondern würden sich im Wohnzimmer vergiften.
    Und das Hochhaus in Brand setzen.
    Also ich denke, Sie sollten proaktiv versuchen, die Nachbarn zu kontaktieren. Vielleicht kann man ja gemeinsam was Schönes unternehmen...

  19. 50.

    Eine Ablehnung ist ein normaler politischer Prozess und ein Zeichen das in unserer Demokratie auch der Pluralismus existiert. Sterbehilfe ist in Deutschland ein heikles Thema. Besonders wenn man sich die Geschichte anschaut. Es sollte nicht einfach leichtfertig ein Verfahren für Euthanasie eingeführt werden. Dafür haben wir einen geschichtlichen Auftrag dieses ordentlich zu tun.

  20. 49.

    Was Sie schreiben, klingt für mich recht definitiv, so, als würde es im Endeffekt genau so kommen. Selber will ich von der MÖGLICHkeit sprechen, dass sich gewisse Tendenzen ungewollt durchsetzen, weil es bei nahezu allem, wo Menschen miteinander agieren, "Eigendynamiken" gibt. Diesen muss begegnet werden und so habe ich es auch verstanden, dass dazu die Beratungsverpflichtung und -dokumentation dienen sollte.

    Das ist jetzt (aber) überholt, weil kein Gesetzentwurf mehrheitlich beschlossen worden ist. Die ausgesprochen ethische Debatte war aber keineswegs umsonst, nur im gesetzgeberischen Sinne fruchtlos.

  21. 48.

    Vielleicht sind die Abstimmungsergebnisse auch ganz gut so. Gegebenenfalls ließe sich das keinesfalls juristisch regeln, was die ganze Bandbreite an Motiven angeht, selber aus dem Leben zu scheiden. Ein Defizit an empfundener innerer Freiheit ließe sich m. E. juristisch auch nicht beheben, allenfalls im Sinne einer anderen Umgangskultur, bei der dann der Gedankengang, anderen zur Last zu fallen, hoffentlich in weite Ferne rückt und als Motiv für Suizid ausscheidet.

  22. 47.

    Auch dieses Recht müssen sie nicht wahrnehmen. Das ist das Schöne daran, man kann, muß aber nicht - und bitte sehen sie nicht soviel Fernsehen.

  23. 46.

    Den Beitrag kann ich nicht lesen, der Kopf ist schon so merkwürdig.
    Und wie sagt man doch, „der Fisch fängt am Kopf an zu stinken“!

  24. 45.

    Ich und niemand sonst bestimme, wenn ich gehen will. Ich und niemand sonst bestimme, wann mein Leben nicht mehr lebenswert ist und ich gehen möchte. Da können "die da oben" sonstwas reden. Ich wohne hoch genug, habe genug Tabletten und grille mir dann zum Schluss noch eine schöne Bratwurst. Im Wohnzimmer auf dem Holzkohlegrill.
    Würde ich dann SterbeHILFE in Anspruch nehmen können, so wäre das schön. Wenn nicht: Siehe oben.

    Da muss niemand was von Demokratie, die damit gar nichts zu tun hat, oder Ethik, Moral etc. plappern.

  25. 44.

    Merkwürdige Vorschlag. Mir sind Fälle mit Pflegegrad 4 und 100% Schwerbehinderung bekannt, die gerne leben wollen. Andere ohne Pflegegrad und Schwerbehinderung möchten ihr Leben hingegen seit Jahren beenden. Warum sollten letztere zum Weiterleben gezwungen werden?

  26. 43.

    Ich und niemand sonst bestimme, wenn ich gehen will. Ich und niemand sonst bestimme, wann mein Leben nicht mehr lebenswert ist und ich gehen möchte. Da können "die da oben" sonstwas reden. Ich wohne hoch genug, habe genug Tabletten und grille mir dann zum Schluss noch eine schöne Bratwurst. Im Wohnzimmer auf dem Holzkohlegrill.
    Würde ich dann SterbeHILFE in Anspruch nehmen können, so wäre das schön. Wenn nicht: Siehe oben.

    Da muss niemand was von Demokratie, die damit gar nichts zu tun hat, oder Ethik, Moral etc. plappern.

  27. 42.

    Der Artikel stellt ganz gut die rechtliche Bringschuld des Bundestages dar, die seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besteht. Da hätte heute unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit ein Gesetz beschlosssen werden müssen. Kam aber nicht zustande.
    Ein ganz schwarzer Tag für den Parlamentarismus.
    Die Verfassungsgerichtsbarkeit wird durch das unsachliche Verhalten der Parlamentarier nicht gestärkt.
    Aber zuerst einmal: Eine Riesenenttäuschung, dass der Bundestag Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht umsetzt.

  28. 41.

    Ihre einfühlsamen Beiträge sind sehr nahe an dem wie ich das auch sehe und wo ich stehe - danke dafür. Man denkt ja oft daß andere das nicht nachvollziehen könnten, aber die Kommentare hier zeigen glücklicherweise eben doch, daß es viele Menschen gibt, die eine humanistische und humane Art des Denkens sehr wohl abgrenzen können von den infamen Unterstellungen der Politiker (oder des Trolls hier).

  29. 40.

    Gruppe Künast/Helling-Plahr:Genau so sollte es sein,basta!

  30. 39.

    Es geht nur darum, dass ein Arzt ein tödliches Medikament verschreibt, was den Suizid "angenehmer" gestaltet.
    Als würden dadurch tausende nun auf die Idee kommen sich selbst zu töten.
    Vielleicht würde es den einen oder anderen sogar abhalten, denn es bedürfte einer gewissen Planung.
    Naja... die meisten die aus dem Leben scheiden wollen (sofern sie dazu selbst in der Lage sind) werden es auch ohne eine Bundesdeutsche Regelung machen.

  31. 38.

    Warum...darf ein Mensch nicht,sein Schmerz,seine Meinung,sein Entschluss fürs Sterben Vollbringen.Steht die Demokratie, Ethik,und Moral über den Dingen des Lebens.Wird hier einfach ,der Wille der Menschlichkeit ignoriert .Demokratie heißt auch sein Recht auf Leben und Sterben.Politik und Sterben !Jedem sollte das Recht zum Sterben zustehen ohne Nachfrage.Demokratie , Gleichheit im Gesetz heißt auch Menschen gehen zu lassen,nach ihrem Willen.SELBSTBESTIMMUNG.Auch mit Hilfe.

  32. 37.

    Wichtig bleibt festzuhalten das es gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts damit weiterhin ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt!

    Als erwachsener Mensch muss man sein Leben lang für alle seine Entscheidungen und Taten gerade stehen - dann ist es auch folgerichtig wenn man selbst entscheidet wann man sein Leben beenden möchte!

  33. 36.

    Einen Staat, der Menschen häufig in die Enge treibt, sei es finanziell oder bei Inklusionsfragen und sich dann wundert, dass Menschen nicht mehr Leben wollen, finde ich heuchlerisch. Ich denke, wenn Menschen Tag für Tag Würde erfahren würden und nicht immer kämpfen müssten - um Wohnraum, Wasser, Kinderbetreuung, Bildung, Arbeit, Löhne usw., wären vielleicht nicht so erschöpft oder krank, damit das infrage kommt. Aber ich kann sehr gut verstehen, wenn Menschen einen Schlusspunkt setzen möchten. Egal aus welchem Grund. Das Bedauern im Nachhinein ist für mich eher eine unehrliche Konsequenz, die man durch eben Respekt im Vorfeld sicherlich sehr abmildern könnte und eigentlich nicht bräuchte. Auch wenn es uns objektiv besser geht als anderen, manchmal ist es eine Qual.

  34. 35.

    Ist hier die lobby aus Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern aktiv geworden, die lieber an todkranken lange verdienen wollen? Wenn es keine möglichem für ein normales leben mehr gibt nach Krankheit oder so, dann sollte selbstbestimmte Sterbehilfe ein humaner Akt sein. Ich wurde das so machen und erklären, auch um angehörigen und dem Arzt die Verantwortung abzunehmen.

  35. 34.

    Jeder Mensch sollte dieses Vorhaben selbst entscheiden unabhängig davon, was Außenstehende sagen. Ich findes es politsch eine heuchlerische Angelegenheit. Z. B. Alkohol, der schädlich sein kann und auch den Tod zur Folge haben kann, "toleriert" der Staat, weil er daran verdient. Wenn jemand sein Leben für unerträglich hält, werden Hürden eingezogen. Das führt meines Erachtens dazu, dass sich die Leute, die das wollen, Gedanken machen, wie sie es anstellen. Und die springen dann vom Hochaus oder vor den Zug - und damit werden eigentlich auch Unbeteiligte (z. B. der Lokführer) mit hineingezogen, gleichwohl es diese "saubere" Lösung gegeben hätte. Das kann ich nicht verstehen, wieso da der Staat sich so schwer tut. Würde heißt auch kein Siechtum, Mobbing usw.

    auf der anderen stellt es der Staat einem an anderer Stelle auch frei, selbst zu entscheiden. Etwa bei Alkohol oder solchen Dingen, die auch zum Tode führen können. Aber das nimmt der Staat in Kauf, weil er daran verdient.

  36. 32.

    Ist gerade passiert. Bin gespannt, wie die Wahlkämpfer im Süden und im Sauerland das wieder instrumentalisieren.

  37. 30.

    Das Leben ist für mich kein Leben mehr, wenn es von Krankheiten und Schmerzen begleitet wird. Es ist beruhigend zu wissen, das ich jetzt gehen kann, wenn ich will!

  38. 29.

    Aus dem Lebensrecht - was von außen, auch von Staats wegen - unter keinerlei Begründung abgesprochen werden kann, lässt sich das Recht auf würdevolles Sterben ableiten, denn das Sterben ist nun einmal der Endpunkt und damit Teil des Lebens.

    Euthanasie hingegen war und ist Leugnung eben dieses Lebensrechtes von Staats wegen her, unter der Prämisse eines "Brauchbaren" und "Verwendbaren" wie auch der Anmaßung, besser als der Betroffene zu wissen, was dieser zu leiden hat oder nicht. In diesem Punkt waren sich übrigens Nationalsozialisten und Stalinisten ausgesprochen einig.

  39. 28.

    Ich bin in dem Alter, wo man sein Ende plant, habe mir schon einen Platz im Friedwald gekauft und meine Patientenverfügung fertig. Ich bin froh, dass ich jetzt auch gehen kann, wenn ich nicht mehr kann. Meine Kinder wissen das und haben Verständnis dafür, dass ich zu gegebener Zeit ein nicht mehr lebenswertes schmerzhaftes Leben beenden möchte.

  40. 27.

    Sie haben noch nie mit furchtbarsten Schmerzen bis an das Lebensende leben müssen. Oder mit dem Wissen, ein Pflegefall zu werden, von anderen abhängig zu sein bei allen Aktivitäten des Lebens.
    Sie mussten sich auch noch nicht damit befassen, am Ende Ihres Leben im schlimmsten Fall zu ersticken.

    Sie würden sich wünschen die Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können.

  41. 26.

    Die dürfen ihre Gedanken auch mit einer Interpunktion abschliessen. Oder ist dies ein neuer Internettrend?

  42. 25.

    Ich will 100 werden und dann weitersehen ob ich noch älter werden möchte.

  43. 24.

    Es gibt aber die Frage, ob man von anderen Menschen verlangen kann "nachzuhelfen". Es ist auch die Frage, was passieren wird, wenn Krankenkassen sehen dass es billiger ist, wenn jemand stirbt als wenn er lange auf der Intensivstation liegt. Und es gibt immer zwei Seiten. Es gibt auch alte Menschen, die Angst davor haben dass man ihnen nicht mehr hilft, dafür aber auf die Möglichkeit auf assistierten Suizid hinweist.

  44. 23.

    Sehr gut! Ehrlich, das freut mich total. Sobald grünes Licht gegeben wurde, werde ich das für mich beantragen. Ich stelle mir das Ableben in einem Sarco Pod angenehm vor.

  45. 22.

    Sterbehilfe ja, aber nicht um jeden Preis, und schon gar nicht weil es gesellschaftlich nicht mehr auszuhalten ist, weil soziale Kälte für viele zur Last wird. Für mich sollte ein Sterbewunsch mit einem Pflegegrad 4 - 5 möglich sein, denn da liegt wirklich bei fast allen eine Ausweglosigkeit vor jemals wieder, auch mit Hilfe, ein erfülltes Leben führen zu können. Wer mit intensiv Pflege zu tun hat kann das wohl nachvollziehen.

  46. 21.

    Niemand hat mich gefragt, ob ich in dieses Leben geboren werden möchte. So möchte ich wenigstens - ohne von Menschen die sich dazu berufen fühlen Hürden aufzustellen, behindert zu werden- entscheiden dürfen, wann und wie ich gehen möchte.
    Ich bin jetzt im letzten Drittel einer angenommenen Lebenszeit und nein, ich möchte mein Leben nicht noch einmal leben.
    Es ging mir allein in den letzten 20 Jahren aus gesundheitlichen und allgemeinen Gründen manchmal so schlecht, daß ich gerne den "roten Knopf" gedrückt hätte. Und ich hätte, aus heutiger Sicht, ein paar Zuckertupfen, aber nichts Herausragendes verpasst. Eher im Gegenteil, es wäre mir einiges an Irrsinn erspart geblieben.

  47. 20.

    Jeder und jede kann zu jeder Zeit sein bzw. ihr Leben beenden können. Dazu muss kein Leden, keine Krankheit vorliegen. Niemand braucht sich zu erklären oder zu rechtfertigen, gar begutachten zu lassen.
    Das humanste Mittel muss für jeden und jede verfügbar sein.
    Das ist Freiheit.

  48. 19.

    Was eine Begründung von Hrrn. Castelucci!??? -Das zeigt doch die enorme Ferne v. Alltag. Die Oberste Rechtssprechung hat geurteilt! Was gibt es denn da von einer Person m. viell. klangvollem Namen, aber wohl mehr auch nicht, einzuwenden? Das gehört umgesetzt, ohne Wenn u. Aber! Ab 18 hat Otto Normalo selbstständige Entscheidungen zu treffen, berufl. Entwicklung, Erhalt des Arbeitsplatzes, wenn "das Wir-schließen-das-Geschäftsfeld" ertönt, Partner- u. Wohnungssuche. Er sollte, wenn er ausgerechnet beim sehr individuellen 'Ende' psycholog. Beratungen (2!)u. sonstige Hürden aufbauen will, einmal am realen Leben teilnehmen! Wer ist akt. in der glückl. Lage, 2 unabhäng. arbeit. Psychologen zu finden u. parallele Beratungen in Anspruch zu nehmen? Selbst im schlimmsten Fall meines bisherigen Lebens, war keiner zu finden, ledigl. der Täter bekam einen??? Bitte derart wehement für die ü50 eintreten (Verbleib imArbeitsleben) u. bezahlbare Mieten! Die Kirche hat zZ gar nichts zu sagen!

  49. 18.

    Ich will ein würdevolles Sterben , kein Recht auf Sterben.

    Auch die Euthanasiebefürworter im Kaiserreich und danach wollten was "positives" was daraus geworden ist , ist bekannt.

    Es gibt einen Syfi aus den 70er Jahren der das Thema bedient. Mir ihat sich damals schon der Magen umgedreht bei dem Gedanken.

  50. 17.

    Sehe ich auch so.
    Auf Seite der SPD fehlt es strukturell an juristischer Kompetenz. Die Änderung des Wahlrechts zum Bundestag, die vom BVerfG verschobene 2. und 3. Lesung des "Heizungsgesetzes" sind Beispiele dafür. Herr Castellucci ist kein Jurist, bewegt sich auf fachfremden Terrain. Aber laut und medienwirksam.
    Das Schlimmste wäre, wenn kein Antrag die Mehrheit kriegen würde. Dann hätte der Bundestag kollektiv versagt.

  51. 16.

    Genau das soll ja verhindert werden. Das vorgeschaltete Verfahren dient der Sicherung einer selbstbestimmten Entscheidung.

  52. 15.

    Das Bundesverfassungsgericht sieht es als Ausdruck der persönlichen Freiheit, das eigene Leben selbstbestimmt beenden zu dürfen. Das hat nichts mit Euthanasie zu tun.

  53. 14.

    Ihnen und Bendte, Beitrag Nr. 6:

    Es gibt ein Recht auf Leben, keine Pflicht zum Leben. Von daher gibt es keine Umkehrlogik.

  54. 13.

    Es gibt keinen Vorschlag der SPD. Die Entscheidung ist glücklicherweise und zugunsten der Gewissensfreiheit der einzelnen Abgeordneten freigegeben - deshalb auch sind die Anträge fraktionsübergreifend und liegen quer zur Regierung und Opposition. Eine der viel zu wenigen tatsächlichen Gewissensentscheidungen.

  55. 12.

    Hoffentlich fällt die Entscheidung zugunsten der Menschen aus, die ihr Leben - ganz gleich aus welchen Gründen - beenden möchten mit der Unterstützung eines Arztes.

  56. 11.

    Noch ein weiterer Gedanke, der in mir kreist:
    Ich bin überzeugt davon, dass der Umstand, Hilfe beim Sterben beanspruchen zu müssen, mit unserer gesellschaftlichen Kultur zu tun hat, die immer handelt, handelt und noch weiter handelt, nicht aber darauf aus ist, das Handeln beiseite zu lassen. Das Handeln beiseite zu lassen kann ja im Prinzip nicht willentlich geschehen, denn dann wäre es ja auch wieder eine Handlung.

    Schafft ein Mensch es, frei vom eigenen Willen einfach loszulassen - bei alltäglichen Situationen oder auch beim Leben-Entscheidenden, dem eigenen Sterben?

  57. 10.

    Es ist eine ausgesprochen ethische Entscheidung, um die es geht. Deshalb waren auch alle gut beraten, die Entscheidung darüber nicht fraktionsgebunden zu treffen, sondern sie freizugeben. Leider ist es nur eine Handvoll von Entscheidungen, bei denen die Gewissensfreiheit der jeweiligen Abgeordneten eine so wichtige Rolle spielt, ansonsten Abgeordnete rein pragmatisch auch vom BVerfG goutiert, sich eben zur "Verlängerung" der jeweiligen Regierung bzw. erklärten Gegenregierung machen lassen.

    Fast schon gleich des Ausgangs: Eine Sternstunde des Parlaments.

  58. 9.

    Wer will das die "Todesengel" in Pflegeheimen einfalle und die Häuser leer machen.

    Freue Entscheidung um anderen nicht zur Last zu fallen ist keine freie Entscheidung

  59. 8.

    Der Gesetzentwurf der Gruppe um Lars Castelluci scheint mir das Urteil des BVerfG weitgehend zu ignorieren und im wesentlichen die gesetzliche Regelung von 2015 wiederherstellen zu wollen. Es steht zu befürchten, dass diese primär repressive Regel (Verbot mit Ausnahme) erneut vom BVerfG aufgehoben werden könnte. Der Gegenentwurf dürfte hingegen eher den Anforderungen des BVerfG entsprechen.

  60. 7.

    Ich will keine Euthanasie-Kapitalisten.

    Nein zur Sterbehilfe.

    Leben ist wichtiger als vermeintlich "freie Entscheidung".

  61. 6.

    Das würde auch bedeuten, dass Menschen die sich selbst gefährden, kjeine HIlfe mehr in psychiatrischen Stationen bekommen sondern Hilfe zum Suizid?

  62. 5.

    Warum sollte jemand, der jahrzehntelang chronisch krank ist--ständig in ärztlicher Behandlung ist --sich noch "begutachten" lassen, von Menschen, die einem nicht kennen.
    Da sollte man differenzieren.

    Ich würde mir Sterbehotels wünschen, in denen man sich von Angehörigen verabschieden kann.
    Vielleicht könnte man noch ein paar Tage miteinander verbringen--weg vom Alltag--um dann in Frieden mit der Entscheidung abgesegnet von den Liebsten--gehen zu dürfen.

    Mein Cousin hatte sich am Ende einer schweren Krebserkrankung im Keller erhängt.Er wollte selbst bestimmen, was er noch ertragen kann oder will.
    Für die Liebsten wird dieser Schock ewig mit-leben.
    Auch kenne ich "Ehrenamtliche" die Einsätze an Schienen "abarbeiten" und verkraften müssen.....

  63. 4.

    Der Vorschlag der SPD zeigt wie man große Hürden aufbaut.
    Einfach jeden Menschen selbst entscheiden lassen.

  64. 3.

    Keiner hat zu entscheiden
    Über mich
    Habe alles festgelegt wenn es mal so weit ist

  65. 2.

    Es wurde langsam Zeit ,daß man selber bestimmen kann ,wenn man aktive Sterbehilfe möchte.
    Ich möchte auch nicht nur noch als Pflegefall weiterleben als Beispiel.
    Es sollte jedem selbst überlassen werden.

  66. 1.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Natürlich sollte jeder Mensch seinem Leben dann ein Ende bereiten dürfen, wenn er es selbst möchte! Insbesondere bei einer unheilbaren Erkrankung. Bei diesem letzten Schritt sollte er von seinen Liebsten unterstützt werden dürfen, ohne dass diese Strafe fürchten müssen. Das Entscheidende ist auch der Zugang zu entsprechenden Medikamenten.

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