Brandenburg - Stübgen kritisiert Vorgehen bei Verbot für Hamas und Samidoun

Sa 04.11.23 | 17:56 Uhr
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Michael Stübgen (CDU, r), Innenminister von Brandenburg, kommt am 25.09.2023 zu einer Pressekonferenz bei einer Polizei-Kontrolle gegen Schleuser. (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Bild: dpa/Patrick Pleul

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen ist verärgert. Das Betätigungsverbot von Hamas und Samidoun in Deutschland sei zu früh von Kanzler Scholz verkündet worden. Die Vereine seien so vorgewarnt gewesen.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat das Vorgehen der Bundesregierung für ein Verbot des palästinensischen Netzwerks Samidoun und ein Betätigungsverbot für die Hamas kritisiert. Es sei definitiv ein Fehler gewesen, das Verbot anzukündigen, sagte Stübgen am Samstag in Potsdam. Die betroffenen Vereine hätten lange Zeit gehabt, sich darauf vorzubereiten. Brandenburg werde prüfen, welche Möglichkeiten es durch diese Verfügung zusätzlich gebe, um gegen propalästinensische und antisemitische Akteure vorzugehen. Es sei aber unwahrscheinlich, "dass wir da jetzt noch was finden", sagte Stübgen.

Verbotsverfügung kam Donnerstag - Scholz hat es Wochen zuvor angekündigt

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Netzwerk am Donnerstag verboten und gleichzeitig ein Betätigungsverbot für die islamistische Palästinenserorganisation Hamas ausgesprochen. Überraschend kam dies - anders als normalerweise bei Verbotsverfügungen - nicht. Denn Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte diesen Schritt bereits am 12. Oktober im Bundestag angekündigt, wohl um ein politisches Signal zu senden, nachdem die im Gazastreifen herrschende Terrororganisation Hamas am 7. Oktober in Israel Massaker unter Zivilisten angerichtet und zahlreiche Geiseln verschleppt hatte.

Auch andere Innenpolitiker der Union hatten die Ankündigung der Verbotsverfügung kritisiert. Sie sagten, durch diese Vorwarnung sei womöglich eine Beschlagnahmung von Vermögen verhindert worden. Außerdem merkten sie an, dass vielleicht Beweismaterial, das im Falle einer Klage gegen die Verbotsverfügung relevant sein könnte, beiseitegeschafft wurde.

Ein Beobachtungsschwerpunkt in Brandenburg ist Fürstenwalde

In Brandenburg werden antisemitische oder antiisraelische Äußerungen nach Einschätzung des Verfassungsschutzes von mehreren Akteuren verbreitet. Das "Islamische Zentrum Fürstenwalde" ist ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes Brandenburg, der den Verein den islamistischen Gruppierungen Hamas sowie der Muslimbruderschaft zuordnet. Der Verfassungsschutz stufte den Verein im Juli als gesichert extremistische Bestrebung ein.

Social-Media-Kanäle sollen schnell geschlossen werden

Auf Bundesebene nimmt das Bundesinnenministerium jetzt die Social-Media-Kanäle des palästinensischen Netzwerks Samidoun ins Visier. Eine Ministeriumssprecherin erklärte am Samstag auf Anfrage: "Jetzt werden die nächsten Schritte eingeleitet". Dazu gehöre, dass die Betreiber sozialer Netzwerke über das Verbot informiert würden, damit sie entsprechend handelten. Nicht mehr erlaubt sei zudem die Bereitstellung der Internetseite des Vereins.

"Das Verbot wird mit der Zustellung, spätestens mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger, wirksam und vollziehbar", heißt es im Vereinsgesetz. Das Samidoun-Netzwerk veröffentlichte in der Nacht zum Samstag in sozialen Medien eine Fotomontage, die Faeser, die Verbotsverfügung und eine Packung Baklava zeigt. Daneben steht unter anderem "Lang lebe unser tapferer Widerstand" und "Wir sehen uns im Gerichtssaal!" Samidoun hatte nach dem Blutbad in Israel am 7. Oktober für Entrüstung gesorgt, weil kurz danach Mitglieder des Netzwerks als Ausdruck der Freude Süßigkeiten auf der Sonnenallee im Berliner Bezirk Neukölln verteilten.

Die Hamas wird von der EU und den USA schon seit Jahren als Terrororganisation eingestuft, womit sie de facto in Deutschland schon verboten war. Das Betätigungsverbot macht es jedoch einfacher, Maßnahmen gegen die islamistische Gruppierung durchzusetzen, etwa bei Versammlungen einzuschreiten. Hinter der Hamas stehen nach Schätzungen des Verfassungsschutzes in Deutschland rund 450 Menschen, von denen viele deutsche Staatsbürger sind. Einen offiziellen Ableger der islamistischen Gruppierung gibt es hierzulande nicht. Vereine, die der Bewegung nahestanden, wurden bereits vor Jahren verboten.

Sendung: Antenne Brandenburg, 04.11.2023, 19:30 Uhr

8 Kommentare

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  1. 8.

    Meine teilweise Zustimmung haben Sie, trotzdem war das Ausplaudern kontraproduktiv, denn es gibt ja noch andere Verstecke.
    Wenn "in Stellung bringen" Afghanistan, Syrien, Irak als Vorbild hat und alle Menschen in der geografischen Nähe der Zielpersonen in einen Krieg verwickelt, bin ich dagegen, im Prinzip sind sie schon im Krieg und das darf nicht noch schlimmer werden. Die Nato möge besonnen handeln.

  2. 7.

    So ein Quatsch!
    Es geht doch doch wohl eher darum festzustellen, wer die treibenden Kräfte hinter den Organisationen sind. Und das haben Mossad, Shin Bet, der Verfassungs- a.k.a. Staatsschutz und der NSA, CIA, GRU & Co längst herausgefunden.
    Was machen die treibenden Kräfte derzeit? Wie finanzieren sie sich? Wie kommunizieren sie?
    Das sind viel wichtigere Aspekte als ein Verbot. Wenn man bei Hamas und Hizbollah von quasistaatlichen Akteuren spricht, muss man in der Lage sein, geeignete Gegenmittel in Stellung zu bringen.
    Voll provinziell und undurchdacht das ganze Theater

  3. 6.

    Recht hat er, der Herr Stübgen. Scholz und Konsorten lassen immer viel heiße Luft ab, sind mit leeren Phrasen wortreich gleich zur Stelle und dann passiert - erst 'mal nichts, oder das Falsche. Man hört schon nicht mehr hin und hofft, die restliche Legislaturperiode ohne irreversible Schäden zu überstehen.

  4. 5.

    Sie verstehen nicht was mit zu früh gemeint ist. Die Verkündung eines möglichen Verbots durch den Bundeskanzler hat dieses Organisationen ausreichend Zeit gegeben Vermögen weg zu schaffen.

  5. 4.

    Zu früh? Das Betätigungsverbot für die Hamas und alle ihr nahestehenden Organisationen kommt viel zu spät! Die Gruppierung steht nicht ohne Grund auf der EU-Liste der Terrororganisationen, warum eine solche Listung nicht automatisch ein Betätigungsverbot in Deutschland nach sich zieht ist mir vollkommen unverständlich! Das selbe sollte selbstverständlich auch für alle anderen islamofaschistischen Organisatione geben, die das Existenzrecht Israels immer noch in Frage stellen!

  6. 3.

    Das Handeln unserer Regierenden lässt sich parteiübergreifend am besten mit einer Liedzeile aus dem schönen Stück "Was ist hier los?" der Band "Eisbrecher" beschreiben:

    "Wir wollen viel
    Und können nichts!"

  7. 2.

    „ Die Hamas wird von der EU und den USA schon seit Jahren als Terrororganisation eingestuft, womit sie de facto in Deutschland schon verboten war.“
    Mein reden, alter Wein in neuen Schläuchen. Das Thema eignet sich wieder hervorragend für den Wahlkampf, insbesondere von der Partei, die 16 Jahre das Innenministerium gestellt haben, nicht Herr Stübgen??

  8. 1.

    BK Scholz hat es angekündigt, Frau Faeser hat es verkündet. Da ist schon ein "winziger" Unterschied vorhanden. Mit der Verkündung sollte doch eigentlich auch die Zustellung erfolgen - zeitgleich mit polizeilichen Maßnahmen und unmittelbar folgend ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger üblich. Das Herr Stübgen "not amused" ist, ist verständlich. Insgesamt ein wenig zu viel unnötige Fehler bei einem so brisanten Thema. Warum? Um gut dazustehen? Ich meine Herr Olaf hätte hier ruhig später etwas sagen können. Scheint ihm ja sonst zu liegen. Eine Schadensbegrenzung durch Frau Faeser wäre durchaus möglich gewesen.

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