Berlins Generalstaatsanwältin - Koppers fordert Abschaffung des Weisungsrechts durch Justizminister

Mi 03.01.24 | 06:36 Uhr
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Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, Archivbild (Quelle: DPA/Britta Pedersen)
Audio: Antenne Brandenburg | 08.11.2023 | Ronald Schleif | Bild: DPA/Britta Pedersen

Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers hat die Abschaffung des Weisungsrechts durch Justizminister von Bund und Ländern gefordert. Der Europäische Gerichtshof mahne dies schon länger an, in vielen europäischen Ländern gebe es dieses Durchgriffsrecht auf konkrete Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften nicht, hieß es.

"Deutschland ist in diesem Punkt nicht vorbildlich aufgestellt", sagte Koppers der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Justizminister und -ministerinnen erklärten immer wieder, sie würden das Weisungsrecht tatsächlich nicht ausüben. "Das finde ich so nicht glaubhaft. Denn dann könnten sie es auch abschaffen."

Gleichstellung mit Richterberuf

Koppers verwies dabei auch auf die politische Entwicklung und sagte mit Blick auf den hohen Zuspruch für die AfD bei Umfragen in einigen Bundesländern: "Wenn ein AfD-Politiker den Justizminister stellte, dann möchte ich mir nicht vorstellen, wie die Strafverfolgung aussähe - vor allem im Bereich des Rechtsextremismus."

Die AfD nutze derzeit die Justiz, um vermeintliche Verletzungen eigener Rechte geltend zu machen und den Anschein zu erwecken, ihre politischen Gegner hielten sich nicht an Recht und Gesetz. So riefen sie relativ häufig das Bundesverfassungsgericht an. "Wenn sie die Macht hätten, würde es allerdings nicht mehr mit rechtsstaatlichen Mitteln zugehen", ist Koppers überzeugt.

Die Abschaffung des Weisungsrechts stelle "eine Entpolitisierung der Strafverfolgungsbehörden" dar, die aus ihrer Sicht wichtig für das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Staatsanwaltschaften sei, sagte die Generalstaatsanwältin. Zugleich ginge mit der Abschaffung eine Gleichstellung mit dem Richterberuf einher. Bei diesem gelte das Prinzip der Unabhängigkeit und niemand könne Richtern oder Richterinnen vorschreiben, wie sie entscheiden.

FDP hatte sich vor der Wahl für Reform eingesetzt

Die Unterscheidung sei vielen jungen Juristen und Juristinnen unverständlich - und damit auch ein Hemmnis bei der Gewinnung von Nachwuchs für die Staatsanwaltschaft. "Sie durchlaufen dieselbe Ausbildung, legen auf dasselbe Grundgesetz den Amtseid ab", so Koppers. "Sie haben dieselben Pflichten - warum sollen sie nicht die gleichen Rechte haben?"

Der Deutsche Richterbund (DRB) hatte erst kürzlich erneut die Justizminister von Bund und Ländern aufgefordert, sich vom Weisungsrecht zu verabschieden. Das Durchgriffsrecht erschüttere das "Vertrauen in eine objektive Strafverfolgung", erklärte der Interessensverband der Richter und Staatsanwälte.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP heißt es: "Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) passen wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften an." Die FDP, die mit Marco Buschmann den Bundesjustizminister stellt, hatte sich in der zurückliegenden Wahlperiode für eine solche Reform eingesetzt.

Sie schlug damals vor, das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers in Einzelfällen abzuschaffen. Die Staatsanwaltschaft sollten weiter einer Dienstaufsicht unterliegen, die jedoch nicht das Weisungsrecht von Justizverwaltungen in Bezug auf Einzelfälle umfassen sollte. Aus dem Bundesjustizministerium hieß es im November, es werde das weitere Vorgehen geprüft.

Sendung: Antenne Brandenburg, 08.11.2023, 13:01 Uhr

49 Kommentare

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  1. 49.

    Und wer soll die "Strafvereitelung " verfolgen, wenn die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist? Dann kommt die Aussage:"Wir sehen keinen ausreichenden Anfangsverdacht. Das Verfahren wurde eingestellt". Es gibt ein Strafgesetzbuch und danach hat die Staatsanwaltschaft zu handeln. Nicht mehr und nicht weniger.

  2. 48.

    Wollen Sie mit Ihrer Aussage etwa behaupten, dass unsere Demokratie schwach ist? Unsere Demokratie ist stark, darum brauchen wir kein Verbot von Parteien. Wir setzen uns mit demokratischen Mitteln und mit Argumenten mit dieser Partei auseinander. Nur so können wir unsere FDGO durchsetzen.

  3. 47.

    Die Frage ist nur, Frau Koppers ist seit 2018 Generalstaatsanwältin und im Jahr 2024 findet sie die Weisungsgebundenheit nicht mehr richtig? Hat sie die ersten 5 Jahre geschlafen?

  4. 46.

    Die Frage ist doch, wer hier einstuft, warum und wer den Auftrag dazu geben hat. Im SPIEGEL stand vor einigen Tagen, dass die AfD irgendwo eine Klage gewonnen hat, weil die Vorwürfe offensichtlich konstruiert waren und jeder Grundlage entbehrt hatten. Die ganze Aufbauscherei wird sich noch bitterlich rächen.

  5. 45.

    Ich meinte eigentlich nicht die SPD, sondern die ihr enteilende AfD ! Heute war im Internet zu lesen, dass die SPD teilweise u nur noch auf 3 % kommt.

  6. 44.

    Das war bei den Grünen und den Linken in der Anfangszeit auch so. Durch das Stahlgewitter müssen alle Neulinge durch, denn es sind erstmal Fressfeinde !!

  7. 43.

    Wenn sie die AfD gut kennen, welche Position bekleiden sie denn da, wenn Sie sich ein solches Urteil erlauben. Gehen Sie zu den Stammtischen oder Treffen, und sprechen mit den Mitgliedern ? Haben Sie sich schon mal z.B. mit der Brinker
    unterhalten ? Was die Reden anbetrifft, sind diese teilweise natürlich provokativ. Klappern gehört zum Handwerk. Aber das machen andere auch gern und deftig. Ich darf an den Moralisten der SPD Kahrs und seine Entgleisungen im Bundestag erinnern. Da hat man ihm seine Homosexualität zur Ehrenrettung angerechnet. Was ist aus ihm geworden ?
    Eine weitere Frage ist, was man herauslesen und hören möchte.

  8. 42.

    Vor etlichen Jahren war Ihre Partei auch noch kein rechtsextremer Verdachtsfall oder in Teilen als als gesichert rechtsextremistisch eingestuft

  9. 41.

    Erst wenn die AfD die absolute Mehrheit erreicht, wird sich bei diesem Thema was ändern.

  10. 40.

    Die Altparteien taktieren hinhaltend bei diesem Thema. Neu ist das Thema ja nicht, nur passiert ist nichts. In dem Bericht der EU-Kommission zu Deutschland heißt es nach wie vor: “Bezüglich der angekündigten Reform, mit der die Befugnis der Justizminister, Staatsanwälten in Einzelfällen Weisungen zu erteilen, neu geregelt werden soll, wurden bislang keine Schritte unternommen.”

  11. 39.

    Verstehe nicht, warum Sie gerade bei diesem Thema die Nagelprobe für die AfD sehen. Die AfD, genauer gesagt, deren Justitiar, hatte schon vor etlichen Jahren die Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft gefordert.

  12. 37.

    Bei RRG ist 2016 im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden, wie die Staatsanwaltschaft bei bestimmten Delikten vorzugehen habe. Insofern sind die Bedenken von Koppers nicht nur in Bezug auf die AfD berechtigt.

  13. 36.

    Sie haben natürlich recht, dass die Staatsanwaltschaft ein Exekutivorgan ist. Gemäß Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz darf die Exekutive nur aufgrund von Rechtsnormen tätig werden. Somit ist ein ministeriales Weisungsrecht obsolet, da das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung ganz eindeutig regeln wann die Staatsanwaltschaft tätig werden muss und auch wie.

  14. 35.

    Ich kenne das AfD Programm und auch die Kyffhäuserrede von Bernd Höcke! Das ist eine rechtsextreme Partei!

  15. 34.

    Nun, da habe ich neben der Staatsanwaltschaft gleich noch Teile der Richterschaft in einen Topf geworfen.

  16. 33.

    Die Justizminister haben kein Weisungsrecht an Richter. Das bezieht sich nur auf die Staatsanwaltschaften. Im Artikel steht das zwar, aber nur sehr beiläufig, und auch verhältnismäßig spät. Das hätte deutlich klarer formuliert werden müssen, da es der Kernpunkt des Artikels ist.

  17. 32.

    "Ich wusste gar nicht , dass die Justizminister Einfluss auf die Richter haben." Haben sie ja auch nicht, zumindest nicht nach der Ernennung. Die Politik bestimmt aber, wer zu Richtern ernannt wird. Ist aber ein anderes Thema, denn hier geht es um Staatsanwaltschaften und da nimmt die Politik durchaus Einfluss, wenn sie verlangt, dass bei bestimmten Verfahren zum Beispiel trotz fehlender Anhaltspunkte weiter ermittelt wird oder bestimmte Straffelder intensiver verfolgt werden sollen. Da die Kapazitäten endlich sind, kann es dann auch passieren, dass andere Fälle unbearbeitet bleiben. Es muss in einem Rechtsstaat ausschließlich der Staatsanwaltschaft obliegen, wo sie wie viele Ressourcen in die Ermittlungen steckt und die Überwachung dessen durch die Richterschaft und nicht die Politik.

  18. 31.

    Ich wusste gar nicht , dass die Justizminister Einfluss auf die Richter haben.
    War es nicht die Ex-Kanzlerin und es so etablierte, vor richtungsweisenden Urteilen des BGH mit deren Richter sich zu einem Pläuschen zum Essen traf?
    Heute ist es die CumEx- und Warburgbank-Affäre des heutigen Kanzlers, deren Aufklärung von der Hamburger Staatsanwaltschaft versucht wird, nicht nur zu behindern, sondern unter den Teppich zu kehren.
    Und @Bauml, die Partei macht es dann den Altparteien gleich.

  19. 30.

    Interessant, solange Kanzler Scholz im Amt ist, werden seine CUM-EX Skandale immer wieder von der Staatsanwaltsschaft Hamburg und Co eingestellt... Jetzt mal überlegen... Und jetzt, wo die AFD eventuell gefährlich wird, soll dieses Gesetz, welches seit 1879 existiert, vom Kaiser, der Weimarer Republik und der Nachkriegszeit bis heute verwendet wurde und wird abgeschaft werden?

  20. 29.

    Bei RRG ist 2016 im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden, wie die Staatsanwaltschaft bei bestimmten Delikten vorzugehen habe. Insofern sind die Bedenken von Koppers nicht nur in Bezug auf die AfD berechtigt.

  21. 28.

    Warum sollten unsere gewählten Volksvertreter weniger rechtstreu als Lebenszeitbeamte handeln?

  22. 27.

    Wie ich geschrieben habe: im Strafprozess unterliegt die Ermittlungsbehörde dem Legalitätsprinzip. Rechtswidrige Weisungen eines Ministeriums könnten ggf. die Tatbestände einer Strafvereitelung im Amte oder Verfolgung Unschuldiger erfüllen. Wir sollten aber davon ausgehen, dass sich unsere gewählten Volksvertreter rechtstreu verhalten. Die Staatsanwaltschaft der Weisungsbefugnis des Justizministeriums zu unterstellen ist letztlich Ausdruck des Demokratieprinzips aus Art. 20 GG.

  23. 26.

    diese Generalstaatsanwaltschaft ist krass, dass Weisungsrecht muss endlich angewandt werden,damit dienstliche Beschwerden nicht „verschwinden „wie bisher sonst gönnt man sich Schauprozesse gegen Promis,Kuscheljustiz gegen „LG“und Tatbestände wie „unschuldig Verfolgen“.Wozu sind Justizminister da !

  24. 25.

    Ich erwarte eine neutrale und objektive Strafverfolgung. Diese Behörden sollten dem Gesetz verpflichtet sein und nicht politischen Entscheidungsträgern. Es gibt in D ein Strafgesetzbuch, das dürfte wohl für die Staatsanwaltschaft bindend sein?

  25. 24.

    Nicht auszudenken, man stelle sich vor gewisse Straftatbestände könnten dann nicht mehr als Kavaliersdelikt abgeurteilt werden wie Vergewaltigung Bspw. OMG

  26. 23.

    Auch Staatsanwälte (mwd) müssen nach dem Gesetz frei ermitteln können und nicht nach politischer Weisung.

  27. 22.

    Die Staatsanwaltschaft ist eine Anklagebehörde, kein Gericht. Daher steht ihr auch keine richterliche Unabhängigkeit zu. Aufgrund des Legalitätsprinzips im Strafverfahren ist es auch nicht notwendig, die Staatsanwaltschaft dem Weisungsrecht durch die Justizministerien zu entziehen.

  28. 21.

    Na ja, das Wahlprogramm ist das Eine, und die Akteure das Andere, wobei das Erste nur das Mäntelchen ist!
    Oben Hui und unten Pfui, das passt hier sehr gut.

  29. 20.

    Dann glauben sie also den Blödsinn den die SPD Spitze ständig von sich gibt.
    Nochmal,wie viele Versprechen hat dieser Saleh schon gegeben die er nicht eingehalten hat?

  30. 19.

    Es ist immer wieder erschreckend, wie viele hier unterwegs sind, ohne jemals das Parteiprogramm gelesen zu haben. Gleichzeitig erdreisten sich dann diese Experten, nicht etwa die Programmpunkte seriös zu kritisieren und das extreme daran zu erklären, sondern sich grundsätzlich möglichst negativer Narrative zu bedienen, um ihre Unwissenheit und den Hass zu kaschieren. Themata , wie z.B. Umwelt, Natur, Wohnen, Finanzen, digitale Welt usw. werden überhaupt nicht mit einer Silbe erwähnt. Dafür immer wieder die gleiche altbekannte Leier. Man sieht aber, dass das nicht mehr so richtig zu funktionieren scheint.

  31. 18.

    Interessant, dass die Generalstaatsanwältin jetzt mit Forderungen aus der AfD an die Öffentlichkeit tritt.
    Das ist ja schon lange eine Forderung der AfD.

  32. 16.

    Mist … Schon wieder ein ziemlich heißes Eisen das die Ampel nur deshalb anpacken muss, da es Vorgänger-Regierungen offensichtlich lieber im Feuer gelassen haben … Und wieder wird sie sich dabei wohl die Finger (etwas) verbrennen müssen … Und wieder werden die ganz Falschen dann vom Mut der Handelnden profitieren.

  33. 15.

    Danke, genau meine Gedanken.
    Wo ist da die Recherche?
    Hier wird immer nur auf die AfD verwiesen, aber wie sieht es denn Allgemein so aus?

  34. 14.

    Eine unabhängige Justiz muss unabhängig sein. Alles andere ist nicht grundgerechtskonform, nicht rechtsstaatlich.

    Egal, wer gerade regiert.

  35. 13.

    Was ist daran erstaunlich?! Die AfD ist die Nagelprobe unserer Demokratie.
    Es geht darum die Gewaltenteilung im Detail soweit Missbrauchsfest zu machen, wie es nach menschlichem Ermessen nur geht.
    Gerade unser Land hat doch erlebt, wie Diktaturen der übelsten Sorte aus zu schwachen demokratischen Strukturen heraus entstehen können.

  36. 12.

    Die Aufgaben der Dienstaufsicht sind in § 26 Abs. 2 DRiG geregelt. Dieses soll sicherstellen, dass eine schleppende Bearbeitung von Fällen, Verfehlungenetc. vermieden/geahndet werden.
    Jeder Bürger hat ja das Recht, eine sog. Dienstaufsichtsbeschwerde zu stellen, wenn eine Verletzung der Dienstpflicht oder ein Fehlverhalten der Bediensteten gegenüber dem Bürger vorliegt.
    Eine generelle Weisungsbefugnis würde jedoch einen Eingriff in richerliche Entscheidungen bedeuten. DAS hätte mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.
    Deshalb: Eine externe und neutrale Dienstaufsicht ja, eine Weisungsbefugnis, nein

  37. 11.

    Es ist schon erstaunlich, wofür das Weisungsrecht so alles missbraucht wird.
    Sollte eine offen extremistische Partei Zugang zu diesem Werkzeug erhalten, wird sie es massiv ausnutzen.
    Das ist allerdings mehr als besorgniserregend.
    Es wird aller höchste Zeit, auch die digitalen Systeme vor einem Zugriff extremistischer Kräfte zu schützen und zwar nachhaltig.

  38. 10.

    Soll nur die Macht des Justizmin.beschnitten werden,was ja nicht schlecht wäre. Das Weisungsrecht des Generalstaatsanwaltes oder der Oberstaatsanwälte bleibt aber bestimmt bestehen; diese Macht werden sich diese Personen nicht nehmen lassen.
    Ergebnis: Der politische Einfluss bestimmter Politiker bleibt bestehen. Was soll das Ganze eigentlich dann?

  39. 9.

    Dass die Politik überhaupt bestimmen bzw beeinflussen darf, wann und wie ermittelt werden darf, ist aus meiner Sicht ein Unding. Dieses Weisungsrecht hätte es aus meiner Sicht in einem demokratischen Rechtsstaat nicht geben dürfen und gehört abgeschafft.
    Auch hätte es sich gehört, lieber RBB, mal zu recherchieren, welche Weisungen die Berliner Staatsanwalt in den letzten 5Jahren von der Senatsjustiz-Verwaltung erhalten hat.

  40. 8.

    Leute geht's noch! Klar wegen der AFD! Sie ist eine rechte Partei und genauso fing es mal ab. Macht die Augen auf! Aber. Vermutlich wählt ihr sie. Erschreckend wie ihr euch einwickeln lasst. Denk doch selbstständig.

  41. 7.

    Es ist schon erstaunlich, wofür die AfD so benutzt wird

  42. 6.

    Haha immer auf die AFD verweisen die nirgendwo groß im Amt oder an der Macht ist und damit verschleiern dass tatsächlich die ganzen Altparteien diese Macht missbrauchen !
    Tricky Schachzug.

  43. 5.

    Was ich nicht verstehe ist: sie sollen weiter einer Dienstaufsicht unterliegen, doch kein Weisungsrecht haben.
    Ich habe keine Ahnung, aber für mich klingt das so, als ob man damit die Dienstaufsicht entwaffnet und jeder machen kann was er will.

  44. 4.

    Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP heißt es: "Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) passen wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften an."

    Was will jetzt Frau Kopper?
    Offenbar glaubt sie, dass vor Ablauf der Legislaturperiode die AfD einen Justizminister stellt und alle Prozesse gegen Rechtsextreme einstellen. Oder dass die Koalition in Kürze auseinanderbricht.
    Manchmal staune ich, mit welchen realitätsfremden Problemen sich Leute beschäftigen, statt ihren Job zu machen.

    Das Vertrauen in die objektive Strafverfolgung wird durch ganz andere, banale Tatsachen viel mehr erschüttert; nämlich z.B. dass Verfahren eingestellt werden weil kein öffentliches Interesse besteht.

  45. 3.

    Der EuGH mahnt es an, keiner übt es aus, keiner will es beibehalten… und trotzdem ändert sich nichts.
    Scheint wohl mindestens einen zu geben der ein Interesse am Status quo hat oder ist es so schwierig den Teil zu streichen der das Weisungsrecht betrifft ?

  46. 2.

    Ohne dieses Weisungsrecht hätte die Staatsanwaltschaft bei dem Maskengeschäften sicher auch wegen Korruption ermitteln können, da die Abgeordneten sich mittels ihres politischen Mandates einen Geldwerten persönlichen Vorteil verschafft haben. Mir, ohne Mandat, wäre es nicht möglich gewesen.
    Die Abschaffung ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in Richtung Rechtsstaatlichkeit.

    Danke

  47. 1.

    Bin absolut dafür! Gleiches Recht für alle!

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