Wahlkreise ohne Bundestagsabgeordnete - Wo die Wahlrechtsreform ansetzt - und welche Folgen sie haben kann

Mi 29.03.23 | 20:08 Uhr | Von Juan Francisco Alvarez-Moreno und Oliver Noffke
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Plenarsaal des Deutschen Bundestages (Quelle: Geisler Fotopress)
Video: rbb24 Abendschau | 17.03.2023 | Franziska Hoppen | Bild: Geisler-Fotopress

Im Bundestag sitzen aktuell 138 Abgeordnete mehr als vorgesehen. Die Wahlrechtsreform soll das ändern. Dafür könnte es künftig weiße Flecken geben: Wahlkreise ohne Vertreter im Bundestag. Auch in Berlin und Brandenburg. Von J. F. Alvarez-Moreno und O. Noffke

Der aktuelle Bundestag ist das größte frei gewählte Parlament der Welt - mit Abstand. 736 Abgeordnete leistet sich Deutschland, samt Personal, Büros und Ruhegeldern. Das sind deutlich mehr als die 598 Abgeordneten, die der Bundestag eigentlich haben sollte. Seine Sollgröße setzt sich zusammen aus den 299 Direktmandaten, die in den Wahlkreisen entschieden werden; und ebenso vielen Abgeordneten, die über die Landeslisten der Parteien einziehen - mit der Zweitstimme.

Dass sich die reale Größe des Bundestags so weit von ihrem Sollzustand entfernt hat, führt zu einigen Problemen. Das offensichtlichste: Er ist deutlich teurer. Das Mehr an Abgeordneten verlangsamt aber auch die demokratischen Prozesse. Ausschüsse werden größer, Debatten komplizierter.

Prinzipiell zeigen sich alle Parteien im Bundestag darin einig, dass das Parlament deutlich verkleinert werden muss. Trotzdem wird quasi seit Jahrzehnten um eine Lösung für das Problem gestritten. Denn je nachdem, über welchen Hebel die Zahl der Sitze verkleinert werden sollte: Immer hatte eine Partei mehr zu verlieren als eine andere.

Stärkung der Listenplätze

Vor Kurzem nun hat sich der Bundestag zu einer Wahlrechtsreform durchgerungen: Demnach sollen künftig 630 Abgeordnete im Parlament sitzen [tagesschau.de]. Das sind immer noch mehr als eigentlich vorgesehen, aber deutlich weniger als aktuell. Erreicht werden soll dies durch das Streichen der Überhang- und Ausgleichsmandate und den Wegfall der Grundmandatsklausel. Diese Änderungen können große Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestags haben.

Die Linke wäre komplett raus, die CSU müsste zittern

Denn: Hätten die neuen Regeln schon bei der Wahl im September 2021 gegolten, wäre die Linke aktuell gar nicht im Bundestag vertreten. Damals erhielt sie lediglich 4,9 Prozent der Zweitstimmen; scheiterte also an der Fünf-Prozent-Hürde. Aber drei Linken-Politiker:innen konnten ein Direktmandat holen: Gregor Gysi (Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick), Gesine Lötzsch (Berlin-Lichtenberg) und Sören Pellmann (Leipzig II). Zum vierten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik waren damit die Voraussetzungen für das Greifen der Grundmandatsklausel erfüllt: Die Linke durfte in Fraktionsstärke einziehen. Neben den drei Direktmandaten bedeutete dies 36 weitere Sitze, die über die Landeslisten hinzukamen.

Würde diese Klausel wie beschlossen künftig wegfallen, hätte die Linke - deren Hochburgen auch in Berlin und Brandenburg liegen - wohl viel zu verlieren. Kein Wunder also, dass ihre Vertreter bereits laut über juristische Wege nachdenken. "Wenn die Ampelkoalition keinen verfassungsrechtlichen Streit riskieren will, muss sie die Prozenthürde auf 3 oder 3,5 Prozent senken", sagte Gregor Gysi am vergangenen Samstag dem "Spiegel". Andernfalls sei die im Grundgesetz verankerte Chancengleichheit der Parteien gefährdet.

Stimmenschmelze im Osten und Süden

Potentiell gefährlich ist der Wegfall der Grundmandatsklausel auch für die CSU. Bei der letzten Bundestagswahl hat sie fast alle Direktmandate in Bayern geholt. Lediglich München-Süd ging an die Grünen. Auf der bayerischen Wahlkreiskarte erscheinen die Christsozialen als unangefochtene Vormacht. Der Blick auf das Zweitstimmenergebnis relativiert diesen Eindruck allerdings. 31,7 Prozent erhielt die CSU vor anderthalb Jahren in Bayern. Bundesweit entfielen allerdings nur 5,2 Prozent auf sie. Gefährlich nah an der Fünf-Prozent-Hürde.

Kein Überhang, kein Ausgleich

Was künftig aber die meisten Parlamentssitze einsparen soll, ist die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Diese sind ebenfalls eine direkte - beziehungsweise indirekte - Folge von stark unterschiedlichen Anteilen von Erst- und Zweitstimmen für eine Partei.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate in einem Bundesland erringt, als ihr anhand des Zweitstimmenergebnisses zustehen. Bisher dürfen die Parteien diese Sitze behalten, nach den neuen Regeln soll das nicht mehr der Fall sein. Dann könnte ein Kandidat einen Wahlkreis zwar direkt gewinnen – den Bundestagssitz aber trotzdem nicht bekommen

Am stärksten haben bislang die Unionsparteien und die Sozialdemokraten von dieser Regelung profitiert. Bei der letzten Bundestagswahl holte die CDU zwölf Überhangmandate, die CSU elf, die SPD zehn und die AfD eins. Die wären – mit der neuen Regelung - in Zukunft alle weg.

104 zusätzliche Sitze montiert

Ebenso die Ausgleichsmandate: Diese Regelung wurde vor der Bundestagswahl 2013 eingeführt, um das Ungleichgewicht der Überhangmandate abzufangen. Schließlich führen sie dazu, dass Parteien mit mehr Sitzen ins Parlament einziehen können, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Dieses Problem wurde durch die Ausgleichsmandate behoben. Allerdings ist dabei der Bundestag enorm aufgebläht.

Die 34 Überhangmandate bei der letzten Bundestagswahl hatten zur Folge, dass 104 Sitze als Ausgleich für die Überhangmandate im Reichstagsgebäude montiert werden mussten. Davon profitierten abgesehen von der CSU alle Parteien, insbesondere aber die SPD (26) und Bündnis 90/Die Grünen (24). Der CDU wurden 18 zugesprochen, der FDP 16, AfD 13 und die Linke erhielt sieben Sitze als Ausgleich - obwohl sie die Fünf-Prozent-Hürde gerissen hatte.

Direktmandate könnten wegfallen und durch Landeslisten-Mandate ersetzt werden

Angewendet auf das Ergebnis der letzten Bundestagswahl stellt das neue Wahlrecht also 177 Sitze infrage. So deutlich soll das Parlament allerdings nicht schrumpfen. Die geplanten 630 Sitze sollen sich zum einen aus den bisherigen 299 Wahlkreisen zusammensetzen, zum anderen aus 331 Sitzen, die über die Landeslisten vergeben werden - es sei denn, es können Direktmandate aufgrund der oben genannten Neuregelungen nicht vergeben werden. Diese Sitze sollen dann anhand der Zweitstimmenergebnisse besetzt werden.

Sollte sich die seit Jahrzehnten anhaltende Schmelze an Zweitstimmen bei der CSU fortsetzen und könnte die Linke auch künftig nur in wenigen Wahlkreisen punkten, könnte irgendwann der Fall eintreten, dass bei einer Bundestagswahl Dutzende Direktmandate nicht vergeben werden könnten. Ihre Sitze würden dann über die Landeslisten stärkerer Parteien gefüllt.

"Ich habe zugestimmt mit großen Bauchschmerzen"

Direktmandate könnten künftig aber auch verloren gehen, obwohl eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überwindet. Eine Berechnung der "Zeit" [Bezahlschranke] zeigt, wo dies der Fall gewesen wäre, wenn das neue Wahlrecht bereits bei der Bundestagswahl 2021 gegolten hätte. In den Berliner Wahlkreisen Treptow-Köpenick und Lichtenberg gäbe es dann keine Büros von Bundestagsabgeordneten, weder von Direktkandidat:innen noch von den Politiker:innen auf Listenplätzen.

In Brandenburg träfe dies auf den Kreis Märkisch Oderland - Barnim II zu. Simona Koß (SPD) ist dort die Direktkandidatin. Sie hat für die Wahlrechtsreform gestimmt. "Ich habe zugestimmt mit großen Bauchschmerzen", sagte sie nach der Abstimmung dem rbb. Auch in den Wahlkreisen Elbe Elster - Oberspreewald - Lausitz II und Oberhavel - Havelland II würde die SPD keine Direktmandate haben.

Die Wahlrechtsreform ist für mich eine Zäsur und ein massiver Angriff auf die demokratische Mitbestimmung.

Jens Koeppen (CDU), Bundestagsabgeordneter aus Brandenburg

Bundesrat muss Gesetz annehmen - dann geht es wohl zum Bundesverfassungsgericht

Koß und ihre Parteikollegen aus der Landesgruppe Brandenburg hätten vorher ihre Bedenken klar geäußert. Zu den Gründen sagte sie: "Wir haben einen klaren Wählerauftrag. Dieses Parlament ist zu verkleinern. Dieser Wählerauftrag ist im Koalitionspapier verankert und dieser Aufgabe haben wir uns zu stellen."

"Die verabschiedete Wahlrechtsreform ist für mich eine Zäsur und ein massiver Angriff auf die demokratische Mitbestimmung", kritisierte jedoch Jens Koeppen, der CDU-Bundestagsabgeordnete aus dem Brandenburger Wahlkreis Uckermark - Barnim I, im Gespräch mit dem rbb nach der Abstimmung. Er befürchte, dass sich die Abgeordneten weiter vom Souverän - also den Wählerinnen und Wählern - entfernten. Parteien würden "noch mehr Einfluss auf die Kandidaten ihrer Liste haben". Diese Kandidaten würden sich entsprechend widerspruchslos anpassen müssen. Den Regierungsparteien gehe es nur darum, über ihre Parteistimme regionale Parteien wie die Linke im Osten oder die CSU in Bayern auszublenden, sagte Koeppen.

Ob es bei der nächsten Bundestagswahl tatsächlich Wahlkreise in der Region geben wird, die nicht im Parlament vertreten sind, lässt sich nur schwer vorhersagen. Grundsätzlich ist das möglich. Insbesondere dort, wo eine Partei Direktmandate holt, aber bei den Zweitstimmen enttäuscht. Bevor das neue Wahlrecht tatsächlich angewendet werden kann, muss aber noch der Bundesrat das Gesetz annehmen. Und sehr wahrscheinlich auch des Bundesverfassungsgerichts, neben der Linken hat auch die CSU angekündigt, gegen die Reform klagen zu wollen.

Beitrag von Juan Francisco Alvarez-Moreno und Oliver Noffke

61 Kommentare

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  1. 61.

    Also ich als einfach Bürger würde sage Parteien müssen über 5% kommen und ohne irgendwelche Überhang Mandate. Das wäre für die Bürger einfach und übersichtlich.
    Das beste ist das der Bundestag wieder genügend Platz hat, überhaupt frage ich mich wo sind die 736 Abgeordnete, ich sehe nur 1/3 besetzt Plätze! Ich hoffe da wird sich bald was ändern.

  2. 60.

    Joergen:
    "Antwort auf [Mertens] vom 30.03.2023 um 17:17
    Ja schon, nur die Ampelkoalition wird dem nicht folgen. Aber das Bundesverfassungsgericht kann Gysis triftige Argumente nicht ignorieren, da bin ich mir ziemlich sicher."

    Aber was ist denn an Gysis Argumentation triftig?

    Wenn es eine Sperrklausel gibt, dann sollte sie für alle Parteien gelten! Und dabei sollte es nicht darauf ankommen, ob eine Partei ihre wenigen Stimmen auf das ganze Land verteilt bekommt oder konzentriert in 3 Wahlbezirken! Wer in 3 von 299 Wahlbezirken 30% oder sogar 100% der Stimmen bekommt, sonst aber keine Stimmen im restlichen Land, der hat eben nur 0,3% oder sogar 1% der Stimmen, aber viel zu wenig, um damit in das Parlament zu kommen. Wir haben aus guten Gründen das (personalisierte) Verhältniswahlrecht und kein Mehrheitswahlrecht! Und da reicht es nicht aus, in einem oder 3 Wahlbezirken die relative mehrheit zu erlangen, wenn man insgesamt im ganzen Land fast keine Stimmen bekommt.

  3. 59.

    Über die 5%-Klausel kann man tatsächlich diskutieren. Dabei muss man darauf auchten, dass zum Schluss ein Ergebnis rauskommt, der in der Praxis eine Regierungsbildung auch möglich macht. Wenn es zu wenig Parteien sind, (so wie in GB und USA, wo es praktisch jeweils nur 2 Parteien gibt), dann ist die heterogene Wählerschaft zu wenig abgebildet. Wenn es zu vile Parteien sind, dann wird die Regierungsbildung immer schwieriger bis unmöglich. Es sollte immer die Bildung einer Dreier-Koalition möglich sein. Für 3 Parteien ist es in der Praxis schon sehr schwierig, sich zu einigen. Ab 4 Parteien wird es in der Praxis unmöglich. Daher sollte das Ziel der Sperrklausel sein, dass nicht zu wenige, aber auch nicht zu viele Parteien ins Parlament kommen, damit immer eine Regierungsbildung auch praktisch möglich ist. Ein superdemokratisches Parlament ohne Prozenthürde, das aber keine Regierungsbildung mehr schafft, weil es dazu zu viele Parteien braucht, wäre eine Katastrophe.

  4. 58.

    Also ganz ehrlich, wieviele Parteien wollen sie noch in den Bundestag haben. Es kann doch nicht sein, das eine Minderheitenpartei mit gerade mal 3% Wählerschaft was mit zu entscheiden hat.
    Nur weil die Linke unfähig ist die 5% zu erreichen, soll das für solche Leute nach unten korrigiert werden.
    Man sollte vielmehr darüber nachdenken, die Hürde von 5% auf vielleicht 20% zu erhöhen.

  5. 57.

    Im Deutschen Bundestag sollten nicht mehr als 630 Abgeordnete Sitz und Stimme haben; darunter 299 „Direktkandidaten“ aus den Wahlkreisen und 331 „Listenkandidaten“ der Parteien mit einem Stimmenanteil von mehr als 5 %.

  6. 56.

    Ja schon, nur die Ampelkoalition wird dem nicht folgen. Aber das Bundesverfassungsgericht kann Gysis triftige Argumente nicht ignorieren, da bin ich mir ziemlich sicher.

  7. 55.

    Die Frage ist, wollen wir, dass die Anzahl der Mandate, die eine Partei bekommt, nicht allein davon abhängt, wieviel (Zweit)Stimmen sie in Deutschland bekommt, sondern (auch) entscheidend davon, wie diese Stimmen im Land verteilt sind? Soll es davvon abhängen, ob die Stimmen alle in einem Wahlkreis oder verteilt auf mehrere Wahlkreise erlangt wurden? Ich denke: Nein.

  8. 54.

    Also liegt Gysi doch richtig mit seiner Forderung nach Absenkung der 5-Prozenthürde auf 3 oder 3,5 Prozent!

  9. 53.

    piefke:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 30.03.2023 um 15:26
    ja, bei "einer mit der personenwahl verbundenen verhältniswahl", so seit 1956 im bundeswahlgesetz geschrieben, kann und soll dies auch geschehen können, anders als die weitverbreitete bezeichnung "personalisierte verhältniswahl" es andeutet ist die bundestagswahl aus gründen schon immer eine 2 in 1 wahl gewesen."

    Ja, die Frage ist, wollen wir das?

    Wollen wir, dass im Parlament die Mehrheitsverhältnisse in der Bevölkerung abgebildet werden, dass also eine Partei, die doppelt soviel Stimmen bekommt wie eine andere Partei, auch doppelt soviele Mandate, oder wollen wir das nicht?

    P.S.
    Das föderale Länderparlament ist übrigens der Bundesrat! Dort hat z.B. die CSU überproportinales Stimmrecht.

  10. 52.

    Mattheis:
    "Machen wir s doch einfach in die Parlamente ziehen nur die ein die vom Volk direkt gewählt wurden. die Anzahl der Abgeordneten hier im Bundestag und andere Parlamente sind durch die Anzahl der Wahlbezirke begrenzt."

    Das führt dazu, dass eine Partei, die in allen Wahlbezirken jeweils 51% der Stimmen hat, 100% der Mandate bekommt, selbst dann, wenn eine 2. Partei in allen Wahlkreisen jeweils 49% der Stimmen hat. Die bekommt dann 0% der Sitze.

    Das kann sogar dazu führen, dass, wenn eine Partei in allen Wahlkreisen jeweils 20% der Stimmen und alle anderen Parteien jeweils unter 20% der Stimmen haben, diese eine Partei 100% der Mandate bekommt und die anderen Parteien, die zum Teil nur knapp dahinter liegen keinen einzigen Sitz.

    Das Mehrheitswahlrecht spiegelt nicht die Parteipräferenzen der Bevölkerung wider und ist deshalb undemokratischer als das Verhältniswahlrecht.

  11. 51.

    Mattheis:
    "Machen wir s doch einfach in die Parlamente ziehen nur die ein die vom Volk direkt gewählt wurden. die Anzahl der Abgeordneten hier im Bundestag und andere Parlamente sind durch die Anzahl der Wahlbezirke begrenzt."

    Das ist das Mehrheitswahlrecht, so wie in GB und USA. Das führt in der Realität dazu, dass es nur noch 2 Parteien im Parlament gibt, die sich mehr der weniger abwechseln. (s. GB und USA) Das spiegelt nicht die Meinungsvielfalt in der Bevölkerung wider.

  12. 50.

    ja, bei "einer mit der personenwahl verbundenen verhältniswahl", so seit 1956 im bundeswahlgesetz geschrieben, kann und soll dies auch geschehen können, anders als die weitverbreitete bezeichnung "personalisierte verhältniswahl" es andeutet ist die bundestagswahl aus gründen schon immer eine 2 in 1 wahl gewesen.

  13. 49.

    Nein, eben nicht komplett. Die Ampel hat das System zu ihren Gunsten verändert. So sind zum Beispiel mehr Listenplätze als Sitze aus Direktmandaten vorgesehen.

  14. 48.

    Ja, in der Tat. Kleine Parteien sollten (bei Wahlergebnissen unter 5%) Direktmandate erlangen können oder die 5%-Hürde muss fallen. Wobei nur Letzteres einer Verklleinerung des BT nicht im Wege stünde.

  15. 47.

    Machen wir s doch einfach in die Parlamente ziehen nur die ein die vom Volk direkt gewählt wurden. die Anzahl der Abgeordneten hier im Bundestag und andere Parlamente sind durch die Anzahl der Wahlbezirke begrenzt.

  16. 46.

    Die demokratische Vielfalt erfordert entweder die Abschaffung der 5%-Hürde oder Direktmandate für kleine Parteien. Alles andere wären schon undemokratische Entwicklungen.

  17. 45.

    Das verstehe ich nicht. Sie haben doch geschrieben: "Jede Partei erhält eine bestimmte Anzahl Sitze von den 598 gemäß Zweitstimmenanteil". Das heißt, die Zweitstimmen entscheiden über die proportionale Verteilung der Sitze auf die Parteien, egal wie das Erstimmenergebnis aussieht. Und die Erststimmen entscheiden dann nur noch darüber, wer aus den Parteien gemäß Zweitstimmenanteil (!) ins Parlament kommt. Das ist doch aber auch der Ampelvorschlag. Und ich stimme Ihrem sowie dem Ampelvorschlag zu.

  18. 44.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige 5%-Hürde als "gerade noch vertretbare" EInschränkung der Chancengleichheit eingestuft. Mit der Reform wirkt sich diese Hürde nun deutlich schärfer aus, weshalb deren Rechtmäßigkeit neu zu beurteilen wäre.

  19. 43.

    Nein, es geht zwar in die Richtung, allerdings will die Koalition mit ihrem Vorschlag die Gewichtung der Zweitstimmen erhöhen, zu Ungunsten der Erststimmen. Gleichzeitig will man zustehende Ausgleichsmandate unberücksichtigt lassen, was dem Wählerwillen widerspricht. Die Ausgleichsmandate gehören komplett abgeschafft.

  20. 42.

    Ihr Vorschlag bedeutet dann aber, dass eine Partei prozentual mehr Abgeordnete im Bundestag haben kann als ihr nach dem Verhältniswahlrecht zusteht. Dann kann eine Partei mit 10 % der Gesamtstimmen 5% der Abgeornetenmandate und eine andere Partei mit 10% der Gesamtstimmen 15% der Mandate erlangen! Letztendlich hängt dann die Anzahl der Abgeordneten für eine Partei mit 10% der Stimmen davon ab, wie sich diese 10% auf die Wahlkreise verteilen. Das darf aber nicht entscheidend sein! Wer 10% der Bevölkerung vertritt, der muss 10% der Mandate bekommen und nicht mal 5%, mal 15%!

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