Fußfesseln, Alkoholverbote, Gewaltprävention - Landtag beschließt Gesetzespaket gegen häusliche Gewalt

Mi 21.02.24 | 19:19 Uhr | Von Stephanie Teistler
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Symbolbild: Eine Frau wird von einem Mann geschlagen (gestellte Aufnahme). (Quelle: dpa/Thomas Trutschel)
dpa/Thomas Trutschel
Video: rbb|24 | 23.02.2024 | Bild: dpa/Thomas Trutschel

Brandenburg will härter gegen häusliche Gewalt vorgehen. Am Mittwoch hat das Landesparlament deshalb eine Reihe an Gesetzesänderungen verabschiedet. Ein Punkt, der Expertinnen wichtig war, fehlt aber. Von Stephanie Teistler

Mehr als 6.300 Fälle häuslicher Gewalt registrierte die Polizei in Brandenburg im vergangenen Jahr. Die Zahlen steigen seit Jahren. Wie hoch die Dunkelziffer ist, kann niemand sagen. Mit einem neuen Gesetzespaket reagiert das Land nun auf diesen Trend. Dabei geht es vor allem darum, den Druck auf die Täter - und seltener Täterinnen - zu erhöhen.

Verweis aus Wohnung verlängert

Gemäß dem Grundsatz "wer schlägt, geht" können Täter zukünftig länger der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden. Statt bisher zehn Tagen, kann diese Maßnahme nun auf bis zu 14 Tage verlängert werden. Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser (NBF) begrüßt das. Die Betroffenen bräuchten diese Zeit auch, um weitere Schritte zu gehen, so Sprecherin Laura Kapp.

Das Gesetz stärkt nun die Entscheidung der Polizei, einem Täter Auflagen zu erteilen. Kapp: "Wir haben oft erlebt, dass die Polizei mit einer Mutter und drei Kindern nachts durch das halbe Land gefahren ist, auf der Suche nach einem freien Platz im Frauenhaus. Und wir fragen dann immer: Warum schickt ihr nicht den Täter weg?"

Täter können auch dann der Wohnung verwiesen werden, wenn die Wohnung ihnen gehört oder sie im Mietvertrag stehen. Kontrolliert wird das Rückkehrverbot durch die Polizei – "mindestens zweimal", heißt es im Gesetz.

Elektronische Fußfessel in Hochrisikofällen

Zukünftig kann die Polizei einem Täter auch untersagen, sich dem Opfer zu nähern oder Kontakt mit ihm aufzunehmen. In besonders schwerwiegenden Fällen soll es außerdem möglich sein, eine elektronische Fußfessel anzuordnen. Diese übermittelt den Aufenthaltsort des Täters - nähert er sich etwa der Wohnung, wird die Polizei alarmiert.

Der Einsatz elektronischer Fußfesseln ist umstritten. Kriminologe Thomas Feltes von der Ruhr-Universität Bochum kritisierte die Maßnahme bei einer Anhörung im Innenausschuss vergangenes Jahr [parlamentsdokumentation.brandenburg.de]. Die Fußfessel komme in Deutschland nur wenig zum Einsatz, auch weil sie nicht wirksam sei. Empirische Studien hätten das belegt, so Feltes.

Die elektronische Fußfessel kam Brandenburg in den vergangenen Jahren auch nur selten zum Einsatz. Im Moment wird hier genau eine Person auf diese Weise überwacht. Dass die Zahl der verordneten Fußfesseln durch die neue Regelung stark steigern wird, davon ist kaum auszugehen. Denn die Hürden für ihren Einsatz sind hoch, Täter müssen etwa bereits mehrfach straffällig geworden sein.

Gewaltprävention per Gerichtsbeschluss

Neu ist, dass die Polizei Täter auf bestehende, freiwillige Programme zur Gewaltprävention hinweisen soll. Ein Gericht kann außerdem auf Antrag der Polizei die Teilnahme an einem solchen Programm für bis zu zwölf Stunden anordnen.

Innenminister Michael Stübgen (CDU) sieht darin eine Chance. "Jede verhinderte Straftat ist besser als jede aufgeklärte Straftat", so Stübgen. Täter ins Gewaltpräventionstraining zu schicken, sei in Deutschland bisher einmalig.

Umstritten: Gelockerte Schweigepflicht und Alkoholverbot

Die Linken-Abgeordnete Marlen Block kritisierte am Mittwoch im Plenum, dass die Befugnisse der Polizei durch die elektronische Fußfessel, aber auch andere Maßnahmen, ausgeweitet würden. So kann die Polizei Tätern künftig verbieten, in der eigenen Wohnung alkoholisiert zu sein. Begründet wird das damit, dass Alkohol in etwa einem Viertel der Fälle häuslicher Gewalt eine Rolle spielt. Block hingegen hat verfassungsrechtliche Bedenken. Demnach könne die Polizei das Trinken von Alkohol in der Wohnung gar nicht verbieten.

Problematisch sei auch die Aufweichung der Schweigepflicht, so Block. Notärzte und Rettungssanitäter können laut dem neuen Gesetz die Polizei informieren, sollte eine betroffene Person in Gefahr sein. Bisher, so Innenminister Stübgen, konnten die Notärzte entweder wegschauen oder sich durch Informationsweitergabe strafbar machen. Dieses Dilemma sei mit der neuen Regelung ausgeräumt.

Die vertrauliche Spurensicherung ist von der neuen Regelung ausgenommen. Dennoch befürchtet Block, dass durch die gelockerte Schweigepflicht weniger Betroffene ärztlichen Rat suchen könnten. Außerdem könne der Staat den Willen erwachsener Menschen nicht einfach missachten – auch wenn sie Opfer von häuslicher Gewalt geworden seien.

Proaktive Beratung kommt nicht

Eine weitere Maßnahme, bei der Kritiker eine Entmündigung der Opfer befürchtet hatten, kommt hingegen nicht: Eine proaktive Beratung findet sich nicht mehr im Gesetz wieder. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Polizei Daten von Opfern an Beratungsstellen weitergeben müsse.

In anderen Bundesländern wird das bereits praktiziert. Die Beratungsstellen melden sich zeitnah telefonisch bei den Betroffenen und bieten bei Bedarf Hilfe an. Mecklenburg-Vorpommern hat damit etwa gute Erfahrungen gemacht. Dort gibt es fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt. Michaela Kohnert leitet eine von ihnen und sagt, es sei eher die Ausnahme, dass Hilfe abgelehnt würde. Etwas mehr als 67 Prozent der Betroffenen habe man im Jahr 2022 erfolgreich telefonisch erreichen können. Nur 0,5 Prozent lehnten Hilfe komplett ab.

In Brandenburg wird die proaktive Beratung nun vorerst nicht kommen. Und das, obwohl etwa das NBF die Maßnahme für wesentlich im Kampf gegen häusliche Gewalt hält. Zwar gibt es für die Polizei bereits die Möglichkeit, Daten von Opfern zur "Gefahrenabwehr" weiterzugeben. In der Praxis funktioniere das aber oft nicht, so Laura Kapp vom NBF. Betroffene müssten der Datenweitergabe per Unterschrift zustimmen.

Doch zur Zeit des Polizeieinsatzes befänden sich die Opfer meistens in einer Ausnahmesituation und seien damit oft überfordert. "Viele sagen in dieser Situation: 'Ich unterschreibe hier erstmal gar nichts'", so Kapps Erfahrung. Gerade einmal vier Meldungen pro Woche seien deshalb über den bisherigen Weg eingegangen – und dass bei Tausenden Fällen landesweit.

Sendung: rbb24 Antenne Brandenburg, 21.02.2024, 20.00 Uhr

Beitrag von Stephanie Teistler

22 Kommentare

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  1. 22.

    Mir ist das bekannt, was Sie meinen. Nur ist die Gesellschaft, wie (?) dafür in Haftung zu nehmen? Deshalb habe ich mehr auf die Eigenverantwortung abgestellt. Diese kommt im Artikel und bei Ihnen etwas zu kurz.

    „Während Deutschland nichts für Frauen wirklich tut.“
    Da bin ich ganz anderer Meinung. Die Solidargemeinschaft finanziert so einiges. Und die Ehrenamtlichen verdienen von Ihnen meines Erachtens mehr Anerkennung...oder?

  2. 21.

    Sie können nicht in den Kopf eines Menschen sehen!

    Empfehle Ihnen das Buch der französischen Psychologin
    Die Masken der Niedertracht

    Narzissten sind Meister der Strategie und Schauspieler dazu! Die Leute sind auch nicht therapierbar!!
    In Frankreich wird diese psychische Gewalt bestraft. Während Deutschland nichts für Frauen wirklich tut.

  3. 20.

    Das Problem ist die Einstellung im Kopf. Wer Besitz an Personen empfindet, wird diesen auch mit Gewalt „verteidigen“. Es gibt aber diesen Besitz nicht. Die Gesellschaft kann darauf hinweisen, bei der Partnerwahl darauf zu achten. Sie kann dies nicht heilen, so wie die Betroffenen es sich vorstellen. Der Artikel beschreibt doch ganz gut, wo die Grenzen liegen. Ohne die Mitarbeit der Betroffenen geht es nicht. Verlagern ist nicht möglich. Hilfe bekommen ja.

  4. 19.

    Danke für die Information!
    Bringen diese vier Tage in der Realiät wirklich etwas bei der derzeitigen Verwaltungslage?
    Ich kann nur hoffen!

  5. 18.

    Na ja, wer zur Polizei geht will einen abgesicherten Arbeitsplatz mit gutem Einkommen und vorallem MACHT!
    Die Leute sind schon anders geprägt. Ist bei Zivil Polizisten, Kripo vielleicht noch anders. Polizisten sind auch oft rechts eingestellt. Hab genug Leute mal kennen gelernt. Und somit nicht gerade Frauen gegenüber gleichberechtigt eingestellt. Wobei natürlich nicht alle so sind. Es guggen aber noch immer zuviele Kollegen bei solchen Polizisten weg. Geht ja nichts über Kameradschaft. Klappe halten und Augen zu.

  6. 17.

    Die 14-tägigen Frist bringt die Möglichkeit, bei Gericht gem. § 214 Abs. 1 FamFG eine einstweilige Anordnung auf Wohnungszuweisung nach § 2 Abs. 1 Gewaltschutzgesetz zu erwirken.

  7. 16.

    Die 14-tägigen Frist bringt die Möglichkeit, bei Gericht gem. § 214 Abs. 1 FamFG eine einstweilige Anordnung auf Wohnungszuweisung nach § 2 Abs. 1 Gewaltschutzgesetz zu erwirken.

  8. 15.

    Leider ist es immer noch zu häufig so, daß Mütter mit ihren Kindern (oftmals Kleinstkinder) durch Polizei gefragt werden bzw. Es wird empfohlen, sich an das nächste Frauenhaus zu wenden. Da ist aber alles überfüllt. Es gibt wunderbare Hilfsorganisationen, "quo vadis" z.b., die helfen mit allem was sie geben können. Ich wünsche mir eine knallharte gesetzliche Regelung für häusliche Gewalt, verursacht durch Männer. Ein "Männerhaus" brauchen wir definitiv nicht. Herum fliegende Bratpfannen erlebt man eher selten mit Polizei Einsatz....

  9. 14.

    Nein, die Wegweisung aus der Wohnung ist eine polizeiliche Maßnahme. Der Täter seinerseits müsste klagen, um eine Aufhebung der Maßnahme zu erreichen.

  10. 13.

    Leider m.E. alles nur scheinheilig.
    14 statt 10 Tage - bringt unheimlich viel.
    Alkoholverbot in der Wohnung - nicht durchsetzbar.
    Kein Personal, keine Unterkünfte, keine psychologische Hilfe ect.
    Es ist einfach nur traurig und beschämend-

  11. 12.

    Zumal bei Kindern Meldepflicht besteht, warum nicht auch bei erwachsenen Frauen und Männern?
    Die Polizei müsste auch besser geschult werden und viel mehr sensibilisiert und vor allem müsste man neutrale Beamte bereit stellen die auch ermitteln wenn eigene Kollegen als Täter beteiligt sind. Leider herrscht innerhalb der Behörden immer noch der Grundsatz „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ und somit stehen Angehörige von gewalttätigen Polizisten immer noch alleine da. Ich weiß wovon ich rede, ich komme aus einer Polizistenfamilie und schon vor 30 Jahren war die Selbstmordrate in der Berliner Polizei mit die höchste in Deutschland, die Scheidungsrate übrigens auch.

  12. 11.

    Richtig!
    Zumal die Frauen sofort eine neue Wohnung bräuchten um sich der Gewalt für immer entziehen zu können.

    Frauen werden also weiter diskriminiert und Gewalt ausgesetzt. Und gewalttätige Männer geschützt. Da der Mann ja nach einer kurzen Zeit die Wohnung wieder betreten kann.
    Auch sind Frauenhaeuser oft überlastet.
    Das Gesetz ist sinnlos, wenn zu wenig Personal und
    Wohnungen für solche Menschen zur Verfügung steht.
    Auch Polizisten schauen bei Betroffenen gerne weg.
    Die Gesellschaft ist wieder gewalttätig geworden.

  13. 10.

    Was für ein lasches Gesetz! Das den Frauen auch nicht wirklich hilft. Schon gar nicht den Frauen, die psychischer Gewalt von Narzissten ausgesetzt sind! Darunter fallen übrigens auch Kinder.
    Die Polizei handelt erst, wenn blaue Flecken erkennbar sind. Frauenhaueser nehmen auch nur solche Frauen auf. Der Schaden durch psychische Gewalt ist aber genauso hoch! Da die Betroffenen oft in Depressionen geraten. Und somit jahrelang ausfallen können. Psychische Gewalt vollzieht sich auch über einen langen Zeitraum. Da die Betroffenen oft gar nicht mitbekommen, was wirklich läuft.
    Frauen sind immer noch benachteiligt und werden zu Hauf von Maennern diskriminiert! Erlebe ich auch im öffentlichen Verkehr. In Einrichtungen vom Staat, wie Behörden, Gefängnis ebenso. Der Anteil an Maennern ist viel weniger. Wobei auch diese natürlich geschützt werden müssen.
    Die Gesellschaft ist längst wieder aggressiver und gewalttätiger dank Zunahme der Armut geworden. Alles politische Entscheidung!

  14. 9.

    Zutiefst verabscheue ich Menschen, die Gewalt gegen den (Ehe-)Partner (mwd) anwerden. Ich hätte es auch besser gefunden, wenn proaktiv eine Beratung angeboten würde. Menschen in dieser Situation sind alleine völlig überfordert, meist ängstlich und eingeschüchtert. Sie müssen über die Möglichkeiten informiert werden und ihnen muss Mut zugesprochen werden.

    Daher wäre es äußerst sinnvoll, wenn psychologisch gut geschulte Berater*innen die Opfer kontaktieren dürften. Wer hier den Datenschutz vorschiebt, macht den Bock zum Gärtner, lässt das Opfer alleine und lässt dem Täter (mwd) praktisch weiter freien Lauf. Sehr schade! Waren hauptsächlich Männer für die Entscheindung verantwortlich?

    Ich wäre sogar soweit gegangen, dass die Täter (mwd) immer eine psychologische Therapie antreten müssen.

  15. 8.

    Das Problem ist, dass die grundlegende Gesetzeslage vom Bund kommt. Hier geht es lediglich um das Landespolizeigesetz und das kann und darf keine Bereiche regeln, für die der Bund zuständig ist. Es geht hie nur um Übergangsmaßnahmen. Wie die Lösung langfristig aussehen sollte, kann es dagegen nicht regeln. Wer letztlich ganz aus der Wohnung raus muss, entscheidet ein Richter auf Basis der Bundesgesetze.

  16. 7.

    Die Kritik der Linken-Abgeordneten Block kann ich in Teilen nachvollziehen. Das Alkoholverbot ist meines Erachtens klar grundgesetzwidrig. Bei der Schweigepflichtentbindung bin ich aber anderer Meinung. Hier hat der Staat eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Opfern und wenn diese sich in akuter Gefahr befinden, muss eine Arzt oder Sanitäter die legale Möglichkeit haben, diese Gefahr der Polizei mitzuteilen, zumal es keine Meldepflicht ist. Das ist eine klare Abwägungsentscheidung.
    Dass die Weitergabe an Beratungsstellen entfallen ist, ist richtig. Der Staat kann nicht einfach Daten an private Organisationen weitergeben. Was ich mir stattdessen wünschen würde, wäre ein entsprechendes erstes Beratungsangebot für die Polizei, so dass Betroffene sich dann freiwillig an die entsprechenden Organisationen wenden können.

  17. 6.

    Das Thema muss offenbar noch viel mehr ins Bewusstsein der Menschen, angesichts der wenigen Kommentare sieht man welche Gewichtung Gewalt an Frauen in der Gesellschaft hat.
    Zur AfD oder Russland oder Flüchtlingen oder Nawalny explodiert der Kommentarbereich innerhalb von ein paar Stunden und hier sind’s nicht mal 5 Kommentare am 2. Tag.

    Man darf bezweifeln dass sich an der Aufmerksamkeit für dieses Thema etwas ändern wird nur weil ein Gesetz verabschiedet wird. Aufschlussreich ist es allemal dass sich viele Menschen lieber gegenseitig verbal zerhacken über Dinge die im Ausland geschehen als für misshandelte Frauen einzustehen die sich mit großer Sicherheit bei jedem im nächsten Umfeld befinden.

  18. 5.

    Und wieder ein Gesetz, dass das Papier nicht wert ist, wenn es kein Personal für Kontrollen und Sanktionen gibt.
    Und die betroffenen Opfer müssen es ausbaden. Mir wird schlecht.

  19. 4.

    Ich bin sehr traurig. Ich hatte bereits einen längeren Kommentar hier verfasst, aber diese "unglückliche App" hat ihn in den Orcus ... Kurz nochmal: "Wenn der Verstand aufhört, beginnt die Gewalt" (Oma Doris). Ich habe ALLE möglichen Institutionen um Hilfe gebeten. ALLE haben die Hände gehoben: "psychische Gewalt? Ganz schwierig!". ALLE haben es gesehen, aber gaben an: keine Handhabe! Da will keiner ran. Ich bin mir sehr sicher, dass meine Ex-Frau durch externe Ansprache zumindest etwas aus ihrer Extase gekommen wäre. Aber ohne diese konnte sie unter den Augen ALLER drei Kindern die Seele verletzen.
    Unsere psych. Einrichtungen sind voller junger Opfer. Die Ursache ist geschlechtsneutral.
    Ich will in gar keiner Art Schläger verteidigen! Nur auf die andere, nachhaltigere und tiefsitzendere Gewalt hinweisen, über die man hinwegsieht - weil man sie (im Gegensatz zum Blauen Fleck) nicht direkt.

  20. 3.

    Wenn man bedenkt, dass Deutschland nicht mal die seit 2018 geltende Istanbul-Konvention umsetzt, wäre es tatsächlich eine Überraschung, wenn Brandenburg sich da als Bekämpfer von häuslicher Gewalt gegen Frauen hervortut.

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