Jahrelanger Rechtsstreit -
Die Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin, die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus zu verlieren droht, setzt ihre Hoffnungen auf den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Nach einem Bericht der "Märkischen Allgemeinen Zeitung" vom Wochenende hat der Anwalt der Familie die Zulassung der Revision gegen ein Urteil des Brandenburger Oberlandesgerichts (OLG) vom Juni 2023 beantragt, weil es seiner Ansicht nach Rechtsfehler enthalte. Ein BGH-Sprecher bestätigte am Montag, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingegangen sei (Az.: V ZR 153/23).
BGH soll sich erneut mit außergewöhnlich belastenden Fall befassen
Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) sagte, der Fall der Familie dokumentiere auf besonders tragische Weise das mögliche Auseinanderfallen zwischen Recht und Gerechtigkeit in der Rechtsprechung. "Die maßgeblichen Rechtsfragen werden in der juristischen Fachwelt zum Teil seit Jahren streitig diskutiert. Wir sind uns vor diesem Hintergrund mit der Familie W. einig, den Zivilrechtsweg vollständig auszuschöpfen."
Hierdurch werde dem Bundesgerichtshof als höchster Instanz die Gelegenheit gegeben, sich in einem für die Betroffenen außergewöhnlich belastenden Fall erneut mit den Rechtsfragen zu befassen. "Folgerichtig haben wir gegenüber der Familie die Kostenübernahme für das Gerichtsverfahren und die anwaltliche Vertretung erklärt."
Fehlerhafte Zwangsversteigerung als Hintergrund
Die Familie hatte das Baugrundstück in Rangsdorf (Teltow-Fläming) im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Haus gebaut. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe, der sein knapp 1.000 Quadratmeter großes Grundstück anschließend zurückforderte.
Familie hofft auf den BGH
Ende Juni 2023 entschied das Brandenburger Oberlandesgericht, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Außerdem soll die Familie eine Grundschuld in Höhe von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. Das heißt, in rund vier Monaten müsste die Familie ihr Haus abgerissen haben und wegziehen. Das OLG hatte keine Revision zugelassen. Nun hofft die Familie, durch eine andere Einschätzung beim höchsten deutschen Zivilgericht noch eine Chance zu bekommen.